Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. III. Band.meinschaft der Interessen. Man hat wohl daran gethan. Denn gerade die Die nationale Erhebung von 1848 blieb nicht nur, wie man ihr nach¬ meinschaft der Interessen. Man hat wohl daran gethan. Denn gerade die Die nationale Erhebung von 1848 blieb nicht nur, wie man ihr nach¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0212" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/114526"/> <p xml:id="ID_911" prev="#ID_910"> meinschaft der Interessen. Man hat wohl daran gethan. Denn gerade die<lb/> Bande des Verkehrs, welche sich über alle Theile des deutschen Marktgebietes<lb/> zahlreicher und fester, wie Nerven über den lebenden Körper, verbreiteten und<lb/> knüpften, sie haben den Verein über die Gefahren und Stürme seiner zweiten<lb/> Periode, über die Angriffe auf sein Leben am Schlüsse derselben, glücklich hin¬<lb/> durch geführt. In das Ende der ersten und den Anfang der zweiten Vertrags¬<lb/> periode fallen die Eisenbahnen, die Vermehrung der Dampfschiffe, die Ver¬<lb/> besserungen des Maschinenwesens, es folgte die Einführung des elektromagne¬<lb/> tischen Telegraphen. Von solchen Flügeln getragen, von solchen Kräften<lb/> bewegt, erhoben die Production und der Verkehr neue, unabweisliche Anforde¬<lb/> rungen. Die Regierungen wie die Gesellschaften für die Vermittelung des<lb/> Transports zu Wasser und zu Lande, mußten sich einigen über Post-, Eisenbahn-,<lb/> Telegraphen- und Münzvcrträge. Theils hatte der Verein selbst schon sich<lb/> diese Ziele gesteckt und mußte sich nun an die Arbeit machen, theils war.en sie<lb/> nicht ausschließlich Vereinsinteressen, sondern sie bildeten andere Gruppen und<lb/> umfaßten größere Staatencomplexe, Ein Bedürfniß drängte das andere.<lb/> Hinter den nächstliegenden folgten neue Aufgaben. Gleiche Gesetzgebung und<lb/> Besteuerung für Gewerbe und Handel, Heimathsrecht, Freizügigkeit, Gewerbe¬<lb/> freiheit. Es leuchtete ein, daß den Anforderungen der Zeit gegenüber die Or¬<lb/> ganisation des Zollvereins nicht mehr genüge und von der Mitte der vierziger<lb/> Jahre an mehrten sich die Stimmen, welche eine ständige Verwaltung mit um¬<lb/> fassenden Befugnissen, die Mitwirkung einer Versammlung von Sachverständigen,<lb/> Notabeln, oder wie man sie sonst nennen wollte, dann aber auch die Gesetz¬<lb/> gebung und obere Leitung aller gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen W<lb/> diese Organe des Vereins verlangten. Die innige wirthschaftliche Verbindung<lb/> unter den Gliedern des Vereins sollte dauernd befestigt, und nicht länger dM<lb/> Zufälligkeiten periodischer Vertragsverhandlungen als Spielball preisgegeben<lb/> werden. — Die Bewegung nach diesem Ziele hatte bereits größere Diener<lb/> fionen angenommen, als sie durch die Ereignisse des Jahres 1848 unterbrochen<lb/> und in andere Bahnen geleitet wurde. Hätte sie ihren Lauf verfolgen können,<lb/> sie würde vermuthlich gute Früchte, rascher als es die Folgezeit vermochte, M<lb/> Reife gebracht haben.</p><lb/> <p xml:id="ID_912" next="#ID_913"> Die nationale Erhebung von 1848 blieb nicht nur, wie man ihr nach¬<lb/> zurühmen pflegt, vor den Thronen, sie blieb auch vor dem Zollverein stehen.<lb/> Die Reichsverfassung stellte das Zollwesen, wie die übrigen gemeinsamen wirth¬<lb/> schaftlichen Interessen, unter die Gesetzgebung und die obere Leitung der Reichs¬<lb/> gewalt. Es ist ein abnormes, aber durch die Verfassung Deutschlands noth¬<lb/> wendig gegebenes Verhältniß, daß das Handelsgebiet und die Handelspolitik<lb/> mit dem Staats- oder Bundesgebiet und mit der allgemeinen Politik nW<lb/> zusammenfällt. Es ist abnorm, es ist nur in Deutschland so,; aber hier ist es</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0212]
meinschaft der Interessen. Man hat wohl daran gethan. Denn gerade die
Bande des Verkehrs, welche sich über alle Theile des deutschen Marktgebietes
zahlreicher und fester, wie Nerven über den lebenden Körper, verbreiteten und
knüpften, sie haben den Verein über die Gefahren und Stürme seiner zweiten
Periode, über die Angriffe auf sein Leben am Schlüsse derselben, glücklich hin¬
durch geführt. In das Ende der ersten und den Anfang der zweiten Vertrags¬
periode fallen die Eisenbahnen, die Vermehrung der Dampfschiffe, die Ver¬
besserungen des Maschinenwesens, es folgte die Einführung des elektromagne¬
tischen Telegraphen. Von solchen Flügeln getragen, von solchen Kräften
bewegt, erhoben die Production und der Verkehr neue, unabweisliche Anforde¬
rungen. Die Regierungen wie die Gesellschaften für die Vermittelung des
Transports zu Wasser und zu Lande, mußten sich einigen über Post-, Eisenbahn-,
Telegraphen- und Münzvcrträge. Theils hatte der Verein selbst schon sich
diese Ziele gesteckt und mußte sich nun an die Arbeit machen, theils war.en sie
nicht ausschließlich Vereinsinteressen, sondern sie bildeten andere Gruppen und
umfaßten größere Staatencomplexe, Ein Bedürfniß drängte das andere.
Hinter den nächstliegenden folgten neue Aufgaben. Gleiche Gesetzgebung und
Besteuerung für Gewerbe und Handel, Heimathsrecht, Freizügigkeit, Gewerbe¬
freiheit. Es leuchtete ein, daß den Anforderungen der Zeit gegenüber die Or¬
ganisation des Zollvereins nicht mehr genüge und von der Mitte der vierziger
Jahre an mehrten sich die Stimmen, welche eine ständige Verwaltung mit um¬
fassenden Befugnissen, die Mitwirkung einer Versammlung von Sachverständigen,
Notabeln, oder wie man sie sonst nennen wollte, dann aber auch die Gesetz¬
gebung und obere Leitung aller gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen W
diese Organe des Vereins verlangten. Die innige wirthschaftliche Verbindung
unter den Gliedern des Vereins sollte dauernd befestigt, und nicht länger dM
Zufälligkeiten periodischer Vertragsverhandlungen als Spielball preisgegeben
werden. — Die Bewegung nach diesem Ziele hatte bereits größere Diener
fionen angenommen, als sie durch die Ereignisse des Jahres 1848 unterbrochen
und in andere Bahnen geleitet wurde. Hätte sie ihren Lauf verfolgen können,
sie würde vermuthlich gute Früchte, rascher als es die Folgezeit vermochte, M
Reife gebracht haben.
Die nationale Erhebung von 1848 blieb nicht nur, wie man ihr nach¬
zurühmen pflegt, vor den Thronen, sie blieb auch vor dem Zollverein stehen.
Die Reichsverfassung stellte das Zollwesen, wie die übrigen gemeinsamen wirth¬
schaftlichen Interessen, unter die Gesetzgebung und die obere Leitung der Reichs¬
gewalt. Es ist ein abnormes, aber durch die Verfassung Deutschlands noth¬
wendig gegebenes Verhältniß, daß das Handelsgebiet und die Handelspolitik
mit dem Staats- oder Bundesgebiet und mit der allgemeinen Politik nW
zusammenfällt. Es ist abnorm, es ist nur in Deutschland so,; aber hier ist es
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