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Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. IV. Band.

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dem er ihm bemerkt, daß solche Einladungen hier nicht in der Ordnung seien,
an ihn das Verlangen stellte, unter die vorzutragenden Musikstücke auch den
"Tapperen Landsoldat" aufzunehmen. Lindau weigerte sich dessen: er wolle
keine politischen Lieder spielen. Nun, so solle er wenigstens das dünische Natio¬
nallied "Kong Christian stob vet holen Mast" geben, sagte der Bürgermeister,
und um nicht der Erlaubniß Concerte zu geben, verlustig zu gehn, mußte jener
sich fügen. >

Während das gesammte deutsche Volk bis zu den fernsten Inseln und bis
in die Hinterwüldcr Amerikas hinein den Schillertag festlich beging, durfte in
Apenrade eine Feier nicht stattfinden. Eine Gesellschaft hatte auf den zehnten
November einen Ball angesetzt. Kaum kommt dies der Polizei zu Ohren, als sie
- den Vorsteher rufen laßt und denselben einem förmlichen Verhör unterwirft, ob
damit nicht eine Demonstration beabsichtigt sei. Darüber beruhigt, verbietet
der Bürgermeister jeden etwaigen Toast auf Schiller, und so mußte man sich
begnügen, den Manen des Nationaldichters eine stille Libation zu weihen.

In ähnlicher Weise verfährt das T'änenthnm in andern Städten des
Herzogtums gegen die Deutschen, und wenn es ihm gelungen ist. die Einen
und die Andern einzuschüchtern, so versucht doch noch immer die große Mehr¬
zahl auch in den kleinen Dingen des Alltagslebens nach Kräften Opposition
zu machen, und von einer Verschmelzung der Parteien ist auch in dieser Be¬
ziehung nicht entfernt die Rede. Eine Reaction, eine Restauration des alten
Verhältnisses würde von der großen Mehrzahl der Schleswiger mit dem Gefühl
willkommen geheißen werden, mit dem ein vom Alp Gedrückter den Morgen
begrüßt, der ihn von seiner Last befreit. Die letzte fchleswigfche Stündcverscnnm-
lung hat uns nicht im Unklaren darüber gelassen, was der Wille des Landes
ist. Selbst die Dänen in derselben leugneten nicht, daß, wenn das Sprach-
rescript der Abstimmung des Volkes in den betreffenden Bezirken unterworfen
würde, der Fall desselben unzweifelhaft wäre. Nicht viel weniger stark hat sich
in den Wahlen die öffentliche Meinung gegen andere seit 1851 verfügte Ma߬
regeln ausgesprochen. Käme es auf die Stände an, wäre Schleswig organi-
sirt, wie es nach den dem Patent von 1852 vorausgcgangncn Verhandlungen
sein sollte, hätten seine Vertreter dieselben Rechte, wie die des Königreichs, so
fiele der Reichsrath, der Gesammtstaat und alles, was damit zusammenhängt,
alles was Schleswig von Holstein trennt, vermuthlich schon in den ersten
Tagen der nächsten Session der Stunde vor dem Votum einer Majorität, die
mehr als zwei Drittel der Bewohner des Landes und unter diesen die wohl¬
habendsten und intelligentesten vertritt, in Nichts zusammen.

Holstein und Schleswig sollten gleichberechtigt sein. Für Holstein und
Lauenburg ist die Gesammtstaalsverfassung aufgehoben, also ist sie auch für
Schleswig aufzuheben. Die Verordnung von 1855, welche jene Verfassung


dem er ihm bemerkt, daß solche Einladungen hier nicht in der Ordnung seien,
an ihn das Verlangen stellte, unter die vorzutragenden Musikstücke auch den
„Tapperen Landsoldat" aufzunehmen. Lindau weigerte sich dessen: er wolle
keine politischen Lieder spielen. Nun, so solle er wenigstens das dünische Natio¬
nallied „Kong Christian stob vet holen Mast" geben, sagte der Bürgermeister,
und um nicht der Erlaubniß Concerte zu geben, verlustig zu gehn, mußte jener
sich fügen. >

Während das gesammte deutsche Volk bis zu den fernsten Inseln und bis
in die Hinterwüldcr Amerikas hinein den Schillertag festlich beging, durfte in
Apenrade eine Feier nicht stattfinden. Eine Gesellschaft hatte auf den zehnten
November einen Ball angesetzt. Kaum kommt dies der Polizei zu Ohren, als sie
- den Vorsteher rufen laßt und denselben einem förmlichen Verhör unterwirft, ob
damit nicht eine Demonstration beabsichtigt sei. Darüber beruhigt, verbietet
der Bürgermeister jeden etwaigen Toast auf Schiller, und so mußte man sich
begnügen, den Manen des Nationaldichters eine stille Libation zu weihen.

In ähnlicher Weise verfährt das T'änenthnm in andern Städten des
Herzogtums gegen die Deutschen, und wenn es ihm gelungen ist. die Einen
und die Andern einzuschüchtern, so versucht doch noch immer die große Mehr¬
zahl auch in den kleinen Dingen des Alltagslebens nach Kräften Opposition
zu machen, und von einer Verschmelzung der Parteien ist auch in dieser Be¬
ziehung nicht entfernt die Rede. Eine Reaction, eine Restauration des alten
Verhältnisses würde von der großen Mehrzahl der Schleswiger mit dem Gefühl
willkommen geheißen werden, mit dem ein vom Alp Gedrückter den Morgen
begrüßt, der ihn von seiner Last befreit. Die letzte fchleswigfche Stündcverscnnm-
lung hat uns nicht im Unklaren darüber gelassen, was der Wille des Landes
ist. Selbst die Dänen in derselben leugneten nicht, daß, wenn das Sprach-
rescript der Abstimmung des Volkes in den betreffenden Bezirken unterworfen
würde, der Fall desselben unzweifelhaft wäre. Nicht viel weniger stark hat sich
in den Wahlen die öffentliche Meinung gegen andere seit 1851 verfügte Ma߬
regeln ausgesprochen. Käme es auf die Stände an, wäre Schleswig organi-
sirt, wie es nach den dem Patent von 1852 vorausgcgangncn Verhandlungen
sein sollte, hätten seine Vertreter dieselben Rechte, wie die des Königreichs, so
fiele der Reichsrath, der Gesammtstaat und alles, was damit zusammenhängt,
alles was Schleswig von Holstein trennt, vermuthlich schon in den ersten
Tagen der nächsten Session der Stunde vor dem Votum einer Majorität, die
mehr als zwei Drittel der Bewohner des Landes und unter diesen die wohl¬
habendsten und intelligentesten vertritt, in Nichts zusammen.

Holstein und Schleswig sollten gleichberechtigt sein. Für Holstein und
Lauenburg ist die Gesammtstaalsverfassung aufgehoben, also ist sie auch für
Schleswig aufzuheben. Die Verordnung von 1855, welche jene Verfassung


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_110347/32>, abgerufen am 15.01.2025.