Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. III. Band.sie erklärten stolz, daß jede Beschränkung derselben schlechtweg eine Rechtsver¬ ?. Beckx achtet "die größere Freiheit und Unabhängigkeit," die er für die sie erklärten stolz, daß jede Beschränkung derselben schlechtweg eine Rechtsver¬ ?. Beckx achtet „die größere Freiheit und Unabhängigkeit," die er für die <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0471" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/115863"/> <p xml:id="ID_1420" prev="#ID_1419"> sie erklärten stolz, daß jede Beschränkung derselben schlechtweg eine Rechtsver¬<lb/> letzung sei. Der gedachte Brief des ?. Beckx erschien bald nach der Uebergabe<lb/> des Gymnasiums in Feldkirch an ihren Orden in dem sonst wenig bekannten<lb/> „Monatsblatt für katholisches Unterrichts- und Erziehungswesen" (Münster,<lb/> 1857, 6. und 7. Heft), und da die Jesuiten über ihr Wirken und Treiben<lb/> stets doppelte Buchhaltung führen, und diejenigen, die nicht ihre ratio swäio-<lb/> rum zur Hand haben, durch allerlei Vorspiegelungen irre zu leiten suchen, ist<lb/> diese Urkunde von entschiedenem Werthe, Nicht nur die Art der Leitung, auch<lb/> ihr Lehrplan ist darin Dank der Aufforderung des östreichischen Unterrichts¬<lb/> ministers klar und offen, wie sie es selten Pflegen, dargelegt, und die Eltern<lb/> und Vormünder, die es leider noch hier und da in Deutschland und der Schweiz<lb/> für ein Glück halten, die Erziehung der Jugend den Jesuiten anvertrauen zu<lb/> können, mögen daraus entnehmen, in welcher Art ihr dieselbe zu Theil wird.<lb/> Die Leiter des Unterrichts in Oestreich aber werden darin von Neuem Anlaß<lb/> finden zu erwägen, ob es sich für eine Negierung, die sich zu den aufgeklär¬<lb/> ten in Europa gezählt sehen will, geziemt>, eine so planvolle Verbildung und<lb/> trotzige Verachtung der gesetzlichen Vorschriften für ihre Gymnasien zu dulden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1421" next="#ID_1422"> ?. Beckx achtet „die größere Freiheit und Unabhängigkeit," die er für die<lb/> Lehranstalten der Jesuiten fordert, „nicht sowohl für eine privilegirte Ausnahme¬<lb/> stellung, sondern vielmehr als den normalen Zustand derselben." Oestreich muß<lb/> sie daher gerade so, wie sie sind, hinnehmen, oder auf die Beihilfe dieser „mit<lb/> dem Ansehen der Kirche ausgerüsteten Ordensgemcindc" völlig verzichten. Als<lb/> oberster Grundsatz, als „eigenthümliche unerläßliche Lebensbedingniß" gilt die<lb/> oberste Leitung aller der Gesellschaft Jesu anvertrauten Lehr- und Bildungs¬<lb/> anstalten durch den Ordensgencral, die mittelbare durch den Provinzial, die<lb/> unmittelbare endlich durch den Rector jedes Kollegiums mit Hilfe des Studien-<lb/> präfccten, Alles im Wege des Gehorsams. Von einer Beaufsichtigung der<lb/> Lehrer, oder „der (diesfcilligen) Bevollmächtigung eines auswärtigen Schulraths,<lb/> von dessen autoritativen, directivcm, bindenden, entscheidenden Einfluß, vom<lb/> öfteren Hospitiren, so wie von Lehrercvnferenzen" könne nicht die Rede sein.<lb/> Gleichwohl verwahrt sich ?. Beckx gegen den Vorwurf, als ob sich „die Ge¬<lb/> sellschaft Jesu gegen alle und jede Einsichtsnahme des Staates verschließen"<lb/> wolle. „Im Gegentheil!" sagt er, „sie wünscht vielmehr, daß ihr ganzes Thun<lb/> und Lassen, ihre Art und Weise offen daliege vor Aller Augen, sie scheut die<lb/> Probe der Oeffentlichkeit nicht." Welcher Art aber wohl die Controle sei, die<lb/> ihre Ordensregeln zulassen, zeigt er gleich nachher, indem er selbe auf „Aka¬<lb/> demien, Concertationen und andere derlei Uebungen" beschränkt, „zu denen zu¬<lb/> weilen auswärtige Zeugen eingeladen werden mögen," Aus solchen eingelern¬<lb/> ten Schaustellungen verstattet man der Regierung sich „Kenntniß von dem Zu¬<lb/> stande der der Gesellschaft Jesu anvertrauten Anstalten zu verschaffen," auch</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0471]
sie erklärten stolz, daß jede Beschränkung derselben schlechtweg eine Rechtsver¬
letzung sei. Der gedachte Brief des ?. Beckx erschien bald nach der Uebergabe
des Gymnasiums in Feldkirch an ihren Orden in dem sonst wenig bekannten
„Monatsblatt für katholisches Unterrichts- und Erziehungswesen" (Münster,
1857, 6. und 7. Heft), und da die Jesuiten über ihr Wirken und Treiben
stets doppelte Buchhaltung führen, und diejenigen, die nicht ihre ratio swäio-
rum zur Hand haben, durch allerlei Vorspiegelungen irre zu leiten suchen, ist
diese Urkunde von entschiedenem Werthe, Nicht nur die Art der Leitung, auch
ihr Lehrplan ist darin Dank der Aufforderung des östreichischen Unterrichts¬
ministers klar und offen, wie sie es selten Pflegen, dargelegt, und die Eltern
und Vormünder, die es leider noch hier und da in Deutschland und der Schweiz
für ein Glück halten, die Erziehung der Jugend den Jesuiten anvertrauen zu
können, mögen daraus entnehmen, in welcher Art ihr dieselbe zu Theil wird.
Die Leiter des Unterrichts in Oestreich aber werden darin von Neuem Anlaß
finden zu erwägen, ob es sich für eine Negierung, die sich zu den aufgeklär¬
ten in Europa gezählt sehen will, geziemt>, eine so planvolle Verbildung und
trotzige Verachtung der gesetzlichen Vorschriften für ihre Gymnasien zu dulden.
?. Beckx achtet „die größere Freiheit und Unabhängigkeit," die er für die
Lehranstalten der Jesuiten fordert, „nicht sowohl für eine privilegirte Ausnahme¬
stellung, sondern vielmehr als den normalen Zustand derselben." Oestreich muß
sie daher gerade so, wie sie sind, hinnehmen, oder auf die Beihilfe dieser „mit
dem Ansehen der Kirche ausgerüsteten Ordensgemcindc" völlig verzichten. Als
oberster Grundsatz, als „eigenthümliche unerläßliche Lebensbedingniß" gilt die
oberste Leitung aller der Gesellschaft Jesu anvertrauten Lehr- und Bildungs¬
anstalten durch den Ordensgencral, die mittelbare durch den Provinzial, die
unmittelbare endlich durch den Rector jedes Kollegiums mit Hilfe des Studien-
präfccten, Alles im Wege des Gehorsams. Von einer Beaufsichtigung der
Lehrer, oder „der (diesfcilligen) Bevollmächtigung eines auswärtigen Schulraths,
von dessen autoritativen, directivcm, bindenden, entscheidenden Einfluß, vom
öfteren Hospitiren, so wie von Lehrercvnferenzen" könne nicht die Rede sein.
Gleichwohl verwahrt sich ?. Beckx gegen den Vorwurf, als ob sich „die Ge¬
sellschaft Jesu gegen alle und jede Einsichtsnahme des Staates verschließen"
wolle. „Im Gegentheil!" sagt er, „sie wünscht vielmehr, daß ihr ganzes Thun
und Lassen, ihre Art und Weise offen daliege vor Aller Augen, sie scheut die
Probe der Oeffentlichkeit nicht." Welcher Art aber wohl die Controle sei, die
ihre Ordensregeln zulassen, zeigt er gleich nachher, indem er selbe auf „Aka¬
demien, Concertationen und andere derlei Uebungen" beschränkt, „zu denen zu¬
weilen auswärtige Zeugen eingeladen werden mögen," Aus solchen eingelern¬
ten Schaustellungen verstattet man der Regierung sich „Kenntniß von dem Zu¬
stande der der Gesellschaft Jesu anvertrauten Anstalten zu verschaffen," auch
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