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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. IV. Band.

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würde vermuthlich auch bei den Verhandlungen mit Preußen manche Schwie¬
rigkeit überwunden werden können. -

Die größte Liberalität stellt sich gewöhnlich bei denjenigen Waaren her¬
aus, bei welchen die einheimische Fabrikation keine Concurrenz fürchtet. So
läßt z. B. Frankreich nach den neueren Verträgen alle Gewebe aus reiner
Seide zollfrei ein. Belgien gestattet die zollfreie Einfuhr aller blanken und
Feuerwaffen und Wassertheile. -- Man darf wol annehmen, daß Frankreich
von dem Zollvereine ähnliche Begünstigungen verlangen wird, wie es von
England, namentlich von Belgien erlangt hat. Belgien hat, wie der Zoll¬
verein, eine Landgrenze gegen Frankreich; seiner Production läßt sich die der
Rheinlande und Westphalens vergleichen; der Markt des Zollvereins dagegen
ist ungleich größer als der belgische, dessen Verbrauchsfähigkeit aber eine in¬
tensivere. Wenn wir daher nachsehen, welche Tarifsätze Belgien nach dem
Vertrage, vom 1. Mai d. I. in Bezug auf die Hauptartikel der französischen
Production erhebt, so wird die Folgerung nicht so gewagt erscheinen, daß
Frankreich den Zollvereinstarif, insoweit seine Sätze höher sind, auf den glei¬
chen Betrag wie den belgischen ermäßigt wünscht. Bei Lebensmitteln, Bau-
und Brennmaterial und Rohstoffen brauchen wir uns dabei nicht auszuhalten;
man ist darüber einig, in der Regel den Austausch frei zu lassen, oder nur
eine geringe, feste Gebühr zu erheben. Von den übrigen Tauschartikeln kom¬
men hauptsächlich die großen Klassen der Metalle, Metallwaarcn und Ma¬
schine", der Gespinnste und Gewebe, chemische und einige andere Fabrikate
geistige Getränke. Wein, Bier, Branntwein, in Betracht.

Sehen wir nun, wie sich die Besteuerung einiger wichtigen französischen
Artikel nach dem belgischen Tarife gestaltet.

Eisen, unverarbeitet . . . . ... früher 1861 1864
Guß- pr. 100 Kilogr. Fcs. . . . 2,40 i --
Schmiede- . . -...... 4.80 3 --
Eisen, verarbeitet.
Guß- stufenweise Ermäßigung auf . -- -- 4
Schmiede- ........ -- -- 6
Eisenblech, roh....... . -- 9 6
bearbeitet ........ -- 15 --
Stahl, bearbeitet (meist Werkzeuge) . . 30 6
Maschinen, von Gußeisen..... -- 6 4
Garne, pr. 100 Kilogramm Werg-, Hanf-,
Jude- und leinen- gröbere (welche pr.
Kilogramm bis 20000 Meter oder we¬
niger messen)
einfach, ungefärbt ..... -- 15 10

würde vermuthlich auch bei den Verhandlungen mit Preußen manche Schwie¬
rigkeit überwunden werden können. -

Die größte Liberalität stellt sich gewöhnlich bei denjenigen Waaren her¬
aus, bei welchen die einheimische Fabrikation keine Concurrenz fürchtet. So
läßt z. B. Frankreich nach den neueren Verträgen alle Gewebe aus reiner
Seide zollfrei ein. Belgien gestattet die zollfreie Einfuhr aller blanken und
Feuerwaffen und Wassertheile. — Man darf wol annehmen, daß Frankreich
von dem Zollvereine ähnliche Begünstigungen verlangen wird, wie es von
England, namentlich von Belgien erlangt hat. Belgien hat, wie der Zoll¬
verein, eine Landgrenze gegen Frankreich; seiner Production läßt sich die der
Rheinlande und Westphalens vergleichen; der Markt des Zollvereins dagegen
ist ungleich größer als der belgische, dessen Verbrauchsfähigkeit aber eine in¬
tensivere. Wenn wir daher nachsehen, welche Tarifsätze Belgien nach dem
Vertrage, vom 1. Mai d. I. in Bezug auf die Hauptartikel der französischen
Production erhebt, so wird die Folgerung nicht so gewagt erscheinen, daß
Frankreich den Zollvereinstarif, insoweit seine Sätze höher sind, auf den glei¬
chen Betrag wie den belgischen ermäßigt wünscht. Bei Lebensmitteln, Bau-
und Brennmaterial und Rohstoffen brauchen wir uns dabei nicht auszuhalten;
man ist darüber einig, in der Regel den Austausch frei zu lassen, oder nur
eine geringe, feste Gebühr zu erheben. Von den übrigen Tauschartikeln kom¬
men hauptsächlich die großen Klassen der Metalle, Metallwaarcn und Ma¬
schine», der Gespinnste und Gewebe, chemische und einige andere Fabrikate
geistige Getränke. Wein, Bier, Branntwein, in Betracht.

Sehen wir nun, wie sich die Besteuerung einiger wichtigen französischen
Artikel nach dem belgischen Tarife gestaltet.

Eisen, unverarbeitet . . . . ... früher 1861 1864
Guß- pr. 100 Kilogr. Fcs. . . . 2,40 i —
Schmiede- . . -...... 4.80 3 —
Eisen, verarbeitet.
Guß- stufenweise Ermäßigung auf . — — 4
Schmiede- ........ — — 6
Eisenblech, roh....... . — 9 6
bearbeitet ........ — 15 —
Stahl, bearbeitet (meist Werkzeuge) . . 30 6
Maschinen, von Gußeisen..... — 6 4
Garne, pr. 100 Kilogramm Werg-, Hanf-,
Jude- und leinen- gröbere (welche pr.
Kilogramm bis 20000 Meter oder we¬
niger messen)
einfach, ungefärbt ..... — 15 10

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[0296] würde vermuthlich auch bei den Verhandlungen mit Preußen manche Schwie¬ rigkeit überwunden werden können. - Die größte Liberalität stellt sich gewöhnlich bei denjenigen Waaren her¬ aus, bei welchen die einheimische Fabrikation keine Concurrenz fürchtet. So läßt z. B. Frankreich nach den neueren Verträgen alle Gewebe aus reiner Seide zollfrei ein. Belgien gestattet die zollfreie Einfuhr aller blanken und Feuerwaffen und Wassertheile. — Man darf wol annehmen, daß Frankreich von dem Zollvereine ähnliche Begünstigungen verlangen wird, wie es von England, namentlich von Belgien erlangt hat. Belgien hat, wie der Zoll¬ verein, eine Landgrenze gegen Frankreich; seiner Production läßt sich die der Rheinlande und Westphalens vergleichen; der Markt des Zollvereins dagegen ist ungleich größer als der belgische, dessen Verbrauchsfähigkeit aber eine in¬ tensivere. Wenn wir daher nachsehen, welche Tarifsätze Belgien nach dem Vertrage, vom 1. Mai d. I. in Bezug auf die Hauptartikel der französischen Production erhebt, so wird die Folgerung nicht so gewagt erscheinen, daß Frankreich den Zollvereinstarif, insoweit seine Sätze höher sind, auf den glei¬ chen Betrag wie den belgischen ermäßigt wünscht. Bei Lebensmitteln, Bau- und Brennmaterial und Rohstoffen brauchen wir uns dabei nicht auszuhalten; man ist darüber einig, in der Regel den Austausch frei zu lassen, oder nur eine geringe, feste Gebühr zu erheben. Von den übrigen Tauschartikeln kom¬ men hauptsächlich die großen Klassen der Metalle, Metallwaarcn und Ma¬ schine», der Gespinnste und Gewebe, chemische und einige andere Fabrikate geistige Getränke. Wein, Bier, Branntwein, in Betracht. Sehen wir nun, wie sich die Besteuerung einiger wichtigen französischen Artikel nach dem belgischen Tarife gestaltet. Eisen, unverarbeitet . . . . ... früher 1861 1864 Guß- pr. 100 Kilogr. Fcs. . . . 2,40 i — Schmiede- . . -...... 4.80 3 — Eisen, verarbeitet. Guß- stufenweise Ermäßigung auf . — — 4 Schmiede- ........ — — 6 Eisenblech, roh....... . — 9 6 bearbeitet ........ — 15 — Stahl, bearbeitet (meist Werkzeuge) . . 30 6 Maschinen, von Gußeisen..... — 6 4 Garne, pr. 100 Kilogramm Werg-, Hanf-, Jude- und leinen- gröbere (welche pr. Kilogramm bis 20000 Meter oder we¬ niger messen) einfach, ungefärbt ..... — 15 10

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_112507/296>, abgerufen am 25.08.2024.