Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. IV. Band.Die Zukunft des Zollvereins. 2.") Die Organe, durch welche der Zollverein seine Angelegenheiten besorgt, Das Centralbureau in Berlin, welches die vierteljährlichen provi¬ Die Geueralconserenz der Bevollmächtigten, welche regelmäßig Um diese Einrichtungen unter den Begriff einer Organisation zu ') Wir bitten, im ersten Abschnitte folgende Gehfehler zu berichtigen: " Seite 3 in der Anmerkung, Zeile 1, statt "Versammlungen l, "Bcrhandlungm," S. 7. Zeile 9 u, 10 v. o, statt "anderen" l, "modernen" Staaten, Zeile 18 v, o, statt "Anbisse" l, "Anlässe," Seite 9 Zeile 14 v, u. statt "betrafen" l, "beherrschte," Grenzboten IV, 1860. K
Die Zukunft des Zollvereins. 2.") Die Organe, durch welche der Zollverein seine Angelegenheiten besorgt, Das Centralbureau in Berlin, welches die vierteljährlichen provi¬ Die Geueralconserenz der Bevollmächtigten, welche regelmäßig Um diese Einrichtungen unter den Begriff einer Organisation zu ') Wir bitten, im ersten Abschnitte folgende Gehfehler zu berichtigen: " Seite 3 in der Anmerkung, Zeile 1, statt „Versammlungen l, „Bcrhandlungm," S. 7. Zeile 9 u, 10 v. o, statt „anderen" l, „modernen" Staaten, Zeile 18 v, o, statt „Anbisse" l, „Anlässe," Seite 9 Zeile 14 v, u. statt „betrafen" l, „beherrschte," Grenzboten IV, 1860. K
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Die Zukunft des Zollvereins.
2.")
Die Organe, durch welche der Zollverein seine Angelegenheiten besorgt,
sind folgende:
Das Centralbureau in Berlin, welches die vierteljährlichen provi¬
sorischen Abrechnungen zwischen den vereinigten Staaten (dies ist der offi-
cielle, glücklich gewühlte Ausdruck) fertigt und die definitiven Jahresabrech¬
nungen vorbereitet;
Die Geueralconserenz der Bevollmächtigten, welche regelmäßig
jedes Jahr in den ersten Tagen des Juni zusammentritt, die definitive Jahres¬
abrechnung feststellt, über Abänderungen der bestehenden Vorschriften und An¬
ordnungen, einschließlich des Tarifs, überhaupt über zweckmüßige Entwicklung
und Ausbildung des Handels- und Zollsystems beräth und —jedoch nur unter
Uebereinstimmung sämmtlicher Mitglieder — beschließt; endlich über
Beschwerden und Mängel, Wünsche und Vorschläge in Betreff der Vereins¬
angelegenheiten verhandelt, Dringende Fülle (z. B. Pferdeausfuhrverbot)
werden auf diplomatischem Wege oder durch Berufung außerordent¬
licher Konferenzen erledigt, mit Detailausführungen beschüftigen sich
gemeinschaftliche Commissäre. Zur Controle haben die Mitglieder
die Befugniß, gegenseitig Controleure zu den Hauptzollämtern, Bevollmäch¬
tigte zu den Zolldirectionen anderer Vereinsglieder zu entsenden.
Um diese Einrichtungen unter den Begriff einer Organisation zu
bringen, muß man denselben in einem ungewöhnlich weiten Sinne auffassen.
Die einzige ständige Behörde, das Centralbureau in Berlin, hat es ausschlie߬
lich mit Ziffern und Tabellen zu thun; die Konferenzen registriren die nach den
Negierungsinstructionen abzugebenden Stimmen der Mitglieder und eignen sich
nicht zur Leitung der Verwaltung. Die Summe ihrer gesetzgeberischen
') Wir bitten, im ersten Abschnitte folgende Gehfehler zu berichtigen:
"
Seite 3 in der Anmerkung, Zeile 1, statt „Versammlungen l, „Bcrhandlungm," S. 7.
Zeile 9 u, 10 v. o, statt „anderen" l, „modernen" Staaten, Zeile 18 v, o, statt „Anbisse"
l, „Anlässe," Seite 9 Zeile 14 v, u. statt „betrafen" l, „beherrschte,"
Grenzboten IV, 1860. K
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