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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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für Löhnung, Gage, Naturalverpflegung der Truppen u. d. in. ausgegebenen
Summen ein ganz unverhältnißmäßig großer Theil dem Königreiche wieder zu¬
geflossen. Indeß entzieht sich dieser Gegenstand der Berechnung, und so müssen
wir davon absehen, einen Anspruch darauf hin zu erheben. Um so berechtigter
aber ist man, die auf die Herzogthümer fallende Quote für das Kriegsministerium
selbst, für dessen Beamte, für Quartiergelder. Reiseunterstützungcn, besondere
Honorare u. s. w. als fast völlig den Herzogthümern entzogen zu veranschlagen,
da mit kaum nennenswerthen Ausnahmen nur Dänen von diesen Posten Gewinn
hatten. Betragen die hier in Rede stehenden Ausgaben nach der Staatsrechnung
etwa 1,060.000 Thlr.. so kommen auf den Antheil Schleswig-Holsteins circa
392,000 Thlr. -- In Betreff der 2.538,794 Thlr., welche das Marineministerium
erforderte, gilt dasselbe, wie von den Ausgaben für das soeben betrachtete
Departement. Nur ist auch die Löhnung der Flvttenmannschaft beinahe ganz
dem Königreiche zu Gute gekommen. Die Pcrsonalausgaben für Beamte, Offiziere
und Matrosen betragen mit Einschluß der Naturalverpflegung ungefähr
700.000 Thlr., und so setzen wir die wirthschaftliche Prägravativn der Herzog¬
thümer zu circa 239,000 Thlr. an. Die übrigen Kosten sind im Wesentlichen
Unterhaltungskosten der Flotte und der zu ihr gehörigen Anstalten, deren Be¬
stände bei der Alirechnung dein ausscheidenden Schleswig-holsteinischen Compagnon
der Firma Dänemark und Schleswig-Holstein pro rat", seiner 37 Procent aus-
zuantworten sein werden. -- Von den 407,690 Thlrn.. welche nach der Staats¬
rechnung auf das Finanzministerium fallen, sind die circa 360,000 Thlr., die
für Beamte und sonstige Angestellte im Ministerium, andere Beamte und Zu¬
schüsse zur Pensionirung von Militärs berechnet wurden, im .Königreich verzehrt
worden, und so schlagen wir den hieraus den Herzogthümern erwachsenden wirth¬
schaftlichen Schaden auf etwa 133,200 Thlr. an.

Die Ausgaben der dritten Classe: Verzinsung und Tilgung der Staats¬
schuld: 4,091,857 Thlr. kommen, wie bereits bemerkt, nach Verhältniß der
Seelenzahl den Herzogthümern wie dem Königreiche in gleicher Weise zu.

Und jetzt ist es Zeit, die Ergebnisse dieser Betrachtung des Ausgaben-
Contos von 1862/63 zu addiren, was folgendes erbauliche Exempel giebt:

Directe Ucbcrvortheilung der Herzogthümer in den
Ausgaben von Classe 1 ...... 290,070 Thlr.
Wirihschaftliche Benachtheiligung in den Ausgaben
Von Classe 2 mindestens...... 1.257.080 "
Summa: 1.547,150 Thlr.

Die wirthschaftliche Venachtheiligung, die sonach im Verlauf der zehnjährigen
Finanzperiode von 1853 bis 1863 die gewaltige Summe von 12,570,800 Thlr.
erreicht hätte, wird sich bei der Abrechnung nicht wohl geltend machen lassen.


für Löhnung, Gage, Naturalverpflegung der Truppen u. d. in. ausgegebenen
Summen ein ganz unverhältnißmäßig großer Theil dem Königreiche wieder zu¬
geflossen. Indeß entzieht sich dieser Gegenstand der Berechnung, und so müssen
wir davon absehen, einen Anspruch darauf hin zu erheben. Um so berechtigter
aber ist man, die auf die Herzogthümer fallende Quote für das Kriegsministerium
selbst, für dessen Beamte, für Quartiergelder. Reiseunterstützungcn, besondere
Honorare u. s. w. als fast völlig den Herzogthümern entzogen zu veranschlagen,
da mit kaum nennenswerthen Ausnahmen nur Dänen von diesen Posten Gewinn
hatten. Betragen die hier in Rede stehenden Ausgaben nach der Staatsrechnung
etwa 1,060.000 Thlr.. so kommen auf den Antheil Schleswig-Holsteins circa
392,000 Thlr. — In Betreff der 2.538,794 Thlr., welche das Marineministerium
erforderte, gilt dasselbe, wie von den Ausgaben für das soeben betrachtete
Departement. Nur ist auch die Löhnung der Flvttenmannschaft beinahe ganz
dem Königreiche zu Gute gekommen. Die Pcrsonalausgaben für Beamte, Offiziere
und Matrosen betragen mit Einschluß der Naturalverpflegung ungefähr
700.000 Thlr., und so setzen wir die wirthschaftliche Prägravativn der Herzog¬
thümer zu circa 239,000 Thlr. an. Die übrigen Kosten sind im Wesentlichen
Unterhaltungskosten der Flotte und der zu ihr gehörigen Anstalten, deren Be¬
stände bei der Alirechnung dein ausscheidenden Schleswig-holsteinischen Compagnon
der Firma Dänemark und Schleswig-Holstein pro rat», seiner 37 Procent aus-
zuantworten sein werden. — Von den 407,690 Thlrn.. welche nach der Staats¬
rechnung auf das Finanzministerium fallen, sind die circa 360,000 Thlr., die
für Beamte und sonstige Angestellte im Ministerium, andere Beamte und Zu¬
schüsse zur Pensionirung von Militärs berechnet wurden, im .Königreich verzehrt
worden, und so schlagen wir den hieraus den Herzogthümern erwachsenden wirth¬
schaftlichen Schaden auf etwa 133,200 Thlr. an.

Die Ausgaben der dritten Classe: Verzinsung und Tilgung der Staats¬
schuld: 4,091,857 Thlr. kommen, wie bereits bemerkt, nach Verhältniß der
Seelenzahl den Herzogthümern wie dem Königreiche in gleicher Weise zu.

Und jetzt ist es Zeit, die Ergebnisse dieser Betrachtung des Ausgaben-
Contos von 1862/63 zu addiren, was folgendes erbauliche Exempel giebt:

Directe Ucbcrvortheilung der Herzogthümer in den
Ausgaben von Classe 1 ...... 290,070 Thlr.
Wirihschaftliche Benachtheiligung in den Ausgaben
Von Classe 2 mindestens...... 1.257.080 „
Summa: 1.547,150 Thlr.

Die wirthschaftliche Venachtheiligung, die sonach im Verlauf der zehnjährigen
Finanzperiode von 1853 bis 1863 die gewaltige Summe von 12,570,800 Thlr.
erreicht hätte, wird sich bei der Abrechnung nicht wohl geltend machen lassen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/380>, abgerufen am 23.07.2024.