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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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unwesentlicher fallen gelassen), der Landesuniversität, der Geistlichkeit, des Lehrer¬
standes, der Stadt- und Landdistricte Holsteins wie Schleswigs sich unzweideutig
dahin ausgesprochen hat, als den rechtmäßigen Thronerben einzig und allein
den Herzog (bisherigen Erbprinzen) Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-
Augustenburg anzuerkennen und für ihn, als den legitimen Landesherrn, Gut
und Blut einsetzen zu wollen.

Wir legen hierdurch feierlichst Verwahrung ein gegen jedes Arrangement
europäischer Mächte, durch welches den Herzogthümern wider ihren ausgesprochnen
Willen ein unrechtmäßiger Herrscher aufgezwungen und die durch den Tod
Friedrich des Siebenten definitiv gelöste Verbindung mit dem Königreich Däne¬
mark mittelst Gewalt wiederhergestellt werden soll, und werfen aus die Urheber
eines solchen Arrangements die Verantwortlichkeit für die unausbleiblichen Nach¬
theile und Gefahren für Ruhe und Frieden unseres Landes, Deutschlands und
Europas."

Hieran schloß sich die Annahme folgender Motivirung und Instruction:

"Die Herzogthümer Schleswig-Holstein sind, Dank dem Einschreiten der
deutschen Mächte, von dänischer Herrschaft befreit; sie geben sich noch der Hoff¬
nung hin. daß es den deutschen Mächten gelingen werde, durch die dem Landes¬
recht entsprechende definitive Trennung der Herzogthümer von Dänemark die
Grundlage eines dauernden Friedens zu legen.

Der bevorstehende Zusammentritt der Conferenz europäischer Mächte indeß,
auf der über die Mittel zur Beilegung des dänisch-deutschen Conflicts berathen
werden soll, ruft die dringende Befürchtung hervor, daß abermals ein Versuch
gemacht werde, über die Rechte der Herzogthümer Schleswig-Holstein zu ver¬
fügen, ohne daß ihnen Gelegenheit gegeben wäre, durch das Organ ihrer gesetz¬
lichen Vertretung die in den alten Landesrechten sicher begründeten Forderungen
geltend zu machen. Wir sind davon überzeugt, daß auf diesem Wege niemals
ein dauernder Frieden geschlossen werden kann, daß dadurch vielmehr nur der
Keim neuer Zwietracht und fortwährenden Unfriedens gelegt werden wird.
Denn das Volk der Herzogthümer, wie es sich mit seltener Einmütigkeit in
jüngster Zeit öffentlich ausgesprochen hat, wird nimmermehr von dem lassen,
was es als sein Recht erkannt hat: von seinem Rechte auf definitive Trennung
vom Königreich Dänemark und Herstellung eines unabhängigen Staates unter
der Herrschaft seines rechtmäßigen, angestammten Fürsten, des Herzogs Frie¬
drich des Achten von Schleswig.Holstein.

Leider ist trotz wiederholter dringender Bitten von Behörden wie Cor-
porationen die Zusammenberufung der Ständeversammlung des Herzogthums
Holstein nicht zu erreichen gewesen. Für das Herzogthum Schleswig fehlt es
sogar zur Zeit an einer beschlußfähigen Ständeversammlung. So sind denn im
Angesichte der überwältigenden Gefahr für das Vaterland wir, die unterzeichneten


unwesentlicher fallen gelassen), der Landesuniversität, der Geistlichkeit, des Lehrer¬
standes, der Stadt- und Landdistricte Holsteins wie Schleswigs sich unzweideutig
dahin ausgesprochen hat, als den rechtmäßigen Thronerben einzig und allein
den Herzog (bisherigen Erbprinzen) Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-
Augustenburg anzuerkennen und für ihn, als den legitimen Landesherrn, Gut
und Blut einsetzen zu wollen.

Wir legen hierdurch feierlichst Verwahrung ein gegen jedes Arrangement
europäischer Mächte, durch welches den Herzogthümern wider ihren ausgesprochnen
Willen ein unrechtmäßiger Herrscher aufgezwungen und die durch den Tod
Friedrich des Siebenten definitiv gelöste Verbindung mit dem Königreich Däne¬
mark mittelst Gewalt wiederhergestellt werden soll, und werfen aus die Urheber
eines solchen Arrangements die Verantwortlichkeit für die unausbleiblichen Nach¬
theile und Gefahren für Ruhe und Frieden unseres Landes, Deutschlands und
Europas."

Hieran schloß sich die Annahme folgender Motivirung und Instruction:

„Die Herzogthümer Schleswig-Holstein sind, Dank dem Einschreiten der
deutschen Mächte, von dänischer Herrschaft befreit; sie geben sich noch der Hoff¬
nung hin. daß es den deutschen Mächten gelingen werde, durch die dem Landes¬
recht entsprechende definitive Trennung der Herzogthümer von Dänemark die
Grundlage eines dauernden Friedens zu legen.

Der bevorstehende Zusammentritt der Conferenz europäischer Mächte indeß,
auf der über die Mittel zur Beilegung des dänisch-deutschen Conflicts berathen
werden soll, ruft die dringende Befürchtung hervor, daß abermals ein Versuch
gemacht werde, über die Rechte der Herzogthümer Schleswig-Holstein zu ver¬
fügen, ohne daß ihnen Gelegenheit gegeben wäre, durch das Organ ihrer gesetz¬
lichen Vertretung die in den alten Landesrechten sicher begründeten Forderungen
geltend zu machen. Wir sind davon überzeugt, daß auf diesem Wege niemals
ein dauernder Frieden geschlossen werden kann, daß dadurch vielmehr nur der
Keim neuer Zwietracht und fortwährenden Unfriedens gelegt werden wird.
Denn das Volk der Herzogthümer, wie es sich mit seltener Einmütigkeit in
jüngster Zeit öffentlich ausgesprochen hat, wird nimmermehr von dem lassen,
was es als sein Recht erkannt hat: von seinem Rechte auf definitive Trennung
vom Königreich Dänemark und Herstellung eines unabhängigen Staates unter
der Herrschaft seines rechtmäßigen, angestammten Fürsten, des Herzogs Frie¬
drich des Achten von Schleswig.Holstein.

Leider ist trotz wiederholter dringender Bitten von Behörden wie Cor-
porationen die Zusammenberufung der Ständeversammlung des Herzogthums
Holstein nicht zu erreichen gewesen. Für das Herzogthum Schleswig fehlt es
sogar zur Zeit an einer beschlußfähigen Ständeversammlung. So sind denn im
Angesichte der überwältigenden Gefahr für das Vaterland wir, die unterzeichneten


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/116>, abgerufen am 23.07.2024.