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Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. IV. Band.

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Bremen mit etwa hundert Fransen weniger als das ganze Königreich Bayern,
Sachsen mit mehr als 8000, Hessen-Dcmnstadt, Lübeck. Hessen-Kassel. Mecklen¬
burg, Nassau, Hannover (mit 378) die thüringischen Staaten, Hessen-Homburg
(mit 285) endlich Braunschweig mit 271 Franken.

Im Verhältniß zu ihrer Einwohnerzahl gaben demnach Frankfurt und die
beiden westlichen Hansestädte am meisten, Bayern hätte, um in dieser Beziehung
Baden gleichzukommen, statt ungefähr 9000 wenigstens 40.000 Franken bei¬
steuern müssen. Hannover zeigte sich von allen deutschen Staaten am kärgsten.

Die Gesammtsumme der schweizerischen Hülfsgelder betrug 2.208.197. die
der ausländischen 544.293 Fr. Alles in Allem gingen in Baarschaft 2,754,606 Fr.
für Glarus ein. Durch diesen großartigen Zufluß von Unterstützungen wurde
es möglich, die arme Classe unter den Abgebrannten beinahe vollständig, die
mittlere sehr reichlich zu entschädigen. Am Brandschäden waren 782 Parteien
mit 2257 Personen betheiligt. Im Ganzen hatte das Feuer 593 Gebäude.
Wohnhäuser, Magazine und Ställe zerstört, die einen Werth von 4,590.98g Fr.
hatten, und 314 Besitzern gehörten. Zur Tilgung dieses Verlustes an Gebäu¬
den trugen die Landesassecuranz 2,653,426 und die Hülfsgelder 742,651 Fr.
bei, so daß ein Nettoschaden von 1,192,912 Fr. verblieb. Bei der Entschädigung
wählte man billiger Weise eine Methode, welche die ärmste Classe am meisten,
die Wohlhabenden stufenweise weniger, die Reichen gar nicht berücksichtigte.
So erhielten von den Beschädigtem 150 Parteien je 95, dann 83 Parteien je
85, ferner 18 Parteien je 75, endlich 7 Parteien je 65 Procent ihres Verlustes
ersetzt, und 56 haben an den Hülfsgeldern gar nicht participirt. Der Mobiliar¬
schaden belief sich auf 4.117.593 Fr. und vertheilte sich auf 763 Parteien. Da-
von deckten die verschiedenen Assccuranzen 1,429.147, die Hülfsgelder 1,446,467 Fr.,
so daß ein Nettoschaden von 1,241,979 Fr. blieb, der nach demselben System
wie der Gebäudeschaden ausgeglichen wurde. 461 Parteien wurden mit 90.
dann 145 mit 80, serner 25 mit 70, endlich 6 mit 60 Procent entschädigt, und
126 Parteien bezogen als Kapitalisten aus den Hülfsgeldern nichts.

Fassen wir das Gesagte zusammen, so wurden von dem gesammten Brand¬
schäden, der sich auf 8,708,582 Fr. belief, durch Assecuranzen und Hülfsgelder
6.271,691 Fr. gedeckt, und es blieb mithin ein Nettoschaden von 2,436,891 Fr.
übrig, der bis auf eine Million den Kapitalisten zufällt. Dabei sind die Sen¬
dungen an Effecten: Kleidern, Nahrungsmitteln u. a., die man auf mindestens
eine halbe Million Franken abschätzen kann, nicht mitgerechnet.

Man darf wohl sagen: eine so großartige Hülfe in der Noth steht in der
Geschichte ohne Gleichen da. Doch ist sie nicht ohne Erklärung. Die Kata¬
strophe in Glarus fiel in den Anfang des Jahres der großen Feuersbrünste,
als welches das Jahr 1861 in den Annalen unseres Säculums zu verzeichnen
sein wird, und sie war so ungeheuer, daß sich die in der zunächst vorhergehen-


Bremen mit etwa hundert Fransen weniger als das ganze Königreich Bayern,
Sachsen mit mehr als 8000, Hessen-Dcmnstadt, Lübeck. Hessen-Kassel. Mecklen¬
burg, Nassau, Hannover (mit 378) die thüringischen Staaten, Hessen-Homburg
(mit 285) endlich Braunschweig mit 271 Franken.

Im Verhältniß zu ihrer Einwohnerzahl gaben demnach Frankfurt und die
beiden westlichen Hansestädte am meisten, Bayern hätte, um in dieser Beziehung
Baden gleichzukommen, statt ungefähr 9000 wenigstens 40.000 Franken bei¬
steuern müssen. Hannover zeigte sich von allen deutschen Staaten am kärgsten.

Die Gesammtsumme der schweizerischen Hülfsgelder betrug 2.208.197. die
der ausländischen 544.293 Fr. Alles in Allem gingen in Baarschaft 2,754,606 Fr.
für Glarus ein. Durch diesen großartigen Zufluß von Unterstützungen wurde
es möglich, die arme Classe unter den Abgebrannten beinahe vollständig, die
mittlere sehr reichlich zu entschädigen. Am Brandschäden waren 782 Parteien
mit 2257 Personen betheiligt. Im Ganzen hatte das Feuer 593 Gebäude.
Wohnhäuser, Magazine und Ställe zerstört, die einen Werth von 4,590.98g Fr.
hatten, und 314 Besitzern gehörten. Zur Tilgung dieses Verlustes an Gebäu¬
den trugen die Landesassecuranz 2,653,426 und die Hülfsgelder 742,651 Fr.
bei, so daß ein Nettoschaden von 1,192,912 Fr. verblieb. Bei der Entschädigung
wählte man billiger Weise eine Methode, welche die ärmste Classe am meisten,
die Wohlhabenden stufenweise weniger, die Reichen gar nicht berücksichtigte.
So erhielten von den Beschädigtem 150 Parteien je 95, dann 83 Parteien je
85, ferner 18 Parteien je 75, endlich 7 Parteien je 65 Procent ihres Verlustes
ersetzt, und 56 haben an den Hülfsgeldern gar nicht participirt. Der Mobiliar¬
schaden belief sich auf 4.117.593 Fr. und vertheilte sich auf 763 Parteien. Da-
von deckten die verschiedenen Assccuranzen 1,429.147, die Hülfsgelder 1,446,467 Fr.,
so daß ein Nettoschaden von 1,241,979 Fr. blieb, der nach demselben System
wie der Gebäudeschaden ausgeglichen wurde. 461 Parteien wurden mit 90.
dann 145 mit 80, serner 25 mit 70, endlich 6 mit 60 Procent entschädigt, und
126 Parteien bezogen als Kapitalisten aus den Hülfsgeldern nichts.

Fassen wir das Gesagte zusammen, so wurden von dem gesammten Brand¬
schäden, der sich auf 8,708,582 Fr. belief, durch Assecuranzen und Hülfsgelder
6.271,691 Fr. gedeckt, und es blieb mithin ein Nettoschaden von 2,436,891 Fr.
übrig, der bis auf eine Million den Kapitalisten zufällt. Dabei sind die Sen¬
dungen an Effecten: Kleidern, Nahrungsmitteln u. a., die man auf mindestens
eine halbe Million Franken abschätzen kann, nicht mitgerechnet.

Man darf wohl sagen: eine so großartige Hülfe in der Noth steht in der
Geschichte ohne Gleichen da. Doch ist sie nicht ohne Erklärung. Die Kata¬
strophe in Glarus fiel in den Anfang des Jahres der großen Feuersbrünste,
als welches das Jahr 1861 in den Annalen unseres Säculums zu verzeichnen
sein wird, und sie war so ungeheuer, daß sich die in der zunächst vorhergehen-


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[0389] Bremen mit etwa hundert Fransen weniger als das ganze Königreich Bayern, Sachsen mit mehr als 8000, Hessen-Dcmnstadt, Lübeck. Hessen-Kassel. Mecklen¬ burg, Nassau, Hannover (mit 378) die thüringischen Staaten, Hessen-Homburg (mit 285) endlich Braunschweig mit 271 Franken. Im Verhältniß zu ihrer Einwohnerzahl gaben demnach Frankfurt und die beiden westlichen Hansestädte am meisten, Bayern hätte, um in dieser Beziehung Baden gleichzukommen, statt ungefähr 9000 wenigstens 40.000 Franken bei¬ steuern müssen. Hannover zeigte sich von allen deutschen Staaten am kärgsten. Die Gesammtsumme der schweizerischen Hülfsgelder betrug 2.208.197. die der ausländischen 544.293 Fr. Alles in Allem gingen in Baarschaft 2,754,606 Fr. für Glarus ein. Durch diesen großartigen Zufluß von Unterstützungen wurde es möglich, die arme Classe unter den Abgebrannten beinahe vollständig, die mittlere sehr reichlich zu entschädigen. Am Brandschäden waren 782 Parteien mit 2257 Personen betheiligt. Im Ganzen hatte das Feuer 593 Gebäude. Wohnhäuser, Magazine und Ställe zerstört, die einen Werth von 4,590.98g Fr. hatten, und 314 Besitzern gehörten. Zur Tilgung dieses Verlustes an Gebäu¬ den trugen die Landesassecuranz 2,653,426 und die Hülfsgelder 742,651 Fr. bei, so daß ein Nettoschaden von 1,192,912 Fr. verblieb. Bei der Entschädigung wählte man billiger Weise eine Methode, welche die ärmste Classe am meisten, die Wohlhabenden stufenweise weniger, die Reichen gar nicht berücksichtigte. So erhielten von den Beschädigtem 150 Parteien je 95, dann 83 Parteien je 85, ferner 18 Parteien je 75, endlich 7 Parteien je 65 Procent ihres Verlustes ersetzt, und 56 haben an den Hülfsgeldern gar nicht participirt. Der Mobiliar¬ schaden belief sich auf 4.117.593 Fr. und vertheilte sich auf 763 Parteien. Da- von deckten die verschiedenen Assccuranzen 1,429.147, die Hülfsgelder 1,446,467 Fr., so daß ein Nettoschaden von 1,241,979 Fr. blieb, der nach demselben System wie der Gebäudeschaden ausgeglichen wurde. 461 Parteien wurden mit 90. dann 145 mit 80, serner 25 mit 70, endlich 6 mit 60 Procent entschädigt, und 126 Parteien bezogen als Kapitalisten aus den Hülfsgeldern nichts. Fassen wir das Gesagte zusammen, so wurden von dem gesammten Brand¬ schäden, der sich auf 8,708,582 Fr. belief, durch Assecuranzen und Hülfsgelder 6.271,691 Fr. gedeckt, und es blieb mithin ein Nettoschaden von 2,436,891 Fr. übrig, der bis auf eine Million den Kapitalisten zufällt. Dabei sind die Sen¬ dungen an Effecten: Kleidern, Nahrungsmitteln u. a., die man auf mindestens eine halbe Million Franken abschätzen kann, nicht mitgerechnet. Man darf wohl sagen: eine so großartige Hülfe in der Noth steht in der Geschichte ohne Gleichen da. Doch ist sie nicht ohne Erklärung. Die Kata¬ strophe in Glarus fiel in den Anfang des Jahres der großen Feuersbrünste, als welches das Jahr 1861 in den Annalen unseres Säculums zu verzeichnen sein wird, und sie war so ungeheuer, daß sich die in der zunächst vorhergehen-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_114855/389>, abgerufen am 27.09.2024.