Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

gerade der wichtigsten und volkstümlichsten Werke darunter zu leiden haben
würde.

Es kann einem so geistreichen und mit der Behandlung des Paradoxen so
vertrauten Manne wie Proudhon nicht schwer fallen, zwischen dem der For¬
derung eines ewigen geistigen Eigenthums zu Grunde liegenden innersten Ge¬
danken und dem 'feudalistischen Grundzuge des Mittelalters eine innere Ver¬
wandtschaft zu entdecken. Aber wir meinen, es ist in den realen Verhältnissen
der Gegenwart hinlänglich Vorsorge getroffen, daß selbst bei einem so eminent
logischen und consequenten Volke' wie die Franzosen die Consequenzmacherei
nicbt so weit geben werde, nach Annahme des vorgeschlagenen Gesetzes über
das geistige Eigenthum nur um des Princips willen nun auch das Lehns¬
wesen und die Meistcrnahrungen wieder einzuführen.

Wir halten ferner dafür, daß bei einem literarischen Erzeugnisse oder
Kunstwerke Form und Inhalt sich niemals so decken, daß nicht -- auch nach'
dem eine Idee bereits einmal zur sichtbaren Darstellung im Buchstaben oder
durch die Mittel der Kunst gebracht worden ist -- doch noch unzählige andere
Möglichkeiten existirten, dieselbe Idee auf geistig selbständige Weise (-- und
mit dieser Eigenschaft der geistigen Selbständigkeit würde ja eben der Begriff
des Nachdrucks, also der Verletzung des einem Anderen zustehenden Eigenthums
von selbst aufhören Anwendung zu leiden --) künstlerisch oder literarisch zu
verarbeiten. Gerade in Betreff der von dem Verfasser angeführten geometrischen,
algebraischen und ähnlichen Werte sind Gesetzgebung und Praxis mindestens bei
uns längst darüber im Reinen, daß sie einerseits allerdings als literarische Er¬
zeugnisse zu betrachten und darum gegen den Nachdruck zu schützen sind, an¬
dererseits aber dnrch die bloße Priorität eines solchen Werkes an sich keines¬
wegs die Abfassung eines andern ähnlichen Werkes zum Nachdrucke gemacht wird.

Wir kommen zum Schluß. Auch wenn man ein geistiges Eigenthum mit
dem Prädicate der Ewigkeit constituirt, werden die Verleger selbst aus Gründe"
des eigenen Interesses ganz wie bisher ihren Vortheil in dem möglichst großen
Absätze ihrer Verlagsartikel suchen und finde". Sie werden in richtiger Erwä¬
gung der Veränderlichkeit des Geschmacks und der Neigungen des Publicums
wie der von dem Verfasser selbst so beredt geschilderten Vergänglichkeit aller
Geisteswerke, weit entfernt, die ihnen von dem neuen Gesetze zu gewährende
Zusicherung der Ewigkeit ihres Verlagsrechtes dahin zu verstehen, als sei ihnen
damit auch die Ewigkeit des wirkliche" Absatzes garantirt worden, nach wie
vor bemüht sein, die Werke der Schriftsteller möglichst schnell, möglichst allge¬
mein und darum auch möglichst wohlfeil zu verbreiten.

Die Ewigkeit der Autorrechte wäre übrigens, wenn sie wirtlich in Frank¬
reich eingeführt würde, nicht einmal etwas Neues. Sie hat z. B. in Sachsen
vor der neueren Gesetzgebung von 1844 bestanden, ohne daß auch nur eine
der von Proudhon gefü'rasteten Folgen eingetreten wäre. Sie besteht noch jetzt
in Hannover, ohne daß Jemand gemeint sei" wird, diese Thatsache mit den
politischen Institutionen des Landes in innere Verbindung bringen zu wollen.




Kurhessische Briefe.
6.

In preußischen Noten und in den preußischen Kammern ist oftmals gcsaat
wordene Die Zustände in Kurhessen sind eine Gefahr für Preußen und für Deutsch¬
land. Die Gefahr, welche noch in weiter Ferne lag. als dieses zuerst ausgesprochen
wurde, ist jetzt in unmittelbare Nähe gerückt, und zwar in vergrößerten Dimensionen.


gerade der wichtigsten und volkstümlichsten Werke darunter zu leiden haben
würde.

Es kann einem so geistreichen und mit der Behandlung des Paradoxen so
vertrauten Manne wie Proudhon nicht schwer fallen, zwischen dem der For¬
derung eines ewigen geistigen Eigenthums zu Grunde liegenden innersten Ge¬
danken und dem 'feudalistischen Grundzuge des Mittelalters eine innere Ver¬
wandtschaft zu entdecken. Aber wir meinen, es ist in den realen Verhältnissen
der Gegenwart hinlänglich Vorsorge getroffen, daß selbst bei einem so eminent
logischen und consequenten Volke' wie die Franzosen die Consequenzmacherei
nicbt so weit geben werde, nach Annahme des vorgeschlagenen Gesetzes über
das geistige Eigenthum nur um des Princips willen nun auch das Lehns¬
wesen und die Meistcrnahrungen wieder einzuführen.

Wir halten ferner dafür, daß bei einem literarischen Erzeugnisse oder
Kunstwerke Form und Inhalt sich niemals so decken, daß nicht — auch nach'
dem eine Idee bereits einmal zur sichtbaren Darstellung im Buchstaben oder
durch die Mittel der Kunst gebracht worden ist — doch noch unzählige andere
Möglichkeiten existirten, dieselbe Idee auf geistig selbständige Weise (— und
mit dieser Eigenschaft der geistigen Selbständigkeit würde ja eben der Begriff
des Nachdrucks, also der Verletzung des einem Anderen zustehenden Eigenthums
von selbst aufhören Anwendung zu leiden —) künstlerisch oder literarisch zu
verarbeiten. Gerade in Betreff der von dem Verfasser angeführten geometrischen,
algebraischen und ähnlichen Werte sind Gesetzgebung und Praxis mindestens bei
uns längst darüber im Reinen, daß sie einerseits allerdings als literarische Er¬
zeugnisse zu betrachten und darum gegen den Nachdruck zu schützen sind, an¬
dererseits aber dnrch die bloße Priorität eines solchen Werkes an sich keines¬
wegs die Abfassung eines andern ähnlichen Werkes zum Nachdrucke gemacht wird.

Wir kommen zum Schluß. Auch wenn man ein geistiges Eigenthum mit
dem Prädicate der Ewigkeit constituirt, werden die Verleger selbst aus Gründe»
des eigenen Interesses ganz wie bisher ihren Vortheil in dem möglichst großen
Absätze ihrer Verlagsartikel suchen und finde». Sie werden in richtiger Erwä¬
gung der Veränderlichkeit des Geschmacks und der Neigungen des Publicums
wie der von dem Verfasser selbst so beredt geschilderten Vergänglichkeit aller
Geisteswerke, weit entfernt, die ihnen von dem neuen Gesetze zu gewährende
Zusicherung der Ewigkeit ihres Verlagsrechtes dahin zu verstehen, als sei ihnen
damit auch die Ewigkeit des wirkliche» Absatzes garantirt worden, nach wie
vor bemüht sein, die Werke der Schriftsteller möglichst schnell, möglichst allge¬
mein und darum auch möglichst wohlfeil zu verbreiten.

Die Ewigkeit der Autorrechte wäre übrigens, wenn sie wirtlich in Frank¬
reich eingeführt würde, nicht einmal etwas Neues. Sie hat z. B. in Sachsen
vor der neueren Gesetzgebung von 1844 bestanden, ohne daß auch nur eine
der von Proudhon gefü'rasteten Folgen eingetreten wäre. Sie besteht noch jetzt
in Hannover, ohne daß Jemand gemeint sei» wird, diese Thatsache mit den
politischen Institutionen des Landes in innere Verbindung bringen zu wollen.




Kurhessische Briefe.
6.

In preußischen Noten und in den preußischen Kammern ist oftmals gcsaat
wordene Die Zustände in Kurhessen sind eine Gefahr für Preußen und für Deutsch¬
land. Die Gefahr, welche noch in weiter Ferne lag. als dieses zuerst ausgesprochen
wurde, ist jetzt in unmittelbare Nähe gerückt, und zwar in vergrößerten Dimensionen.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0286" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/187780"/>
          <p xml:id="ID_1097" prev="#ID_1096"> gerade der wichtigsten und volkstümlichsten Werke darunter zu leiden haben<lb/>
würde.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1098"> Es kann einem so geistreichen und mit der Behandlung des Paradoxen so<lb/>
vertrauten Manne wie Proudhon nicht schwer fallen, zwischen dem der For¬<lb/>
derung eines ewigen geistigen Eigenthums zu Grunde liegenden innersten Ge¬<lb/>
danken und dem 'feudalistischen Grundzuge des Mittelalters eine innere Ver¬<lb/>
wandtschaft zu entdecken. Aber wir meinen, es ist in den realen Verhältnissen<lb/>
der Gegenwart hinlänglich Vorsorge getroffen, daß selbst bei einem so eminent<lb/>
logischen und consequenten Volke' wie die Franzosen die Consequenzmacherei<lb/>
nicbt so weit geben werde, nach Annahme des vorgeschlagenen Gesetzes über<lb/>
das geistige Eigenthum nur um des Princips willen nun auch das Lehns¬<lb/>
wesen und die Meistcrnahrungen wieder einzuführen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1099"> Wir halten ferner dafür, daß bei einem literarischen Erzeugnisse oder<lb/>
Kunstwerke Form und Inhalt sich niemals so decken, daß nicht &#x2014; auch nach'<lb/>
dem eine Idee bereits einmal zur sichtbaren Darstellung im Buchstaben oder<lb/>
durch die Mittel der Kunst gebracht worden ist &#x2014; doch noch unzählige andere<lb/>
Möglichkeiten existirten, dieselbe Idee auf geistig selbständige Weise (&#x2014; und<lb/>
mit dieser Eigenschaft der geistigen Selbständigkeit würde ja eben der Begriff<lb/>
des Nachdrucks, also der Verletzung des einem Anderen zustehenden Eigenthums<lb/>
von selbst aufhören Anwendung zu leiden &#x2014;) künstlerisch oder literarisch zu<lb/>
verarbeiten. Gerade in Betreff der von dem Verfasser angeführten geometrischen,<lb/>
algebraischen und ähnlichen Werte sind Gesetzgebung und Praxis mindestens bei<lb/>
uns längst darüber im Reinen, daß sie einerseits allerdings als literarische Er¬<lb/>
zeugnisse zu betrachten und darum gegen den Nachdruck zu schützen sind, an¬<lb/>
dererseits aber dnrch die bloße Priorität eines solchen Werkes an sich keines¬<lb/>
wegs die Abfassung eines andern ähnlichen Werkes zum Nachdrucke gemacht wird.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1100"> Wir kommen zum Schluß. Auch wenn man ein geistiges Eigenthum mit<lb/>
dem Prädicate der Ewigkeit constituirt, werden die Verleger selbst aus Gründe»<lb/>
des eigenen Interesses ganz wie bisher ihren Vortheil in dem möglichst großen<lb/>
Absätze ihrer Verlagsartikel suchen und finde». Sie werden in richtiger Erwä¬<lb/>
gung der Veränderlichkeit des Geschmacks und der Neigungen des Publicums<lb/>
wie der von dem Verfasser selbst so beredt geschilderten Vergänglichkeit aller<lb/>
Geisteswerke, weit entfernt, die ihnen von dem neuen Gesetze zu gewährende<lb/>
Zusicherung der Ewigkeit ihres Verlagsrechtes dahin zu verstehen, als sei ihnen<lb/>
damit auch die Ewigkeit des wirkliche» Absatzes garantirt worden, nach wie<lb/>
vor bemüht sein, die Werke der Schriftsteller möglichst schnell, möglichst allge¬<lb/>
mein und darum auch möglichst wohlfeil zu verbreiten.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1101"> Die Ewigkeit der Autorrechte wäre übrigens, wenn sie wirtlich in Frank¬<lb/>
reich eingeführt würde, nicht einmal etwas Neues. Sie hat z. B. in Sachsen<lb/>
vor der neueren Gesetzgebung von 1844 bestanden, ohne daß auch nur eine<lb/>
der von Proudhon gefü'rasteten Folgen eingetreten wäre. Sie besteht noch jetzt<lb/>
in Hannover, ohne daß Jemand gemeint sei» wird, diese Thatsache mit den<lb/>
politischen Institutionen des Landes in innere Verbindung bringen zu wollen.</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Kurhessische Briefe.</head><lb/>
          <div n="2">
            <head> 6.</head><lb/>
            <p xml:id="ID_1102" next="#ID_1103"> In preußischen Noten und in den preußischen Kammern ist oftmals gcsaat<lb/>
wordene Die Zustände in Kurhessen sind eine Gefahr für Preußen und für Deutsch¬<lb/>
land. Die Gefahr, welche noch in weiter Ferne lag. als dieses zuerst ausgesprochen<lb/>
wurde, ist jetzt in unmittelbare Nähe gerückt, und zwar in vergrößerten Dimensionen.</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0286] gerade der wichtigsten und volkstümlichsten Werke darunter zu leiden haben würde. Es kann einem so geistreichen und mit der Behandlung des Paradoxen so vertrauten Manne wie Proudhon nicht schwer fallen, zwischen dem der For¬ derung eines ewigen geistigen Eigenthums zu Grunde liegenden innersten Ge¬ danken und dem 'feudalistischen Grundzuge des Mittelalters eine innere Ver¬ wandtschaft zu entdecken. Aber wir meinen, es ist in den realen Verhältnissen der Gegenwart hinlänglich Vorsorge getroffen, daß selbst bei einem so eminent logischen und consequenten Volke' wie die Franzosen die Consequenzmacherei nicbt so weit geben werde, nach Annahme des vorgeschlagenen Gesetzes über das geistige Eigenthum nur um des Princips willen nun auch das Lehns¬ wesen und die Meistcrnahrungen wieder einzuführen. Wir halten ferner dafür, daß bei einem literarischen Erzeugnisse oder Kunstwerke Form und Inhalt sich niemals so decken, daß nicht — auch nach' dem eine Idee bereits einmal zur sichtbaren Darstellung im Buchstaben oder durch die Mittel der Kunst gebracht worden ist — doch noch unzählige andere Möglichkeiten existirten, dieselbe Idee auf geistig selbständige Weise (— und mit dieser Eigenschaft der geistigen Selbständigkeit würde ja eben der Begriff des Nachdrucks, also der Verletzung des einem Anderen zustehenden Eigenthums von selbst aufhören Anwendung zu leiden —) künstlerisch oder literarisch zu verarbeiten. Gerade in Betreff der von dem Verfasser angeführten geometrischen, algebraischen und ähnlichen Werte sind Gesetzgebung und Praxis mindestens bei uns längst darüber im Reinen, daß sie einerseits allerdings als literarische Er¬ zeugnisse zu betrachten und darum gegen den Nachdruck zu schützen sind, an¬ dererseits aber dnrch die bloße Priorität eines solchen Werkes an sich keines¬ wegs die Abfassung eines andern ähnlichen Werkes zum Nachdrucke gemacht wird. Wir kommen zum Schluß. Auch wenn man ein geistiges Eigenthum mit dem Prädicate der Ewigkeit constituirt, werden die Verleger selbst aus Gründe» des eigenen Interesses ganz wie bisher ihren Vortheil in dem möglichst großen Absätze ihrer Verlagsartikel suchen und finde». Sie werden in richtiger Erwä¬ gung der Veränderlichkeit des Geschmacks und der Neigungen des Publicums wie der von dem Verfasser selbst so beredt geschilderten Vergänglichkeit aller Geisteswerke, weit entfernt, die ihnen von dem neuen Gesetze zu gewährende Zusicherung der Ewigkeit ihres Verlagsrechtes dahin zu verstehen, als sei ihnen damit auch die Ewigkeit des wirkliche» Absatzes garantirt worden, nach wie vor bemüht sein, die Werke der Schriftsteller möglichst schnell, möglichst allge¬ mein und darum auch möglichst wohlfeil zu verbreiten. Die Ewigkeit der Autorrechte wäre übrigens, wenn sie wirtlich in Frank¬ reich eingeführt würde, nicht einmal etwas Neues. Sie hat z. B. in Sachsen vor der neueren Gesetzgebung von 1844 bestanden, ohne daß auch nur eine der von Proudhon gefü'rasteten Folgen eingetreten wäre. Sie besteht noch jetzt in Hannover, ohne daß Jemand gemeint sei» wird, diese Thatsache mit den politischen Institutionen des Landes in innere Verbindung bringen zu wollen. Kurhessische Briefe. 6. In preußischen Noten und in den preußischen Kammern ist oftmals gcsaat wordene Die Zustände in Kurhessen sind eine Gefahr für Preußen und für Deutsch¬ land. Die Gefahr, welche noch in weiter Ferne lag. als dieses zuerst ausgesprochen wurde, ist jetzt in unmittelbare Nähe gerückt, und zwar in vergrößerten Dimensionen.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_187493
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_187493/286
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_187493/286>, abgerufen am 22.11.2024.