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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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von Preußen und Oestreich deren Verletzung nicht gehindert. Dänemark nahm
den Schleswig-Holsteinern nicht nur in jenem Material ihr wohlerworbenes
Eigenthum, sondern nöthigte sie auch, die dafür gemachten Schulden allein zu
bezahlen, ja legte ihnen sogar SiWPfticht auf, die von Dänemark zur Bestrei¬
tung der Kriegskosten cvntrahirten Schulden verzinse" und tilgen zu Kaiser.
Das gesammte Kriegsmaterial, für eine Armee von 48,000 Mann hinreichend
und durchweg im beste" Stande, Geschütze, Handfeuerwaffen, Uniformen, Sät¬
tel, Decken. Munition, Lazarethgegcnstände, dazu die Flotille -- alles wurde
von den Dänen als Kriegsbeute behandelt, die es in keiner Beziehung war,
da die Herzogtümer nicht Dänemark unterlegen waren. Es wäre daher nur
eine Forderung der Gerechtigkeit, wenn bei der bevorstehenden Abrechnung
Dänemark angehalten würde, diesen Raub, soweit er in imwra noch Vorhäute"
ist*), herauszugeben und sich für den Nest mit der von den Herzogtümern dafür
bezahlten Summe belasten zu lassen.

Indeß würde die Berechnung ihre Schwierigkeiten haben, und so wird man
sich mit einer theilweisen Entschädigung zufrieden geben müssen, deren Feststellung
dafür um so leichter zu bewerkstelligen ist. Jenes Kriegsmaterial kostete den
Schleswig-Hvlsteincrn circa 6 Millionen Thaler NeichSmünzc. Dänemark nahm
nicht nur die betreffenden Ausrüstungsgcgcnstände. Schiffe u. s. w. weg, sondern
beseitigte auch l'nrz und bündig die zum Ankauf derselben und zur Deckung der
Kriegskosten contrabirtcn Schulden, indem es die betreffende Anleihe durch
einen Machtspruch für ungiltig erklärte. Die Zettclschuld von 2,400.000 Thlrn.
mußte Holstein allein aufbringen, und die zuletzt eingezahlte Rate der Ablösung
dieser Schuld, 240,000 Thlr. hat wiederum die dänische Regierung eingezogen,
dem Herzogthum Holstein aber die Zettel im Betrag von 186,000 Thlrn. ge¬
lassen, die dasselbe nun noch einmal bezahlen muß. Diese 2,S86,000 Thlr.
als Aequivalent für das entführte Kriegsmaterial zu berechnen, hieße sich offen¬
bar großer Billigkeit und Rücksichtsnahnic befleißigen, und da gedachte Summe
ganz in gleicher Weise pro rata von den einzelnen Landestheilen zu tragen
gewesen wäre, wie die Schleswig-Hotsteiner genöthigt wurden, die vom König¬
reiche zu ihrer Bekämpfung contrabirtcn Schulden der Jahre 1848 bis 1850
mitzutragen, so werden wir uns erlauben dürfen, den auf Dänemark fallenden
Antheil an derselben -- er beträgt 1.629,180 Thlr. -- bei der schließlichen
Auseinandersetzung mit den kopenhagncr Politiker" und Finanzmännern in
Gegenrecbnung zu stellen.

In Betreff des dritten Postens der Forderungen, welche Schleswig-Hol-



') El" beträchtlicher Theil der Kanonen ist im jetzigen Kriege, am Dcinnewerk und bei
Düppel, von den Preußen und Ocstreichcm erbeutet und außer Landes geschafft worden.

von Preußen und Oestreich deren Verletzung nicht gehindert. Dänemark nahm
den Schleswig-Holsteinern nicht nur in jenem Material ihr wohlerworbenes
Eigenthum, sondern nöthigte sie auch, die dafür gemachten Schulden allein zu
bezahlen, ja legte ihnen sogar SiWPfticht auf, die von Dänemark zur Bestrei¬
tung der Kriegskosten cvntrahirten Schulden verzinse» und tilgen zu Kaiser.
Das gesammte Kriegsmaterial, für eine Armee von 48,000 Mann hinreichend
und durchweg im beste» Stande, Geschütze, Handfeuerwaffen, Uniformen, Sät¬
tel, Decken. Munition, Lazarethgegcnstände, dazu die Flotille — alles wurde
von den Dänen als Kriegsbeute behandelt, die es in keiner Beziehung war,
da die Herzogtümer nicht Dänemark unterlegen waren. Es wäre daher nur
eine Forderung der Gerechtigkeit, wenn bei der bevorstehenden Abrechnung
Dänemark angehalten würde, diesen Raub, soweit er in imwra noch Vorhäute»
ist*), herauszugeben und sich für den Nest mit der von den Herzogtümern dafür
bezahlten Summe belasten zu lassen.

Indeß würde die Berechnung ihre Schwierigkeiten haben, und so wird man
sich mit einer theilweisen Entschädigung zufrieden geben müssen, deren Feststellung
dafür um so leichter zu bewerkstelligen ist. Jenes Kriegsmaterial kostete den
Schleswig-Hvlsteincrn circa 6 Millionen Thaler NeichSmünzc. Dänemark nahm
nicht nur die betreffenden Ausrüstungsgcgcnstände. Schiffe u. s. w. weg, sondern
beseitigte auch l'nrz und bündig die zum Ankauf derselben und zur Deckung der
Kriegskosten contrabirtcn Schulden, indem es die betreffende Anleihe durch
einen Machtspruch für ungiltig erklärte. Die Zettclschuld von 2,400.000 Thlrn.
mußte Holstein allein aufbringen, und die zuletzt eingezahlte Rate der Ablösung
dieser Schuld, 240,000 Thlr. hat wiederum die dänische Regierung eingezogen,
dem Herzogthum Holstein aber die Zettel im Betrag von 186,000 Thlrn. ge¬
lassen, die dasselbe nun noch einmal bezahlen muß. Diese 2,S86,000 Thlr.
als Aequivalent für das entführte Kriegsmaterial zu berechnen, hieße sich offen¬
bar großer Billigkeit und Rücksichtsnahnic befleißigen, und da gedachte Summe
ganz in gleicher Weise pro rata von den einzelnen Landestheilen zu tragen
gewesen wäre, wie die Schleswig-Hotsteiner genöthigt wurden, die vom König¬
reiche zu ihrer Bekämpfung contrabirtcn Schulden der Jahre 1848 bis 1850
mitzutragen, so werden wir uns erlauben dürfen, den auf Dänemark fallenden
Antheil an derselben — er beträgt 1.629,180 Thlr. — bei der schließlichen
Auseinandersetzung mit den kopenhagncr Politiker» und Finanzmännern in
Gegenrecbnung zu stellen.

In Betreff des dritten Postens der Forderungen, welche Schleswig-Hol-



') El» beträchtlicher Theil der Kanonen ist im jetzigen Kriege, am Dcinnewerk und bei
Düppel, von den Preußen und Ocstreichcm erbeutet und außer Landes geschafft worden.
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[0373] von Preußen und Oestreich deren Verletzung nicht gehindert. Dänemark nahm den Schleswig-Holsteinern nicht nur in jenem Material ihr wohlerworbenes Eigenthum, sondern nöthigte sie auch, die dafür gemachten Schulden allein zu bezahlen, ja legte ihnen sogar SiWPfticht auf, die von Dänemark zur Bestrei¬ tung der Kriegskosten cvntrahirten Schulden verzinse» und tilgen zu Kaiser. Das gesammte Kriegsmaterial, für eine Armee von 48,000 Mann hinreichend und durchweg im beste» Stande, Geschütze, Handfeuerwaffen, Uniformen, Sät¬ tel, Decken. Munition, Lazarethgegcnstände, dazu die Flotille — alles wurde von den Dänen als Kriegsbeute behandelt, die es in keiner Beziehung war, da die Herzogtümer nicht Dänemark unterlegen waren. Es wäre daher nur eine Forderung der Gerechtigkeit, wenn bei der bevorstehenden Abrechnung Dänemark angehalten würde, diesen Raub, soweit er in imwra noch Vorhäute» ist*), herauszugeben und sich für den Nest mit der von den Herzogtümern dafür bezahlten Summe belasten zu lassen. Indeß würde die Berechnung ihre Schwierigkeiten haben, und so wird man sich mit einer theilweisen Entschädigung zufrieden geben müssen, deren Feststellung dafür um so leichter zu bewerkstelligen ist. Jenes Kriegsmaterial kostete den Schleswig-Hvlsteincrn circa 6 Millionen Thaler NeichSmünzc. Dänemark nahm nicht nur die betreffenden Ausrüstungsgcgcnstände. Schiffe u. s. w. weg, sondern beseitigte auch l'nrz und bündig die zum Ankauf derselben und zur Deckung der Kriegskosten contrabirtcn Schulden, indem es die betreffende Anleihe durch einen Machtspruch für ungiltig erklärte. Die Zettclschuld von 2,400.000 Thlrn. mußte Holstein allein aufbringen, und die zuletzt eingezahlte Rate der Ablösung dieser Schuld, 240,000 Thlr. hat wiederum die dänische Regierung eingezogen, dem Herzogthum Holstein aber die Zettel im Betrag von 186,000 Thlrn. ge¬ lassen, die dasselbe nun noch einmal bezahlen muß. Diese 2,S86,000 Thlr. als Aequivalent für das entführte Kriegsmaterial zu berechnen, hieße sich offen¬ bar großer Billigkeit und Rücksichtsnahnic befleißigen, und da gedachte Summe ganz in gleicher Weise pro rata von den einzelnen Landestheilen zu tragen gewesen wäre, wie die Schleswig-Hotsteiner genöthigt wurden, die vom König¬ reiche zu ihrer Bekämpfung contrabirtcn Schulden der Jahre 1848 bis 1850 mitzutragen, so werden wir uns erlauben dürfen, den auf Dänemark fallenden Antheil an derselben — er beträgt 1.629,180 Thlr. — bei der schließlichen Auseinandersetzung mit den kopenhagncr Politiker» und Finanzmännern in Gegenrecbnung zu stellen. In Betreff des dritten Postens der Forderungen, welche Schleswig-Hol- ') El» beträchtlicher Theil der Kanonen ist im jetzigen Kriege, am Dcinnewerk und bei Düppel, von den Preußen und Ocstreichcm erbeutet und außer Landes geschafft worden.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/373>, abgerufen am 23.07.2024.