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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band.

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seiner Collegen aber bissen begierig auf den Köder an, und obwohl nirgend weniger
das historische Recht geachtet wurde als auf dem Wiener Kongreß. -- Neapel ward den
entarteten Bourbonen zurückgegeben, aber man fand es ganz legitim, daß Venedig,
dessen'Unabhängigkeit durch Verrath vernichtet ward, unter Oestreichs Scepter blieb.
Die Geschichte hat denn bald genug über die Dauerhaftigkeit dieser Grundsätze ge¬
richtet, die Revolutionen in Frankreich, Belgien, Griechenland, Italien haben die
Unmöglichkeit gezeigt, auf politischem Gebiete absolute Doctrinen zur Geltung zu
bringen.

Ist dies nun aber der Fall und sehen wir, wie sich die Haller'sche Schule
bei ihren Definitionen in unlösbare Widersprüche verwickelt, so werden wir noch weit
weniger dem entgegengesetzten Extrem zustimmen können. Die Schule Rousseau's
erkennt nur die Souveränetät für legitim, welche durch die unmittelbare Majorität
des Volkes sanctionirt ist. Dies Princip, nach dem die eigentliche Souveränetät
stets bei der Masse unveräußerlich bleibt, ist der bewußte Gegensatz des erblichen
Königthums, und wir meinen, die neuere Geschichte Frankreichs allein ist eine so
beredte Widerlegung dieser Lehre, daß unsere Gegenwart sich füglich eines theoretischen
Beweises von der UnHaltbarkeit derselben überheben kann. Welch' eine Gefahr es
für ein Land ist. wenn die oberste Gewalt der Gegenstand ehrgeiziger Umtriebe von
fürstlichen oder nichtfürstlichcn Prätendenten ist, haben wir klar gesehen und dürfen
es nachgerade wol als ein politisches Axiom betrachten, daß eine stetige freiheitliche
Entwicklung am besten in einem Stantswesen möglich ist, in dem die Souveränetät
außerhalb und über das Spiel der Leidenschaften von Personen und Parteien gestellt
ist. Welchen löblichen Sinn aber hat denn das vieldeutige Wort der Legitimität?

Wir meinen der Begriff wird sich so fassen lassen. Eine Staatsgewalt, die
sich irgendwie dauernd erhebt, wird niemals auf bloß physischer Macht beruhen können,
das moralische Element, das sie erstehen und sich befestigen ließ, ist ihre Rechtfertigung
und Basis, je länger sie besteht und dadurch immer tiefer mit dem Ganzen des
Staates und Volkes erwächst, desto mehr wird ihr Ansehen ein traditionelles, unbc-
zwcifeltcs, je mehr die Idee der Souveränetät würdige Träger findet, desto unzer¬
trennlicher wird das Gefühl der Nationalität und der Unterthanenschaft dieses Sou-
verains, das Volk fühlt sich aufgehen in dem Staat, dessen Spitze es sich nur so,
wie sie ist und nicht anders denken kann, d. h. die Staatsgewalt ist legitim, sie ist
historisch mit der Nationalität verwachsen.

Dies allein ist der zuverlässige Grund einer Legitimität, die den treibenden
Kräften des Lebens gegenüber Stand hält. Je nachdem eine Dynastie mit der Na¬
tion verwachsen ist oder nicht, ist sie legitim, und diesen Maßstab anzulegen, dürfen
Wir uns in Deutschland, namentlich in Preußen, nicht scheuen. Als 1806 das Un¬
glück über den Staat hereinbrach, da gab es wol einzelne Verräther, aber Niemand
stet es ein, die Hand an das geheiligte Haupt des Königs zu legen. In guten und
bösen Tagen durch die Dauer von Jahrhunderten ist die Hohenzoller'sche Dynastie
unauflöslich mit ihrem Volk verwachsen, so daß vom Herzog bis zum Bettler sich
kein Preuße einen andern König über sich denken kann, als den ältesten erbberech¬
tigten Agnaten gerade dieses Hauses, dies ist die letzte Grundlage seiner Legitimität.
Wenn daher ein solcher Verband von Dynastie und Volk ein unschätzbarer Segen
'se. und andere Länder, namentlich Frankreich, uns zeigen, welches Unheil ^ bringt,


seiner Collegen aber bissen begierig auf den Köder an, und obwohl nirgend weniger
das historische Recht geachtet wurde als auf dem Wiener Kongreß. — Neapel ward den
entarteten Bourbonen zurückgegeben, aber man fand es ganz legitim, daß Venedig,
dessen'Unabhängigkeit durch Verrath vernichtet ward, unter Oestreichs Scepter blieb.
Die Geschichte hat denn bald genug über die Dauerhaftigkeit dieser Grundsätze ge¬
richtet, die Revolutionen in Frankreich, Belgien, Griechenland, Italien haben die
Unmöglichkeit gezeigt, auf politischem Gebiete absolute Doctrinen zur Geltung zu
bringen.

Ist dies nun aber der Fall und sehen wir, wie sich die Haller'sche Schule
bei ihren Definitionen in unlösbare Widersprüche verwickelt, so werden wir noch weit
weniger dem entgegengesetzten Extrem zustimmen können. Die Schule Rousseau's
erkennt nur die Souveränetät für legitim, welche durch die unmittelbare Majorität
des Volkes sanctionirt ist. Dies Princip, nach dem die eigentliche Souveränetät
stets bei der Masse unveräußerlich bleibt, ist der bewußte Gegensatz des erblichen
Königthums, und wir meinen, die neuere Geschichte Frankreichs allein ist eine so
beredte Widerlegung dieser Lehre, daß unsere Gegenwart sich füglich eines theoretischen
Beweises von der UnHaltbarkeit derselben überheben kann. Welch' eine Gefahr es
für ein Land ist. wenn die oberste Gewalt der Gegenstand ehrgeiziger Umtriebe von
fürstlichen oder nichtfürstlichcn Prätendenten ist, haben wir klar gesehen und dürfen
es nachgerade wol als ein politisches Axiom betrachten, daß eine stetige freiheitliche
Entwicklung am besten in einem Stantswesen möglich ist, in dem die Souveränetät
außerhalb und über das Spiel der Leidenschaften von Personen und Parteien gestellt
ist. Welchen löblichen Sinn aber hat denn das vieldeutige Wort der Legitimität?

Wir meinen der Begriff wird sich so fassen lassen. Eine Staatsgewalt, die
sich irgendwie dauernd erhebt, wird niemals auf bloß physischer Macht beruhen können,
das moralische Element, das sie erstehen und sich befestigen ließ, ist ihre Rechtfertigung
und Basis, je länger sie besteht und dadurch immer tiefer mit dem Ganzen des
Staates und Volkes erwächst, desto mehr wird ihr Ansehen ein traditionelles, unbc-
zwcifeltcs, je mehr die Idee der Souveränetät würdige Träger findet, desto unzer¬
trennlicher wird das Gefühl der Nationalität und der Unterthanenschaft dieses Sou-
verains, das Volk fühlt sich aufgehen in dem Staat, dessen Spitze es sich nur so,
wie sie ist und nicht anders denken kann, d. h. die Staatsgewalt ist legitim, sie ist
historisch mit der Nationalität verwachsen.

Dies allein ist der zuverlässige Grund einer Legitimität, die den treibenden
Kräften des Lebens gegenüber Stand hält. Je nachdem eine Dynastie mit der Na¬
tion verwachsen ist oder nicht, ist sie legitim, und diesen Maßstab anzulegen, dürfen
Wir uns in Deutschland, namentlich in Preußen, nicht scheuen. Als 1806 das Un¬
glück über den Staat hereinbrach, da gab es wol einzelne Verräther, aber Niemand
stet es ein, die Hand an das geheiligte Haupt des Königs zu legen. In guten und
bösen Tagen durch die Dauer von Jahrhunderten ist die Hohenzoller'sche Dynastie
unauflöslich mit ihrem Volk verwachsen, so daß vom Herzog bis zum Bettler sich
kein Preuße einen andern König über sich denken kann, als den ältesten erbberech¬
tigten Agnaten gerade dieses Hauses, dies ist die letzte Grundlage seiner Legitimität.
Wenn daher ein solcher Verband von Dynastie und Volk ein unschätzbarer Segen
'se. und andere Länder, namentlich Frankreich, uns zeigen, welches Unheil ^ bringt,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_111969/527>, abgerufen am 23.12.2024.