Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. IV. Band.in Schleswig-Holstein" (Prag, Dominicus) auf wenigen Seiten eine klare und Ferner ist hier zu nennen "Ein Dutzend Kampflieder für Schleswig Endlich mögen die Karten erwähnt werden, welche die Gelegenheit auf den in Schleswig-Holstein" (Prag, Dominicus) auf wenigen Seiten eine klare und Ferner ist hier zu nennen „Ein Dutzend Kampflieder für Schleswig Endlich mögen die Karten erwähnt werden, welche die Gelegenheit auf den <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0526" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/116454"/> <p xml:id="ID_1772" prev="#ID_1771"> in Schleswig-Holstein" (Prag, Dominicus) auf wenigen Seiten eine klare und<lb/> durchaus überzeugende Uebersicht über die historischen Ereignisse, auf welchen das<lb/> Stciatsrccht und die Erbfolge in den Herzogthümern beruht. — Professor Schaefer<lb/> in Greifswald hat unter dem Titel „das deutsche Recht an Schleswig-Hol¬<lb/> stein" (Grnfswald, akademische Buchhandlung) eine kleine Schrift mit ähnlicher<lb/> Tendenz veröffentlicht, die mit den Worten schließt: „Als Jakob der Zweite von<lb/> Großbritannien das Landesrecht beugte und sein Schwiegersohn Wilhelm der Dritte<lb/> Von Oranien sich entschloß, ihn, den legitimen König, zu entthronen, bot ihm der<lb/> große Kurfürst von Brandenburg dazu seinen Beistand, und sein Sohn und Nach¬<lb/> folger gewährte die vcrsprochne Hilfe: brandenburgische Regimenter gingen zu diesem<lb/> Zweck nach Holland und nach England. Das thaten die Kurfürsten von Branden¬<lb/> burg Angesichts eines europäischen Krieges; denn der mächtige Ludwig der Vierzehnte<lb/> stand hinter dem König Jakob. Jetzt handelt es sich nicht um das Recht eines<lb/> fremden Reiches, sondern eines deutschen Landes, nicht um den Sturz eines<lb/> legitimen Fürsten, sondern um seine Einsetzung — sollte da Preußen auf dem Posten<lb/> fehlen, den seine Geschichte ihm anweist?" (Wir haben die Freude, dem hinzufügen<lb/> zu können, daß der große Kurfürst noch in anderer, der fchleswig-holsteinischen<lb/> Frage näherer Beziehung ein Beispiel sein kann. Durch Patent von 1684 ver¬<lb/> drängte Christian der Fünfte seine Mitregenten in Schleswig-Holstein, die Fürsten<lb/> der gottorfischcn Linie. Da war es der große Kurfürst Friedrich Wilhelm, welcher<lb/> beim Reichstag zu Regensburg die Sache der Verletzten zu der seinigen machte. Die<lb/> Belagerung Hamburgs durch die Dänen erklärte er „mit eben den Augen ansehen<lb/> zu müssen, als wenn der König Berlin erobern wollte". Und siehe da, die Dänen<lb/> mußten sich sogen, und der altonaer Vertrag vom 30. Juni 1698 sprach die Total¬<lb/> restitution des Vertriebnen Herzogs auch in seine schleswigschen Lande aus.<lb/> Freilich war dies der große Kurfürst.) —</p><lb/> <p xml:id="ID_1773"> Ferner ist hier zu nennen „Ein Dutzend Kampflieder für Schleswig<lb/> Holstein von F—r, (Leipzig, F. A. Brockhaus) unter welchen Buchstaben uns<lb/> der greise Sänger der „Geharnischten Sonette" von 1813, Friedrich Rückert,<lb/> kräftige Mahnungen zur Lösung der bei den Festen dieses Jahres gethanen Gelübde<lb/> zuruft.</p><lb/> <p xml:id="ID_1774"> Endlich mögen die Karten erwähnt werden, welche die Gelegenheit auf den<lb/> Markt gerufen hat: „Kriegskartcn Ur. 1 bis 6" aus Meyers (in Hildburg-<lb/> Hausen) Handatlas, Dänemark, Schleswig-Holstein, Schleswig und Holstein einzeln,<lb/> die Küstenländer der Nord- und Ostsee und die Ostseeprovinzen Rußlands umfassend,<lb/> und die bei Flemming in Glogau erschienene „Karte von Holstein, Schleswig,<lb/> Lauer bürg und den angrenzenden Lande se heilen, entworfen und ge¬<lb/> zeichnet von Han bete. Dieselben lassen sich an Sauberkeit und Genauigkeit der<lb/> Ausführung und an Reichthum des Inhalts mit den bekannten vortrefflichen Karten<lb/> Schleswig-Holsteins von Hauptmann Gccrz nicht vergleichen, mögen aber denen<lb/> empfohlen fein, welche sich mit Wohlfeilem begnügen müssen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0526]
in Schleswig-Holstein" (Prag, Dominicus) auf wenigen Seiten eine klare und
durchaus überzeugende Uebersicht über die historischen Ereignisse, auf welchen das
Stciatsrccht und die Erbfolge in den Herzogthümern beruht. — Professor Schaefer
in Greifswald hat unter dem Titel „das deutsche Recht an Schleswig-Hol¬
stein" (Grnfswald, akademische Buchhandlung) eine kleine Schrift mit ähnlicher
Tendenz veröffentlicht, die mit den Worten schließt: „Als Jakob der Zweite von
Großbritannien das Landesrecht beugte und sein Schwiegersohn Wilhelm der Dritte
Von Oranien sich entschloß, ihn, den legitimen König, zu entthronen, bot ihm der
große Kurfürst von Brandenburg dazu seinen Beistand, und sein Sohn und Nach¬
folger gewährte die vcrsprochne Hilfe: brandenburgische Regimenter gingen zu diesem
Zweck nach Holland und nach England. Das thaten die Kurfürsten von Branden¬
burg Angesichts eines europäischen Krieges; denn der mächtige Ludwig der Vierzehnte
stand hinter dem König Jakob. Jetzt handelt es sich nicht um das Recht eines
fremden Reiches, sondern eines deutschen Landes, nicht um den Sturz eines
legitimen Fürsten, sondern um seine Einsetzung — sollte da Preußen auf dem Posten
fehlen, den seine Geschichte ihm anweist?" (Wir haben die Freude, dem hinzufügen
zu können, daß der große Kurfürst noch in anderer, der fchleswig-holsteinischen
Frage näherer Beziehung ein Beispiel sein kann. Durch Patent von 1684 ver¬
drängte Christian der Fünfte seine Mitregenten in Schleswig-Holstein, die Fürsten
der gottorfischcn Linie. Da war es der große Kurfürst Friedrich Wilhelm, welcher
beim Reichstag zu Regensburg die Sache der Verletzten zu der seinigen machte. Die
Belagerung Hamburgs durch die Dänen erklärte er „mit eben den Augen ansehen
zu müssen, als wenn der König Berlin erobern wollte". Und siehe da, die Dänen
mußten sich sogen, und der altonaer Vertrag vom 30. Juni 1698 sprach die Total¬
restitution des Vertriebnen Herzogs auch in seine schleswigschen Lande aus.
Freilich war dies der große Kurfürst.) —
Ferner ist hier zu nennen „Ein Dutzend Kampflieder für Schleswig
Holstein von F—r, (Leipzig, F. A. Brockhaus) unter welchen Buchstaben uns
der greise Sänger der „Geharnischten Sonette" von 1813, Friedrich Rückert,
kräftige Mahnungen zur Lösung der bei den Festen dieses Jahres gethanen Gelübde
zuruft.
Endlich mögen die Karten erwähnt werden, welche die Gelegenheit auf den
Markt gerufen hat: „Kriegskartcn Ur. 1 bis 6" aus Meyers (in Hildburg-
Hausen) Handatlas, Dänemark, Schleswig-Holstein, Schleswig und Holstein einzeln,
die Küstenländer der Nord- und Ostsee und die Ostseeprovinzen Rußlands umfassend,
und die bei Flemming in Glogau erschienene „Karte von Holstein, Schleswig,
Lauer bürg und den angrenzenden Lande se heilen, entworfen und ge¬
zeichnet von Han bete. Dieselben lassen sich an Sauberkeit und Genauigkeit der
Ausführung und an Reichthum des Inhalts mit den bekannten vortrefflichen Karten
Schleswig-Holsteins von Hauptmann Gccrz nicht vergleichen, mögen aber denen
empfohlen fein, welche sich mit Wohlfeilem begnügen müssen.
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