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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. I. Band.

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akademischen Konsistoriums sich beziehen, schöpfen sie der Natur der Sache nach
direct oder indirect aus der wesentlich unlauteren Quelle einer bedauerlichen Indis-
cretion, da der Amtseid der Consistorialcn denselben Veröffentlichung der vnita ihrer
Kollegen im Konsistorium, wenn diesen daraus irgendwie ein Nachtheil hervorgehen
kann, ausdrücklich untersagt. Dasjenige aber, was dem Verfasser des Artikels in
Betreff der Consistorialvcrhandlungcn durch .irgendwelches Gerede zugekommen sein
mag, richtig zu würdigen und correct aufzufassen, ist derselbe schon deswegen nicht
befähigt, weil er, selbst in rein äußerlicher Beziehung, mit unseren Verhältnissen steh
nur oberflächlich bekannt gemacht hat. So bezeichnet er z. B. meinen Kollegen,
den Kicchenrath, Professor Lüdemann, der an einer Nebenkirche Hierselbst, der soge¬
nannten Klosterkirche, als Prediger derselben, angestellt ist, vielmehr als Prediger
der Hauptkirche. In Betreff meines Kollegen Weise hat er sich nicht einmal den
Namen desselben gemerkt, sondern sührt ihn als einen "Weiske oder Weiske" an.
Indem er Weiß und mich LüdemannS "Amtsbruder" nennt, scheint er zu meine",
daß wir beiden gleich diesem, neben unsere" Professuren Predigtämter verwalten,
was nicht der Fall ist. Ueber diese ihm gänzlich unbekannten Leute urtheilt der
Verfasser des Artikels dennoch, nach unbestimmtem Hörensagen, frisch weg ab, wie
ein Herzenskündiger.

Herr Cvnfercnzrath Natjcn, der verehrte Senior des akademischen Consistorinms
und derzeitige Rector der Universität, ist ohne allen Zweifel ein Mann von durch¬
aus reinem Charakter und solcher Berechnungen, wie der Verfasser des Artikels ihm
dieselben zutrauen zu dürfen glaubt, daß er nämlich Andere den von ihm selbst ab¬
gelehnten Eid zu schwören habe verleite" wollen, um Präcedcuzfnlle, für spätere
Leistung desselben auch seinerseits, zu gewinnen, schlechthin unfähig. Aufs bestimm¬
teste hat Herr Confcrenzrath Natjcn vielmehr dem Constistorium vor Kurzen" schrift¬
lich erklärt, daß er keinen Angehörigen der Universität irgendwie den Nath gegeben
habe, den Eid zu leisten. Unter der Verhandlung über die Eitessachc hat Natjcn
sich nach seiner wiederholten Erklärung vo" dem Princip leite" lassen, daß die
Frage über die Leistung oder Nichtlcistung des Eides, als eine rein individuelle
Gewissensfrage, gemciuscunen Beschlüssen nicht unterliegen könne. Allerdings hat,
meiner Ansicht nach, mein hochverehrter Freund, Herr Cvnfercnzrath Natjen, dabei
von Einseitigkeit und Mißverstand sieh nicht frei erhalten, indem es nicht um die
Gewissen der Einzelnen bindende Beschlüsse über die Eidescmgelcgcnheit, sondern um
eine gemeinsame Verständigung der Consistorialcn über dieselbe und um eine daran sich an¬
schließende gemeinsame Eingabe des Consistoriums a" die höheren Behörden sich handelte.
Dieses Mißverständnis; unseres Herrn Rectors hat wohl vor Minderem mit das Resul¬
tat herbeigeführt, daß es ihm nicht gelingen wollte, die schwierige Angelegenheit in
befriedigender Weise zu leiten.

Herr Kirchenrath Lüdemann hat mit der weit überwiegenden Mehrzahl der
holsteinischen Geistlichen, z. B. auch dem ersten Prediger a" der hiesigen Hauptkirche,
Herr" Pastor Hassclmann, das vom Minister Hall geforderte Kirchengebet, für König
Christian den Neunten und dessen Haus, in der Art abgehalten, daß er damit nur
der factisch bestehenden Negierung die ihr ini Gottesdienst gebührende Berücksichtigung
hat gewähren wollen, ohne Anerkennung der Ncchtmäftigkeit derselben. Darüber,


akademischen Konsistoriums sich beziehen, schöpfen sie der Natur der Sache nach
direct oder indirect aus der wesentlich unlauteren Quelle einer bedauerlichen Indis-
cretion, da der Amtseid der Consistorialcn denselben Veröffentlichung der vnita ihrer
Kollegen im Konsistorium, wenn diesen daraus irgendwie ein Nachtheil hervorgehen
kann, ausdrücklich untersagt. Dasjenige aber, was dem Verfasser des Artikels in
Betreff der Consistorialvcrhandlungcn durch .irgendwelches Gerede zugekommen sein
mag, richtig zu würdigen und correct aufzufassen, ist derselbe schon deswegen nicht
befähigt, weil er, selbst in rein äußerlicher Beziehung, mit unseren Verhältnissen steh
nur oberflächlich bekannt gemacht hat. So bezeichnet er z. B. meinen Kollegen,
den Kicchenrath, Professor Lüdemann, der an einer Nebenkirche Hierselbst, der soge¬
nannten Klosterkirche, als Prediger derselben, angestellt ist, vielmehr als Prediger
der Hauptkirche. In Betreff meines Kollegen Weise hat er sich nicht einmal den
Namen desselben gemerkt, sondern sührt ihn als einen „Weiske oder Weiske" an.
Indem er Weiß und mich LüdemannS „Amtsbruder" nennt, scheint er zu meine»,
daß wir beiden gleich diesem, neben unsere» Professuren Predigtämter verwalten,
was nicht der Fall ist. Ueber diese ihm gänzlich unbekannten Leute urtheilt der
Verfasser des Artikels dennoch, nach unbestimmtem Hörensagen, frisch weg ab, wie
ein Herzenskündiger.

Herr Cvnfercnzrath Natjcn, der verehrte Senior des akademischen Consistorinms
und derzeitige Rector der Universität, ist ohne allen Zweifel ein Mann von durch¬
aus reinem Charakter und solcher Berechnungen, wie der Verfasser des Artikels ihm
dieselben zutrauen zu dürfen glaubt, daß er nämlich Andere den von ihm selbst ab¬
gelehnten Eid zu schwören habe verleite» wollen, um Präcedcuzfnlle, für spätere
Leistung desselben auch seinerseits, zu gewinnen, schlechthin unfähig. Aufs bestimm¬
teste hat Herr Confcrenzrath Natjcn vielmehr dem Constistorium vor Kurzen» schrift¬
lich erklärt, daß er keinen Angehörigen der Universität irgendwie den Nath gegeben
habe, den Eid zu leisten. Unter der Verhandlung über die Eitessachc hat Natjcn
sich nach seiner wiederholten Erklärung vo» dem Princip leite» lassen, daß die
Frage über die Leistung oder Nichtlcistung des Eides, als eine rein individuelle
Gewissensfrage, gemciuscunen Beschlüssen nicht unterliegen könne. Allerdings hat,
meiner Ansicht nach, mein hochverehrter Freund, Herr Cvnfercnzrath Natjen, dabei
von Einseitigkeit und Mißverstand sieh nicht frei erhalten, indem es nicht um die
Gewissen der Einzelnen bindende Beschlüsse über die Eidescmgelcgcnheit, sondern um
eine gemeinsame Verständigung der Consistorialcn über dieselbe und um eine daran sich an¬
schließende gemeinsame Eingabe des Consistoriums a» die höheren Behörden sich handelte.
Dieses Mißverständnis; unseres Herrn Rectors hat wohl vor Minderem mit das Resul¬
tat herbeigeführt, daß es ihm nicht gelingen wollte, die schwierige Angelegenheit in
befriedigender Weise zu leiten.

Herr Kirchenrath Lüdemann hat mit der weit überwiegenden Mehrzahl der
holsteinischen Geistlichen, z. B. auch dem ersten Prediger a» der hiesigen Hauptkirche,
Herr» Pastor Hassclmann, das vom Minister Hall geforderte Kirchengebet, für König
Christian den Neunten und dessen Haus, in der Art abgehalten, daß er damit nur
der factisch bestehenden Negierung die ihr ini Gottesdienst gebührende Berücksichtigung
hat gewähren wollen, ohne Anerkennung der Ncchtmäftigkeit derselben. Darüber,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_116464/252>, abgerufen am 24.07.2024.