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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. IV. Band.

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Vorhersagungen durch einige Aeußerungen in den Königsberger Reden des Königs.
Es wird daher wol gestattet sein, hier noch mit wenigen Worten zu sagen, wie man
hier im Allgemeinen über diesen Punkt denkt.

Niemand wird behaupten wollen, daß die Königsberger Reden dazu geeignet
waren, die Festesfreude zu erhöhen oder zu verallgemeinern. Aber eben so wenig
fand man in ihnen eine besondere Ursache, weshalb man sich in seiner Freude stören
lassen sollte. Man sing hier erst dann an, sich die Reden mit größerer Aufmerksam¬
keit anzusehen, als der Widerhall, den sie in fremden Zeitungen hervorgerufen, zu
uns zurücktönte. Die Mehrzahl der englischen Blätter, die Times in erster Reihe,
sprach sich mit einer Grobheit aus, welche wir bedauern, weil dadurch die Annähe¬
rung, die doch einmal wieder eintreten muß, erschwert wird. Die französischen
Zettungen waren verwundert und überrascht, weil die Eindrucke, welche sie von Kö¬
nigsberg empfingen, nicht dem Bilde entsprachen, das sie sich von der in Preußen
herrschenden liberalen Richtung gemacht hatten. Die östreichische Presse suchte mit
unverhohlener Schadenfreude diese Gelegenheit auszubeuten, um weidlich gegen Preußen
loszuziehen und höhnisch zu fragen, ob denn dies der Staat sei, von dem die libe¬
ralen und nationalen Kreise in Deutschland ihr Heil erwarten. Allen solchen Stimmen
gegenüber müssen wir dagegen protestiren, daß den Königsberger Reden eine solche
Bedeutung beigelegt wird. In Königsberg handelte es sich gar nicht darum, unsere
Staatsverfassung festzusetzen oder zu mterprciiren. Die unmittelbar nach dem Krö-
nungsactc gehaltene Thronrede, auf welche doch ohne Zweifel am meisten ankommt,
enthält ^eine wiederholte und starke Betonung des Satzes, daß Preußens Könige ihre
Krone von Gottes Gnaden tragen. Ob es nothwendig war, diesen Satz, den Nie¬
mand bestreitet, so stark hervorzuheben, lassen wir dahingestellt. Aber wir bestreiten,
daß der Satz eine schädliche oder, gefährliche Theorie enthalte. An und für sich
enthält das "vel gratis." oder "von Gottes Gnaden" nichts als ein demüthiges
Bekenntniß der Abhängigkeit von Gott. Soll es außerdem noch einen staatsrechtlichen
Sinn haben, so ist es jedenfalls ein großer Irrthum, zu behaupten, daß damit die absolute
unumschränkte Gewalt des Königs angedeutet werde. Denn auch die constitutionellen
Fürsten nennen sich "von Gottes Gnaden". Hat dieser Ausdruck eine bestimmte
Bedeutung, so kann es nur die sein, daß der Träger einer Krone von Gottes Gna¬
den außer Gott Niemanden über sich erkennt; daß er seine Krone von Niemandem
zu Lehn trägt, mit einem Worte, daß er souverän ist. Aber die souveräne Gewalt
ist weit verschieden von der absoluten Gewalt. König Wilhelm ist Souverän von
Gottes Gnaden; aber daß er nicht absolut ist, sagt er in derselben Rede,, wo er er¬
klärt, "auf dem Wege beschworencr Rechte" wandeln zu wollen. Noch weniger lassen
wir uns dadurch irre machen, daß der König am 17. October davon gesprochen
hat, die Stände hätten ihm zu "rathen". Der genaue Wortlaut dieser Rede ist gar
nicht einmal bekannt. Dagegen halten wir uns daran, daß in der officiellen Thron¬
rede von dem "Wege beschworencr Rechte" die Rede ist. Zu den beschworenen
Rechten gehört die Verfassung. Nach der Verfassung haben die Kammern in der
Gesetzgebung und Steuerbewilligung beschließende Stimmen. Wenn dennoch der
König gelegentlich in einer Ansprache die Kammern als "Rathgeber" bezeichnet hat,
so meinen wir, daß man in festlicher Stimmung die Worte nicht immer mit der
Goldwage wägt. Anders können wir diese Aeußerung deshalb nicht auffassen, weil
wir in die Redlichkeit und in die Einsicht des Königs das vollste Vertrauen
s o.
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Verantwortlicher Redacteur: Dr. Moritz Busch.
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Verlag von F. L, Herbig. -- Druck von C. E. Elbert in Leipzig.

Vorhersagungen durch einige Aeußerungen in den Königsberger Reden des Königs.
Es wird daher wol gestattet sein, hier noch mit wenigen Worten zu sagen, wie man
hier im Allgemeinen über diesen Punkt denkt.

Niemand wird behaupten wollen, daß die Königsberger Reden dazu geeignet
waren, die Festesfreude zu erhöhen oder zu verallgemeinern. Aber eben so wenig
fand man in ihnen eine besondere Ursache, weshalb man sich in seiner Freude stören
lassen sollte. Man sing hier erst dann an, sich die Reden mit größerer Aufmerksam¬
keit anzusehen, als der Widerhall, den sie in fremden Zeitungen hervorgerufen, zu
uns zurücktönte. Die Mehrzahl der englischen Blätter, die Times in erster Reihe,
sprach sich mit einer Grobheit aus, welche wir bedauern, weil dadurch die Annähe¬
rung, die doch einmal wieder eintreten muß, erschwert wird. Die französischen
Zettungen waren verwundert und überrascht, weil die Eindrucke, welche sie von Kö¬
nigsberg empfingen, nicht dem Bilde entsprachen, das sie sich von der in Preußen
herrschenden liberalen Richtung gemacht hatten. Die östreichische Presse suchte mit
unverhohlener Schadenfreude diese Gelegenheit auszubeuten, um weidlich gegen Preußen
loszuziehen und höhnisch zu fragen, ob denn dies der Staat sei, von dem die libe¬
ralen und nationalen Kreise in Deutschland ihr Heil erwarten. Allen solchen Stimmen
gegenüber müssen wir dagegen protestiren, daß den Königsberger Reden eine solche
Bedeutung beigelegt wird. In Königsberg handelte es sich gar nicht darum, unsere
Staatsverfassung festzusetzen oder zu mterprciiren. Die unmittelbar nach dem Krö-
nungsactc gehaltene Thronrede, auf welche doch ohne Zweifel am meisten ankommt,
enthält ^eine wiederholte und starke Betonung des Satzes, daß Preußens Könige ihre
Krone von Gottes Gnaden tragen. Ob es nothwendig war, diesen Satz, den Nie¬
mand bestreitet, so stark hervorzuheben, lassen wir dahingestellt. Aber wir bestreiten,
daß der Satz eine schädliche oder, gefährliche Theorie enthalte. An und für sich
enthält das „vel gratis." oder „von Gottes Gnaden" nichts als ein demüthiges
Bekenntniß der Abhängigkeit von Gott. Soll es außerdem noch einen staatsrechtlichen
Sinn haben, so ist es jedenfalls ein großer Irrthum, zu behaupten, daß damit die absolute
unumschränkte Gewalt des Königs angedeutet werde. Denn auch die constitutionellen
Fürsten nennen sich „von Gottes Gnaden". Hat dieser Ausdruck eine bestimmte
Bedeutung, so kann es nur die sein, daß der Träger einer Krone von Gottes Gna¬
den außer Gott Niemanden über sich erkennt; daß er seine Krone von Niemandem
zu Lehn trägt, mit einem Worte, daß er souverän ist. Aber die souveräne Gewalt
ist weit verschieden von der absoluten Gewalt. König Wilhelm ist Souverän von
Gottes Gnaden; aber daß er nicht absolut ist, sagt er in derselben Rede,, wo er er¬
klärt, „auf dem Wege beschworencr Rechte" wandeln zu wollen. Noch weniger lassen
wir uns dadurch irre machen, daß der König am 17. October davon gesprochen
hat, die Stände hätten ihm zu „rathen". Der genaue Wortlaut dieser Rede ist gar
nicht einmal bekannt. Dagegen halten wir uns daran, daß in der officiellen Thron¬
rede von dem „Wege beschworencr Rechte" die Rede ist. Zu den beschworenen
Rechten gehört die Verfassung. Nach der Verfassung haben die Kammern in der
Gesetzgebung und Steuerbewilligung beschließende Stimmen. Wenn dennoch der
König gelegentlich in einer Ansprache die Kammern als „Rathgeber" bezeichnet hat,
so meinen wir, daß man in festlicher Stimmung die Worte nicht immer mit der
Goldwage wägt. Anders können wir diese Aeußerung deshalb nicht auffassen, weil
wir in die Redlichkeit und in die Einsicht des Königs das vollste Vertrauen
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Verantwortlicher Redacteur: Dr. Moritz Busch.
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Verlag von F. L, Herbig. — Druck von C. E. Elbert in Leipzig.
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[0250] Vorhersagungen durch einige Aeußerungen in den Königsberger Reden des Königs. Es wird daher wol gestattet sein, hier noch mit wenigen Worten zu sagen, wie man hier im Allgemeinen über diesen Punkt denkt. Niemand wird behaupten wollen, daß die Königsberger Reden dazu geeignet waren, die Festesfreude zu erhöhen oder zu verallgemeinern. Aber eben so wenig fand man in ihnen eine besondere Ursache, weshalb man sich in seiner Freude stören lassen sollte. Man sing hier erst dann an, sich die Reden mit größerer Aufmerksam¬ keit anzusehen, als der Widerhall, den sie in fremden Zeitungen hervorgerufen, zu uns zurücktönte. Die Mehrzahl der englischen Blätter, die Times in erster Reihe, sprach sich mit einer Grobheit aus, welche wir bedauern, weil dadurch die Annähe¬ rung, die doch einmal wieder eintreten muß, erschwert wird. Die französischen Zettungen waren verwundert und überrascht, weil die Eindrucke, welche sie von Kö¬ nigsberg empfingen, nicht dem Bilde entsprachen, das sie sich von der in Preußen herrschenden liberalen Richtung gemacht hatten. Die östreichische Presse suchte mit unverhohlener Schadenfreude diese Gelegenheit auszubeuten, um weidlich gegen Preußen loszuziehen und höhnisch zu fragen, ob denn dies der Staat sei, von dem die libe¬ ralen und nationalen Kreise in Deutschland ihr Heil erwarten. Allen solchen Stimmen gegenüber müssen wir dagegen protestiren, daß den Königsberger Reden eine solche Bedeutung beigelegt wird. In Königsberg handelte es sich gar nicht darum, unsere Staatsverfassung festzusetzen oder zu mterprciiren. Die unmittelbar nach dem Krö- nungsactc gehaltene Thronrede, auf welche doch ohne Zweifel am meisten ankommt, enthält ^eine wiederholte und starke Betonung des Satzes, daß Preußens Könige ihre Krone von Gottes Gnaden tragen. Ob es nothwendig war, diesen Satz, den Nie¬ mand bestreitet, so stark hervorzuheben, lassen wir dahingestellt. Aber wir bestreiten, daß der Satz eine schädliche oder, gefährliche Theorie enthalte. An und für sich enthält das „vel gratis." oder „von Gottes Gnaden" nichts als ein demüthiges Bekenntniß der Abhängigkeit von Gott. Soll es außerdem noch einen staatsrechtlichen Sinn haben, so ist es jedenfalls ein großer Irrthum, zu behaupten, daß damit die absolute unumschränkte Gewalt des Königs angedeutet werde. Denn auch die constitutionellen Fürsten nennen sich „von Gottes Gnaden". Hat dieser Ausdruck eine bestimmte Bedeutung, so kann es nur die sein, daß der Träger einer Krone von Gottes Gna¬ den außer Gott Niemanden über sich erkennt; daß er seine Krone von Niemandem zu Lehn trägt, mit einem Worte, daß er souverän ist. Aber die souveräne Gewalt ist weit verschieden von der absoluten Gewalt. König Wilhelm ist Souverän von Gottes Gnaden; aber daß er nicht absolut ist, sagt er in derselben Rede,, wo er er¬ klärt, „auf dem Wege beschworencr Rechte" wandeln zu wollen. Noch weniger lassen wir uns dadurch irre machen, daß der König am 17. October davon gesprochen hat, die Stände hätten ihm zu „rathen". Der genaue Wortlaut dieser Rede ist gar nicht einmal bekannt. Dagegen halten wir uns daran, daß in der officiellen Thron¬ rede von dem „Wege beschworencr Rechte" die Rede ist. Zu den beschworenen Rechten gehört die Verfassung. Nach der Verfassung haben die Kammern in der Gesetzgebung und Steuerbewilligung beschließende Stimmen. Wenn dennoch der König gelegentlich in einer Ansprache die Kammern als „Rathgeber" bezeichnet hat, so meinen wir, daß man in festlicher Stimmung die Worte nicht immer mit der Goldwage wägt. Anders können wir diese Aeußerung deshalb nicht auffassen, weil wir in die Redlichkeit und in die Einsicht des Königs das vollste Vertrauen s o. - etzen. ' >,»<,,!,,.,- 11,^ >"-"'» !> ' "! ' ' ' Verantwortlicher Redacteur: Dr. Moritz Busch. - tuo ji,viel»n6iMm4 1u», g»«-. >Z»o^ Verlag von F. L, Herbig. — Druck von C. E. Elbert in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_112507/250>, abgerufen am 23.07.2024.