Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. IV. Band.schränken. Die Novizen müssen sich einer Prüfungszeit von einem bis zwei Häufiger sind die Orden der Uogies und Topasivies. die sich den aus¬ Manche der Mönchsorden behaupten Wunder thun zu können, einige schränken. Die Novizen müssen sich einer Prüfungszeit von einem bis zwei Häufiger sind die Orden der Uogies und Topasivies. die sich den aus¬ Manche der Mönchsorden behaupten Wunder thun zu können, einige <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0343" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/112851"/> <p xml:id="ID_1020" prev="#ID_1019"> schränken. Die Novizen müssen sich einer Prüfungszeit von einem bis zwei<lb/> Jahren unterziehen, während welcher sie durch einen Guru oder Lehrer vor¬<lb/> bereitet werden. Die Mehrzahl dieser Orden besitzt Klöster, zu denen Län¬<lb/> dereien gehören, andere erhalten sich durch erbettelte Gaben, wieder andere<lb/> durch Handelsgeschäfte, die jedoch meist verstohlen betrieben werden. Sie<lb/> stehen unter einem Mohant oder Abt, den sich die Gemeinde entweder selbst<lb/> wählt oder von dem Kollegium der Mohcmts des ganzen Ordens senden lässt.<lb/> Bisweilen auch wird der Mohant von seinem Vorgänger ernannt, mitunter<lb/> ist die Würde erblich. Ein Orden in Bengalen nimmt auch Frauen unter<lb/> seine Mitglieder auf. Eine dM Krischna geweihte Bruderschaft hält es für<lb/> Pflicht, sich prächtig zu kleiden und von ausgesuchten Speisen zu leben, aber<lb/> ihre den sinnlichen Freuden zugeneigte Frömmigkeit erniedrigt sie nicht in den<lb/> Augen des Volks, im Gegentheil üben sie großen Einfluß und werden von<lb/> der gläubigen Menge reichlich mit dem zu solchem Gottesdienst Erforderlichen<lb/> versehen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1021"> Häufiger sind die Orden der Uogies und Topasivies. die sich den aus¬<lb/> gesuchtesten Martern unterwerfen. Ihre Gelübde nöthigen sie z. B. Arme<lb/> und Beine in einer bestimmten Lage unverändert festzuhalten, bis sie in der¬<lb/> selben für immer erstarrt sind. Andere lassen sich durch die Gegenstände, die<lb/> sie erfaßt haben, die Nägel hindurchwachsen. Das Volk kommt dann täglich,<lb/> sie zu speisen, zu reinigen und zu küssen. Wieder andere liegen auf Nagel¬<lb/> betten, ewigem Schweigen ergeben. Einige zerfetzen sich mit Messern die<lb/> Glieder, einige legen sich niemals nieder, sondern schlafen gegen einen Baum<lb/> gelehnt. Einer von diesen Büßern that das Gelübde, den Weg von Benares<lb/> nach Jagganath, mehre hundert Meilen, in der Weise zurückzulegen, daH er<lb/> ihn, sich von Fleck zu Fleck wälzend, mit der Länge seines Körpers durchmah.<lb/> Die gräßlichsten Erscheinungen unter diesen indischen Mönchen sind die Nagas,<lb/> welche ganz nackt, mit verworrenen Bart- und Kopfhaar und mit Staub Und<lb/> Asche bestreut einhergehen. und deren Gottesdienst darin besteht, daß sie sich<lb/> zu gewissen Zeiten als Söldner vermiethen. Sie sammeln sich dann unter<lb/> ihrem Oberhaupt oft zu vielen Tausenden, um für einen Fürsten oder Frei¬<lb/> beuter zu fechten. Früher durchzogen sie, wenn sich Niemand fand, der sie<lb/> anwarb, in kleinen Haufen das Land, um-zu plündern und zu morden, und<lb/> bei solchen Gelegenheiten kam es bisweilen zu großen Schlachten mit andern<lb/> Secten oder Orden. So z. B. auf dem großen Jahrmarkt zu Hardwar 1760,<lb/> wo die Rogas des Siwa denen des Wischnu ein Treffen lieferten, in dem<lb/> 18.000 Menschen auf dem Platze blieben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1022" next="#ID_1023"> Manche der Mönchsorden behaupten Wunder thun zu können, einige<lb/> wandern mit abgerichteten Affen und andern Thieren des Geldverdienstes we¬<lb/> gen durch das Land, einige stellen ihre Künste dem Volke nur zur Schau,</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0343]
schränken. Die Novizen müssen sich einer Prüfungszeit von einem bis zwei
Jahren unterziehen, während welcher sie durch einen Guru oder Lehrer vor¬
bereitet werden. Die Mehrzahl dieser Orden besitzt Klöster, zu denen Län¬
dereien gehören, andere erhalten sich durch erbettelte Gaben, wieder andere
durch Handelsgeschäfte, die jedoch meist verstohlen betrieben werden. Sie
stehen unter einem Mohant oder Abt, den sich die Gemeinde entweder selbst
wählt oder von dem Kollegium der Mohcmts des ganzen Ordens senden lässt.
Bisweilen auch wird der Mohant von seinem Vorgänger ernannt, mitunter
ist die Würde erblich. Ein Orden in Bengalen nimmt auch Frauen unter
seine Mitglieder auf. Eine dM Krischna geweihte Bruderschaft hält es für
Pflicht, sich prächtig zu kleiden und von ausgesuchten Speisen zu leben, aber
ihre den sinnlichen Freuden zugeneigte Frömmigkeit erniedrigt sie nicht in den
Augen des Volks, im Gegentheil üben sie großen Einfluß und werden von
der gläubigen Menge reichlich mit dem zu solchem Gottesdienst Erforderlichen
versehen.
Häufiger sind die Orden der Uogies und Topasivies. die sich den aus¬
gesuchtesten Martern unterwerfen. Ihre Gelübde nöthigen sie z. B. Arme
und Beine in einer bestimmten Lage unverändert festzuhalten, bis sie in der¬
selben für immer erstarrt sind. Andere lassen sich durch die Gegenstände, die
sie erfaßt haben, die Nägel hindurchwachsen. Das Volk kommt dann täglich,
sie zu speisen, zu reinigen und zu küssen. Wieder andere liegen auf Nagel¬
betten, ewigem Schweigen ergeben. Einige zerfetzen sich mit Messern die
Glieder, einige legen sich niemals nieder, sondern schlafen gegen einen Baum
gelehnt. Einer von diesen Büßern that das Gelübde, den Weg von Benares
nach Jagganath, mehre hundert Meilen, in der Weise zurückzulegen, daH er
ihn, sich von Fleck zu Fleck wälzend, mit der Länge seines Körpers durchmah.
Die gräßlichsten Erscheinungen unter diesen indischen Mönchen sind die Nagas,
welche ganz nackt, mit verworrenen Bart- und Kopfhaar und mit Staub Und
Asche bestreut einhergehen. und deren Gottesdienst darin besteht, daß sie sich
zu gewissen Zeiten als Söldner vermiethen. Sie sammeln sich dann unter
ihrem Oberhaupt oft zu vielen Tausenden, um für einen Fürsten oder Frei¬
beuter zu fechten. Früher durchzogen sie, wenn sich Niemand fand, der sie
anwarb, in kleinen Haufen das Land, um-zu plündern und zu morden, und
bei solchen Gelegenheiten kam es bisweilen zu großen Schlachten mit andern
Secten oder Orden. So z. B. auf dem großen Jahrmarkt zu Hardwar 1760,
wo die Rogas des Siwa denen des Wischnu ein Treffen lieferten, in dem
18.000 Menschen auf dem Platze blieben.
Manche der Mönchsorden behaupten Wunder thun zu können, einige
wandern mit abgerichteten Affen und andern Thieren des Geldverdienstes we¬
gen durch das Land, einige stellen ihre Künste dem Volke nur zur Schau,
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |