Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. II. Band.weichung von der vorgeschriebenen Form keine Einwendungen erhoben. Jetzt Ferner aber wird kein Patriot wünschen, daß der zunächst zum Stellver¬ Der Präcedcnzfall verliert deshalb jede Bedeutung, weil man einmal an¬ Deshalb ist nach unserer Ueberzeugung Pflicht der Partei, welche die Ver¬ 1) nach Seiten der Krone hin frei zu stellen, d. h. ihm alle Machtbefug¬ nisse und die Unabhängigkeit eines Regenten zu geben, 2) aber andererseits denselben fest an die Verfassung zu binden, d. h. auf dieselbe zu vereitelt. Denn der nächste Zweck unsrer Partei muß sein, daß der Eintritt des ? weichung von der vorgeschriebenen Form keine Einwendungen erhoben. Jetzt Ferner aber wird kein Patriot wünschen, daß der zunächst zum Stellver¬ Der Präcedcnzfall verliert deshalb jede Bedeutung, weil man einmal an¬ Deshalb ist nach unserer Ueberzeugung Pflicht der Partei, welche die Ver¬ 1) nach Seiten der Krone hin frei zu stellen, d. h. ihm alle Machtbefug¬ nisse und die Unabhängigkeit eines Regenten zu geben, 2) aber andererseits denselben fest an die Verfassung zu binden, d. h. auf dieselbe zu vereitelt. Denn der nächste Zweck unsrer Partei muß sein, daß der Eintritt des ? <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0438" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/188465"/> <p xml:id="ID_1379" prev="#ID_1378"> weichung von der vorgeschriebenen Form keine Einwendungen erhoben. Jetzt<lb/> dagegen lebt ein völlig dispositivnsfähigcr König, und eine Vertretung desselben<lb/> ist durchaus nicht nothwendig. Die Beistimmung sämmtlicher Factoren der<lb/> Gesetzgebung wird, wie vorauszusehen ist, nicht eintreten.</p><lb/> <p xml:id="ID_1380"> Ferner aber wird kein Patriot wünschen, daß der zunächst zum Stellver¬<lb/> treter qualisicirte Thronfolger eine Stellvertretung in derselben Weise und mit<lb/> den Consequenzen übernehme, wie sie jener Präcedenzfall ergeben würde, näm¬<lb/> lich mit der Erklärung: er wolle nach den ihm bekannten Inten¬<lb/> tionen des Königs regieren.</p><lb/> <p xml:id="ID_1381"> Der Präcedcnzfall verliert deshalb jede Bedeutung, weil man einmal an¬<lb/> erkennen muß, daß seine Voraussetzungen jetzt nicht vorhanden sind, und weil<lb/> man sich ferner seine Consequenzen nicht gefallen lassen kann.</p><lb/> <p xml:id="ID_1382"> Deshalb ist nach unserer Ueberzeugung Pflicht der Partei, welche die Ver¬<lb/> fassung und die parlamentarischen Rechte vertritt, zu erklären, daß eine Stell¬<lb/> vertretung überhaupt als verfassungsmäßig nicht zulässig sei und daß ihre Ein¬<lb/> richtung unter den gegebenen Verhältnissen eine grobe Verletzung der Verfassung<lb/> sein würde. Sollte aber wider alles Erwarten unsere Partei dem Präcedenz¬<lb/> fall eine Bedeutung beimessen, welche derselbe nach unserer Ueberzeugung nicht<lb/> hat, so würde sie selbst in diesem Fall darauf bestehen müssen, daß die Stell¬<lb/> vertretung nur mit Zustimmung der Häuser des Landtags geregelt werde, und<lb/> sie würde bei dieser Regelung die Aufgabe haben, den sogenannten Stellvertreter</p><lb/> <list> <item> 1) nach Seiten der Krone hin frei zu stellen, d. h. ihm alle Machtbefug¬<lb/> nisse und die Unabhängigkeit eines Regenten zu geben,</item> <item> 2) aber andererseits denselben fest an die Verfassung zu binden, d. h. auf<lb/> dieselbe zu vereitelt.</item> </list><lb/> <p xml:id="ID_1383"> Denn der nächste Zweck unsrer Partei muß sein, daß der Eintritt des<lb/> Kronprinzen in die Regierung unter Bedingungen stattfinde, welche denselben<lb/> sowohl befähigen als geneigt machen, einen gründlichen Wechsel des Systems<lb/> zu veranlassen und eine andere Zeit für Preußen heraufzuführen.</p><lb/> <note type="byline"> ?</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0438]
weichung von der vorgeschriebenen Form keine Einwendungen erhoben. Jetzt
dagegen lebt ein völlig dispositivnsfähigcr König, und eine Vertretung desselben
ist durchaus nicht nothwendig. Die Beistimmung sämmtlicher Factoren der
Gesetzgebung wird, wie vorauszusehen ist, nicht eintreten.
Ferner aber wird kein Patriot wünschen, daß der zunächst zum Stellver¬
treter qualisicirte Thronfolger eine Stellvertretung in derselben Weise und mit
den Consequenzen übernehme, wie sie jener Präcedenzfall ergeben würde, näm¬
lich mit der Erklärung: er wolle nach den ihm bekannten Inten¬
tionen des Königs regieren.
Der Präcedcnzfall verliert deshalb jede Bedeutung, weil man einmal an¬
erkennen muß, daß seine Voraussetzungen jetzt nicht vorhanden sind, und weil
man sich ferner seine Consequenzen nicht gefallen lassen kann.
Deshalb ist nach unserer Ueberzeugung Pflicht der Partei, welche die Ver¬
fassung und die parlamentarischen Rechte vertritt, zu erklären, daß eine Stell¬
vertretung überhaupt als verfassungsmäßig nicht zulässig sei und daß ihre Ein¬
richtung unter den gegebenen Verhältnissen eine grobe Verletzung der Verfassung
sein würde. Sollte aber wider alles Erwarten unsere Partei dem Präcedenz¬
fall eine Bedeutung beimessen, welche derselbe nach unserer Ueberzeugung nicht
hat, so würde sie selbst in diesem Fall darauf bestehen müssen, daß die Stell¬
vertretung nur mit Zustimmung der Häuser des Landtags geregelt werde, und
sie würde bei dieser Regelung die Aufgabe haben, den sogenannten Stellvertreter
1) nach Seiten der Krone hin frei zu stellen, d. h. ihm alle Machtbefug¬
nisse und die Unabhängigkeit eines Regenten zu geben,
2) aber andererseits denselben fest an die Verfassung zu binden, d. h. auf
dieselbe zu vereitelt.
Denn der nächste Zweck unsrer Partei muß sein, daß der Eintritt des
Kronprinzen in die Regierung unter Bedingungen stattfinde, welche denselben
sowohl befähigen als geneigt machen, einen gründlichen Wechsel des Systems
zu veranlassen und eine andere Zeit für Preußen heraufzuführen.
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