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Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. III. Band.

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auf demselben Wege von der Regierung geändert worden und können auf ihm, selbst
die Kreuzzeitung sag.t es, immer wieder geändert werden. Unter diesen Umständen
ist es zwar ein Zufall, daß der Verfassungsparagraph, weicher die Auflösung der
ersten Kammer gestattet, stehen geblieben ist, aber kein ironischer, sondern ein höchst
praktischer Zufall.

Die Beseitigung der verfassungswidrigen Grundlagen des Herrenhauses ist aber
mehr als eine formelle Pflicht. Denn aus jenen Grundlagen erwächst der Geist,
welcher diesen Staatskörper zur Erfüllung seiner hohen und segensreichen Pflichten
in so seltenem Grade ungeschickt macht. Die Versammlung, welche einer Bewegung,
unvergleichbar an Reichthum und Gehalt der Motive wie an Stärke und Mannig¬
faltigkeit der Mittel, nicht die reine Gestalt des geschichtlichen Dranges, erkannt durch
edle Ruhe und vorurtheilloses Pflichtgefühl, entgegenhält, sondern nur die kahle,
engherzige, fast possenhafte Negation aller Lebensregungen des regsamsten Jahrhun¬
derts, -- eine solche Versammlung ist, wenn irgend etwas, eine Gefahr für die
Verfassung ihres Vaterlandes.

Die Reform des Herrenhauses muß in der Ausscheidung der präsentirten Mit¬
glieder und in dem Eintritt des Staatsraths, welchem durch ein neues organisches
Gesetz ein schon lange entbehrter Wirkungskreis anzuweisen ist, vollzogen werden.
Nur durch ein so rcformirtes Herrenhaus kann der Gerichtshof für Anklagen gegen
die Minister und damit die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit der Minister ge¬
wonnen werden. Nur durch den Staatsrath kann auch das Organ gewonnen
werden, welchem sämmtliche revidirte Kassenabschlüsse des Staats durch die Ober-
Rechnungskammcr zugehen, und welches auf diesen Grundlagen alljährlich einen
Bericht für den König und beide Häuser des Landtags über die Feststellung und
Handhabung der Verwaltungsgrundsätze ausarbeitet. So kann auch die Entlastung
von der Staatsrechnung, wie es in der Natur der Sache liegt, gleich der Erhebung
der Ministcrankiage, das alleinige Recht des Abgeordnetenhauses werden. Das von
seinen verfassungswidrigen Grundlagen befreite Herrenhaus wird nicht mehr der hart¬
näckige Widersacher einer richtigen Wirthschaftspolitik sein. So ist die Reform des
Herrenhauses auch eine Bürgschaft für den Wohlstand des Landes.

Ein Ministerium, welches die Sicherstellung der Verfassung zu seinem Programm
erhebt, muß nächst der Reform des Herrenhauses die unvcrzögerte Organisation des
Selfgovernment in dieses Programm aufnehmen. Jedermann weiß heute, welches
bedeutungsvolle Stück der Verfassung das Selfgovernment ist."

Zu der Militärfragc zurückkehrend, fährt der Verfasser fort: "Das neue Mini¬
sterium müßte dem Abgeordnetenhaus und dem, Lande offen sagen, daß die Regie¬
rung das Budget zwar annimmt, wie es bewilligt worden, daß sie aber mit einer
Etatsübcrschreitung in Bezug aus das Militärbudget vor den nächsten Landtag tre¬
ten wird. Und zwar aus Rücksicht auf die politische Lage von Europa. Diese Lage
ist eine durchaus schwankende. Keineswegs durch das Belieben der französischen
Regierung. Sondern weil das, continentale Staatensystem überall in seinen Tiefen
aufgerüttelt ist. Oestreich, um den Zusammenhalt seiner bunten Völkermischung mit
vollem Recht besorgt, sucht seinen Zwecken die Kräfte Deutschlands wie in früheren
Zeiten verfügbar zu machen. Eine Entwaffnung Preußens wird diesen Plan, begün¬
stigen und kann denselben im Bewußtsein des deutschen Volkes sogar zur Nothwen-


auf demselben Wege von der Regierung geändert worden und können auf ihm, selbst
die Kreuzzeitung sag.t es, immer wieder geändert werden. Unter diesen Umständen
ist es zwar ein Zufall, daß der Verfassungsparagraph, weicher die Auflösung der
ersten Kammer gestattet, stehen geblieben ist, aber kein ironischer, sondern ein höchst
praktischer Zufall.

Die Beseitigung der verfassungswidrigen Grundlagen des Herrenhauses ist aber
mehr als eine formelle Pflicht. Denn aus jenen Grundlagen erwächst der Geist,
welcher diesen Staatskörper zur Erfüllung seiner hohen und segensreichen Pflichten
in so seltenem Grade ungeschickt macht. Die Versammlung, welche einer Bewegung,
unvergleichbar an Reichthum und Gehalt der Motive wie an Stärke und Mannig¬
faltigkeit der Mittel, nicht die reine Gestalt des geschichtlichen Dranges, erkannt durch
edle Ruhe und vorurtheilloses Pflichtgefühl, entgegenhält, sondern nur die kahle,
engherzige, fast possenhafte Negation aller Lebensregungen des regsamsten Jahrhun¬
derts, — eine solche Versammlung ist, wenn irgend etwas, eine Gefahr für die
Verfassung ihres Vaterlandes.

Die Reform des Herrenhauses muß in der Ausscheidung der präsentirten Mit¬
glieder und in dem Eintritt des Staatsraths, welchem durch ein neues organisches
Gesetz ein schon lange entbehrter Wirkungskreis anzuweisen ist, vollzogen werden.
Nur durch ein so rcformirtes Herrenhaus kann der Gerichtshof für Anklagen gegen
die Minister und damit die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit der Minister ge¬
wonnen werden. Nur durch den Staatsrath kann auch das Organ gewonnen
werden, welchem sämmtliche revidirte Kassenabschlüsse des Staats durch die Ober-
Rechnungskammcr zugehen, und welches auf diesen Grundlagen alljährlich einen
Bericht für den König und beide Häuser des Landtags über die Feststellung und
Handhabung der Verwaltungsgrundsätze ausarbeitet. So kann auch die Entlastung
von der Staatsrechnung, wie es in der Natur der Sache liegt, gleich der Erhebung
der Ministcrankiage, das alleinige Recht des Abgeordnetenhauses werden. Das von
seinen verfassungswidrigen Grundlagen befreite Herrenhaus wird nicht mehr der hart¬
näckige Widersacher einer richtigen Wirthschaftspolitik sein. So ist die Reform des
Herrenhauses auch eine Bürgschaft für den Wohlstand des Landes.

Ein Ministerium, welches die Sicherstellung der Verfassung zu seinem Programm
erhebt, muß nächst der Reform des Herrenhauses die unvcrzögerte Organisation des
Selfgovernment in dieses Programm aufnehmen. Jedermann weiß heute, welches
bedeutungsvolle Stück der Verfassung das Selfgovernment ist."

Zu der Militärfragc zurückkehrend, fährt der Verfasser fort: „Das neue Mini¬
sterium müßte dem Abgeordnetenhaus und dem, Lande offen sagen, daß die Regie¬
rung das Budget zwar annimmt, wie es bewilligt worden, daß sie aber mit einer
Etatsübcrschreitung in Bezug aus das Militärbudget vor den nächsten Landtag tre¬
ten wird. Und zwar aus Rücksicht auf die politische Lage von Europa. Diese Lage
ist eine durchaus schwankende. Keineswegs durch das Belieben der französischen
Regierung. Sondern weil das, continentale Staatensystem überall in seinen Tiefen
aufgerüttelt ist. Oestreich, um den Zusammenhalt seiner bunten Völkermischung mit
vollem Recht besorgt, sucht seinen Zwecken die Kräfte Deutschlands wie in früheren
Zeiten verfügbar zu machen. Eine Entwaffnung Preußens wird diesen Plan, begün¬
stigen und kann denselben im Bewußtsein des deutschen Volkes sogar zur Nothwen-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_114313/365>, abgerufen am 24.08.2024.