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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band.

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1846 ihren freilich unbeträchtlichen Zoll zwischen Straßburg und der Lauter
fallen. Die niederländische Regierung und Preußen vereinbarten durch einen
Schifffahrtsvertrag vom I. 1837 einzelne Zollerlcichterungen und jene hob am
8. Aug. 1850 ihren Rheinzoll mit dem im I. 1831 festgestellten äroit tixs.
zugleich auch für die Schiffe der deutschen Rheinuferstaaten auf. Auch Preu¬
ßen für sich allein verordnete manche Zollerleichterungen. Preußen, Bayern.
Würtemberg bestimmten eine gegenseitige Erlassung ihrer Schifffahrtsabgaben
mit Vorbehalt der Schiffsgebühren durch den Vertrag vom Jahre 1833 auf
dem Rhein und seinen Nebenflüssen für alle im freien Verkehr dieser Staa¬
ten sich bewegenden deutschen Erzeugnisse, welchem Vertrag auch Hessen, Ba¬
den, Nassau, Frankfurt beitraten.

Die mit dem Rhein jetzt in Mitwerbung tretenden Eisenbahnen machten
noch weiter gehende Erleichterungen nothwendig. In der Zollconserenz zu
Wiesbaden stellte die preußische Regierung den wiederholten Antrag, daß die
volle Gebühr auf die Hälfte herabgesetzt werde, doch Hessen und Nassau woll¬
ten vom Bergzoll nur Vs, vom Thalzoll nichts nachlassen. Der Beschluß setzte
fest, daß jene beiden stets den Widerspruch haltenden Staaten vom bisherigen
Antheil V->, Baden, Preußen, und Bayern V- erheben sollten. Diese Ueber-
einkunft. im April 1853 bis zum I. 1865 verlängert, stellte den Bergzoll zur
volle" Gebühr auf 96," Ces.. den Thalzoll auf 73." Ces. Doch alles dieses
waren nur halbe Maßregeln und konnte die Klagen und Forderungen des
Schiffer- und Handelsstandes nicht verstummen machen. Preußen, Bayern.
Baden und die Niederlande drängten unaufhörlich zu weiterer Zollminderung,
die französische Regierung erklärte sich zu jeder bereit, dennoch konnte seitdem
nichts erreicht werden, als die von Bayern vorgeschlagene Versetzung der rohen
Baumwolle, deren Ueberfuhr nach Süddeutschland und die Schweiz die neuen
französischen Eisenbahnen an sich zogen, in die Klasse der Viertclsgebühr.
Die Bahn von Havre über Paris nach Basel brachte im I. 1356 nur 10,770
Ctnr., im I. 1857 schon 35,528 Ctnr. roher Baumwolle und Kaffee über Basel,
Säckingen, Waldshut, Friedrichshafen in die westliche und östliche Schweiz,
über Basel und Haltringen in's badische Wiesenthal und nach Vorarlbeg, über
Kehl nach Ettlingen, Würtemberg bis nach Augsburg; auch Ludwigshafen und
Mannheim bezogen über Metz und Lorbach dieselben Waaren. Noch gefähr¬
licher drohten jetzt die deutschen Eisenbahnen, die von Bremen durch Bayern,
Würtemberg und Baden in die Schweiz und nach Oestreich die übermeerischen
Waaren brachten. Endlich trug Baden wieder auf der im I. 1859 gehalte¬
nen Zollconserenz daraus an. daß die volle Gebühr des Bergzolls auf V" he^b'
gesetzt werde und Preußen verlangte dasselbe für den Thalzoll. Hessen und
Nassau wollten aber diesen unverändert lassen und jenen für sie beide auf
sür die übrigen Staaten auf Vt herabsetzen, dagegen, wie wir oben gesehen


1846 ihren freilich unbeträchtlichen Zoll zwischen Straßburg und der Lauter
fallen. Die niederländische Regierung und Preußen vereinbarten durch einen
Schifffahrtsvertrag vom I. 1837 einzelne Zollerlcichterungen und jene hob am
8. Aug. 1850 ihren Rheinzoll mit dem im I. 1831 festgestellten äroit tixs.
zugleich auch für die Schiffe der deutschen Rheinuferstaaten auf. Auch Preu¬
ßen für sich allein verordnete manche Zollerleichterungen. Preußen, Bayern.
Würtemberg bestimmten eine gegenseitige Erlassung ihrer Schifffahrtsabgaben
mit Vorbehalt der Schiffsgebühren durch den Vertrag vom Jahre 1833 auf
dem Rhein und seinen Nebenflüssen für alle im freien Verkehr dieser Staa¬
ten sich bewegenden deutschen Erzeugnisse, welchem Vertrag auch Hessen, Ba¬
den, Nassau, Frankfurt beitraten.

Die mit dem Rhein jetzt in Mitwerbung tretenden Eisenbahnen machten
noch weiter gehende Erleichterungen nothwendig. In der Zollconserenz zu
Wiesbaden stellte die preußische Regierung den wiederholten Antrag, daß die
volle Gebühr auf die Hälfte herabgesetzt werde, doch Hessen und Nassau woll¬
ten vom Bergzoll nur Vs, vom Thalzoll nichts nachlassen. Der Beschluß setzte
fest, daß jene beiden stets den Widerspruch haltenden Staaten vom bisherigen
Antheil V->, Baden, Preußen, und Bayern V- erheben sollten. Diese Ueber-
einkunft. im April 1853 bis zum I. 1865 verlängert, stellte den Bergzoll zur
volle» Gebühr auf 96," Ces.. den Thalzoll auf 73." Ces. Doch alles dieses
waren nur halbe Maßregeln und konnte die Klagen und Forderungen des
Schiffer- und Handelsstandes nicht verstummen machen. Preußen, Bayern.
Baden und die Niederlande drängten unaufhörlich zu weiterer Zollminderung,
die französische Regierung erklärte sich zu jeder bereit, dennoch konnte seitdem
nichts erreicht werden, als die von Bayern vorgeschlagene Versetzung der rohen
Baumwolle, deren Ueberfuhr nach Süddeutschland und die Schweiz die neuen
französischen Eisenbahnen an sich zogen, in die Klasse der Viertclsgebühr.
Die Bahn von Havre über Paris nach Basel brachte im I. 1356 nur 10,770
Ctnr., im I. 1857 schon 35,528 Ctnr. roher Baumwolle und Kaffee über Basel,
Säckingen, Waldshut, Friedrichshafen in die westliche und östliche Schweiz,
über Basel und Haltringen in's badische Wiesenthal und nach Vorarlbeg, über
Kehl nach Ettlingen, Würtemberg bis nach Augsburg; auch Ludwigshafen und
Mannheim bezogen über Metz und Lorbach dieselben Waaren. Noch gefähr¬
licher drohten jetzt die deutschen Eisenbahnen, die von Bremen durch Bayern,
Würtemberg und Baden in die Schweiz und nach Oestreich die übermeerischen
Waaren brachten. Endlich trug Baden wieder auf der im I. 1859 gehalte¬
nen Zollconserenz daraus an. daß die volle Gebühr des Bergzolls auf V« he^b'
gesetzt werde und Preußen verlangte dasselbe für den Thalzoll. Hessen und
Nassau wollten aber diesen unverändert lassen und jenen für sie beide auf
sür die übrigen Staaten auf Vt herabsetzen, dagegen, wie wir oben gesehen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_111969/138>, abgerufen am 02.10.2024.