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Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band.

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In dieser trostlosen Oede schreitet die Landesvertretung rüstig vorwärts.
Trotz der mangelnden Regierungsvorlagen sind die Stände nicht müßig gewesen.
Sie haben die alsbaldige Annahme des Handelsvertrags einstimmig befürwortet.
Sie haben einen Antrag des Berfassungsausscbusses auf interimistische Beiziehung
der Standesherrn und der Neichsritterschaft zur Landesvertretung ebenfalls
euistimmig angenommen und damit ihre willfährige Geneigtheit dargethan, dem
Bundesbcschluß vom 24. Mai Genüge zu leisten. Genau auf diesen Punkt
wurde schon früher hingewiesen. Wenn die Regierung ursprünglich beabsichtigte,
gestützt auf die Vorschrift des Bundcsbeschlusses, einen Druck auf die Stände
zur Annahme des vorgelegten Wahlgesetz-Entwurfs auszuüben; so haben sich
die Stände jetzt in die Lage versetzt, bei Aenderung des Wahlgesetzes lediglich
die Interessen des Landes zu Rathe zu ziehen. Die Stände haben aber durch
jenen Beschluß noch weiter erreicht, daß der früher regierungsseitig aufgestellten
Theorie von einem Landtag Iroe auch der Schein einer Grundlage entzogen
worden ist.

Eine fernere Thätigkeit der Stände war darauf gerichtet, die Lasten der
Bundescxccution auszugleichen. Einzelne Bezirke, Gemeinden :c. sind durch
diese Execution überaus start getroffen worden, während andere Landestheile
gar keine fremden Truppen gesehen haben. In den Kreisen Futoa und Hünseld
standen während eines Monats 23.000 Mann sogenannte Ezecutionstruppcn
ebensoviel preußischen Truppen gegenüber. Alle Lebensmittel waren aufgezehrt,
und nach dem Abzüge der Armeen brach der Hungertyphus aus. Die Discussion
über diesen Gegenstand brachte alle die Gewaltthätigkeiten und Bosheiten in
Erinnerung, welche sich die Herren Schnabel, Rechberg, Scheffer, Wegner ;c.
gegen die Bewohner des Kurstaats und insbesondere gegen die verfassungs¬
treuen Beamten erlaubt hatten. Der ganz ausgezeichnete Ausschußbericht, von
Herrn v. Bischvffshauscn erstattet, weist in überzeugender Weise den vollständigen
Mangel alten und jeden Rechtsgrundcs für die sogenannte Bundesexecutivn
nach und beantragt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Ausgleichung der aus
derselben erwachsenen Lasten. Dieser Antrag wurde von der Ständeversammlung
einstimmig angenommen. Vorbehalten bleibt der Ersatz der Kosten der sogenannten
Bundcöexecution durch diejenigen, welche diescselbe herbeigeführt haben.

Mit dem eben erwähnten Gegenstände steht in Zusammenhang der Antrag
von Octter II., einem Bruder von Friedrich Oetter, der für diejenigen Staats¬
diener des Civil- und Militärstandes, welche durch die sogenannte Bundes-
execution von Amt und Brod vertrieben worden sind, eine angemessene Ent¬
schädigung fordert. Die Begründung des Antrags erfolgte mit einer logischen
Klarheit, mit einer Würde der Sprache und mit einer Ruhe der Haltung und
der Stimme, welche einen gewaltigen Eindruck nicht verfehlen konnte und
einem jeden ständischen Saale zur besonderen Zierde gereicht haben würde.


In dieser trostlosen Oede schreitet die Landesvertretung rüstig vorwärts.
Trotz der mangelnden Regierungsvorlagen sind die Stände nicht müßig gewesen.
Sie haben die alsbaldige Annahme des Handelsvertrags einstimmig befürwortet.
Sie haben einen Antrag des Berfassungsausscbusses auf interimistische Beiziehung
der Standesherrn und der Neichsritterschaft zur Landesvertretung ebenfalls
euistimmig angenommen und damit ihre willfährige Geneigtheit dargethan, dem
Bundesbcschluß vom 24. Mai Genüge zu leisten. Genau auf diesen Punkt
wurde schon früher hingewiesen. Wenn die Regierung ursprünglich beabsichtigte,
gestützt auf die Vorschrift des Bundcsbeschlusses, einen Druck auf die Stände
zur Annahme des vorgelegten Wahlgesetz-Entwurfs auszuüben; so haben sich
die Stände jetzt in die Lage versetzt, bei Aenderung des Wahlgesetzes lediglich
die Interessen des Landes zu Rathe zu ziehen. Die Stände haben aber durch
jenen Beschluß noch weiter erreicht, daß der früher regierungsseitig aufgestellten
Theorie von einem Landtag Iroe auch der Schein einer Grundlage entzogen
worden ist.

Eine fernere Thätigkeit der Stände war darauf gerichtet, die Lasten der
Bundescxccution auszugleichen. Einzelne Bezirke, Gemeinden :c. sind durch
diese Execution überaus start getroffen worden, während andere Landestheile
gar keine fremden Truppen gesehen haben. In den Kreisen Futoa und Hünseld
standen während eines Monats 23.000 Mann sogenannte Ezecutionstruppcn
ebensoviel preußischen Truppen gegenüber. Alle Lebensmittel waren aufgezehrt,
und nach dem Abzüge der Armeen brach der Hungertyphus aus. Die Discussion
über diesen Gegenstand brachte alle die Gewaltthätigkeiten und Bosheiten in
Erinnerung, welche sich die Herren Schnabel, Rechberg, Scheffer, Wegner ;c.
gegen die Bewohner des Kurstaats und insbesondere gegen die verfassungs¬
treuen Beamten erlaubt hatten. Der ganz ausgezeichnete Ausschußbericht, von
Herrn v. Bischvffshauscn erstattet, weist in überzeugender Weise den vollständigen
Mangel alten und jeden Rechtsgrundcs für die sogenannte Bundesexecutivn
nach und beantragt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Ausgleichung der aus
derselben erwachsenen Lasten. Dieser Antrag wurde von der Ständeversammlung
einstimmig angenommen. Vorbehalten bleibt der Ersatz der Kosten der sogenannten
Bundcöexecution durch diejenigen, welche diescselbe herbeigeführt haben.

Mit dem eben erwähnten Gegenstände steht in Zusammenhang der Antrag
von Octter II., einem Bruder von Friedrich Oetter, der für diejenigen Staats¬
diener des Civil- und Militärstandes, welche durch die sogenannte Bundes-
execution von Amt und Brod vertrieben worden sind, eine angemessene Ent¬
schädigung fordert. Die Begründung des Antrags erfolgte mit einer logischen
Klarheit, mit einer Würde der Sprache und mit einer Ruhe der Haltung und
der Stimme, welche einen gewaltigen Eindruck nicht verfehlen konnte und
einem jeden ständischen Saale zur besonderen Zierde gereicht haben würde.


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[0202] In dieser trostlosen Oede schreitet die Landesvertretung rüstig vorwärts. Trotz der mangelnden Regierungsvorlagen sind die Stände nicht müßig gewesen. Sie haben die alsbaldige Annahme des Handelsvertrags einstimmig befürwortet. Sie haben einen Antrag des Berfassungsausscbusses auf interimistische Beiziehung der Standesherrn und der Neichsritterschaft zur Landesvertretung ebenfalls euistimmig angenommen und damit ihre willfährige Geneigtheit dargethan, dem Bundesbcschluß vom 24. Mai Genüge zu leisten. Genau auf diesen Punkt wurde schon früher hingewiesen. Wenn die Regierung ursprünglich beabsichtigte, gestützt auf die Vorschrift des Bundcsbeschlusses, einen Druck auf die Stände zur Annahme des vorgelegten Wahlgesetz-Entwurfs auszuüben; so haben sich die Stände jetzt in die Lage versetzt, bei Aenderung des Wahlgesetzes lediglich die Interessen des Landes zu Rathe zu ziehen. Die Stände haben aber durch jenen Beschluß noch weiter erreicht, daß der früher regierungsseitig aufgestellten Theorie von einem Landtag Iroe auch der Schein einer Grundlage entzogen worden ist. Eine fernere Thätigkeit der Stände war darauf gerichtet, die Lasten der Bundescxccution auszugleichen. Einzelne Bezirke, Gemeinden :c. sind durch diese Execution überaus start getroffen worden, während andere Landestheile gar keine fremden Truppen gesehen haben. In den Kreisen Futoa und Hünseld standen während eines Monats 23.000 Mann sogenannte Ezecutionstruppcn ebensoviel preußischen Truppen gegenüber. Alle Lebensmittel waren aufgezehrt, und nach dem Abzüge der Armeen brach der Hungertyphus aus. Die Discussion über diesen Gegenstand brachte alle die Gewaltthätigkeiten und Bosheiten in Erinnerung, welche sich die Herren Schnabel, Rechberg, Scheffer, Wegner ;c. gegen die Bewohner des Kurstaats und insbesondere gegen die verfassungs¬ treuen Beamten erlaubt hatten. Der ganz ausgezeichnete Ausschußbericht, von Herrn v. Bischvffshauscn erstattet, weist in überzeugender Weise den vollständigen Mangel alten und jeden Rechtsgrundcs für die sogenannte Bundesexecutivn nach und beantragt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Ausgleichung der aus derselben erwachsenen Lasten. Dieser Antrag wurde von der Ständeversammlung einstimmig angenommen. Vorbehalten bleibt der Ersatz der Kosten der sogenannten Bundcöexecution durch diejenigen, welche diescselbe herbeigeführt haben. Mit dem eben erwähnten Gegenstände steht in Zusammenhang der Antrag von Octter II., einem Bruder von Friedrich Oetter, der für diejenigen Staats¬ diener des Civil- und Militärstandes, welche durch die sogenannte Bundes- execution von Amt und Brod vertrieben worden sind, eine angemessene Ent¬ schädigung fordert. Die Begründung des Antrags erfolgte mit einer logischen Klarheit, mit einer Würde der Sprache und mit einer Ruhe der Haltung und der Stimme, welche einen gewaltigen Eindruck nicht verfehlen konnte und einem jeden ständischen Saale zur besonderen Zierde gereicht haben würde.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_187493/202>, abgerufen am 25.11.2024.