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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. I. Band.

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welches zu einer ruhigeren Erörterung zwischen Regierung und Ständen den nö¬
thigen Spielraum gewähre.

Ew. Excellenz werden leicht ermessen, wie peinlich wir uns überrascht finden
mußten. Schon find, seit den Verfassungsverheißungen von 1,851--52, neun Jahre
erfolglos verstrichen. Als vor Jahresfrist der Bundestag endlich zu executivischcn
Maßregeln übergehen wollte, wandte die tgi. herzogl. Regierung den drohenden
Schritt nur durch das Versprechen ab, daß schon in nächster Zeit Verhandlungen
mit Vertretern des Landes eröffnet "werden sollten. Auch dieses Jahr ist abgelaufen,
ohne daß irgend etwas geschehen wäre, und am Schluß wird vollends die Behaup¬
tung aufgestellt, daß die Erledigung der Sache wegen Erregtheit der öffentlichen
Stimmung unmöglich sei!

Besteht eine solche Erregtheit wirklich, so hat sie ihre Quelle grade darin, daß
die gegebenen Verheißungen noch immer der Erfüllung harren, und es ist im Ge¬
gentheil das dringendste Bedürfniß, daß diese Angelegenheit so ba-it als möglich zum
endlichen Auftrage gebracht werde.

Und in welcher Weise gedenkt die Regierung das Jnterimisticum zu regeln?
Ihre Vorschlüge in dieser Beziehung sind nicht minder unbefriedigend.

Bekanntlich hat der Bund durch seinen Beschluß v. 8. März d. I. bereits als
unumgänglich nothwendig ausgesprochen, daß für die Zwischenzeit bis zur Herstellung
eines definitiven Verfassungszustandes alle Gcsetzcsvörlagen in den gemeinsamen An¬
gelegenheiten der Monarchie, welche dem Reichsrathe zugehen, insoweit sie für Hol¬
stein Giltigkeit erhalten sollen, auch den holsteinischen Ständen vorzulegen seien, und
daß kein Gesetz über gemeinschaftliche Angelegenheiten, namentlich auch in Finanz¬
sachen, für Holstein erlassen werden dürfe, wenn es nicht die Zustimmung der Stände
des Herzogthums erhalten habe.

Die jetzigen Vorschlüge Dänemarks bleiben weit hinter dieser Anordnung zurück.
Zwar für Gesetze, welche die Personen- und Eigenthumsrechte betreffen, soll danach
den Stünden ein Zustimmungsrecht eingeräumt werden. In den Finanzangelegen-
heiten aber, und grade diese werden die wichtigste Stelle einnehmen, will man sie
nicht hören. Die Regierung will, aus eigner Machtvollkommenheit, ein AvcrsuM
festsetzen, welches von dem Herzogthum für die gemeinsamen Bedürfnisse der Monarchie,
gewissermaßen als Tribut, beizusteuern wäre. Sie will den Betrag dieses Aversi
nach denjenigen Summen bemessen, welche sie in den letzten sechs Jahren ebenfalls
ohne Bewilligung der Stände und in einer Höhe erhoben hat, die bereits Gegen¬
stand vieler Klagen geworden ist. Ueber die Verwendung jenes Aversi soll den
Stünden Holsteins keine Stimme zustehen. Nur wenn noch eine Erhöhung desselben
erheischt würde, will man hierzu ihre Zustimmung einholen.

In welche Ungleichheit der Stellung Holstein auf diese Weise im Verhältniß
den im Reichsrath vertretenen Theilen der Monarchie versetzt werden würde, leuchtet
ein. Denn der Reichsrath Hütte über die Steuern und deren Verwendung mit ent¬
scheidenden Votum zu beschließen, und es muß als eine naheliegende und gerecht¬
fertigte Besorgnis; erscheinen, daß unter solchen Verhältnissen die Finanzkräfte des
Herzogthums weniger dessen eignen Interessen, als denen der übrigen Landestheile
zu dienen haben würden.-°

Es ist hiernach offenbar eine unbegründete Voraussetzung, auf welche das Me


welches zu einer ruhigeren Erörterung zwischen Regierung und Ständen den nö¬
thigen Spielraum gewähre.

Ew. Excellenz werden leicht ermessen, wie peinlich wir uns überrascht finden
mußten. Schon find, seit den Verfassungsverheißungen von 1,851—52, neun Jahre
erfolglos verstrichen. Als vor Jahresfrist der Bundestag endlich zu executivischcn
Maßregeln übergehen wollte, wandte die tgi. herzogl. Regierung den drohenden
Schritt nur durch das Versprechen ab, daß schon in nächster Zeit Verhandlungen
mit Vertretern des Landes eröffnet "werden sollten. Auch dieses Jahr ist abgelaufen,
ohne daß irgend etwas geschehen wäre, und am Schluß wird vollends die Behaup¬
tung aufgestellt, daß die Erledigung der Sache wegen Erregtheit der öffentlichen
Stimmung unmöglich sei!

Besteht eine solche Erregtheit wirklich, so hat sie ihre Quelle grade darin, daß
die gegebenen Verheißungen noch immer der Erfüllung harren, und es ist im Ge¬
gentheil das dringendste Bedürfniß, daß diese Angelegenheit so ba-it als möglich zum
endlichen Auftrage gebracht werde.

Und in welcher Weise gedenkt die Regierung das Jnterimisticum zu regeln?
Ihre Vorschlüge in dieser Beziehung sind nicht minder unbefriedigend.

Bekanntlich hat der Bund durch seinen Beschluß v. 8. März d. I. bereits als
unumgänglich nothwendig ausgesprochen, daß für die Zwischenzeit bis zur Herstellung
eines definitiven Verfassungszustandes alle Gcsetzcsvörlagen in den gemeinsamen An¬
gelegenheiten der Monarchie, welche dem Reichsrathe zugehen, insoweit sie für Hol¬
stein Giltigkeit erhalten sollen, auch den holsteinischen Ständen vorzulegen seien, und
daß kein Gesetz über gemeinschaftliche Angelegenheiten, namentlich auch in Finanz¬
sachen, für Holstein erlassen werden dürfe, wenn es nicht die Zustimmung der Stände
des Herzogthums erhalten habe.

Die jetzigen Vorschlüge Dänemarks bleiben weit hinter dieser Anordnung zurück.
Zwar für Gesetze, welche die Personen- und Eigenthumsrechte betreffen, soll danach
den Stünden ein Zustimmungsrecht eingeräumt werden. In den Finanzangelegen-
heiten aber, und grade diese werden die wichtigste Stelle einnehmen, will man sie
nicht hören. Die Regierung will, aus eigner Machtvollkommenheit, ein AvcrsuM
festsetzen, welches von dem Herzogthum für die gemeinsamen Bedürfnisse der Monarchie,
gewissermaßen als Tribut, beizusteuern wäre. Sie will den Betrag dieses Aversi
nach denjenigen Summen bemessen, welche sie in den letzten sechs Jahren ebenfalls
ohne Bewilligung der Stände und in einer Höhe erhoben hat, die bereits Gegen¬
stand vieler Klagen geworden ist. Ueber die Verwendung jenes Aversi soll den
Stünden Holsteins keine Stimme zustehen. Nur wenn noch eine Erhöhung desselben
erheischt würde, will man hierzu ihre Zustimmung einholen.

In welche Ungleichheit der Stellung Holstein auf diese Weise im Verhältniß
den im Reichsrath vertretenen Theilen der Monarchie versetzt werden würde, leuchtet
ein. Denn der Reichsrath Hütte über die Steuern und deren Verwendung mit ent¬
scheidenden Votum zu beschließen, und es muß als eine naheliegende und gerecht¬
fertigte Besorgnis; erscheinen, daß unter solchen Verhältnissen die Finanzkräfte des
Herzogthums weniger dessen eignen Interessen, als denen der übrigen Landestheile
zu dienen haben würden.-°

Es ist hiernach offenbar eine unbegründete Voraussetzung, auf welche das Me


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[0204] welches zu einer ruhigeren Erörterung zwischen Regierung und Ständen den nö¬ thigen Spielraum gewähre. Ew. Excellenz werden leicht ermessen, wie peinlich wir uns überrascht finden mußten. Schon find, seit den Verfassungsverheißungen von 1,851—52, neun Jahre erfolglos verstrichen. Als vor Jahresfrist der Bundestag endlich zu executivischcn Maßregeln übergehen wollte, wandte die tgi. herzogl. Regierung den drohenden Schritt nur durch das Versprechen ab, daß schon in nächster Zeit Verhandlungen mit Vertretern des Landes eröffnet "werden sollten. Auch dieses Jahr ist abgelaufen, ohne daß irgend etwas geschehen wäre, und am Schluß wird vollends die Behaup¬ tung aufgestellt, daß die Erledigung der Sache wegen Erregtheit der öffentlichen Stimmung unmöglich sei! Besteht eine solche Erregtheit wirklich, so hat sie ihre Quelle grade darin, daß die gegebenen Verheißungen noch immer der Erfüllung harren, und es ist im Ge¬ gentheil das dringendste Bedürfniß, daß diese Angelegenheit so ba-it als möglich zum endlichen Auftrage gebracht werde. Und in welcher Weise gedenkt die Regierung das Jnterimisticum zu regeln? Ihre Vorschlüge in dieser Beziehung sind nicht minder unbefriedigend. Bekanntlich hat der Bund durch seinen Beschluß v. 8. März d. I. bereits als unumgänglich nothwendig ausgesprochen, daß für die Zwischenzeit bis zur Herstellung eines definitiven Verfassungszustandes alle Gcsetzcsvörlagen in den gemeinsamen An¬ gelegenheiten der Monarchie, welche dem Reichsrathe zugehen, insoweit sie für Hol¬ stein Giltigkeit erhalten sollen, auch den holsteinischen Ständen vorzulegen seien, und daß kein Gesetz über gemeinschaftliche Angelegenheiten, namentlich auch in Finanz¬ sachen, für Holstein erlassen werden dürfe, wenn es nicht die Zustimmung der Stände des Herzogthums erhalten habe. Die jetzigen Vorschlüge Dänemarks bleiben weit hinter dieser Anordnung zurück. Zwar für Gesetze, welche die Personen- und Eigenthumsrechte betreffen, soll danach den Stünden ein Zustimmungsrecht eingeräumt werden. In den Finanzangelegen- heiten aber, und grade diese werden die wichtigste Stelle einnehmen, will man sie nicht hören. Die Regierung will, aus eigner Machtvollkommenheit, ein AvcrsuM festsetzen, welches von dem Herzogthum für die gemeinsamen Bedürfnisse der Monarchie, gewissermaßen als Tribut, beizusteuern wäre. Sie will den Betrag dieses Aversi nach denjenigen Summen bemessen, welche sie in den letzten sechs Jahren ebenfalls ohne Bewilligung der Stände und in einer Höhe erhoben hat, die bereits Gegen¬ stand vieler Klagen geworden ist. Ueber die Verwendung jenes Aversi soll den Stünden Holsteins keine Stimme zustehen. Nur wenn noch eine Erhöhung desselben erheischt würde, will man hierzu ihre Zustimmung einholen. In welche Ungleichheit der Stellung Holstein auf diese Weise im Verhältniß den im Reichsrath vertretenen Theilen der Monarchie versetzt werden würde, leuchtet ein. Denn der Reichsrath Hütte über die Steuern und deren Verwendung mit ent¬ scheidenden Votum zu beschließen, und es muß als eine naheliegende und gerecht¬ fertigte Besorgnis; erscheinen, daß unter solchen Verhältnissen die Finanzkräfte des Herzogthums weniger dessen eignen Interessen, als denen der übrigen Landestheile zu dienen haben würden.-° Es ist hiernach offenbar eine unbegründete Voraussetzung, auf welche das Me

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_110893/204>, abgerufen am 25.08.2024.