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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band.

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Rücken liegend, oder das Stallpersonal stramm beide Arme militärisch anle¬
gend, sein: "Unterthänigst guten Morgen", "guten Tag" oder "guten Abend" zu
sagen, dann die Meldungen zu machen -- oder Befehle entgegen zu nehmen,
und endlich beim Hinausgehen z. B, Abends, mit dem Gruße : "Unterthänigst
gute Nacht" sich zu entfernen.

2) Jeder in meinem Brod Stehende hat, wenn er Privatbitten oder
Anliegen bei seiner Herrschaft vorzubringen hat, in weißer Halsbinde und
weißen Handschuhen zu erscheinen und nicht anders. --
3) An allen herrschaftlichen Geburtstagen, zu der Gratulation zu Neu¬
jahr -- wird von jetzt ab Keiner herzugelassen, der anders als in weißer
Halsbinde, weißen Handschuhen, und die höhern Beamten in weißen Westen
selbige seiner Herrschaft ausspricht. --
4) Ebenso wünsche ich, daß alle meine Beamten an Sonn- und Fest¬
tagen in weißen Halsbinden gehen, und auch nie anders vor ihrer Herrschaft
erscheinen; Alltags erscheinen sie mit meiner Genehmigung in ihrem ordent¬
lichen, einfachen Werkeltagsanzuge.
5) Begegnet ein Glied der herrschaftlichen Familie oder derselben nahe
Anverwandte einer in meinem Dienst stehenden Person, so hat jeder Beamter
oder Diener stehend, mit zur Herrschaft gewandtem Gesicht zu grüßen, und
ebenso streng die ihm untergeordneten Leute dazu anzuhalten. --
K) Beamte, denen ich Dicnstpserde halte, haben ebenfalls stehend d. h. mit
ihrem Pferde Front machend, der vorübergehenden oder -fahrenden Herrschaft
des Tages Zeit zu bieten. --
7) Sollte die Herrschaft, zu Fuß gehend. Jemand ihrer reitenden Beam¬
ten ansprechen, so hat derselbe, sofort vom Pferde springend, zu Fuß seiner
Herrschaft zu antworten, aber nicht vom Pferde herab. --

Dieses Alles sich eigentlich so sehr von selbst Verstehende, besonders in
einem so alten Familienbesitzthum, wie das mir von meinem hochseligen Vater
überkommene, wo der Sohn vom Vater schon die unterthänigen. sich zu seiner
Herrschaft gebührenden Manieren lernt -- ist mir eine ernste Pflicht geworden,
den von mir abhängigen Beamten Und Dienerschaft anf's Neue einzuprägen-
W>e viel lieber wäre es mir. nicht erst an solche für mich so kleine und doch
für'das ganze Hahnsche so wichtige Dinge erinnern zu brauchen! -- Gebt
aber die Untertänigkeit der mir von Gott unterordneten Personen erst n"
äußern Wesen, in Worten und Manieren zu ihrer von Gott ihnen gesetzten
Herrschaft verloren--so wird bald, wenn die feine äußerliche Zucht des
Menschen dahin ist, auch in sein Herz der Geist des Hochmuths und der Hof¬
fahrt einziehen--und die Diensttreue, die die Verheißung dieses und des
zukünftigen Lebens hat -- immer mehr schwinden. --li"-IU


Rücken liegend, oder das Stallpersonal stramm beide Arme militärisch anle¬
gend, sein: „Unterthänigst guten Morgen", „guten Tag" oder „guten Abend" zu
sagen, dann die Meldungen zu machen — oder Befehle entgegen zu nehmen,
und endlich beim Hinausgehen z. B, Abends, mit dem Gruße : „Unterthänigst
gute Nacht" sich zu entfernen.

2) Jeder in meinem Brod Stehende hat, wenn er Privatbitten oder
Anliegen bei seiner Herrschaft vorzubringen hat, in weißer Halsbinde und
weißen Handschuhen zu erscheinen und nicht anders. —
3) An allen herrschaftlichen Geburtstagen, zu der Gratulation zu Neu¬
jahr — wird von jetzt ab Keiner herzugelassen, der anders als in weißer
Halsbinde, weißen Handschuhen, und die höhern Beamten in weißen Westen
selbige seiner Herrschaft ausspricht. —
4) Ebenso wünsche ich, daß alle meine Beamten an Sonn- und Fest¬
tagen in weißen Halsbinden gehen, und auch nie anders vor ihrer Herrschaft
erscheinen; Alltags erscheinen sie mit meiner Genehmigung in ihrem ordent¬
lichen, einfachen Werkeltagsanzuge.
5) Begegnet ein Glied der herrschaftlichen Familie oder derselben nahe
Anverwandte einer in meinem Dienst stehenden Person, so hat jeder Beamter
oder Diener stehend, mit zur Herrschaft gewandtem Gesicht zu grüßen, und
ebenso streng die ihm untergeordneten Leute dazu anzuhalten. —
K) Beamte, denen ich Dicnstpserde halte, haben ebenfalls stehend d. h. mit
ihrem Pferde Front machend, der vorübergehenden oder -fahrenden Herrschaft
des Tages Zeit zu bieten. —
7) Sollte die Herrschaft, zu Fuß gehend. Jemand ihrer reitenden Beam¬
ten ansprechen, so hat derselbe, sofort vom Pferde springend, zu Fuß seiner
Herrschaft zu antworten, aber nicht vom Pferde herab. —

Dieses Alles sich eigentlich so sehr von selbst Verstehende, besonders in
einem so alten Familienbesitzthum, wie das mir von meinem hochseligen Vater
überkommene, wo der Sohn vom Vater schon die unterthänigen. sich zu seiner
Herrschaft gebührenden Manieren lernt — ist mir eine ernste Pflicht geworden,
den von mir abhängigen Beamten Und Dienerschaft anf's Neue einzuprägen-
W>e viel lieber wäre es mir. nicht erst an solche für mich so kleine und doch
für'das ganze Hahnsche so wichtige Dinge erinnern zu brauchen! — Gebt
aber die Untertänigkeit der mir von Gott unterordneten Personen erst n"
äußern Wesen, in Worten und Manieren zu ihrer von Gott ihnen gesetzten
Herrschaft verloren--so wird bald, wenn die feine äußerliche Zucht des
Menschen dahin ist, auch in sein Herz der Geist des Hochmuths und der Hof¬
fahrt einziehen--und die Diensttreue, die die Verheißung dieses und des
zukünftigen Lebens hat — immer mehr schwinden. —li"-IU


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[0318] Rücken liegend, oder das Stallpersonal stramm beide Arme militärisch anle¬ gend, sein: „Unterthänigst guten Morgen", „guten Tag" oder „guten Abend" zu sagen, dann die Meldungen zu machen — oder Befehle entgegen zu nehmen, und endlich beim Hinausgehen z. B, Abends, mit dem Gruße : „Unterthänigst gute Nacht" sich zu entfernen. 2) Jeder in meinem Brod Stehende hat, wenn er Privatbitten oder Anliegen bei seiner Herrschaft vorzubringen hat, in weißer Halsbinde und weißen Handschuhen zu erscheinen und nicht anders. — 3) An allen herrschaftlichen Geburtstagen, zu der Gratulation zu Neu¬ jahr — wird von jetzt ab Keiner herzugelassen, der anders als in weißer Halsbinde, weißen Handschuhen, und die höhern Beamten in weißen Westen selbige seiner Herrschaft ausspricht. — 4) Ebenso wünsche ich, daß alle meine Beamten an Sonn- und Fest¬ tagen in weißen Halsbinden gehen, und auch nie anders vor ihrer Herrschaft erscheinen; Alltags erscheinen sie mit meiner Genehmigung in ihrem ordent¬ lichen, einfachen Werkeltagsanzuge. 5) Begegnet ein Glied der herrschaftlichen Familie oder derselben nahe Anverwandte einer in meinem Dienst stehenden Person, so hat jeder Beamter oder Diener stehend, mit zur Herrschaft gewandtem Gesicht zu grüßen, und ebenso streng die ihm untergeordneten Leute dazu anzuhalten. — K) Beamte, denen ich Dicnstpserde halte, haben ebenfalls stehend d. h. mit ihrem Pferde Front machend, der vorübergehenden oder -fahrenden Herrschaft des Tages Zeit zu bieten. — 7) Sollte die Herrschaft, zu Fuß gehend. Jemand ihrer reitenden Beam¬ ten ansprechen, so hat derselbe, sofort vom Pferde springend, zu Fuß seiner Herrschaft zu antworten, aber nicht vom Pferde herab. — Dieses Alles sich eigentlich so sehr von selbst Verstehende, besonders in einem so alten Familienbesitzthum, wie das mir von meinem hochseligen Vater überkommene, wo der Sohn vom Vater schon die unterthänigen. sich zu seiner Herrschaft gebührenden Manieren lernt — ist mir eine ernste Pflicht geworden, den von mir abhängigen Beamten Und Dienerschaft anf's Neue einzuprägen- W>e viel lieber wäre es mir. nicht erst an solche für mich so kleine und doch für'das ganze Hahnsche so wichtige Dinge erinnern zu brauchen! — Gebt aber die Untertänigkeit der mir von Gott unterordneten Personen erst n" äußern Wesen, in Worten und Manieren zu ihrer von Gott ihnen gesetzten Herrschaft verloren--so wird bald, wenn die feine äußerliche Zucht des Menschen dahin ist, auch in sein Herz der Geist des Hochmuths und der Hof¬ fahrt einziehen--und die Diensttreue, die die Verheißung dieses und des zukünftigen Lebens hat — immer mehr schwinden. —li"-IU

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_111969/318>, abgerufen am 23.12.2024.