Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. IV. Band.im ersten Entwurf nach der ungarischen Verfassung in das Jahr 1847 ') Das Manuscript gedruckt bei Gottlieb Haase's Söhne in Prag, "> Süddeutsche Zeitung Ur, 219,
im ersten Entwurf nach der ungarischen Verfassung in das Jahr 1847 ') Das Manuscript gedruckt bei Gottlieb Haase's Söhne in Prag, "> Süddeutsche Zeitung Ur, 219,
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im ersten Entwurf nach der ungarischen Verfassung in das Jahr 1847
zurücklangen, nach der Einberufung des alten Landtags, „Die Anerkennung
der his>ousch-politisckeu Individualität der einzelnen Länder" würde sich nur
durch die Anknüpfung „an früher bestandene historische Institutionen" ver¬
wirklichen, grade so wie der eiste Entwurf auf dem Princip der Continuität
des rechtlichen Bestandes fußte. In diesem Sinne waren auch dort alle Länder
gleichgestellt. Nur die einheitliche Spitze eines Reichstags, dem man früher
außer unvermeidlichen Angelegenheiten des Gesaniintstaates dasjenige anheim
geben wollte, was die Landtage, vor allem der ungarische, an ihn abgeben
werden, ist rücksichtsvoll vermieden. Die Erhaltung des Körpers, dem sie
selbst anzugehören die Ehre haben, genügte den Hofleuten zur ,,Vertretung
des gemeinsamen staatsrechtlichen Verbandes". Dieser Aufstellung trat nach
reiflicher Erwägung auch Graf Clam-Martinitz bei, denn sein System mit dem
überwuchernden Einfluß der alten Gutsherren in den Kreiscongregationen und
der uugarilchen Localantonomie paßte scheinbar ja auch in diese Form/)
Das kroatische Project") hielt die historischen Crinnernngen nur mäßig auf¬
recht, es zeichnet sich durch die Bildung von fünf Krongebicten und die Be¬
rücksichtigung der Nationalgerechtsame aus, und hält durch einen Reichscongreß
mit Abgeordneten der Landtage wie aller Gaue, Comitate und Zungen an
einem Gesammltöiper fest. Einer freieren Ansicht scheint das ,,Minoritäts-
gntachlen" des reichsräthlichen Ausschußes zu huldigen. Nicht nur die Bitte
um eine neue Schöpfung, die der Kaiser aus seiner Machtvollkommenheit ge¬
währen soll, und die Betonung der erweiterten Rechte des Reichsraths als
Beginn neuer politischer Institutionen, sondern namentlich der Schlußantrag
aus Vertretung aller Interessen der Bevölkerung in der Gemeinde, im Land¬
tage und im Reichsrathe weisen aus eine wirkliche Volksvertretung hin. Die
Zurückhnltuug, womit die Andeutungen ausgesprochen sind, die Bezugnahme
auf des Kaiseis eigene Ansprache zur Begründung ihrer Berechtigung, die be-
hntscune Vermeidung jenes verhängnißvollen Wortes, das in hohen und höch¬
sten Kreisen nur mir Schecken vernommen wird, erproben zur Genüge, in
welcher Weise das freie Wort gestattet ist. Der Minoritätsantrag erinnert
u»s an die Worte eines hochbegabten Mannes, den seine Stellung und Er¬
fahrung wol befähigten ein einsichtsvolles Urtheil zu fällen; wir meinen den
Freiherrn v. Brück, Ihm gilt der städtische und ländliche Mittelstand als der
Haupiträger der Urpi odnction, der Industrie, des Handels und der Schiffahrt,
kurz als der Kern des östreichischen Volkes. Hieraus folgt uach ihm der wich¬
tige allgemeine Grundsatz; „eine gesunde, lebensfähige Constituirung des
Reichs darf nickt auf die altständische Gliederung zurückgreifen, sondern muß
') Das Manuscript gedruckt bei Gottlieb Haase's Söhne in Prag,
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