Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band.Staatsregierung wieder aufzurichten. In dieser ernsten, allgemach unerträglichen Gegen den Hauptmann Dörr wird nach Angabe der officiellen Kasseler Zeitung Nachschrift. I" diese", Augenblick verbreitet sich die sichere Kunde von einem aber¬ Verantwortlicher Redacteur! Dr. Moritz Busch. Verlag von F. L. Herbia. - Druck ve>n C. E. M>M in Leipzig. Staatsregierung wieder aufzurichten. In dieser ernsten, allgemach unerträglichen Gegen den Hauptmann Dörr wird nach Angabe der officiellen Kasseler Zeitung Nachschrift. I» diese», Augenblick verbreitet sich die sichere Kunde von einem aber¬ Verantwortlicher Redacteur! Dr. Moritz Busch. Verlag von F. L. Herbia. - Druck ve>n C. E. M>M in Leipzig. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0288" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/187782"/> <p xml:id="ID_1109" prev="#ID_1108"> Staatsregierung wieder aufzurichten. In dieser ernsten, allgemach unerträglichen<lb/> Lage spricht der Verfassungsausschuß das Verlange» ans, aus dein eigenen Munde<lb/> der sämmtlichen Herren Ministerialvorstände genügende Aufschlüsse darüber zu eUmUcn,<lb/> was zur Durchführung der landesherrlichen Verkündigung bis setzt geschehen öden<lb/> doch allernächst zu erwarten ist. Mit besonderer Bezugnahme auf den dem unter¬<lb/> zeichneten Ausschusse annoch vorliegenden Antrag des Abgeordneten Oelter l. -steile»<lb/> wir daher a» Kurfürstliche LandtagScommissivn das ergebenste Ersuche», den Herren<lb/> Ministerialovrstündcu hiervon Kenntniß zu gebe», n»d sehe» in aller Kürze einer<lb/> gefälligen Nachricht entgegen, an welchem Tage dieser Woche und zu welcher Stunde<lb/> >n einer alsdann anzuberaumenden Ausschußsitzung wir die mündlichen Eröffnungen<lb/> der Herren Ministerialvorstände zu erwarten habe». Kassel, den 2. Februar<lb/> Der landständische Verfassnngsausschuß." — Bis jetzt ist eine Antwort aus dieses<lb/> Schreiben nicht erfolgt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1110"> Gegen den Hauptmann Dörr wird nach Angabe der officiellen Kasseler Zeitung<lb/> wegen seiner Schrift gegen Haly»an eine gerichtliche Anklage erhoben. Es kann<lb/> dieses nur dazu dienen, die alten scandalösen Geschichten lebhaft in der Erinnerung<lb/> aufzufrischen. Daß der Justizminister Pfeiffer eine derartige Anklage betreibt, erregt<lb/> allgemeines Staunen. Der Fanatismus muß wirtlich den Verstand start umnebelt<lb/> habe», wenn man nicht sieht, wie mit einer solchen Anklage der eigenen Partei ein<lb/> schlechter Dienst geleistet wird. Zum Zweck der Vertheidigung darf gar Vieles<lb/> gesagt werden, was sonst zu sagen bedenklich wäre, weil die Einrede der Wahrheit<lb/> nicht immer schützt. Oder sollte diese Anklage auch mit den „kommenden Ereig¬<lb/> nissen" in Zusammenhang stehen? neuerdings ist auch ein pvlizeiUchcs Verbot der<lb/> Dörrschen Schrift ergangen, obschon dieselbe seit Monaten in Tausenden von Exem¬<lb/> plaren ungestört im Lande Verbreitung erhalte» hat, u»d Jedermann dere» Inhalt<lb/> kennt. Die Gewitterwolken haben sich drohend znsanune» geballt, und der Blitz<lb/> hat mit zermalmeuder Gewalt eingeschlagen. Jetzt will eine hohe Polizei die Sache<lb/> ungeschehen machen.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Nachschrift. </head> <p xml:id="ID_1111"> I» diese», Augenblick verbreitet sich die sichere Kunde von einem aber¬<lb/> maligen Umschlag des Windes in den höhern Regionen. Die jüngste» Pläne scheinen<lb/> aufgegeben oder wenigstens vertagt. Den Ständen werden in der nächsten Sitzung<lb/> mehre Vorlagen gemacht. Unter diese» Vorlagen findet sich eine, welche unser<lb/> Staatsleben tief berührt: die Wiederherstellung der alten Gemal»deversassung. Diese<lb/> Gemeindeverfassung hat Hassenpflug schmählich verstümmelt, um die Selbständigkeit<lb/> der Gemeinden zu vernichten und die Ortsvorstände zu gefügigen Werkzeuge» der<lb/> Polizei zu mache». Alle tüchtigen und selbständigen Gemeindcvvrstünde wurden<lb/> wegen „feindseliger Gesinnungen gegen die Staatsgewalt" ?c. entfernt, und an><lb/> deren Stelle Kreaturen der Partei gesetzt. Zugleich wurde die lebenslängliche Amts¬<lb/> dauer der neuen Bürgermeister eingeführt :c. Nach der Regierungsvorlage werden<lb/> alle seit dem Umsturz der Verfassung ergangenen sogenannte» Gesetze und Verord¬<lb/> nungen, welche die Gemeindeverfassung betreffe», beseitigt, und die frühere Ge-<lb/> mei»deord»u»g vollständig wiederhergestellt. Als einzige Ansnahme von dieser Regel<lb/> wird »ur vorgcschlage», die Wahlperiode der Orisvorständt, welche früher auf fünf<lb/> Jahre festgesetzt war, künftig auf zwölf Jahre zu bestimmen. Für diese Neuerung<lb/> lasse» sich allerdings beachtenswerthe Gründe geltend machen , aber in der Haupt¬<lb/> sache ist es ziemlich gleichgültig, ob das Eine oder das Andere beliebt wird, sobald<lb/> nur die alte Gemeindeordnung selbst wieder ins Leben drin. Die Regiernngövor-<lb/> lage zeigt recht handgreiflich, wie leicht die Wiederherstellung eines verfassungsmäßigen<lb/> Rechtszustandes in Kulhcsscn ist, — sobald nur der gute Wille nicht fehlt.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Verantwortlicher Redacteur! Dr. Moritz Busch.<lb/> Verlag von F. L. Herbia. - Druck ve>n C. E. M>M in Leipzig.</note><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0288]
Staatsregierung wieder aufzurichten. In dieser ernsten, allgemach unerträglichen
Lage spricht der Verfassungsausschuß das Verlange» ans, aus dein eigenen Munde
der sämmtlichen Herren Ministerialvorstände genügende Aufschlüsse darüber zu eUmUcn,
was zur Durchführung der landesherrlichen Verkündigung bis setzt geschehen öden
doch allernächst zu erwarten ist. Mit besonderer Bezugnahme auf den dem unter¬
zeichneten Ausschusse annoch vorliegenden Antrag des Abgeordneten Oelter l. -steile»
wir daher a» Kurfürstliche LandtagScommissivn das ergebenste Ersuche», den Herren
Ministerialovrstündcu hiervon Kenntniß zu gebe», n»d sehe» in aller Kürze einer
gefälligen Nachricht entgegen, an welchem Tage dieser Woche und zu welcher Stunde
>n einer alsdann anzuberaumenden Ausschußsitzung wir die mündlichen Eröffnungen
der Herren Ministerialvorstände zu erwarten habe». Kassel, den 2. Februar
Der landständische Verfassnngsausschuß." — Bis jetzt ist eine Antwort aus dieses
Schreiben nicht erfolgt.
Gegen den Hauptmann Dörr wird nach Angabe der officiellen Kasseler Zeitung
wegen seiner Schrift gegen Haly»an eine gerichtliche Anklage erhoben. Es kann
dieses nur dazu dienen, die alten scandalösen Geschichten lebhaft in der Erinnerung
aufzufrischen. Daß der Justizminister Pfeiffer eine derartige Anklage betreibt, erregt
allgemeines Staunen. Der Fanatismus muß wirtlich den Verstand start umnebelt
habe», wenn man nicht sieht, wie mit einer solchen Anklage der eigenen Partei ein
schlechter Dienst geleistet wird. Zum Zweck der Vertheidigung darf gar Vieles
gesagt werden, was sonst zu sagen bedenklich wäre, weil die Einrede der Wahrheit
nicht immer schützt. Oder sollte diese Anklage auch mit den „kommenden Ereig¬
nissen" in Zusammenhang stehen? neuerdings ist auch ein pvlizeiUchcs Verbot der
Dörrschen Schrift ergangen, obschon dieselbe seit Monaten in Tausenden von Exem¬
plaren ungestört im Lande Verbreitung erhalte» hat, u»d Jedermann dere» Inhalt
kennt. Die Gewitterwolken haben sich drohend znsanune» geballt, und der Blitz
hat mit zermalmeuder Gewalt eingeschlagen. Jetzt will eine hohe Polizei die Sache
ungeschehen machen.
Nachschrift. I» diese», Augenblick verbreitet sich die sichere Kunde von einem aber¬
maligen Umschlag des Windes in den höhern Regionen. Die jüngste» Pläne scheinen
aufgegeben oder wenigstens vertagt. Den Ständen werden in der nächsten Sitzung
mehre Vorlagen gemacht. Unter diese» Vorlagen findet sich eine, welche unser
Staatsleben tief berührt: die Wiederherstellung der alten Gemal»deversassung. Diese
Gemeindeverfassung hat Hassenpflug schmählich verstümmelt, um die Selbständigkeit
der Gemeinden zu vernichten und die Ortsvorstände zu gefügigen Werkzeuge» der
Polizei zu mache». Alle tüchtigen und selbständigen Gemeindcvvrstünde wurden
wegen „feindseliger Gesinnungen gegen die Staatsgewalt" ?c. entfernt, und an>
deren Stelle Kreaturen der Partei gesetzt. Zugleich wurde die lebenslängliche Amts¬
dauer der neuen Bürgermeister eingeführt :c. Nach der Regierungsvorlage werden
alle seit dem Umsturz der Verfassung ergangenen sogenannte» Gesetze und Verord¬
nungen, welche die Gemeindeverfassung betreffe», beseitigt, und die frühere Ge-
mei»deord»u»g vollständig wiederhergestellt. Als einzige Ansnahme von dieser Regel
wird »ur vorgcschlage», die Wahlperiode der Orisvorständt, welche früher auf fünf
Jahre festgesetzt war, künftig auf zwölf Jahre zu bestimmen. Für diese Neuerung
lasse» sich allerdings beachtenswerthe Gründe geltend machen , aber in der Haupt¬
sache ist es ziemlich gleichgültig, ob das Eine oder das Andere beliebt wird, sobald
nur die alte Gemeindeordnung selbst wieder ins Leben drin. Die Regiernngövor-
lage zeigt recht handgreiflich, wie leicht die Wiederherstellung eines verfassungsmäßigen
Rechtszustandes in Kulhcsscn ist, — sobald nur der gute Wille nicht fehlt.
Verantwortlicher Redacteur! Dr. Moritz Busch.
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