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Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band.

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Gegen die neue Bibelgesellschaft, die der Regierung danisiren hilft, indem sie
unter anderen die von Kopenhagen octroyirtcn neuen Ortsnamen anwendet,
haben die Dänen nichts einzuwenden.

Wir erinnern sodann an das Verbot einer Anzahl von Vereinen, welche
Pertinenzien der Universität Kiel, einer beiden Herzogthümer gemeinsamen An¬
stalt, sind, deren Erhaltung als einer solchen von der Regierung ausdrücklich
verheißen wurde. Dahin geboren: Die Schleswig-holstein-lauenburgischc Gesell¬
schaft für vaterländische Geschichte, die Schleswig-holstein-lauenburgische Gesell¬
schaft für Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer und der kieler
Kunstverein, Die erste dieser Gesellschaften. 1833 zusammengetreten, hatte den
König Friedrich den Sechsten zum Protector, seinen Nachfolger an der Spitze
ihrer Ehrenmitglieder. Ihr Zweck ist ein rein wissenschaftlicher: Aufhellung der
Vorzeit der genannten drei Länder. Im Fall der Auflösung des Vereins über¬
weist das Statut die Gelder, Papiere und Effecten desselben der kieler Hoch¬
schule. Die zunächst nach dieser genannte Gesellschaft wurde 1834 bestätigt.
Ihre Sammlungen sollen statutenmäßig als öffentliches Eigenthum und als
Zubehör der kieler Universitätsbibliothek betrachtet werden, und stehen unter
der Aufsicht des Kurators der Hochschule. Zur Förderung der Bestrebungen
des Vereins wurden noch 1856 Summen aus dem Budget der Universität, zu
welchem das Herzogthum Schleswig beiträgt, vom König bewilligt. Kein Un¬
parteiischer wird behaupten wollen, daß diese Gesellschaft sich jemals irgendwie
mit Politik abgegeben hätte. Der Kunstverein endlich, 1843 gegründet, wird
ebenfalls aus öffentlichen Mitteln unterstützt und ist ebenfalls mit der Univer¬
sität Kiel verbunden. Der König bewilligte ihm seit 1855 jährliche Beiträge
und steht seit 1857 an der Spitze seiner Mitglieder. Niemals ist in dieser
ausschließlich der Förderung der Kunst und des Verstünduisfts derselben im
Volke gewidmeten Gesellschaft irgend eine Tendenz zu bemerken gewesen, welche
ein vernünftig Urtheilender als eine politische hätte bezeichnen mögen. Nur
einer ähnlichen dänischen Spürnase, wie der oben erwähnten, konnte es gelingen,
aus einem Paragraph der Statuten, welcher die Bildergallerie zu einem "Annex
der Universität" und zum "Eigenthum des Landes für ewige Zeiten" erklärte,
Schleswig-holsteinische Absichten herauszudüfteln und aus dem Umstände, daß
der Verein der Verbindung deutscher Kunstvereine beitrat, die staatsgefährliche
Tendenz hervorzuscharren, Schleswig als Anhängsel von Holstein unter die Rubrik
Deutschland fallen zu lassen. Gleichwol wurden durch eine Ministerialbekannt-
machung vom 23. December 1858 die erwähnten Vereine für Schleswig ver¬
boten und damit die Gemeinschaftlichkeit der Universität theilweise aufgehoben.

Durch denselben Erlaß unterdrückte die Negierung einen Verein zur Ver¬
breitung naturwissenschaftlicher Kenntnisse und den Verein für Gartenbau in den
Herzogthümern Schleswig, Holstein und Lauenburg, ebenfalls nur hinsichtlich


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Gegen die neue Bibelgesellschaft, die der Regierung danisiren hilft, indem sie
unter anderen die von Kopenhagen octroyirtcn neuen Ortsnamen anwendet,
haben die Dänen nichts einzuwenden.

Wir erinnern sodann an das Verbot einer Anzahl von Vereinen, welche
Pertinenzien der Universität Kiel, einer beiden Herzogthümer gemeinsamen An¬
stalt, sind, deren Erhaltung als einer solchen von der Regierung ausdrücklich
verheißen wurde. Dahin geboren: Die Schleswig-holstein-lauenburgischc Gesell¬
schaft für vaterländische Geschichte, die Schleswig-holstein-lauenburgische Gesell¬
schaft für Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer und der kieler
Kunstverein, Die erste dieser Gesellschaften. 1833 zusammengetreten, hatte den
König Friedrich den Sechsten zum Protector, seinen Nachfolger an der Spitze
ihrer Ehrenmitglieder. Ihr Zweck ist ein rein wissenschaftlicher: Aufhellung der
Vorzeit der genannten drei Länder. Im Fall der Auflösung des Vereins über¬
weist das Statut die Gelder, Papiere und Effecten desselben der kieler Hoch¬
schule. Die zunächst nach dieser genannte Gesellschaft wurde 1834 bestätigt.
Ihre Sammlungen sollen statutenmäßig als öffentliches Eigenthum und als
Zubehör der kieler Universitätsbibliothek betrachtet werden, und stehen unter
der Aufsicht des Kurators der Hochschule. Zur Förderung der Bestrebungen
des Vereins wurden noch 1856 Summen aus dem Budget der Universität, zu
welchem das Herzogthum Schleswig beiträgt, vom König bewilligt. Kein Un¬
parteiischer wird behaupten wollen, daß diese Gesellschaft sich jemals irgendwie
mit Politik abgegeben hätte. Der Kunstverein endlich, 1843 gegründet, wird
ebenfalls aus öffentlichen Mitteln unterstützt und ist ebenfalls mit der Univer¬
sität Kiel verbunden. Der König bewilligte ihm seit 1855 jährliche Beiträge
und steht seit 1857 an der Spitze seiner Mitglieder. Niemals ist in dieser
ausschließlich der Förderung der Kunst und des Verstünduisfts derselben im
Volke gewidmeten Gesellschaft irgend eine Tendenz zu bemerken gewesen, welche
ein vernünftig Urtheilender als eine politische hätte bezeichnen mögen. Nur
einer ähnlichen dänischen Spürnase, wie der oben erwähnten, konnte es gelingen,
aus einem Paragraph der Statuten, welcher die Bildergallerie zu einem „Annex
der Universität" und zum „Eigenthum des Landes für ewige Zeiten" erklärte,
Schleswig-holsteinische Absichten herauszudüfteln und aus dem Umstände, daß
der Verein der Verbindung deutscher Kunstvereine beitrat, die staatsgefährliche
Tendenz hervorzuscharren, Schleswig als Anhängsel von Holstein unter die Rubrik
Deutschland fallen zu lassen. Gleichwol wurden durch eine Ministerialbekannt-
machung vom 23. December 1858 die erwähnten Vereine für Schleswig ver¬
boten und damit die Gemeinschaftlichkeit der Universität theilweise aufgehoben.

Durch denselben Erlaß unterdrückte die Negierung einen Verein zur Ver¬
breitung naturwissenschaftlicher Kenntnisse und den Verein für Gartenbau in den
Herzogthümern Schleswig, Holstein und Lauenburg, ebenfalls nur hinsichtlich


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[0495] Gegen die neue Bibelgesellschaft, die der Regierung danisiren hilft, indem sie unter anderen die von Kopenhagen octroyirtcn neuen Ortsnamen anwendet, haben die Dänen nichts einzuwenden. Wir erinnern sodann an das Verbot einer Anzahl von Vereinen, welche Pertinenzien der Universität Kiel, einer beiden Herzogthümer gemeinsamen An¬ stalt, sind, deren Erhaltung als einer solchen von der Regierung ausdrücklich verheißen wurde. Dahin geboren: Die Schleswig-holstein-lauenburgischc Gesell¬ schaft für vaterländische Geschichte, die Schleswig-holstein-lauenburgische Gesell¬ schaft für Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer und der kieler Kunstverein, Die erste dieser Gesellschaften. 1833 zusammengetreten, hatte den König Friedrich den Sechsten zum Protector, seinen Nachfolger an der Spitze ihrer Ehrenmitglieder. Ihr Zweck ist ein rein wissenschaftlicher: Aufhellung der Vorzeit der genannten drei Länder. Im Fall der Auflösung des Vereins über¬ weist das Statut die Gelder, Papiere und Effecten desselben der kieler Hoch¬ schule. Die zunächst nach dieser genannte Gesellschaft wurde 1834 bestätigt. Ihre Sammlungen sollen statutenmäßig als öffentliches Eigenthum und als Zubehör der kieler Universitätsbibliothek betrachtet werden, und stehen unter der Aufsicht des Kurators der Hochschule. Zur Förderung der Bestrebungen des Vereins wurden noch 1856 Summen aus dem Budget der Universität, zu welchem das Herzogthum Schleswig beiträgt, vom König bewilligt. Kein Un¬ parteiischer wird behaupten wollen, daß diese Gesellschaft sich jemals irgendwie mit Politik abgegeben hätte. Der Kunstverein endlich, 1843 gegründet, wird ebenfalls aus öffentlichen Mitteln unterstützt und ist ebenfalls mit der Univer¬ sität Kiel verbunden. Der König bewilligte ihm seit 1855 jährliche Beiträge und steht seit 1857 an der Spitze seiner Mitglieder. Niemals ist in dieser ausschließlich der Förderung der Kunst und des Verstünduisfts derselben im Volke gewidmeten Gesellschaft irgend eine Tendenz zu bemerken gewesen, welche ein vernünftig Urtheilender als eine politische hätte bezeichnen mögen. Nur einer ähnlichen dänischen Spürnase, wie der oben erwähnten, konnte es gelingen, aus einem Paragraph der Statuten, welcher die Bildergallerie zu einem „Annex der Universität" und zum „Eigenthum des Landes für ewige Zeiten" erklärte, Schleswig-holsteinische Absichten herauszudüfteln und aus dem Umstände, daß der Verein der Verbindung deutscher Kunstvereine beitrat, die staatsgefährliche Tendenz hervorzuscharren, Schleswig als Anhängsel von Holstein unter die Rubrik Deutschland fallen zu lassen. Gleichwol wurden durch eine Ministerialbekannt- machung vom 23. December 1858 die erwähnten Vereine für Schleswig ver¬ boten und damit die Gemeinschaftlichkeit der Universität theilweise aufgehoben. Durch denselben Erlaß unterdrückte die Negierung einen Verein zur Ver¬ breitung naturwissenschaftlicher Kenntnisse und den Verein für Gartenbau in den Herzogthümern Schleswig, Holstein und Lauenburg, ebenfalls nur hinsichtlich 61*

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_109805/495>, abgerufen am 04.07.2024.