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Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. II. Band.

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die Regierung zu beteiligen. Wer gibt Herrn v. Jagow das Recht. die Treue
gegen "den König für gleichbedeutend zu erklären mit der Unterstützung des
jedesmaligen Systems der wechselnden Ministerien? Wer nach gewissenhafter
Erwägung davon überzeugt ist, daß das System des Ministeriums der Krone
und dem'Lande nachtheilig ist, der muß im Interesse der Krone und des Lan¬
des gegen das Ministerium stimmen. Will man diesen Satz nicht mehr aner¬
kennen^ so leugnet man die Grundbedingung des constitutionellen Wesens. Der
Beamte, welcher bei den Wahlen seine Stimme abgibt, ist nicht weiter be¬
schränkt, als jeder andere Staatsbürger. Die Regierung kann verlangen, daß
die Beamten ihren amtlichen Einfluß nicht gegen sie geltend machen; aber bei
der Abgabe seiner Stimme kann der Beamte sich nur durch seine gewissenhafte
Ueberzeugung leiten lassen, und kein Minister hat das Recht, ihm den Eid,
der dem Könige geleistet ist. zu interpretiren.

Unter dem vorigen Ministerium haben manche reaktionäre Beamte sich
Agitationen gegen die Regierung erlaubt, welche weit über die Grenze des
Zulässigen hinausgingen. Jetzt da sie am Ruder sind, verlangen sie, daß die
liberalen Beamten gegen ihr eigenes Gewissen stimmen sollen, und denjenigen,
welche ihre Ueberzeugung nicht verleugnen mögen, werfen sie Mangel an Treue
gegen den König vor. In einem Staate, wo das Verfassungsleben bereits
befestigt ist, würden die Beamten, die höchsten Behörden an ihrer Spitze,
gegen eine solche Theorie Protest erheben. Bei uns werden die UrWähler aus
dem Rundschreiben des Ministers die Nutzanwendung ziehen, daß sie soweit
als möglich keinen Staatsbeamten zum Wahlmann wählen.

Inzwischen hat der Wahlerlaß bereits den einen guten Erfolg gehabt, den
liberalen Parteien die Nothwendigkeit einer Annäherung anschaulicher zu machen.
So wie die Regierung die Wahlfrage gestellt hat, steht jeder Liberale bis zur
gemäßigtsten Nüance in der Opposition. Aber eben so sehr muß sich der ent¬
schiedenste Anhänger der Fortschrittspartei sagen, daß es nie mehr als jetzt ge¬
boten war, Festigkeit mit Mäßigung zu verbinden. Denn die Frage, ob köni¬
gliches oder parlamentarisches Regiment, ist nicht ohne kluge Berechnung gestellt.
Diese Alternative selbst ist gegen die Verfassung. Denn' die Verfassung kennt
weder eine königliche, noch eine parlamentarische Regierung schlechthin, sondern
nur eine königliche Regierung, welche in bestimmten Gebieten an die Mitwir¬
kung und Zustimmung der Volksvertretung gebunden ist. In der Krisis, in
der wir jetzt stehen, soll es sich entscheiden, 'ob die Mitwirkung der Volksver¬
tretung eine reale Bedeutung bat, oder ob sie nur ein Spielzeug ist, das beim
ersten ernsthaften Gebrauch zerbricht. Die Stellung des Abgeordnetenhauses
wird um so fester sein, je weniger es sich über die Schranken seiner Kompetenz
fortreißen läßt. Denn sonst könnte jene Alternative zwischen königlicher und
parlamentarischer Regierung eine Bedeutung gewinnen, welche sie jetzt nicht
hat. Für jetzt ist kein Zweifel, daß im nächsten Abgeordnetenhaus eine impo¬
sante liberale Majorität gegen das Ministerium zusammenstehen wird.

Inzwischen haben wir an der ersten Finanzmaßregcl des Herrn von der
Heydt bereits eine Probe, wie bei uns jetzt die constitutionelle Praxis etwas
anders aufgefaßt wird, als sonst in konstitutionellen Ländern der Fall zu sein
pflegt. Gleich in den ersten Tagen des neuen Ministeriums ließ Herr von
der Heydt aussprengen, daß er im Stande sein werde, das nöthige Geld für
die Armeeorganisation zu schaffen, ohne daß nach dem I. Juli d. I. der bis¬
herige LSpr'occntige Steuerzuschlag forterhoben zu werden brauche. Später
ist es von dem Wegfall des Zuschlags wieder stiller geworden. Wir müssen
dahin gestellt sein lassen, ob der erfindungsreiche Geist unseres jetzigen Finanz¬
ministers wirklich im Stande sein wird, dies Problem zu lösen, oder ob das


die Regierung zu beteiligen. Wer gibt Herrn v. Jagow das Recht. die Treue
gegen "den König für gleichbedeutend zu erklären mit der Unterstützung des
jedesmaligen Systems der wechselnden Ministerien? Wer nach gewissenhafter
Erwägung davon überzeugt ist, daß das System des Ministeriums der Krone
und dem'Lande nachtheilig ist, der muß im Interesse der Krone und des Lan¬
des gegen das Ministerium stimmen. Will man diesen Satz nicht mehr aner¬
kennen^ so leugnet man die Grundbedingung des constitutionellen Wesens. Der
Beamte, welcher bei den Wahlen seine Stimme abgibt, ist nicht weiter be¬
schränkt, als jeder andere Staatsbürger. Die Regierung kann verlangen, daß
die Beamten ihren amtlichen Einfluß nicht gegen sie geltend machen; aber bei
der Abgabe seiner Stimme kann der Beamte sich nur durch seine gewissenhafte
Ueberzeugung leiten lassen, und kein Minister hat das Recht, ihm den Eid,
der dem Könige geleistet ist. zu interpretiren.

Unter dem vorigen Ministerium haben manche reaktionäre Beamte sich
Agitationen gegen die Regierung erlaubt, welche weit über die Grenze des
Zulässigen hinausgingen. Jetzt da sie am Ruder sind, verlangen sie, daß die
liberalen Beamten gegen ihr eigenes Gewissen stimmen sollen, und denjenigen,
welche ihre Ueberzeugung nicht verleugnen mögen, werfen sie Mangel an Treue
gegen den König vor. In einem Staate, wo das Verfassungsleben bereits
befestigt ist, würden die Beamten, die höchsten Behörden an ihrer Spitze,
gegen eine solche Theorie Protest erheben. Bei uns werden die UrWähler aus
dem Rundschreiben des Ministers die Nutzanwendung ziehen, daß sie soweit
als möglich keinen Staatsbeamten zum Wahlmann wählen.

Inzwischen hat der Wahlerlaß bereits den einen guten Erfolg gehabt, den
liberalen Parteien die Nothwendigkeit einer Annäherung anschaulicher zu machen.
So wie die Regierung die Wahlfrage gestellt hat, steht jeder Liberale bis zur
gemäßigtsten Nüance in der Opposition. Aber eben so sehr muß sich der ent¬
schiedenste Anhänger der Fortschrittspartei sagen, daß es nie mehr als jetzt ge¬
boten war, Festigkeit mit Mäßigung zu verbinden. Denn die Frage, ob köni¬
gliches oder parlamentarisches Regiment, ist nicht ohne kluge Berechnung gestellt.
Diese Alternative selbst ist gegen die Verfassung. Denn' die Verfassung kennt
weder eine königliche, noch eine parlamentarische Regierung schlechthin, sondern
nur eine königliche Regierung, welche in bestimmten Gebieten an die Mitwir¬
kung und Zustimmung der Volksvertretung gebunden ist. In der Krisis, in
der wir jetzt stehen, soll es sich entscheiden, 'ob die Mitwirkung der Volksver¬
tretung eine reale Bedeutung bat, oder ob sie nur ein Spielzeug ist, das beim
ersten ernsthaften Gebrauch zerbricht. Die Stellung des Abgeordnetenhauses
wird um so fester sein, je weniger es sich über die Schranken seiner Kompetenz
fortreißen läßt. Denn sonst könnte jene Alternative zwischen königlicher und
parlamentarischer Regierung eine Bedeutung gewinnen, welche sie jetzt nicht
hat. Für jetzt ist kein Zweifel, daß im nächsten Abgeordnetenhaus eine impo¬
sante liberale Majorität gegen das Ministerium zusammenstehen wird.

Inzwischen haben wir an der ersten Finanzmaßregcl des Herrn von der
Heydt bereits eine Probe, wie bei uns jetzt die constitutionelle Praxis etwas
anders aufgefaßt wird, als sonst in konstitutionellen Ländern der Fall zu sein
pflegt. Gleich in den ersten Tagen des neuen Ministeriums ließ Herr von
der Heydt aussprengen, daß er im Stande sein werde, das nöthige Geld für
die Armeeorganisation zu schaffen, ohne daß nach dem I. Juli d. I. der bis¬
herige LSpr'occntige Steuerzuschlag forterhoben zu werden brauche. Später
ist es von dem Wegfall des Zuschlags wieder stiller geworden. Wir müssen
dahin gestellt sein lassen, ob der erfindungsreiche Geist unseres jetzigen Finanz¬
ministers wirklich im Stande sein wird, dies Problem zu lösen, oder ob das


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_113779/84>, abgerufen am 08.01.2025.