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Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. III. Band.

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höchste Sanction nicht erhalten werde, die klerikale Partei verschaffte, wenngleich
mit geringer Majorität, dieser Auflehnung gegen das Grundgesetz des Reiches
den Sieg.

Damit war aber dem glaubenseinheitlichen Eifer noch kein Genüge ge¬
leistet. Der Fürstbischof von Brixen hatte bei der Religivnsfrage in der Land¬
tagssitzung vom 17. April 1861 von der vollständigen und unbedingten Aus¬
schließung Andersgläubiger ausdrücklich deshalb Umgang genommen, "weil ihn
ein anderer Weg nothwendig in Conflict gebracht mit anderen bereits bestehen¬
den Gesetzen, z. B. jenem der Gewerbefreiheit." Sie war ohne Unterschied
der Religion gestattet, und eine Abänderung jenes für deu ganzen Umfang des
Reiches erlassenen Patentes konnte nur unter Mitwirkung des Reichsrathes
erfolgen. Erlangte man dieselbe mit dessen Umgehung von der Staatsverwaltung,
so war damit erklärt, daß es einseitig auf den bloßen Antrag des Landtags
für Tirol beschränkt oder aufgehoben werden könne, man durfte also noch
weiter gehen als früher der Bischof von Brixen. Weder dieser noch einer sei¬
ner Getreuen verrieth den Hintergedanken mit der leisesten Andeutung, selbst
der Berichterstatter Carl v. Zallinger, der sonst am ersten aus der Schule plau¬
derte, wollte damit nur "die Freiheit der Gemeinde" wahren. Der von ihm
gestellte Antrag hielt sich in den bescheidensten Grenzen, er wollte nur bei jeder
Gewerbsverleihung den Nachweis über Erlernung und Befähigung, bei Tröd¬
ler-, Gast- und Schankgewerben auch jenen des Localbedarfes, endlich die Bil¬
dung gewerblicher Genossenschaften, d. i. der alten Zünfte. Damit war die Ge-
werbefreiheit grundsätzlich aufgehoben. Der Fürstbischof von Brixen und ein
paar geistliche Herren betonten zur Unterstützung dieses Vorschlags lediglich
das Verderbniß, das aus der Freigebung von Schankgewerben für "die öffent¬
liche Sittlichkeit" entstehe, ein Bedenken, das er beim vorigen Landtage, wenn¬
gleich etwas bescheidener, auch gegen die Zulassung der Protestanten geltend
gemacht hatte. Dieser Grund leuchtete den Meisten ein, und was von liberaler
Seite, nämlich den Abgeordneten Baron Ingram und Sartori dagegen vom
Standpunkte der allgemeinen Willigkeit des Neichsgesetzes und der Hebung des
Mitbcwerbcs im Interesse der Bevölkerung vorgebracht wurde, wies v. Zallin¬
ger mit der höhnischen Bemerkung zurück, es sei dem Ersteren als Vertreter
der bozener Handelskammer nur darum zu thun, daß sie vom Ruhm ihres
Liberalismus nichts einbüße. Die Abstimmung gab vorwiegend jener Handels¬
und Gewerbepolitik Ausdruck, die den frommen Meistern genehm war.

Damit waren nun allerdings einige "Schanzen" für die "gegenwärtige
Wehrlosigkeit der Gemeinden", die den Bischof von Brixen so sehr bekümmert
machte, in Aussicht gestellt, Tirol sollte aber nicht nur das Eindringen des
Irrthums von sich abwehren, es war auch bestimmt, die Pflanzschule zu wer¬
den für die Vorkämpfer ultramontaner Weisheit. Seit Jahren galt die Er-


höchste Sanction nicht erhalten werde, die klerikale Partei verschaffte, wenngleich
mit geringer Majorität, dieser Auflehnung gegen das Grundgesetz des Reiches
den Sieg.

Damit war aber dem glaubenseinheitlichen Eifer noch kein Genüge ge¬
leistet. Der Fürstbischof von Brixen hatte bei der Religivnsfrage in der Land¬
tagssitzung vom 17. April 1861 von der vollständigen und unbedingten Aus¬
schließung Andersgläubiger ausdrücklich deshalb Umgang genommen, „weil ihn
ein anderer Weg nothwendig in Conflict gebracht mit anderen bereits bestehen¬
den Gesetzen, z. B. jenem der Gewerbefreiheit." Sie war ohne Unterschied
der Religion gestattet, und eine Abänderung jenes für deu ganzen Umfang des
Reiches erlassenen Patentes konnte nur unter Mitwirkung des Reichsrathes
erfolgen. Erlangte man dieselbe mit dessen Umgehung von der Staatsverwaltung,
so war damit erklärt, daß es einseitig auf den bloßen Antrag des Landtags
für Tirol beschränkt oder aufgehoben werden könne, man durfte also noch
weiter gehen als früher der Bischof von Brixen. Weder dieser noch einer sei¬
ner Getreuen verrieth den Hintergedanken mit der leisesten Andeutung, selbst
der Berichterstatter Carl v. Zallinger, der sonst am ersten aus der Schule plau¬
derte, wollte damit nur „die Freiheit der Gemeinde" wahren. Der von ihm
gestellte Antrag hielt sich in den bescheidensten Grenzen, er wollte nur bei jeder
Gewerbsverleihung den Nachweis über Erlernung und Befähigung, bei Tröd¬
ler-, Gast- und Schankgewerben auch jenen des Localbedarfes, endlich die Bil¬
dung gewerblicher Genossenschaften, d. i. der alten Zünfte. Damit war die Ge-
werbefreiheit grundsätzlich aufgehoben. Der Fürstbischof von Brixen und ein
paar geistliche Herren betonten zur Unterstützung dieses Vorschlags lediglich
das Verderbniß, das aus der Freigebung von Schankgewerben für „die öffent¬
liche Sittlichkeit" entstehe, ein Bedenken, das er beim vorigen Landtage, wenn¬
gleich etwas bescheidener, auch gegen die Zulassung der Protestanten geltend
gemacht hatte. Dieser Grund leuchtete den Meisten ein, und was von liberaler
Seite, nämlich den Abgeordneten Baron Ingram und Sartori dagegen vom
Standpunkte der allgemeinen Willigkeit des Neichsgesetzes und der Hebung des
Mitbcwerbcs im Interesse der Bevölkerung vorgebracht wurde, wies v. Zallin¬
ger mit der höhnischen Bemerkung zurück, es sei dem Ersteren als Vertreter
der bozener Handelskammer nur darum zu thun, daß sie vom Ruhm ihres
Liberalismus nichts einbüße. Die Abstimmung gab vorwiegend jener Handels¬
und Gewerbepolitik Ausdruck, die den frommen Meistern genehm war.

Damit waren nun allerdings einige „Schanzen" für die „gegenwärtige
Wehrlosigkeit der Gemeinden", die den Bischof von Brixen so sehr bekümmert
machte, in Aussicht gestellt, Tirol sollte aber nicht nur das Eindringen des
Irrthums von sich abwehren, es war auch bestimmt, die Pflanzschule zu wer¬
den für die Vorkämpfer ultramontaner Weisheit. Seit Jahren galt die Er-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_115393/292>, abgerufen am 23.12.2024.