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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band.

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sie trügen keine Schuld an der Abwesenheit der ordnungsgemäß zur Beschlußfassung
eingeladenen Fürstlichen." So verging wieder eine ziemliche Zeit. Weiter rückten
die Fürstlichen, die ihr Unrecht wol fühlten, mit der Erklärung zu, ,,sie wollten das
hochlöbliche kurfürstliche Kollegium nicht verbinden, wie sie die bisher bestrittenen
Worte serner gebrauchen wollten, doch möchte das kurfürstliche Mainzische Direkto¬
rium einige zuverlässige Hoffnung von sich geben, daß dasselbe die gedachten tsr-
minos bisweilen xromisous brauchen wolle." Doch die Kurfürstlichen blieben fest,
"sie könnten sich zu nichts verbinden, es stünde den Fürstlichen frei, sich zu künftiger
xromisouitÄt, Hoffnung zu machen, allein das kurfürstliche Kollegium könne nichts
versprechen, sondern müßte in Allem ungebundene Hände behalten." Da wen¬
deten sich die Fürstlichen durch den Principal-Commissarius an den Kaiser und ver¬
langten seine Entscheidung. Da das ebenfalls sehr verspätete Decret des Kaisers, der
keinen Theil verletzen wollte, nach der beide Theile beruhigen sollenden Erklärung,
"daß er die promiscuMt für unpräjudicirlich halte", sofort die Wiederaufnahme der
ordentlichen Deliberationen verlangte, so fügten sich die Fürstlichen, verlangten aber,
wie sie hörten, daß zunächst das Reichsgutachten vom Mai abgefertigt werden sollte,
dieses als jetzt erledigt auf sich beruhen zu lassen und eine andre Materie in der ersten
Sitzung im November vorzunehmen. Die Kurfürstlichen setzten aber die Ausferti¬
gung des veralteten Gutachtens mit der bestrittenen Formel durch. Die Fürstlichen
begnügten sich, beim kaiserlichen Commissarius schriftlich zu erklären, daß sie die
Ausfertigung des Gutachtens nicht verlangt, sondern dasselbe zurückzulassen begehrt
hätten", wogegen die Kurfürstlichen nichts einzuwenden hatten. Welche Zähigkeit,
welche Ausdauer für eine Erbärmlichkeit, während die Wohlfahrt des Reichs auf dem
Spiele stand!

Schlimmer noch als solche lächerliche und am Ende doch noch zur Ausgleichung
gebrachte Streitigkeiten waren offenbare Gewaltthätigkeiten, die sich manchmal stär¬
kere Reichsstände gegen schwächere erlaubten, und das Schlimmste von Allem der tiefer
begründete Zwiespalt, der sich zwischen eifersüchtigen Reichsständen gleichen Ranges
entwickelte. Ein trauriges Beispiel der ersten Art kam noch während des Krieges
vor. Der Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz hatte sechs Wagen mit von Frank¬
furt nach Straßburg gehenden Mcßgütern, welche Straßburger Bürgern gehörten,
>n Frankenthal unter dem Vorwande confisciren lassen, daß der Kaiser jede Unter¬
stützung der Franzosen mit Proviant, Munition, Gewehr oder sonstigem Kriegs¬
material streng untersagt habe. Nun konnten zwar die Straßburger nachweisen,
daß sie keine Contrebande geführt und für den Weg durch das von den Franzosen
besetzte Gebiet über Landau, Weißenburg und Hagenau mit französischem Paß ver¬
sehen gewesen wären. Aber der Pfalzgraf war sehr ungnädig, wie sich die Stra߬
burger gegen die kaiserliche Anordnung um des Reiches Wohlfahrt darüber beschweren
könnten, und verlangte, sie sollten jedesmal ihre Waaren von Frankfurt, nachdem sie
sich in Frankenthal beim kurfürstl. Kricgscommissar einen Paß geholt, nach Heidel-
b"g. von da zu Wasser nach Heilbronn und dann nach Straßburg bringen, um
vom Feinde besetzte Gebiet zu meiden. Darüber beschwerten sich die Straßburger
bitter beim Reichstag, indem sie nachwiesen, daß ..öfters durch das ihnen verbotene,
von den Franzosen besetzte Gebiet Handelsartikel mit Pässen des Kriegscommissars
Frankenthal im Interesse der Pfälzer Regierung und zum Nachtheil der Straß-


sie trügen keine Schuld an der Abwesenheit der ordnungsgemäß zur Beschlußfassung
eingeladenen Fürstlichen." So verging wieder eine ziemliche Zeit. Weiter rückten
die Fürstlichen, die ihr Unrecht wol fühlten, mit der Erklärung zu, ,,sie wollten das
hochlöbliche kurfürstliche Kollegium nicht verbinden, wie sie die bisher bestrittenen
Worte serner gebrauchen wollten, doch möchte das kurfürstliche Mainzische Direkto¬
rium einige zuverlässige Hoffnung von sich geben, daß dasselbe die gedachten tsr-
minos bisweilen xromisous brauchen wolle." Doch die Kurfürstlichen blieben fest,
„sie könnten sich zu nichts verbinden, es stünde den Fürstlichen frei, sich zu künftiger
xromisouitÄt, Hoffnung zu machen, allein das kurfürstliche Kollegium könne nichts
versprechen, sondern müßte in Allem ungebundene Hände behalten." Da wen¬
deten sich die Fürstlichen durch den Principal-Commissarius an den Kaiser und ver¬
langten seine Entscheidung. Da das ebenfalls sehr verspätete Decret des Kaisers, der
keinen Theil verletzen wollte, nach der beide Theile beruhigen sollenden Erklärung,
„daß er die promiscuMt für unpräjudicirlich halte", sofort die Wiederaufnahme der
ordentlichen Deliberationen verlangte, so fügten sich die Fürstlichen, verlangten aber,
wie sie hörten, daß zunächst das Reichsgutachten vom Mai abgefertigt werden sollte,
dieses als jetzt erledigt auf sich beruhen zu lassen und eine andre Materie in der ersten
Sitzung im November vorzunehmen. Die Kurfürstlichen setzten aber die Ausferti¬
gung des veralteten Gutachtens mit der bestrittenen Formel durch. Die Fürstlichen
begnügten sich, beim kaiserlichen Commissarius schriftlich zu erklären, daß sie die
Ausfertigung des Gutachtens nicht verlangt, sondern dasselbe zurückzulassen begehrt
hätten", wogegen die Kurfürstlichen nichts einzuwenden hatten. Welche Zähigkeit,
welche Ausdauer für eine Erbärmlichkeit, während die Wohlfahrt des Reichs auf dem
Spiele stand!

Schlimmer noch als solche lächerliche und am Ende doch noch zur Ausgleichung
gebrachte Streitigkeiten waren offenbare Gewaltthätigkeiten, die sich manchmal stär¬
kere Reichsstände gegen schwächere erlaubten, und das Schlimmste von Allem der tiefer
begründete Zwiespalt, der sich zwischen eifersüchtigen Reichsständen gleichen Ranges
entwickelte. Ein trauriges Beispiel der ersten Art kam noch während des Krieges
vor. Der Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz hatte sechs Wagen mit von Frank¬
furt nach Straßburg gehenden Mcßgütern, welche Straßburger Bürgern gehörten,
>n Frankenthal unter dem Vorwande confisciren lassen, daß der Kaiser jede Unter¬
stützung der Franzosen mit Proviant, Munition, Gewehr oder sonstigem Kriegs¬
material streng untersagt habe. Nun konnten zwar die Straßburger nachweisen,
daß sie keine Contrebande geführt und für den Weg durch das von den Franzosen
besetzte Gebiet über Landau, Weißenburg und Hagenau mit französischem Paß ver¬
sehen gewesen wären. Aber der Pfalzgraf war sehr ungnädig, wie sich die Stra߬
burger gegen die kaiserliche Anordnung um des Reiches Wohlfahrt darüber beschweren
könnten, und verlangte, sie sollten jedesmal ihre Waaren von Frankfurt, nachdem sie
sich in Frankenthal beim kurfürstl. Kricgscommissar einen Paß geholt, nach Heidel-
b»g. von da zu Wasser nach Heilbronn und dann nach Straßburg bringen, um
vom Feinde besetzte Gebiet zu meiden. Darüber beschwerten sich die Straßburger
bitter beim Reichstag, indem sie nachwiesen, daß ..öfters durch das ihnen verbotene,
von den Franzosen besetzte Gebiet Handelsartikel mit Pässen des Kriegscommissars
Frankenthal im Interesse der Pfälzer Regierung und zum Nachtheil der Straß-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_111969/249>, abgerufen am 03.07.2024.