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Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. III. Band.

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reicher ist uns ein genügender Beweis, daß diejenigen, von denen sie ausge¬
gangen ist. in Bezug auf Bundesreform nichts anderes wollen, als wir. Damit
soll nicht behauptet werden, daß die Versammlung ohne die Oestreicher weiter
gekommen sein würde, als sie mit denselben kommen wird. Beschlüsse sind
schnell gefaßt, aber die Ausführung liegt gegenwärtig nicht in der Hand einer
Versammlung von Abgeordneten, sondern bei anderen Machten, deren Willen
durch mancherlei andere Einwirkungen bestimmt wird,

Dem verehrten Ausschusse der Frankfurter Zusammenkunft aber möchten
wir unsern Dank dafür, daß er sich mit uns auf gleichen Boden gestellt hat,
noch durch einen guten Rath zu erkennen geben. Wir rathen ihm:

Erstens, wenn es irgend möglich ist', die Abgeordneten a. D. zu der anzu¬
beraumenden Versammlung nicht einzuladen. Sie wird dann zwar nicht so
zahlreich, aber nur um so besser werden. Die Besorgnis;, daß die hohen Glie¬
der des deutschen Bundes ihre Kammern auflösen würden, um die Versamm¬
lung unmöglich zu machen, liegt doch ziemlich fern, und zudem könnte man
die Mitglieder frisch aufgelöster Kammern noch als activ betrachten, so lange
sie keine Nachfolger haben. Die weitere Besorgniß, daß die Mehrheit nicht
nach Wunsch ausfallen könnte, wenn sie nicht aus ehemaligen Abgeordneten
sich rekrutiren dürfe, hat jetzt, da die Oestreicher eingeladen sind, kein Ge¬
wicht mehr.

Um aber die Beschlüsse nicht von, mehr Zufälligkeiten abhängen zu lassen,
als ohnehin mitwirken werden, möchten wir. zweitens, vorschlagen, der Ver¬
sammlung von Seiten des Ausschusses zu empfehlen, die Abstimmungen nach
den Vorschriften der Bundesacte Art. ". für das Plenum vorzunehmen. Hier¬
nach haben Oestreich, Preußen, Sachsen, Baiern, Hannover, Würtemberg, jedes
vier Stimmen. Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, Holstein, Luxemburg,
jedes drei Stimmen. Braunschweig, Meklenburg-Tchwerin. Nassau, jedes zwei; die
Uebrigen alle, selbst Lichtenstein nicht ausgenommen, jeder eine Stimme. Zusammen
69 Stimmen. Beschlüsse können nur mit zwei Drittel Majorität gefaßt werden.
Man hat hier eine bundesrechlliche Grundlage, die Jedem das Seinige gibt
und den Beschlüssen eine gewisse Bedeutung verleihen würde, und diese würde
bei den Beschlüssen einer Versammlung, deren Zweck kein anderer sein kann, als
daß Abgeordnete sich über gleichmäßige Behandlung gewisser Fragen in ihren
verschiedenen Kammern verständigen, ins Gewicht fallen.

Liberale Bundestagsgesandte. -- welche liberale Minister in den Einzel¬
staaten voraussetzen -- und Delegirte der Kammern bei dem Bundestage, das
sind unsere Reformvorschläge. Daß sie in Frankfurt auf fruchtbaren Boden
gefallen, freut uns sehr; daß die hohen Glieder des deutschen Bundes darauf ein¬
gehen werden, hoffen wir; daß die Versammlung mehr erziele, glauben wir nicht.
Haben wir dies, dann werden wir überlegen, was weiter zu thun ist.




reicher ist uns ein genügender Beweis, daß diejenigen, von denen sie ausge¬
gangen ist. in Bezug auf Bundesreform nichts anderes wollen, als wir. Damit
soll nicht behauptet werden, daß die Versammlung ohne die Oestreicher weiter
gekommen sein würde, als sie mit denselben kommen wird. Beschlüsse sind
schnell gefaßt, aber die Ausführung liegt gegenwärtig nicht in der Hand einer
Versammlung von Abgeordneten, sondern bei anderen Machten, deren Willen
durch mancherlei andere Einwirkungen bestimmt wird,

Dem verehrten Ausschusse der Frankfurter Zusammenkunft aber möchten
wir unsern Dank dafür, daß er sich mit uns auf gleichen Boden gestellt hat,
noch durch einen guten Rath zu erkennen geben. Wir rathen ihm:

Erstens, wenn es irgend möglich ist', die Abgeordneten a. D. zu der anzu¬
beraumenden Versammlung nicht einzuladen. Sie wird dann zwar nicht so
zahlreich, aber nur um so besser werden. Die Besorgnis;, daß die hohen Glie¬
der des deutschen Bundes ihre Kammern auflösen würden, um die Versamm¬
lung unmöglich zu machen, liegt doch ziemlich fern, und zudem könnte man
die Mitglieder frisch aufgelöster Kammern noch als activ betrachten, so lange
sie keine Nachfolger haben. Die weitere Besorgniß, daß die Mehrheit nicht
nach Wunsch ausfallen könnte, wenn sie nicht aus ehemaligen Abgeordneten
sich rekrutiren dürfe, hat jetzt, da die Oestreicher eingeladen sind, kein Ge¬
wicht mehr.

Um aber die Beschlüsse nicht von, mehr Zufälligkeiten abhängen zu lassen,
als ohnehin mitwirken werden, möchten wir. zweitens, vorschlagen, der Ver¬
sammlung von Seiten des Ausschusses zu empfehlen, die Abstimmungen nach
den Vorschriften der Bundesacte Art. «. für das Plenum vorzunehmen. Hier¬
nach haben Oestreich, Preußen, Sachsen, Baiern, Hannover, Würtemberg, jedes
vier Stimmen. Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, Holstein, Luxemburg,
jedes drei Stimmen. Braunschweig, Meklenburg-Tchwerin. Nassau, jedes zwei; die
Uebrigen alle, selbst Lichtenstein nicht ausgenommen, jeder eine Stimme. Zusammen
69 Stimmen. Beschlüsse können nur mit zwei Drittel Majorität gefaßt werden.
Man hat hier eine bundesrechlliche Grundlage, die Jedem das Seinige gibt
und den Beschlüssen eine gewisse Bedeutung verleihen würde, und diese würde
bei den Beschlüssen einer Versammlung, deren Zweck kein anderer sein kann, als
daß Abgeordnete sich über gleichmäßige Behandlung gewisser Fragen in ihren
verschiedenen Kammern verständigen, ins Gewicht fallen.

Liberale Bundestagsgesandte. — welche liberale Minister in den Einzel¬
staaten voraussetzen — und Delegirte der Kammern bei dem Bundestage, das
sind unsere Reformvorschläge. Daß sie in Frankfurt auf fruchtbaren Boden
gefallen, freut uns sehr; daß die hohen Glieder des deutschen Bundes darauf ein¬
gehen werden, hoffen wir; daß die Versammlung mehr erziele, glauben wir nicht.
Haben wir dies, dann werden wir überlegen, was weiter zu thun ist.




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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_114313/26>, abgerufen am 05.02.2025.