Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. II. Band.Gebäuden, Bollwerken ?c., neue Einrichtungen, wie die Verlängerung der Bet- Außer der ordentlich bewilligten Summe sind dem Marineministerium Die Durchschnittssumme der außerordentlichen Bewilligung für die er¬ Gebäuden, Bollwerken ?c., neue Einrichtungen, wie die Verlängerung der Bet- Außer der ordentlich bewilligten Summe sind dem Marineministerium Die Durchschnittssumme der außerordentlichen Bewilligung für die er¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0416" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/111848"/> <p xml:id="ID_1411" prev="#ID_1410"> Gebäuden, Bollwerken ?c., neue Einrichtungen, wie die Verlängerung der Bet-<lb/> tingen, die Schlagbettingen, Spurwcge und viele andere Dinge, deren Auf-<lb/> zählung zu weitläufig sein würde. Zieht man alle diese Ausgaben ab, so<lb/> wird man leicht sehen, daß zum eigentlichen Bau und zur Unterhaltung der<lb/> Flotte nnr eine Summe übrig bleibt, die bei Weitem nicht hinreicht, sich der<lb/> von der Flotten-Commission beantragten Flottenstürke auch bloß zu nähern.<lb/> Dies wird um so einleuchtender, als sich die Nothwendigkeit herausstellen wird,<lb/> daß, um die Werste in den Stand zu setzen, die erforderlichen Arbeiten bei dem<lb/> Bau und der Unterhaltung der Flotte zu leisten, bedeutende Arbeiten vorge¬<lb/> nommen werden müssen, welche die Mängel zu beseitigen haben, die sich zum<lb/> größten Nachtheil für den Dienst täglich fühlbar machen. Hierzu mußte außer<lb/> den gedachten Schlagbettingcn, die schon in diesem Jahr in Angriff genommen<lb/> werden, ein ganz neues System der Anlegepfähle, eine erweiterte Maschinen-<lb/> Werkstätte . ein Schleppbetting und ein neues Dock neben dem auf der Anker-<lb/> insel gerechnet werden. Die Marine muß zwei Docks haben, denn auch hier<lb/> macht die Einführung der Schraubendampfschiffe ihren Einfluß geltend, und<lb/> das alte Dock auf Christianshafen wird in einigen Jahren einer Reparatur<lb/> bedürfen, deren es kaum werth ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_1412"> Außer der ordentlich bewilligten Summe sind dem Marineministerium<lb/> ziemlich bedeutende Summen durch außerordentliche Bewilligung zur Verfügung<lb/> gestellt worden. In den zehn Jahren von 1852 bis zum Ende des jetzt be¬<lb/> gonnenen Bienniums 1860—62, welcher Zeitraum ungefähr die Zeit in sich<lb/> faßt, in welcher man die Bildung einer Schraubendampfflotte anstrebte, sind<lb/> der Marine 2,127,645 Rchsthlr. außerordentlich zugewiesen worden. Von diesen<lb/> Summen sind inzwischen nur 300.000 Nchsthlr. ohne bestimmt angegebenen Zweck<lb/> bewilligt worden und auf das Conto für Material und Arbeitskraft übertragen.<lb/> Die übri gen Beträge wurden zu bestimmten Zwecken votirt, nämlich für die Trans¬<lb/> portflotte 263.000 Nchsthlr.. für Schraubenkanonenboote 270.000 Rchsthlr., für<lb/> den Dock und die Säge- und Hobelwerkstätte 1,174,000 Rchsthlr., für die Neu¬<lb/> buden einschließlich der Mädchenschule 70,500 Nchsthlr., für den Zollbudenbaum<lb/> 17.000 Rchsthlr.. zur Einrichtung des Dampfschiffes „Schleswig" zum Allerhöch¬<lb/> sten Gebrauch 33,145 Rchsthlr. Die drei letzten Summen können wol nur sehr<lb/> uneigentlich in Beziehung auf die Flotte oder die Werfte gebracht werden , aber<lb/> die ganze außerordentlich bewilligte Summe zeigt doch, was der Staat ohne<lb/> Schwierigkeit außer der ordentlichen Summe hat hergeben können.</p><lb/> <p xml:id="ID_1413" next="#ID_1414"> Die Durchschnittssumme der außerordentlichen Bewilligung für die er¬<lb/> wähnten zehn Jahre ist etwa 212.800 Nchsthlr. jährlich, und wenn man darauf<lb/> rechnen könnte zur Unterhaltung der Werfte, zum Betriebe und zur Verbesse¬<lb/> rung derselben, so wie zum Neubau und zur Unterhaltung der Flotte eine so<lb/> uroße Mehrbewilligung zu demjenigen zu erhalten, was bisher ordentlich^</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0416]
Gebäuden, Bollwerken ?c., neue Einrichtungen, wie die Verlängerung der Bet-
tingen, die Schlagbettingen, Spurwcge und viele andere Dinge, deren Auf-
zählung zu weitläufig sein würde. Zieht man alle diese Ausgaben ab, so
wird man leicht sehen, daß zum eigentlichen Bau und zur Unterhaltung der
Flotte nnr eine Summe übrig bleibt, die bei Weitem nicht hinreicht, sich der
von der Flotten-Commission beantragten Flottenstürke auch bloß zu nähern.
Dies wird um so einleuchtender, als sich die Nothwendigkeit herausstellen wird,
daß, um die Werste in den Stand zu setzen, die erforderlichen Arbeiten bei dem
Bau und der Unterhaltung der Flotte zu leisten, bedeutende Arbeiten vorge¬
nommen werden müssen, welche die Mängel zu beseitigen haben, die sich zum
größten Nachtheil für den Dienst täglich fühlbar machen. Hierzu mußte außer
den gedachten Schlagbettingcn, die schon in diesem Jahr in Angriff genommen
werden, ein ganz neues System der Anlegepfähle, eine erweiterte Maschinen-
Werkstätte . ein Schleppbetting und ein neues Dock neben dem auf der Anker-
insel gerechnet werden. Die Marine muß zwei Docks haben, denn auch hier
macht die Einführung der Schraubendampfschiffe ihren Einfluß geltend, und
das alte Dock auf Christianshafen wird in einigen Jahren einer Reparatur
bedürfen, deren es kaum werth ist.
Außer der ordentlich bewilligten Summe sind dem Marineministerium
ziemlich bedeutende Summen durch außerordentliche Bewilligung zur Verfügung
gestellt worden. In den zehn Jahren von 1852 bis zum Ende des jetzt be¬
gonnenen Bienniums 1860—62, welcher Zeitraum ungefähr die Zeit in sich
faßt, in welcher man die Bildung einer Schraubendampfflotte anstrebte, sind
der Marine 2,127,645 Rchsthlr. außerordentlich zugewiesen worden. Von diesen
Summen sind inzwischen nur 300.000 Nchsthlr. ohne bestimmt angegebenen Zweck
bewilligt worden und auf das Conto für Material und Arbeitskraft übertragen.
Die übri gen Beträge wurden zu bestimmten Zwecken votirt, nämlich für die Trans¬
portflotte 263.000 Nchsthlr.. für Schraubenkanonenboote 270.000 Rchsthlr., für
den Dock und die Säge- und Hobelwerkstätte 1,174,000 Rchsthlr., für die Neu¬
buden einschließlich der Mädchenschule 70,500 Nchsthlr., für den Zollbudenbaum
17.000 Rchsthlr.. zur Einrichtung des Dampfschiffes „Schleswig" zum Allerhöch¬
sten Gebrauch 33,145 Rchsthlr. Die drei letzten Summen können wol nur sehr
uneigentlich in Beziehung auf die Flotte oder die Werfte gebracht werden , aber
die ganze außerordentlich bewilligte Summe zeigt doch, was der Staat ohne
Schwierigkeit außer der ordentlichen Summe hat hergeben können.
Die Durchschnittssumme der außerordentlichen Bewilligung für die er¬
wähnten zehn Jahre ist etwa 212.800 Nchsthlr. jährlich, und wenn man darauf
rechnen könnte zur Unterhaltung der Werfte, zum Betriebe und zur Verbesse¬
rung derselben, so wie zum Neubau und zur Unterhaltung der Flotte eine so
uroße Mehrbewilligung zu demjenigen zu erhalten, was bisher ordentlich^
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