Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band.auf die übrigen Territorien auszudehnen, unter denen Nebrasca und Kansas Die Bill selbst wurde fast gleichzeitig in beide Häuser eingebracht. Wäh¬ Durch einen so unerwarteten, im ganzen Norden mit Jubel begrüßten Bei dieser Genehmigung ging ein Schrei der sittlichen Entrüstung durch auf die übrigen Territorien auszudehnen, unter denen Nebrasca und Kansas Die Bill selbst wurde fast gleichzeitig in beide Häuser eingebracht. Wäh¬ Durch einen so unerwarteten, im ganzen Norden mit Jubel begrüßten Bei dieser Genehmigung ging ein Schrei der sittlichen Entrüstung durch <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0432" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/110238"/> <p xml:id="ID_1287" prev="#ID_1286"> auf die übrigen Territorien auszudehnen, unter denen Nebrasca und Kansas<lb/> den Anfang machen sollten. Diese Behauptungen, ihre Vertheidigung und<lb/> Widerlegung nahm fast die ganze Congreßsitzung von Anfang des Jahres 1854<lb/> bis gegen Ende Mai in Anspruch.</p><lb/> <p xml:id="ID_1288"> Die Bill selbst wurde fast gleichzeitig in beide Häuser eingebracht. Wäh¬<lb/> rend dies am 30. Januar 1854 im Senate durch Douglas geschah, brachte<lb/> sie Nichardson von Illinois, der Präsident des Territoriaiausschusses, im Re-<lb/> präsentantenhause ein. Im Senate dauerte die Debatte den ganzen Februar<lb/> hindurch bis zum 4. März. Er nahm die Bill am Morgen dieses Tages um<lb/> fünf Uhr, nach einer stürmischen, durch die ganze Nacht hindurchgezogenen Sitzung<lb/> mit verschiedenen Amendements an. Am 8. März gelangte die vom Senate<lb/> angenommene Bill ins Haus. Beinahe einstimmig empfohlen vom Süden und<lb/> einem Theil der nördlichen Demokraten, unterlag sie gleichwol am 21. März<lb/> bei einer vorläufigen Abstimmung.</p><lb/> <p xml:id="ID_1289"> Durch einen so unerwarteten, im ganzen Norden mit Jubel begrüßten<lb/> Beschluß wurden die Aussichten für die Bill zwar trübe, aber nicht verzweifelt.<lb/> Sieben Wochen später, nachdem man sich eine Majorität durch Versprechungen,<lb/> Anstellungen und alle sonstige Mittel verschafft hatte, welche einer herrschenden<lb/> Partei für Durchführung ihrer Zwecke zu Gebote stehn, ward sie wieder auf<lb/> die Tagesordnung gebracht. Während für die Verwerfung der Bill am<lb/> 21. März 110 gegen 95 Mitglieder gestimmt hatten, stimmten jetzt 109 gegen<lb/> 88 für ihre Wiederaufnahme. Dieser Beschluß hieß so viel, wie An¬<lb/> nahme der Bill. Die Debatten, welche nachfolgten, wurden nur zum Scheine<lb/> von der herrschenden Partei noch gestattet. Die willkürlichen Handlungen,<lb/> welche sich diese in jedem Stadium der Discussion erlaubte, die wilden und<lb/> rohen Scenen, die in ihrem Verlaufe vorkamen, sind dem Leser jedenfalls noch<lb/> im Gedächtniß. Genug, am 22. Mai Abends elf Uhr wurde die Nebrascabill<lb/> zum dritten Mal verlesen, und mit 113 gegen 110 Stimmen angenommen.<lb/> Schon am 23. Mai ging die Bill an den Senat zurück, und dieser nahm sie<lb/> ohne Debatte um 25. Mai mit 35 gegen 13 Stimmen an, indem 14 Sena¬<lb/> toren aus freien Staaten sich dafür aussprachen. Diese Bill bestimmte: „Es<lb/> ist der wahre Inhalt und die Absicht dieses Actes, über die Sklaverei in irgend<lb/> einem Territorium oder Staate weder Gesetze zu geben, noch sie davon aus¬<lb/> zuschließen, sondern es vielmehr dem Volke daselbst zu überlassen, seine innern<lb/> Einrichtungen ganz nach seinem Willen zu treffen, und sie höchstens der Con-<lb/> stitution der Vereinigten Staaten zu unterwerfen, vorausgesetzt daß keine hierin<lb/> enthaltene Bestimmung so ausgelegt werden soll, daß sie irgend ein vor dem<lb/> 6. März 1820 in Kraft gewesenes Gesetz wieder ins Leben ruft, welches die<lb/> Sklaverei beschützt, einführt, verbietet oder abschafft."</p><lb/> <p xml:id="ID_1290" next="#ID_1291"> Bei dieser Genehmigung ging ein Schrei der sittlichen Entrüstung durch</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0432]
auf die übrigen Territorien auszudehnen, unter denen Nebrasca und Kansas
den Anfang machen sollten. Diese Behauptungen, ihre Vertheidigung und
Widerlegung nahm fast die ganze Congreßsitzung von Anfang des Jahres 1854
bis gegen Ende Mai in Anspruch.
Die Bill selbst wurde fast gleichzeitig in beide Häuser eingebracht. Wäh¬
rend dies am 30. Januar 1854 im Senate durch Douglas geschah, brachte
sie Nichardson von Illinois, der Präsident des Territoriaiausschusses, im Re-
präsentantenhause ein. Im Senate dauerte die Debatte den ganzen Februar
hindurch bis zum 4. März. Er nahm die Bill am Morgen dieses Tages um
fünf Uhr, nach einer stürmischen, durch die ganze Nacht hindurchgezogenen Sitzung
mit verschiedenen Amendements an. Am 8. März gelangte die vom Senate
angenommene Bill ins Haus. Beinahe einstimmig empfohlen vom Süden und
einem Theil der nördlichen Demokraten, unterlag sie gleichwol am 21. März
bei einer vorläufigen Abstimmung.
Durch einen so unerwarteten, im ganzen Norden mit Jubel begrüßten
Beschluß wurden die Aussichten für die Bill zwar trübe, aber nicht verzweifelt.
Sieben Wochen später, nachdem man sich eine Majorität durch Versprechungen,
Anstellungen und alle sonstige Mittel verschafft hatte, welche einer herrschenden
Partei für Durchführung ihrer Zwecke zu Gebote stehn, ward sie wieder auf
die Tagesordnung gebracht. Während für die Verwerfung der Bill am
21. März 110 gegen 95 Mitglieder gestimmt hatten, stimmten jetzt 109 gegen
88 für ihre Wiederaufnahme. Dieser Beschluß hieß so viel, wie An¬
nahme der Bill. Die Debatten, welche nachfolgten, wurden nur zum Scheine
von der herrschenden Partei noch gestattet. Die willkürlichen Handlungen,
welche sich diese in jedem Stadium der Discussion erlaubte, die wilden und
rohen Scenen, die in ihrem Verlaufe vorkamen, sind dem Leser jedenfalls noch
im Gedächtniß. Genug, am 22. Mai Abends elf Uhr wurde die Nebrascabill
zum dritten Mal verlesen, und mit 113 gegen 110 Stimmen angenommen.
Schon am 23. Mai ging die Bill an den Senat zurück, und dieser nahm sie
ohne Debatte um 25. Mai mit 35 gegen 13 Stimmen an, indem 14 Sena¬
toren aus freien Staaten sich dafür aussprachen. Diese Bill bestimmte: „Es
ist der wahre Inhalt und die Absicht dieses Actes, über die Sklaverei in irgend
einem Territorium oder Staate weder Gesetze zu geben, noch sie davon aus¬
zuschließen, sondern es vielmehr dem Volke daselbst zu überlassen, seine innern
Einrichtungen ganz nach seinem Willen zu treffen, und sie höchstens der Con-
stitution der Vereinigten Staaten zu unterwerfen, vorausgesetzt daß keine hierin
enthaltene Bestimmung so ausgelegt werden soll, daß sie irgend ein vor dem
6. März 1820 in Kraft gewesenes Gesetz wieder ins Leben ruft, welches die
Sklaverei beschützt, einführt, verbietet oder abschafft."
Bei dieser Genehmigung ging ein Schrei der sittlichen Entrüstung durch
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |