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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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bürg, welches sich 1697 im Besitze jenes Herzogtums befand, ausstirbt, so
handelt es sich allerdings nur um eventuelle Rechte, die aber vom londoner
Vertrag nicht alterirt werden können. Unter dieser Voraussetzung, unter Reser¬
vation dieser Rechte und ohne übrigens den Entschlüssen vorgreifen zu wollen,
welche der deutsche Bund durch das Organ des Bundestages in dieser Frage
zu fassen veranlaßt werden könnte, zögert die königliche Regierung nicht, dem
londoner Tractate und einer Combination ihren Beifall zu geben, welche dazu
dient, die Integrität der dänischen Monarchie und den allgemeinen Frieden zu
erhalten." Noch etwas Stricker äußerte sich Freiherr v. Beust in einer Mit¬
theilung an den sächsischen Bundestagsgesandter ü. ü. 30. Novb. 1832: . . .
"Da die hohe Bedeutung, welche der durch den londoner Vertrag vom 8. Mai
d. I. getroffenen Regelung der für die Erhaltung des europäischen Friedens¬
standes so einflußreichen dänischen Thronfolge beizulegen ist, hierorts keines¬
wegs verkannt wird, so wird die von der hiesigen Regierung begehrte Beitritts¬
erklärung bereitwilligst, jedoch unter verwahrender Erwähnung der dem könig¬
lichen Hause S. zustehenden bereits bei den Bundestagsverhandlungen vom
Jahre 1846 reservirten eventuellen Successionsrechte auf das Herzogthum Lauen¬
burg abgegeben werden." -- Die dänische Antwort <1. et. 4. März war fast
gleichlautend mit der an Sachsen-Weimar hinsichtlich der Ansprüche, welche sich
die albertinische Linie Sachsen auf Lauenburg "beilege", schloß aber damit,
daß man sich zu den wohlwollenden Eröffnungen der königlichen Regierung in
der Hauptsache aufrichtig Glück wünsche. -- Es ist sattsam bekannt, daß sich
Dänemark in der Tragweite dieser Aeußerungen des dresdner Hofes verrechnet
hat. Die neueren Erklärungen König Johanns aus die Adressen und Depu¬
tationen in Leipzig und Dresden sowie die officiellen Eröffnungen des Freiherrn
v. Beust in der sächsischen II. Kammer weisen aus, daß Sachsen sich infolge
der dänischen Vertragsbrüche nicht mehr an den londoner Tractat gebunden er¬
achtet; ferner geht daraus hervor das Streben nach völliger Wahrung der Rechte
Deutschlands an den Herzogthümern und des Rechtes der Herzogthümer
gegen Dänemark zwar ohne directe öffentliche Kundgebung in der Successions¬
frage, aber mit entschiedener Hinneigung zur Förderung Herzog Friedrichs am
Bunde.

Die königlich Würt e in b ergische Regierung erklärte durch Schreiben
des Ministers v. Neurath ä. 6. Stuttgart 23. November 1832: "daß es nicht in den
Absichten Würtembergs läge gegen den Tractat Einwendungen zu machen !t. und
daß die Regierung des Königs demzufolge ihren Beitritt ausspräche." -- Da¬
gegen besagt die Erklärung des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten
v. Hügel im Namen der Negierung in der würtembergischen Kammer vom
31. Decb. 1863: "die Staatsregierung erachte sich von den durch Beitritt zum
londoner "Protokoll" übernommenen Verbindlichkeiten entbunden; sie betrachte


bürg, welches sich 1697 im Besitze jenes Herzogtums befand, ausstirbt, so
handelt es sich allerdings nur um eventuelle Rechte, die aber vom londoner
Vertrag nicht alterirt werden können. Unter dieser Voraussetzung, unter Reser¬
vation dieser Rechte und ohne übrigens den Entschlüssen vorgreifen zu wollen,
welche der deutsche Bund durch das Organ des Bundestages in dieser Frage
zu fassen veranlaßt werden könnte, zögert die königliche Regierung nicht, dem
londoner Tractate und einer Combination ihren Beifall zu geben, welche dazu
dient, die Integrität der dänischen Monarchie und den allgemeinen Frieden zu
erhalten." Noch etwas Stricker äußerte sich Freiherr v. Beust in einer Mit¬
theilung an den sächsischen Bundestagsgesandter ü. ü. 30. Novb. 1832: . . .
„Da die hohe Bedeutung, welche der durch den londoner Vertrag vom 8. Mai
d. I. getroffenen Regelung der für die Erhaltung des europäischen Friedens¬
standes so einflußreichen dänischen Thronfolge beizulegen ist, hierorts keines¬
wegs verkannt wird, so wird die von der hiesigen Regierung begehrte Beitritts¬
erklärung bereitwilligst, jedoch unter verwahrender Erwähnung der dem könig¬
lichen Hause S. zustehenden bereits bei den Bundestagsverhandlungen vom
Jahre 1846 reservirten eventuellen Successionsrechte auf das Herzogthum Lauen¬
burg abgegeben werden." — Die dänische Antwort <1. et. 4. März war fast
gleichlautend mit der an Sachsen-Weimar hinsichtlich der Ansprüche, welche sich
die albertinische Linie Sachsen auf Lauenburg „beilege", schloß aber damit,
daß man sich zu den wohlwollenden Eröffnungen der königlichen Regierung in
der Hauptsache aufrichtig Glück wünsche. — Es ist sattsam bekannt, daß sich
Dänemark in der Tragweite dieser Aeußerungen des dresdner Hofes verrechnet
hat. Die neueren Erklärungen König Johanns aus die Adressen und Depu¬
tationen in Leipzig und Dresden sowie die officiellen Eröffnungen des Freiherrn
v. Beust in der sächsischen II. Kammer weisen aus, daß Sachsen sich infolge
der dänischen Vertragsbrüche nicht mehr an den londoner Tractat gebunden er¬
achtet; ferner geht daraus hervor das Streben nach völliger Wahrung der Rechte
Deutschlands an den Herzogthümern und des Rechtes der Herzogthümer
gegen Dänemark zwar ohne directe öffentliche Kundgebung in der Successions¬
frage, aber mit entschiedener Hinneigung zur Förderung Herzog Friedrichs am
Bunde.

Die königlich Würt e in b ergische Regierung erklärte durch Schreiben
des Ministers v. Neurath ä. 6. Stuttgart 23. November 1832: „daß es nicht in den
Absichten Würtembergs läge gegen den Tractat Einwendungen zu machen !t. und
daß die Regierung des Königs demzufolge ihren Beitritt ausspräche." — Da¬
gegen besagt die Erklärung des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten
v. Hügel im Namen der Negierung in der würtembergischen Kammer vom
31. Decb. 1863: „die Staatsregierung erachte sich von den durch Beitritt zum
londoner „Protokoll" übernommenen Verbindlichkeiten entbunden; sie betrachte


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/336>, abgerufen am 23.07.2024.