Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. IV. Band.cher Päpste einfach referirt wurden. Worin diese Tendenz ihren Grund hat. Bereits im trienter Index wurden ferner censurirt: Dante Alighieri, as monarclria libri tres, worin er bekanntlich der Unab¬ Laurentius Valla, av talso eröäitg. et emeutitg, LonstÄntini äoirations Einen der merkwürdigsten Fälle der Art bieten sodann die Schriften des Vom ökumenischen Concil zu Konstanz, das bekanntlich seine Superiorität Eine fernere Beobachtung, die wir am römischen Index machen, ist die, cher Päpste einfach referirt wurden. Worin diese Tendenz ihren Grund hat. Bereits im trienter Index wurden ferner censurirt: Dante Alighieri, as monarclria libri tres, worin er bekanntlich der Unab¬ Laurentius Valla, av talso eröäitg. et emeutitg, LonstÄntini äoirations Einen der merkwürdigsten Fälle der Art bieten sodann die Schriften des Vom ökumenischen Concil zu Konstanz, das bekanntlich seine Superiorität Eine fernere Beobachtung, die wir am römischen Index machen, ist die, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0150" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/116078"/> <p xml:id="ID_531" prev="#ID_530"> cher Päpste einfach referirt wurden. Worin diese Tendenz ihren Grund hat.<lb/> wird uns sogleich klar, wenn wir bedenken, daß das eigentliche Factotum in<lb/> der Congregation die neuern Orden bilden^ es liegt aber in deren Interesse,<lb/> die päpstliche Gewalt möglichst weit hinaufzuschrauben; so konnte der bekannte<lb/> Jesuit Thomas Caraffa ohne Anstand Paul den Fünften anreden als den<lb/> „Vicegott, den unbesiegbarsten und eifrigsten Erhalter der christlichen Welt¬<lb/> monarchie und der päpstlichen Allmacht."</p><lb/> <p xml:id="ID_532"> Bereits im trienter Index wurden ferner censurirt:</p><lb/> <p xml:id="ID_533"> Dante Alighieri, as monarclria libri tres, worin er bekanntlich der Unab¬<lb/> hängigkeit der kaiserlichen von der römischen Macht das Wort redet; ebenso</p><lb/> <p xml:id="ID_534"> Laurentius Valla, av talso eröäitg. et emeutitg, LonstÄntini äoirations<lb/> äodiiml>.dio, der unter den Schriftstellern, welche die Unechtheit der sog. con-<lb/> stantinischen Schenkung behaupteten, einer der Ersten war.</p><lb/> <p xml:id="ID_535"> Einen der merkwürdigsten Fälle der Art bieten sodann die Schriften des<lb/> Melchior Goldast dar, die am 4. März 1709 alle in Bausch und Bogen ver¬<lb/> boten wurden. Unter diesen Schriften befindet sich eine drei Bände starke<lb/> Sammlung von Abhandlungen der bewährtesten kirchlichen Schriftsteller, die<lb/> sich für die Trennung der beiden Gewalten ausgesprochen haben. Goldast reihte<lb/> die einzelnen Tractate einfach aneinander, ohne von dem Seinigen ein Wort<lb/> beizufügen. Die Abhandlungen aber, aus denen seine Sammlung besteht, sind<lb/> wörtliche Auszüge aus den Werken von Ambrosius, Hieronymus, Gregor, d Gr.,<lb/> Agobard von Lyon, Petrus von Damiani, Bernhard von Elairvaux, Innocenz<lb/> dem Dritten, Gerson n.; ferner sind darunter Decrete von den ökumenischen<lb/> Concilien zu Pisa, Konstanz ?c></p><lb/> <p xml:id="ID_536"> Vom ökumenischen Concil zu Konstanz, das bekanntlich seine Superiorität<lb/> über den Papst aussprach, ist die beste Actensammlung, die wir besitzen, die<lb/> des Augustinermönches Hermann von der Hardt; durch Decret vom 3. März<lb/> 1703 wurde sie verboten. — Hier und da hatte auch eine ganze Corporation<lb/> das Glück, von den römischen Jndextheologen mit besonderer Aufmerksamkeit<lb/> beehrt zu werden; so stehen vom Ende des vorigen Jahrhunderts eine ganze Reihe<lb/> von Abhandlungen der juristischen Facultät zu Freiburg im Br. auf dem Index.</p><lb/> <p xml:id="ID_537"> Eine fernere Beobachtung, die wir am römischen Index machen, ist die,<lb/> daß um dessen Beherrschung sich die Jesuiten und Dominikaner abwechselnd<lb/> stritten. Waren die ersteren, obwohl sie noch nicht in die Congregation selbst<lb/> zugelassen waren, tonangebend, so wurden jene Schriften verdammt, die am<lb/> Heilswerk nicht auch die menschliche Mitwirkung als Factor setzten und die<lb/> Möglichkeit der Beseligung ohne des Menschen Zuthun behaupteten. Waren<lb/> dagegen d'e Dominikaner dominirend, so wurde die Lehre von der allbezwin¬<lb/> genden Gnade begünstigt, und über die unbefleckte Empfängniß Schweigen ge¬<lb/> boten.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0150]
cher Päpste einfach referirt wurden. Worin diese Tendenz ihren Grund hat.
wird uns sogleich klar, wenn wir bedenken, daß das eigentliche Factotum in
der Congregation die neuern Orden bilden^ es liegt aber in deren Interesse,
die päpstliche Gewalt möglichst weit hinaufzuschrauben; so konnte der bekannte
Jesuit Thomas Caraffa ohne Anstand Paul den Fünften anreden als den
„Vicegott, den unbesiegbarsten und eifrigsten Erhalter der christlichen Welt¬
monarchie und der päpstlichen Allmacht."
Bereits im trienter Index wurden ferner censurirt:
Dante Alighieri, as monarclria libri tres, worin er bekanntlich der Unab¬
hängigkeit der kaiserlichen von der römischen Macht das Wort redet; ebenso
Laurentius Valla, av talso eröäitg. et emeutitg, LonstÄntini äoirations
äodiiml>.dio, der unter den Schriftstellern, welche die Unechtheit der sog. con-
stantinischen Schenkung behaupteten, einer der Ersten war.
Einen der merkwürdigsten Fälle der Art bieten sodann die Schriften des
Melchior Goldast dar, die am 4. März 1709 alle in Bausch und Bogen ver¬
boten wurden. Unter diesen Schriften befindet sich eine drei Bände starke
Sammlung von Abhandlungen der bewährtesten kirchlichen Schriftsteller, die
sich für die Trennung der beiden Gewalten ausgesprochen haben. Goldast reihte
die einzelnen Tractate einfach aneinander, ohne von dem Seinigen ein Wort
beizufügen. Die Abhandlungen aber, aus denen seine Sammlung besteht, sind
wörtliche Auszüge aus den Werken von Ambrosius, Hieronymus, Gregor, d Gr.,
Agobard von Lyon, Petrus von Damiani, Bernhard von Elairvaux, Innocenz
dem Dritten, Gerson n.; ferner sind darunter Decrete von den ökumenischen
Concilien zu Pisa, Konstanz ?c>
Vom ökumenischen Concil zu Konstanz, das bekanntlich seine Superiorität
über den Papst aussprach, ist die beste Actensammlung, die wir besitzen, die
des Augustinermönches Hermann von der Hardt; durch Decret vom 3. März
1703 wurde sie verboten. — Hier und da hatte auch eine ganze Corporation
das Glück, von den römischen Jndextheologen mit besonderer Aufmerksamkeit
beehrt zu werden; so stehen vom Ende des vorigen Jahrhunderts eine ganze Reihe
von Abhandlungen der juristischen Facultät zu Freiburg im Br. auf dem Index.
Eine fernere Beobachtung, die wir am römischen Index machen, ist die,
daß um dessen Beherrschung sich die Jesuiten und Dominikaner abwechselnd
stritten. Waren die ersteren, obwohl sie noch nicht in die Congregation selbst
zugelassen waren, tonangebend, so wurden jene Schriften verdammt, die am
Heilswerk nicht auch die menschliche Mitwirkung als Factor setzten und die
Möglichkeit der Beseligung ohne des Menschen Zuthun behaupteten. Waren
dagegen d'e Dominikaner dominirend, so wurde die Lehre von der allbezwin¬
genden Gnade begünstigt, und über die unbefleckte Empfängniß Schweigen ge¬
boten.
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