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Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band.

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zählen, die von Rechts wegen zu solchen Arbeiten berechtigt sind, aber zum
großen Schaden für diese bedürftigen Weißen durch die freien Neger ausge¬
schlossen werden. Selbst wenn der freie Neger derartige Arbeiten ebenso gut
verrichten würde, wie die Weißen, so könnte daraus noch kein gerechtfertigter
Grund gegen die Bedürfnisse und Interessen der armen Weißen hergeleitet
werden. Ein solches Vordringen ist beleidigend für unsere Bürger; denn es
würde die Rechtfertigung darauf begründen, daß der freie Neger und der
Weiße gleich seien. Dem freien Neger zu erlauben, mit dem weißen Bürger
in industrieller Beziehung in Concurrenz zu treten, ist aber eine grobe Un¬
gerechtigkeit von Seifen des Staats. Das ist ein Verhältniß, an welches
weder die Gründer der Bundesverfassung noch die Gründer unsrer speciellen
Staatsverfassung je gedacht haben. Es ist überflüssig die Thatsache zu ver¬
schleiern, daß Sklaverei und freies Negerthum nicht länger gleichzeitig in die¬
sem Staate bestehen können. Eins muß dem andern weichen. Die Aufhebung
des freien Negerthums ist zum Schutze des Eigenthums an Sklaven, wie zum
Schutze der Rechte unserer weißen Arbeiterbevölkerung nothwendig. Es hilft
keine vermittelnde Gesetzgebung mehr dieser Frage gegenüber. Wenn der
Staat seine Integrität, als getreuer Verbündeter des Südens aufrecht erhalten
will, muß er, sobald wie irgend möglich, das freie Negerthum innerhalb
seiner Grenzen aufheben. Wir bitten daher: diese Versammlung wollte ge¬
setzlich bestimmen, daß alle unsere freien Neger für Lebenszeit zu Sklaven
unsrer Bürger erklärt werden."

Während in so unerhörter Weise die Begriffe der südlichen Sklavenhalter
sich verwirren und die innern politischen und gesellschaftlichen Zustände der
Vereinigten Staaten, wie das Vertrauen auf eine längere Erhaltung friedlicher
staatlicher und gesunder wirthschaftlicher Verhältnisse erschüttern, -- ist in der
letztern Zeit neuer Gährungsstoff hinzugekommen.

Nach den neuesten Nachrichten hat sich nämlich die Legislatur Nebrascas
gegen die Sklaverei erklärt. Dieses Gebiet ward bekanntlich unter der soge¬
nannten Nebrascabill organisirt, welche ihre wahre Absicht, den sämmtlichen-
Territorien die Sklaverei aufzuzwängen, unter der Bestimmung verschleierte,
daß es der Majorität ihrer Bewohner überlassen bleiben sollte, die Sklaverei
einzuführen oder auszuschließen. Nebrasca liegt nordwestlich von Missouri,
sein Klima und seine Productionsbcdingungen machen die Sklaverei unvor-
theilhaft. Um also diesem Nachtheile zu entgehen und sich die Segnungen
eines Freistaats zu sichern, schloß die Legislatur des Territoriums die Sklaverei
aus, indem sie von dem auch ihr bewilligten constitutionellen Rechte Gebrauch
machte. Gleichwol belegte Buchanans Gouverneur, Black, diesen Beschluß mit
seinem Veto und erklärte ihn sür mconstitutioncll, weil nach der Entscheidung
des obersten Gerichtshofs in dem Falle Dred Scotts die Sklaverei der normale


zählen, die von Rechts wegen zu solchen Arbeiten berechtigt sind, aber zum
großen Schaden für diese bedürftigen Weißen durch die freien Neger ausge¬
schlossen werden. Selbst wenn der freie Neger derartige Arbeiten ebenso gut
verrichten würde, wie die Weißen, so könnte daraus noch kein gerechtfertigter
Grund gegen die Bedürfnisse und Interessen der armen Weißen hergeleitet
werden. Ein solches Vordringen ist beleidigend für unsere Bürger; denn es
würde die Rechtfertigung darauf begründen, daß der freie Neger und der
Weiße gleich seien. Dem freien Neger zu erlauben, mit dem weißen Bürger
in industrieller Beziehung in Concurrenz zu treten, ist aber eine grobe Un¬
gerechtigkeit von Seifen des Staats. Das ist ein Verhältniß, an welches
weder die Gründer der Bundesverfassung noch die Gründer unsrer speciellen
Staatsverfassung je gedacht haben. Es ist überflüssig die Thatsache zu ver¬
schleiern, daß Sklaverei und freies Negerthum nicht länger gleichzeitig in die¬
sem Staate bestehen können. Eins muß dem andern weichen. Die Aufhebung
des freien Negerthums ist zum Schutze des Eigenthums an Sklaven, wie zum
Schutze der Rechte unserer weißen Arbeiterbevölkerung nothwendig. Es hilft
keine vermittelnde Gesetzgebung mehr dieser Frage gegenüber. Wenn der
Staat seine Integrität, als getreuer Verbündeter des Südens aufrecht erhalten
will, muß er, sobald wie irgend möglich, das freie Negerthum innerhalb
seiner Grenzen aufheben. Wir bitten daher: diese Versammlung wollte ge¬
setzlich bestimmen, daß alle unsere freien Neger für Lebenszeit zu Sklaven
unsrer Bürger erklärt werden."

Während in so unerhörter Weise die Begriffe der südlichen Sklavenhalter
sich verwirren und die innern politischen und gesellschaftlichen Zustände der
Vereinigten Staaten, wie das Vertrauen auf eine längere Erhaltung friedlicher
staatlicher und gesunder wirthschaftlicher Verhältnisse erschüttern, — ist in der
letztern Zeit neuer Gährungsstoff hinzugekommen.

Nach den neuesten Nachrichten hat sich nämlich die Legislatur Nebrascas
gegen die Sklaverei erklärt. Dieses Gebiet ward bekanntlich unter der soge¬
nannten Nebrascabill organisirt, welche ihre wahre Absicht, den sämmtlichen-
Territorien die Sklaverei aufzuzwängen, unter der Bestimmung verschleierte,
daß es der Majorität ihrer Bewohner überlassen bleiben sollte, die Sklaverei
einzuführen oder auszuschließen. Nebrasca liegt nordwestlich von Missouri,
sein Klima und seine Productionsbcdingungen machen die Sklaverei unvor-
theilhaft. Um also diesem Nachtheile zu entgehen und sich die Segnungen
eines Freistaats zu sichern, schloß die Legislatur des Territoriums die Sklaverei
aus, indem sie von dem auch ihr bewilligten constitutionellen Rechte Gebrauch
machte. Gleichwol belegte Buchanans Gouverneur, Black, diesen Beschluß mit
seinem Veto und erklärte ihn sür mconstitutioncll, weil nach der Entscheidung
des obersten Gerichtshofs in dem Falle Dred Scotts die Sklaverei der normale


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[0438] zählen, die von Rechts wegen zu solchen Arbeiten berechtigt sind, aber zum großen Schaden für diese bedürftigen Weißen durch die freien Neger ausge¬ schlossen werden. Selbst wenn der freie Neger derartige Arbeiten ebenso gut verrichten würde, wie die Weißen, so könnte daraus noch kein gerechtfertigter Grund gegen die Bedürfnisse und Interessen der armen Weißen hergeleitet werden. Ein solches Vordringen ist beleidigend für unsere Bürger; denn es würde die Rechtfertigung darauf begründen, daß der freie Neger und der Weiße gleich seien. Dem freien Neger zu erlauben, mit dem weißen Bürger in industrieller Beziehung in Concurrenz zu treten, ist aber eine grobe Un¬ gerechtigkeit von Seifen des Staats. Das ist ein Verhältniß, an welches weder die Gründer der Bundesverfassung noch die Gründer unsrer speciellen Staatsverfassung je gedacht haben. Es ist überflüssig die Thatsache zu ver¬ schleiern, daß Sklaverei und freies Negerthum nicht länger gleichzeitig in die¬ sem Staate bestehen können. Eins muß dem andern weichen. Die Aufhebung des freien Negerthums ist zum Schutze des Eigenthums an Sklaven, wie zum Schutze der Rechte unserer weißen Arbeiterbevölkerung nothwendig. Es hilft keine vermittelnde Gesetzgebung mehr dieser Frage gegenüber. Wenn der Staat seine Integrität, als getreuer Verbündeter des Südens aufrecht erhalten will, muß er, sobald wie irgend möglich, das freie Negerthum innerhalb seiner Grenzen aufheben. Wir bitten daher: diese Versammlung wollte ge¬ setzlich bestimmen, daß alle unsere freien Neger für Lebenszeit zu Sklaven unsrer Bürger erklärt werden." Während in so unerhörter Weise die Begriffe der südlichen Sklavenhalter sich verwirren und die innern politischen und gesellschaftlichen Zustände der Vereinigten Staaten, wie das Vertrauen auf eine längere Erhaltung friedlicher staatlicher und gesunder wirthschaftlicher Verhältnisse erschüttern, — ist in der letztern Zeit neuer Gährungsstoff hinzugekommen. Nach den neuesten Nachrichten hat sich nämlich die Legislatur Nebrascas gegen die Sklaverei erklärt. Dieses Gebiet ward bekanntlich unter der soge¬ nannten Nebrascabill organisirt, welche ihre wahre Absicht, den sämmtlichen- Territorien die Sklaverei aufzuzwängen, unter der Bestimmung verschleierte, daß es der Majorität ihrer Bewohner überlassen bleiben sollte, die Sklaverei einzuführen oder auszuschließen. Nebrasca liegt nordwestlich von Missouri, sein Klima und seine Productionsbcdingungen machen die Sklaverei unvor- theilhaft. Um also diesem Nachtheile zu entgehen und sich die Segnungen eines Freistaats zu sichern, schloß die Legislatur des Territoriums die Sklaverei aus, indem sie von dem auch ihr bewilligten constitutionellen Rechte Gebrauch machte. Gleichwol belegte Buchanans Gouverneur, Black, diesen Beschluß mit seinem Veto und erklärte ihn sür mconstitutioncll, weil nach der Entscheidung des obersten Gerichtshofs in dem Falle Dred Scotts die Sklaverei der normale

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_109805/438>, abgerufen am 25.07.2024.