Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. III. Band.anzueignen und sind nur in wenigen Fällen zu verwenden, wo ein rationelles Aus den intelligentesten und brauchbarsten jungen Soldaten, aus den Rot¬ Die Unteroffiziere brauchen nicht eine mehrjährige Kapitulation einzugehen, Junge Freiwillige, die aus Secunda der gelehrten Schulen oder aus einer Daß bei den hier vorgeschlagenen Einrichtungen, die den Zweck haben, anzueignen und sind nur in wenigen Fällen zu verwenden, wo ein rationelles Aus den intelligentesten und brauchbarsten jungen Soldaten, aus den Rot¬ Die Unteroffiziere brauchen nicht eine mehrjährige Kapitulation einzugehen, Junge Freiwillige, die aus Secunda der gelehrten Schulen oder aus einer Daß bei den hier vorgeschlagenen Einrichtungen, die den Zweck haben, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0463" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/114777"/> <p xml:id="ID_1805" prev="#ID_1804"> anzueignen und sind nur in wenigen Fällen zu verwenden, wo ein rationelles<lb/> System der Recrutenausbildung eingeführt worden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1806"> Aus den intelligentesten und brauchbarsten jungen Soldaten, aus den Rot¬<lb/> tenmeistern, von denen später die Rede sein wird, aus den Aspiranten und den<lb/> Zöglingen der Garnisonsschulen werden nach einjährigen Dienst lo. Regi-<lb/> mente die Unteroffiziere ausgewählt und späterhin aus dieser Classe die Ser¬<lb/> geanten, Fouriere oder Quartiermeister, die Wachtmeister oder Feldwebel, in der<lb/> Artillerie die höheren Chargen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1807"> Die Unteroffiziere brauchen nicht eine mehrjährige Kapitulation einzugehen,<lb/> erhalten nach sechsjährigem Dienst als Unteroffiziere eine Gehaltszulage, kön¬<lb/> nen nach zweijährigem musterhaften Dienst, wenn sie das vorgeschriebene Exa¬<lb/> men durchgemacht, in der Forstverwaltung und in den Landschulen und niederen<lb/> Stadtschulen als Schul-, Turm- und Exercirlehrer angestellt werden. Aus den<lb/> sechs Jahre gedienten Sergeanten werden die Obersergeanten erwählt, die in<lb/> der Reserve und der Landwehr den Lieutenantsdienst verrichten und den Ge¬<lb/> halt als Lieutenant beziehen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1808"> Junge Freiwillige, die aus Secunda der gelehrten Schulen oder aus einer<lb/> dieser entsprechenden Classe der Real- und polytechnischen Schulen dimittirt<lb/> worden, können sich beim Regiment als Aspiranten melden, gehen nötigenfalls,<lb/> zu Unteroffizieren befördert, die Unteroffizierschule des Regimentes durch, in der<lb/> die fähigeren, jungen Unteroffiziere zu Sergeanten vorbereitet werden und die dem<lb/> Offizier nothwendigsten Kenntnisse sich erwerben. Als Aspiranten angenommen,<lb/> zu Fähndrichen befördert, haben die jungen Männer die Ofsizierschule der<lb/> Division durchzumachen und bilden sich schließlich, wenn sie Lust, Anlage und<lb/> Fähigkeit besitzen, in der Kriegsschule der Armeecorps aus. um in den Stab,<lb/> das topographische Bureau und in die Adjutantur eintreten zu können, um<lb/> zu den höheren Stellen in der Armee berechtigt zu sein. Die Artillerieregi¬<lb/> menter haben selbstverständig ihre eigenen Schulen, in denen ihre Unteroffiziere<lb/> ausgebildet werden und die jungen Ofsizieraspiranten den elementaren Unterricht<lb/> erhalten, um seiner Zeit in die Kriegsschule eintreten zu können.</p><lb/> <p xml:id="ID_1809" next="#ID_1810"> Daß bei den hier vorgeschlagenen Einrichtungen, die den Zweck haben,<lb/> junge Leute, die Offiziere werden wollen, die unteren Grade rasch durch¬<lb/> machen zu lassen, um ihrer Befähigung zum Offizier sich zu versichern, keine<lb/> Cadettenhäuser, Ritterakademien oder den französischen 6cotes inilitg.irö8 analoge<lb/> Einrichtungen bestehen können, ist einleuchtend. Der Kriegsherr ertheile wohl¬<lb/> verdienten Offizieren für ihre Söhne Freistellen in den gelehrten Schulen, den<lb/> Sosen ehrenwerther Sergeanten Plätze in den Garnisonsschulen, und der<lb/> doppelte Zweck wird erreicht, den Vätern eine wohlverdiente Zulage zukommen<lb/> zu lassen, für die Söhne der in ihrem Beruf Gefallenen, der im Dienst Er¬<lb/> grauten oder invalid Gewordenen Sorge zu tragen, und zugleich dem Uebel-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0463]
anzueignen und sind nur in wenigen Fällen zu verwenden, wo ein rationelles
System der Recrutenausbildung eingeführt worden.
Aus den intelligentesten und brauchbarsten jungen Soldaten, aus den Rot¬
tenmeistern, von denen später die Rede sein wird, aus den Aspiranten und den
Zöglingen der Garnisonsschulen werden nach einjährigen Dienst lo. Regi-
mente die Unteroffiziere ausgewählt und späterhin aus dieser Classe die Ser¬
geanten, Fouriere oder Quartiermeister, die Wachtmeister oder Feldwebel, in der
Artillerie die höheren Chargen.
Die Unteroffiziere brauchen nicht eine mehrjährige Kapitulation einzugehen,
erhalten nach sechsjährigem Dienst als Unteroffiziere eine Gehaltszulage, kön¬
nen nach zweijährigem musterhaften Dienst, wenn sie das vorgeschriebene Exa¬
men durchgemacht, in der Forstverwaltung und in den Landschulen und niederen
Stadtschulen als Schul-, Turm- und Exercirlehrer angestellt werden. Aus den
sechs Jahre gedienten Sergeanten werden die Obersergeanten erwählt, die in
der Reserve und der Landwehr den Lieutenantsdienst verrichten und den Ge¬
halt als Lieutenant beziehen.
Junge Freiwillige, die aus Secunda der gelehrten Schulen oder aus einer
dieser entsprechenden Classe der Real- und polytechnischen Schulen dimittirt
worden, können sich beim Regiment als Aspiranten melden, gehen nötigenfalls,
zu Unteroffizieren befördert, die Unteroffizierschule des Regimentes durch, in der
die fähigeren, jungen Unteroffiziere zu Sergeanten vorbereitet werden und die dem
Offizier nothwendigsten Kenntnisse sich erwerben. Als Aspiranten angenommen,
zu Fähndrichen befördert, haben die jungen Männer die Ofsizierschule der
Division durchzumachen und bilden sich schließlich, wenn sie Lust, Anlage und
Fähigkeit besitzen, in der Kriegsschule der Armeecorps aus. um in den Stab,
das topographische Bureau und in die Adjutantur eintreten zu können, um
zu den höheren Stellen in der Armee berechtigt zu sein. Die Artillerieregi¬
menter haben selbstverständig ihre eigenen Schulen, in denen ihre Unteroffiziere
ausgebildet werden und die jungen Ofsizieraspiranten den elementaren Unterricht
erhalten, um seiner Zeit in die Kriegsschule eintreten zu können.
Daß bei den hier vorgeschlagenen Einrichtungen, die den Zweck haben,
junge Leute, die Offiziere werden wollen, die unteren Grade rasch durch¬
machen zu lassen, um ihrer Befähigung zum Offizier sich zu versichern, keine
Cadettenhäuser, Ritterakademien oder den französischen 6cotes inilitg.irö8 analoge
Einrichtungen bestehen können, ist einleuchtend. Der Kriegsherr ertheile wohl¬
verdienten Offizieren für ihre Söhne Freistellen in den gelehrten Schulen, den
Sosen ehrenwerther Sergeanten Plätze in den Garnisonsschulen, und der
doppelte Zweck wird erreicht, den Vätern eine wohlverdiente Zulage zukommen
zu lassen, für die Söhne der in ihrem Beruf Gefallenen, der im Dienst Er¬
grauten oder invalid Gewordenen Sorge zu tragen, und zugleich dem Uebel-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |