Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. IV. Band.liebe Untersuchung sehr im Interesse der Sache liegen würde, und es geschah so Es nähere jedoch endlich der Tag, wo es sich auswies, daß die Voraus¬ liebe Untersuchung sehr im Interesse der Sache liegen würde, und es geschah so Es nähere jedoch endlich der Tag, wo es sich auswies, daß die Voraus¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0344" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/116272"/> <p xml:id="ID_1180" prev="#ID_1179"> liebe Untersuchung sehr im Interesse der Sache liegen würde, und es geschah so<lb/> Vieles, was die Aufmerksamkeit der Gerichte und der Landesregierung auf sich<lb/> ziehen mußte, daß deren Zurückhaltung fast als ein Zeichen des Zweifels an<lb/> der Strafbarkeit der eingegangenen Verbindung gedeutet werden konnte. Auf<lb/> den größeren Volkversammlungen des Nativnalvereins, welche im Mai und<lb/> Juni 1862 in Lübeck und Hamburg abgehalten wurden, war auch Mecklenburg<lb/> vertreten, auf der ersteren sehr zahlreich. Ebenso auf der Generalversammlung<lb/> zu Coburg am 5. und 6. October 1862, wo auch ein Mecklenburger, Moritz<lb/> Wiggcrs, in den Ausschuß des Nationalvereins gewählt ward. Alles dies, so<lb/> wie die von einzelnen Mecklenburgern in diesen Versammlungen gehaltenen Vor¬<lb/> träge wurden in öffentlichen Blättern und in den Druckschriften des Vereins,<lb/> welche auch das Verzeichnis) der Theilnehmer an der Generalversammlung brachten,<lb/> mitgetheilt und besprochen. In Anlaß des Beschlusses, welchen die General¬<lb/> versammlung zu Coburg in Bezug auf die mecklenburgische Verfassungsange-<lb/> legenhcit gefaßt hatte, erging eine von 108 Mecklenburgern unterzeichnete Dank¬<lb/> adresse an den Ausschuß des Narionalvereins. Moritz Wiggcrs prästdirte einer<lb/> Nationalvcreins-Versammlung in Hamburg am 17. März 1863, was die<lb/> Zeitungen gleichfalls berichteten. Da ein Einschreiten auf Grund des ministe¬<lb/> riellen Publicandum vom 1. October 1859 noch immer auf sich warten ließ,<lb/> so schien die Auffassung einigermaßen berechtigt zu sein, daß der Minister sein<lb/> Publicandum abandonnirt und die darin ausgesprochene Ansicht über den Na¬<lb/> tionalverein stillschweigend berichtigt habe, und man hätte zu dieser Annahme<lb/> um so mehr sich hinneigen können, als der inzwischen gestiftete sogenannte groß-<lb/> deutsche Resormvercin, der allerdings bisher nur einen Mecklenburger und zwar<lb/> einen im Auslande lebenden zu gewinnen gewußt hat, vom Minister durch kein<lb/> neues Publicandum angefochten ward.</p><lb/> <p xml:id="ID_1181" next="#ID_1182"> Es nähere jedoch endlich der Tag, wo es sich auswies, daß die Voraus¬<lb/> setzung einer eingetretenen Umstimmung des Ministers eine sehr unbegründete<lb/> war. Der Minister forderte von dem rostocker Magistrat die Einleitung einer<lb/> Untersuchung gegen die dortigen Mitglieder des Nativnalvereins. 'Die Auffor¬<lb/> derung zu diesem Schritt hatte er anscheinend in einem Beschluß gefunden,<lb/> welchen eine am 27. September 1863 in Rostock gehaltene Versammlung von<lb/> Nationalvereins-Mitgliedern über die deutsche Frage gefaßt hatte. Der bald<lb/> darauf in die Oeffentlichkeit getretene Beschluß erklärte sich unter Verwerfung<lb/> der auf dem Fürstencongreß berathenen Bundesrcfvrmacte für die Rückkehr zur-<lb/> deutschen Reichsverfassung vom 28. März 1849 und enthielt u. A. folgende<lb/> Sätze: „Durch die Ausführung der Bundesreform-Acte würde den wahren Be¬<lb/> dürfnissen und berechtigten Ansprüchen des deutschen Volkes nicht genügt und<lb/> weder die gebührende Machtstellung nach außen, noch die Freiheit und Rechts¬<lb/> sicherheit im Innern begründet werden." — „Die Versammlung der Fürsten</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0344]
liebe Untersuchung sehr im Interesse der Sache liegen würde, und es geschah so
Vieles, was die Aufmerksamkeit der Gerichte und der Landesregierung auf sich
ziehen mußte, daß deren Zurückhaltung fast als ein Zeichen des Zweifels an
der Strafbarkeit der eingegangenen Verbindung gedeutet werden konnte. Auf
den größeren Volkversammlungen des Nativnalvereins, welche im Mai und
Juni 1862 in Lübeck und Hamburg abgehalten wurden, war auch Mecklenburg
vertreten, auf der ersteren sehr zahlreich. Ebenso auf der Generalversammlung
zu Coburg am 5. und 6. October 1862, wo auch ein Mecklenburger, Moritz
Wiggcrs, in den Ausschuß des Nationalvereins gewählt ward. Alles dies, so
wie die von einzelnen Mecklenburgern in diesen Versammlungen gehaltenen Vor¬
träge wurden in öffentlichen Blättern und in den Druckschriften des Vereins,
welche auch das Verzeichnis) der Theilnehmer an der Generalversammlung brachten,
mitgetheilt und besprochen. In Anlaß des Beschlusses, welchen die General¬
versammlung zu Coburg in Bezug auf die mecklenburgische Verfassungsange-
legenhcit gefaßt hatte, erging eine von 108 Mecklenburgern unterzeichnete Dank¬
adresse an den Ausschuß des Narionalvereins. Moritz Wiggcrs prästdirte einer
Nationalvcreins-Versammlung in Hamburg am 17. März 1863, was die
Zeitungen gleichfalls berichteten. Da ein Einschreiten auf Grund des ministe¬
riellen Publicandum vom 1. October 1859 noch immer auf sich warten ließ,
so schien die Auffassung einigermaßen berechtigt zu sein, daß der Minister sein
Publicandum abandonnirt und die darin ausgesprochene Ansicht über den Na¬
tionalverein stillschweigend berichtigt habe, und man hätte zu dieser Annahme
um so mehr sich hinneigen können, als der inzwischen gestiftete sogenannte groß-
deutsche Resormvercin, der allerdings bisher nur einen Mecklenburger und zwar
einen im Auslande lebenden zu gewinnen gewußt hat, vom Minister durch kein
neues Publicandum angefochten ward.
Es nähere jedoch endlich der Tag, wo es sich auswies, daß die Voraus¬
setzung einer eingetretenen Umstimmung des Ministers eine sehr unbegründete
war. Der Minister forderte von dem rostocker Magistrat die Einleitung einer
Untersuchung gegen die dortigen Mitglieder des Nativnalvereins. 'Die Auffor¬
derung zu diesem Schritt hatte er anscheinend in einem Beschluß gefunden,
welchen eine am 27. September 1863 in Rostock gehaltene Versammlung von
Nationalvereins-Mitgliedern über die deutsche Frage gefaßt hatte. Der bald
darauf in die Oeffentlichkeit getretene Beschluß erklärte sich unter Verwerfung
der auf dem Fürstencongreß berathenen Bundesrcfvrmacte für die Rückkehr zur-
deutschen Reichsverfassung vom 28. März 1849 und enthielt u. A. folgende
Sätze: „Durch die Ausführung der Bundesreform-Acte würde den wahren Be¬
dürfnissen und berechtigten Ansprüchen des deutschen Volkes nicht genügt und
weder die gebührende Machtstellung nach außen, noch die Freiheit und Rechts¬
sicherheit im Innern begründet werden." — „Die Versammlung der Fürsten
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