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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. IV. Band.

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geordnetcnhaus dagegen konnte sich nicht verhehlen, daß die durchgeführte Reorgani¬
sation in ihren Konsequenzen zu einer Ueberschreitung des bestehenden Gesetzes über
die Wehrpflicht führen müsse. Deshalb hat das Haus die Resolution gefaßt, daß
die Regierung, wenn sie die Reorganisation aufrecht erhalten will, "verpflichtet bleibt,
spätestens dem nächsten Landtage ein Gesetz behufs Abänderung des Gesetzes vom
3. Sept. 18l'4 über die Verpflichtung zum Kriegsdienst vorzulegen." Die Regierung
hat dies zugesichert, und somit steht im nächsten Landtag die Entscheidung der prin¬
cipiellen Frage bevor.

Finanziell suchte das Abgeordnetenhaus von den Positionen der Regierung
soviel als möglich zu ersparen. Das Detail können mir auf sich beruhen lassen.
Die Abstimmungen aber über die zu bewilligenden Summen sind während der letztes
Tage der Gegenstand eines so lebhaften Streites gewesen, daß wir sie nicht uner¬
wähnt lassen dürfen. Die Regierung forderte an Mehrkosten für die Armee-Reor¬
ganisation für die zweite Hälfte des Jahres 1861 im Ganzen 4,882,025 Thlr.
Die Fraction Behrend wollte von dieser Forderung gar nichts bewilligen, so lange
die Regierung nicht die zweijährige Dienstzeit zugestanden habe; die Verantwortlich¬
keit für einen solchen Beschluß war weniger schwer, weil die Fraction vorhcrwußte,
daß, sie dabei unbedingt in einer sehr kleinen Minorität bleiben würde. Zu der
Abstimmung aber, in welcher die völlige Verweigerung der geforderten Summen in
Frage gestanden hätte, ist es gar nicht gekommen. Die große Majorität des Hauses
war entschlossen, die Forderung der Regierung mit einem Abzug zu bewilligen. Die
Differenz bestand nur hinsichtlich der Höhe des Abzuges. Der Abgeordnete Kühne
beantragte 750,000 Thlr. zu streichen; v. Vincke wollte eine Million absetzen.
Die Differenz der beiden Amendements beträgt also 250,000 Thlr.; principiell sein-
,men sie vollständig überein. Vor der Abstimmung erklärte die Regierung sich mit
dem Amendement Kühne einverstanden, und dieses wurde mit 159 gegen 143 Stim¬
men angenommen. Die große Vincke'sche Partei war dabei in sich selbst ge¬
spalten;- ein Theil stimmte mit Kühne für, ein Theil mit Vincke gegen das Amen-
dm<y6>? 5ni et'ils.! l.-l-.,^ ."!)Y-1<M üMzs,7,u',WunH r>4 >,iii"ii>nM III, "-j!,,!,.)

Dies ist der Hergang. , An vielen Stellen will man nun in der Abstimmung
über das Kühne'sche Amendement einen Maaßstab finden, an dem bei den bevor¬
stehenden Wahlen die Kandidaten gemessen werden sollen. Namentlich die Kölnische
Zeitung und die Nationalzeitung legen darauf großes Gewicht. Sie vermissen bei
denen, die mit Kühne gestimmt haben, die nöthige Festigkeit. Wir müssen gestehen,
daß uns dies unverständlich ist. Die viertel Million, welche Vincke mehr absetzen
wollte als Kühne, kommt für einen Staat wie Preußen nicht in Betracht. Im
Verhältniß zu dem ganzen Kriegsbudget ist es wie ein Tropfen im Meer. Außerdem
aber ist zwischen den beiden Amendements kein Unterschied vorhanden. Man sagt
uns zwar, der währe Unterschied habe nicht in dem Mehr oder Weniger des Ab¬
strichs, sondern in der Frage gelegen, ob man gegen das Ministerium und sein
Verfahren in der Militärfrogc eine kleine Niederlage der Minister herbeiführen müsse
oder nicht; diese Absicht habe man wol durch das Vincke'sche, aber nicht durch das
Kühne'sche Amendement erreichen können, weil. mit dem letzteren die Regierung sich
bereits einverstanden erklärt hatti. Das würde mit anderen Worten heißen: man
wollte die Zähne zeigen, aber nicht beißen. Das kann der Sinn des Vincke'schen
Amendements nicht gewesen sein.

In diesem Stadium wird die Frage wieder vor das neue Abgeordnetenhaus
kommen. Man hat wol Ursache zu wünschen, daß sie nicht unerledigt in die neue
Legislaturperiode hinübergcschlcppt wäre. Als im Mai d. I. im Abgeordnetenhaus
über das Kriegsbudget verhandelt wurde, sagte der Abgeordnete v. Berg voraus,
daß die Militärfrage, wenn sie jetzt nicht erledigt werde, die Wahlfragc werden
Würde. Er fügte hinzu: "Als Wahlfrage mag ich mir jede Frage gefallen lassen,


geordnetcnhaus dagegen konnte sich nicht verhehlen, daß die durchgeführte Reorgani¬
sation in ihren Konsequenzen zu einer Ueberschreitung des bestehenden Gesetzes über
die Wehrpflicht führen müsse. Deshalb hat das Haus die Resolution gefaßt, daß
die Regierung, wenn sie die Reorganisation aufrecht erhalten will, „verpflichtet bleibt,
spätestens dem nächsten Landtage ein Gesetz behufs Abänderung des Gesetzes vom
3. Sept. 18l'4 über die Verpflichtung zum Kriegsdienst vorzulegen." Die Regierung
hat dies zugesichert, und somit steht im nächsten Landtag die Entscheidung der prin¬
cipiellen Frage bevor.

Finanziell suchte das Abgeordnetenhaus von den Positionen der Regierung
soviel als möglich zu ersparen. Das Detail können mir auf sich beruhen lassen.
Die Abstimmungen aber über die zu bewilligenden Summen sind während der letztes
Tage der Gegenstand eines so lebhaften Streites gewesen, daß wir sie nicht uner¬
wähnt lassen dürfen. Die Regierung forderte an Mehrkosten für die Armee-Reor¬
ganisation für die zweite Hälfte des Jahres 1861 im Ganzen 4,882,025 Thlr.
Die Fraction Behrend wollte von dieser Forderung gar nichts bewilligen, so lange
die Regierung nicht die zweijährige Dienstzeit zugestanden habe; die Verantwortlich¬
keit für einen solchen Beschluß war weniger schwer, weil die Fraction vorhcrwußte,
daß, sie dabei unbedingt in einer sehr kleinen Minorität bleiben würde. Zu der
Abstimmung aber, in welcher die völlige Verweigerung der geforderten Summen in
Frage gestanden hätte, ist es gar nicht gekommen. Die große Majorität des Hauses
war entschlossen, die Forderung der Regierung mit einem Abzug zu bewilligen. Die
Differenz bestand nur hinsichtlich der Höhe des Abzuges. Der Abgeordnete Kühne
beantragte 750,000 Thlr. zu streichen; v. Vincke wollte eine Million absetzen.
Die Differenz der beiden Amendements beträgt also 250,000 Thlr.; principiell sein-
,men sie vollständig überein. Vor der Abstimmung erklärte die Regierung sich mit
dem Amendement Kühne einverstanden, und dieses wurde mit 159 gegen 143 Stim¬
men angenommen. Die große Vincke'sche Partei war dabei in sich selbst ge¬
spalten;- ein Theil stimmte mit Kühne für, ein Theil mit Vincke gegen das Amen-
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Dies ist der Hergang. , An vielen Stellen will man nun in der Abstimmung
über das Kühne'sche Amendement einen Maaßstab finden, an dem bei den bevor¬
stehenden Wahlen die Kandidaten gemessen werden sollen. Namentlich die Kölnische
Zeitung und die Nationalzeitung legen darauf großes Gewicht. Sie vermissen bei
denen, die mit Kühne gestimmt haben, die nöthige Festigkeit. Wir müssen gestehen,
daß uns dies unverständlich ist. Die viertel Million, welche Vincke mehr absetzen
wollte als Kühne, kommt für einen Staat wie Preußen nicht in Betracht. Im
Verhältniß zu dem ganzen Kriegsbudget ist es wie ein Tropfen im Meer. Außerdem
aber ist zwischen den beiden Amendements kein Unterschied vorhanden. Man sagt
uns zwar, der währe Unterschied habe nicht in dem Mehr oder Weniger des Ab¬
strichs, sondern in der Frage gelegen, ob man gegen das Ministerium und sein
Verfahren in der Militärfrogc eine kleine Niederlage der Minister herbeiführen müsse
oder nicht; diese Absicht habe man wol durch das Vincke'sche, aber nicht durch das
Kühne'sche Amendement erreichen können, weil. mit dem letzteren die Regierung sich
bereits einverstanden erklärt hatti. Das würde mit anderen Worten heißen: man
wollte die Zähne zeigen, aber nicht beißen. Das kann der Sinn des Vincke'schen
Amendements nicht gewesen sein.

In diesem Stadium wird die Frage wieder vor das neue Abgeordnetenhaus
kommen. Man hat wol Ursache zu wünschen, daß sie nicht unerledigt in die neue
Legislaturperiode hinübergcschlcppt wäre. Als im Mai d. I. im Abgeordnetenhaus
über das Kriegsbudget verhandelt wurde, sagte der Abgeordnete v. Berg voraus,
daß die Militärfrage, wenn sie jetzt nicht erledigt werde, die Wahlfragc werden
Würde. Er fügte hinzu: „Als Wahlfrage mag ich mir jede Frage gefallen lassen,


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[0369] geordnetcnhaus dagegen konnte sich nicht verhehlen, daß die durchgeführte Reorgani¬ sation in ihren Konsequenzen zu einer Ueberschreitung des bestehenden Gesetzes über die Wehrpflicht führen müsse. Deshalb hat das Haus die Resolution gefaßt, daß die Regierung, wenn sie die Reorganisation aufrecht erhalten will, „verpflichtet bleibt, spätestens dem nächsten Landtage ein Gesetz behufs Abänderung des Gesetzes vom 3. Sept. 18l'4 über die Verpflichtung zum Kriegsdienst vorzulegen." Die Regierung hat dies zugesichert, und somit steht im nächsten Landtag die Entscheidung der prin¬ cipiellen Frage bevor. Finanziell suchte das Abgeordnetenhaus von den Positionen der Regierung soviel als möglich zu ersparen. Das Detail können mir auf sich beruhen lassen. Die Abstimmungen aber über die zu bewilligenden Summen sind während der letztes Tage der Gegenstand eines so lebhaften Streites gewesen, daß wir sie nicht uner¬ wähnt lassen dürfen. Die Regierung forderte an Mehrkosten für die Armee-Reor¬ ganisation für die zweite Hälfte des Jahres 1861 im Ganzen 4,882,025 Thlr. Die Fraction Behrend wollte von dieser Forderung gar nichts bewilligen, so lange die Regierung nicht die zweijährige Dienstzeit zugestanden habe; die Verantwortlich¬ keit für einen solchen Beschluß war weniger schwer, weil die Fraction vorhcrwußte, daß, sie dabei unbedingt in einer sehr kleinen Minorität bleiben würde. Zu der Abstimmung aber, in welcher die völlige Verweigerung der geforderten Summen in Frage gestanden hätte, ist es gar nicht gekommen. Die große Majorität des Hauses war entschlossen, die Forderung der Regierung mit einem Abzug zu bewilligen. Die Differenz bestand nur hinsichtlich der Höhe des Abzuges. Der Abgeordnete Kühne beantragte 750,000 Thlr. zu streichen; v. Vincke wollte eine Million absetzen. Die Differenz der beiden Amendements beträgt also 250,000 Thlr.; principiell sein- ,men sie vollständig überein. Vor der Abstimmung erklärte die Regierung sich mit dem Amendement Kühne einverstanden, und dieses wurde mit 159 gegen 143 Stim¬ men angenommen. Die große Vincke'sche Partei war dabei in sich selbst ge¬ spalten;- ein Theil stimmte mit Kühne für, ein Theil mit Vincke gegen das Amen- dm<y6>? 5ni et'ils.! l.-l-.,^ .»!)Y-1<M üMzs,7,u',WunH r>4 >,iii«ii>nM III, «-j!,,!,.) Dies ist der Hergang. , An vielen Stellen will man nun in der Abstimmung über das Kühne'sche Amendement einen Maaßstab finden, an dem bei den bevor¬ stehenden Wahlen die Kandidaten gemessen werden sollen. Namentlich die Kölnische Zeitung und die Nationalzeitung legen darauf großes Gewicht. Sie vermissen bei denen, die mit Kühne gestimmt haben, die nöthige Festigkeit. Wir müssen gestehen, daß uns dies unverständlich ist. Die viertel Million, welche Vincke mehr absetzen wollte als Kühne, kommt für einen Staat wie Preußen nicht in Betracht. Im Verhältniß zu dem ganzen Kriegsbudget ist es wie ein Tropfen im Meer. Außerdem aber ist zwischen den beiden Amendements kein Unterschied vorhanden. Man sagt uns zwar, der währe Unterschied habe nicht in dem Mehr oder Weniger des Ab¬ strichs, sondern in der Frage gelegen, ob man gegen das Ministerium und sein Verfahren in der Militärfrogc eine kleine Niederlage der Minister herbeiführen müsse oder nicht; diese Absicht habe man wol durch das Vincke'sche, aber nicht durch das Kühne'sche Amendement erreichen können, weil. mit dem letzteren die Regierung sich bereits einverstanden erklärt hatti. Das würde mit anderen Worten heißen: man wollte die Zähne zeigen, aber nicht beißen. Das kann der Sinn des Vincke'schen Amendements nicht gewesen sein. In diesem Stadium wird die Frage wieder vor das neue Abgeordnetenhaus kommen. Man hat wol Ursache zu wünschen, daß sie nicht unerledigt in die neue Legislaturperiode hinübergcschlcppt wäre. Als im Mai d. I. im Abgeordnetenhaus über das Kriegsbudget verhandelt wurde, sagte der Abgeordnete v. Berg voraus, daß die Militärfrage, wenn sie jetzt nicht erledigt werde, die Wahlfragc werden Würde. Er fügte hinzu: „Als Wahlfrage mag ich mir jede Frage gefallen lassen,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_112507/369>, abgerufen am 23.07.2024.