Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. IV. Band.allein zu entscheiden, es ist eine Frage höherer Staatskunst. Dazu kommt, Auf diesen Standpunkt, glaube ich, müßte sich auch der nächste Landtag Wenn aber beständig, ich weiß nicht recht auf welche nahe Gefahr allein zu entscheiden, es ist eine Frage höherer Staatskunst. Dazu kommt, Auf diesen Standpunkt, glaube ich, müßte sich auch der nächste Landtag Wenn aber beständig, ich weiß nicht recht auf welche nahe Gefahr <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0218" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/112726"/> <p xml:id="ID_649" prev="#ID_648"> allein zu entscheiden, es ist eine Frage höherer Staatskunst. Dazu kommt,<lb/> daß in Preußen durch die allgemeine Dienstpflicht die Frage über die noth¬<lb/> wendige Länge der Dienstzeit eine solche geworden, in welcher das allgemeine<lb/> Urtheil eine Berechtigung erhalten hat, und das allgemeine Urtheil ist ent¬<lb/> schieden für die zweijährige Dienstzeit mit Ausnahme der Kavallerie. So<lb/> nahe es nun auch für den Landtag lag, bei der entschiedenen Abneigung, voll¬<lb/> ständig auf die Forderungen der Negierung einzugehen, dem Plane der neuen<lb/> Organisation, welchen sie ihren Forderungen zu Grunde legte, einen anderen<lb/> entgegen zu stellen, um dnrzuthun, daß sich die nothwendigen Anforderungen<lb/> auch auf einem weniger kostspieligen Wege erreichen ließen, so hätte sich der<lb/> Landtag doch auf einen solchen außer seiner Befugnis; liegenden Weg nicht<lb/> einlassen sollen, er mußte sich vielmehr darauf beschränken, zu sagen: Wir<lb/> acceptiren nicht nur das Verlangen: daß Mittel gefunden werden, das Gesetz,<lb/> welches die allgemeine Dienstpflicht vorschreibt, auch zur Ausführung zu bringen,<lb/> sondern wir tragen es selbst so lebhaft, daß wir gern die Mittel dazu herbei¬<lb/> schaffen werden, aber finanziell ist es nur ausführbar, wenn die Dienstzeit bei<lb/> der Fahne auf 2 Jahre beschränkt wird, und da nun die Meinung vielfach<lb/> verbreitet ist, welche auf theoretische Anschauungen und die größten Erfah¬<lb/> rungen gestützt eine zweijährige Dienstzeit, mit Ausnahme der Cnvallerie, für<lb/> vollkommen genügend hält und wir selbst in der großen Mehrzahl uns zu<lb/> dieser Meinung bekennen, so halten',wir uns nicht für berechtigt, dem Lande<lb/> größere Lasten aufzulegen als nöthig ist, ein solches System der Bewaffnung<lb/> des Landes durchzuführen. Das Detail der Organisation ist nicht unsere<lb/> Sache, ist allein Sache des Kriegsministers; wir verlangen nur, daß das Ge¬<lb/> setz der allgemeinen Dienstpflicht durchgeführt werde, wozu wir ein Mittel<lb/> gegeben. Die Gefahr, welche aus einer nur zweijährigen Dienstzeit entstehen<lb/> kann, komme auf unser Haupt, das Land ist bereit, sie zu übernehmen.</p><lb/> <p xml:id="ID_650"> Auf diesen Standpunkt, glaube ich, müßte sich auch der nächste Landtag<lb/> stellen. Er würde dabei gewiß das ganze Land hinter sich haben.</p><lb/> <p xml:id="ID_651" next="#ID_652"> Wenn aber beständig, ich weiß nicht recht auf welche nahe Gefahr<lb/> hingewiesen wird, weiche das Land gerüstet finden müsse, so ist nicht einzu¬<lb/> sehen, welch besseres Gerüstelsein es geben könne, als wenn eben Jeder im<lb/> Lande genöthigt ist einzutreten, sowie eine Gefahr droht. Bei einer auf zwei¬<lb/> jährige Dienstzeit basirten Einrichtung würden sich aber nicht nur leicht die<lb/> Mittel finden, die gegenwärtig neu durchgeführte Organisation beizubehalten,<lb/> wenn die Bataillone eine gewöhnliche Stärke von 400 Mann und eine<lb/> 4wöchentliche Uebungsstärke von 600.Mann, natürlich mit einer Stellung in<lb/> zwei Glieder», erhielten, sondern es würden bei einem Budget.von 35 — 36 Mil¬<lb/> lionen noch volle Mittel bleiben, auch die Landwehr-Bataillone mit einer<lb/> solchen Prima-Plana für den Frieden zu versorgen, welche ihr erstes Auf-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0218]
allein zu entscheiden, es ist eine Frage höherer Staatskunst. Dazu kommt,
daß in Preußen durch die allgemeine Dienstpflicht die Frage über die noth¬
wendige Länge der Dienstzeit eine solche geworden, in welcher das allgemeine
Urtheil eine Berechtigung erhalten hat, und das allgemeine Urtheil ist ent¬
schieden für die zweijährige Dienstzeit mit Ausnahme der Kavallerie. So
nahe es nun auch für den Landtag lag, bei der entschiedenen Abneigung, voll¬
ständig auf die Forderungen der Negierung einzugehen, dem Plane der neuen
Organisation, welchen sie ihren Forderungen zu Grunde legte, einen anderen
entgegen zu stellen, um dnrzuthun, daß sich die nothwendigen Anforderungen
auch auf einem weniger kostspieligen Wege erreichen ließen, so hätte sich der
Landtag doch auf einen solchen außer seiner Befugnis; liegenden Weg nicht
einlassen sollen, er mußte sich vielmehr darauf beschränken, zu sagen: Wir
acceptiren nicht nur das Verlangen: daß Mittel gefunden werden, das Gesetz,
welches die allgemeine Dienstpflicht vorschreibt, auch zur Ausführung zu bringen,
sondern wir tragen es selbst so lebhaft, daß wir gern die Mittel dazu herbei¬
schaffen werden, aber finanziell ist es nur ausführbar, wenn die Dienstzeit bei
der Fahne auf 2 Jahre beschränkt wird, und da nun die Meinung vielfach
verbreitet ist, welche auf theoretische Anschauungen und die größten Erfah¬
rungen gestützt eine zweijährige Dienstzeit, mit Ausnahme der Cnvallerie, für
vollkommen genügend hält und wir selbst in der großen Mehrzahl uns zu
dieser Meinung bekennen, so halten',wir uns nicht für berechtigt, dem Lande
größere Lasten aufzulegen als nöthig ist, ein solches System der Bewaffnung
des Landes durchzuführen. Das Detail der Organisation ist nicht unsere
Sache, ist allein Sache des Kriegsministers; wir verlangen nur, daß das Ge¬
setz der allgemeinen Dienstpflicht durchgeführt werde, wozu wir ein Mittel
gegeben. Die Gefahr, welche aus einer nur zweijährigen Dienstzeit entstehen
kann, komme auf unser Haupt, das Land ist bereit, sie zu übernehmen.
Auf diesen Standpunkt, glaube ich, müßte sich auch der nächste Landtag
stellen. Er würde dabei gewiß das ganze Land hinter sich haben.
Wenn aber beständig, ich weiß nicht recht auf welche nahe Gefahr
hingewiesen wird, weiche das Land gerüstet finden müsse, so ist nicht einzu¬
sehen, welch besseres Gerüstelsein es geben könne, als wenn eben Jeder im
Lande genöthigt ist einzutreten, sowie eine Gefahr droht. Bei einer auf zwei¬
jährige Dienstzeit basirten Einrichtung würden sich aber nicht nur leicht die
Mittel finden, die gegenwärtig neu durchgeführte Organisation beizubehalten,
wenn die Bataillone eine gewöhnliche Stärke von 400 Mann und eine
4wöchentliche Uebungsstärke von 600.Mann, natürlich mit einer Stellung in
zwei Glieder», erhielten, sondern es würden bei einem Budget.von 35 — 36 Mil¬
lionen noch volle Mittel bleiben, auch die Landwehr-Bataillone mit einer
solchen Prima-Plana für den Frieden zu versorgen, welche ihr erstes Auf-
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