Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. IV. Band.Bürgern die Möglichkeit, sich von der persönlichen Dienstleistung durch eine ") "Schwerbewaffnete Reisige, mit Lanze, Schwert und Harnisch gerüstet, auch Glefer ge¬
nannt." Bürgern die Möglichkeit, sich von der persönlichen Dienstleistung durch eine ") „Schwerbewaffnete Reisige, mit Lanze, Schwert und Harnisch gerüstet, auch Glefer ge¬
nannt." <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0505" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/115357"/> <p xml:id="ID_1635" prev="#ID_1634" next="#ID_1636"> Bürgern die Möglichkeit, sich von der persönlichen Dienstleistung durch eine<lb/> Summe Geldes loszukaufen. Das beweist die bedeutende Summe von 12,136<lb/> Gulden unsers Geldes, welche die Stadt während des Feldzuges von 1388<lb/> von solchen Kricgsunlustigcn einnahm. Die Söldner erhielten damals jährlich<lb/> etwas über 200 Gulden u. G., im Felde das Doppelte, wofür sie sich aber<lb/> selbst zu beköstigen hatten. So stellte sich die tägliche Ausgabe für einen<lb/> Söldner im Felde auf etwa 14'/« Schilling Heller — 3 Fi. 20 Kr. oder 1 Thlr.<lb/> 27 Sgr. Den Verlust von Waffen und Pferden ersetzte die Stadt. Für ein<lb/> gutes Pferd rechnete man wohl so viel, wie für den Mann, jährlich 50 Pfund<lb/> Heller, auch darüber (z. B. in einer Stadtrechnung von 1387 werden<lb/> für 2 Pferde 119 Pfund Heller — c. 380 FI. berechnet), während sie natür¬<lb/> lich im Frieden weniger galten (1402 finden sich einmal für das Pferd eines<lb/> Hans v. Redwitz c. 75 Fi., für das eines Wilhelm von Seckendorf 113 Fi.,<lb/> für eines Knechtes Pferd 26 Fi, als Vergütung notirt). Für gefangene Söld¬<lb/> ner sollte nicht mehr als 13 Heller — etwa 15 Kr. oder 4 Sgr. als Lösegeld<lb/> gegeben werden. — Neben diesen auf lange Zeit angeworbenen gab es noch<lb/> andere für einzelne Züge bestellte Kriegsleute, die sog. „Aussöldner", deren<lb/> Lohn sich für den „Spieß"*) mit 2 Pferden im Jahre 1388 täglich auf 2 Fi.<lb/> 18 Kr. belief. — Nicht unbedeutend waren auch die Zahlungen an fremde, in den<lb/> Stadtdienst gezogene Kriegshauptleute. So erhielt z. B. Herr Ulrich Von<lb/> Trcutlingen, der 1387 in Dienst genommen wurde und dieses Verhältniß im<lb/> Mai 1388 wieder löste, 1120 „Guldcin" oder (den Guldein zu 4 Fi. 3 Kr.<lb/> gerechnet) 4536 Fi. Wie denn überhaupt der Militairetat gewaltige Summen<lb/> verschlang. In den 14 Monaten von Januar 1388 bis incl. Februar 1389<lb/> betrug er ungefähr 340,000 Fi. unseres Geldes, „das Dreifache der Gesammt-<lb/> ausgabe des Stadthaushaltes in gewöhnlichen Friedensjahren". Bei diesen<lb/> dörrenden Ausgaben war es schwer, auf gewöhnlichen Wegen eine Deckung zu<lb/> beschaffen. Deshalb schritt man wohl auch zu so „schmählichen Finanzopera¬<lb/> tionen", wie die Einziehung der Judenschulden im Jahre 1385 war, von welcher<lb/> Hegel der Ansicht ist, sie sei „nicht etwa blos eine gemeine Geldschneiderei<lb/> von K. Wenzel gewesen, sondern eine gemeinsame Finanzmaßregel der Ver¬<lb/> bündeten Städte, um sich auf die wohlfeilste Weise das nöthige Geld für den<lb/> Krieg gegen die. Herrn zu verschaffen". Wie gut übrigens die Maßregel ihren<lb/> Zweck erreichte, ergibt sich aus der ^Summe von 60,000 „Guldein" oder<lb/> c. 340,000 Fi. unseres Geldes, welche die Stadt Nürnberg daraus zog. Daneben<lb/> mußte man aber doch noch zu außerordentlicher Besteuerung auch der christ¬<lb/> lichen Mitbürger schreiten und Darlehen aufnehmen, welche „durch Verkauf</p><lb/> <note xml:id="FID_49" place="foot"> ") „Schwerbewaffnete Reisige, mit Lanze, Schwert und Harnisch gerüstet, auch Glefer ge¬<lb/> nannt."</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0505]
Bürgern die Möglichkeit, sich von der persönlichen Dienstleistung durch eine
Summe Geldes loszukaufen. Das beweist die bedeutende Summe von 12,136
Gulden unsers Geldes, welche die Stadt während des Feldzuges von 1388
von solchen Kricgsunlustigcn einnahm. Die Söldner erhielten damals jährlich
etwas über 200 Gulden u. G., im Felde das Doppelte, wofür sie sich aber
selbst zu beköstigen hatten. So stellte sich die tägliche Ausgabe für einen
Söldner im Felde auf etwa 14'/« Schilling Heller — 3 Fi. 20 Kr. oder 1 Thlr.
27 Sgr. Den Verlust von Waffen und Pferden ersetzte die Stadt. Für ein
gutes Pferd rechnete man wohl so viel, wie für den Mann, jährlich 50 Pfund
Heller, auch darüber (z. B. in einer Stadtrechnung von 1387 werden
für 2 Pferde 119 Pfund Heller — c. 380 FI. berechnet), während sie natür¬
lich im Frieden weniger galten (1402 finden sich einmal für das Pferd eines
Hans v. Redwitz c. 75 Fi., für das eines Wilhelm von Seckendorf 113 Fi.,
für eines Knechtes Pferd 26 Fi, als Vergütung notirt). Für gefangene Söld¬
ner sollte nicht mehr als 13 Heller — etwa 15 Kr. oder 4 Sgr. als Lösegeld
gegeben werden. — Neben diesen auf lange Zeit angeworbenen gab es noch
andere für einzelne Züge bestellte Kriegsleute, die sog. „Aussöldner", deren
Lohn sich für den „Spieß"*) mit 2 Pferden im Jahre 1388 täglich auf 2 Fi.
18 Kr. belief. — Nicht unbedeutend waren auch die Zahlungen an fremde, in den
Stadtdienst gezogene Kriegshauptleute. So erhielt z. B. Herr Ulrich Von
Trcutlingen, der 1387 in Dienst genommen wurde und dieses Verhältniß im
Mai 1388 wieder löste, 1120 „Guldcin" oder (den Guldein zu 4 Fi. 3 Kr.
gerechnet) 4536 Fi. Wie denn überhaupt der Militairetat gewaltige Summen
verschlang. In den 14 Monaten von Januar 1388 bis incl. Februar 1389
betrug er ungefähr 340,000 Fi. unseres Geldes, „das Dreifache der Gesammt-
ausgabe des Stadthaushaltes in gewöhnlichen Friedensjahren". Bei diesen
dörrenden Ausgaben war es schwer, auf gewöhnlichen Wegen eine Deckung zu
beschaffen. Deshalb schritt man wohl auch zu so „schmählichen Finanzopera¬
tionen", wie die Einziehung der Judenschulden im Jahre 1385 war, von welcher
Hegel der Ansicht ist, sie sei „nicht etwa blos eine gemeine Geldschneiderei
von K. Wenzel gewesen, sondern eine gemeinsame Finanzmaßregel der Ver¬
bündeten Städte, um sich auf die wohlfeilste Weise das nöthige Geld für den
Krieg gegen die. Herrn zu verschaffen". Wie gut übrigens die Maßregel ihren
Zweck erreichte, ergibt sich aus der ^Summe von 60,000 „Guldein" oder
c. 340,000 Fi. unseres Geldes, welche die Stadt Nürnberg daraus zog. Daneben
mußte man aber doch noch zu außerordentlicher Besteuerung auch der christ¬
lichen Mitbürger schreiten und Darlehen aufnehmen, welche „durch Verkauf
") „Schwerbewaffnete Reisige, mit Lanze, Schwert und Harnisch gerüstet, auch Glefer ge¬
nannt."
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