Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band.gische Vorkämpfer des Südens, in diesen Debatten; eine Ausfuhrsteuer muß Das aus je einem Mitgliede jedes Staates zusammengesetzte Comite trug Aber auch jetzt gab Pinkney noch nicht unbedingt nach. Er beantragte: Diese Vereinbarung war das dritte große Kompromiß der neuen Kon¬ gische Vorkämpfer des Südens, in diesen Debatten; eine Ausfuhrsteuer muß Das aus je einem Mitgliede jedes Staates zusammengesetzte Comite trug Aber auch jetzt gab Pinkney noch nicht unbedingt nach. Er beantragte: Diese Vereinbarung war das dritte große Kompromiß der neuen Kon¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0398" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/110204"/> <p xml:id="ID_1161" prev="#ID_1160"> gische Vorkämpfer des Südens, in diesen Debatten; eine Ausfuhrsteuer muß<lb/> unserem Handel den Todesstoß versetzen, der Kongreß wird, wenn ihm die Befug-<lb/> niß zur Erlassung von Schiffahrtsgesetzen eingeräumt werden sollte, daraus leicht<lb/> Eingriffe in unser Vermögen herleiten." Diese Taktik verfehlte ihre Wirkungmicht.</p><lb/> <p xml:id="ID_1162"> Das aus je einem Mitgliede jedes Staates zusammengesetzte Comite trug<lb/> in seinem Berichte über die drei vereinten Fragen daraus an: daß der Kon¬<lb/> greß keine Exportsteucrn erheben dürfe, erkannte ihm aber das Recht zu,<lb/> Schiffahrtsgesetze zu erlassen und wollte die Einfuhr von Sklaven in die<lb/> einzelnen Staaten nur bis zum Jahre 1800 nachgeben, und ihnen zugleich<lb/> eine zehn Dollar nicht übersteigende Steuer per Kops auferlegen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1163"> Aber auch jetzt gab Pinkney noch nicht unbedingt nach. Er beantragte:<lb/> die festgesetzte Frist bis auf 1808 auszudehnen. Wenn das nicht geschehe,<lb/> so würde die kaum gegründete Union wieder zerfallen und neues Blutvergießen<lb/> die Folge sein; wenn aber sein Antrag angenommen würde, so sollte der<lb/> Süden dem Norden zugestehen, daß der Kongreß Handels- und Schiffahrts¬<lb/> gesetze erlassen dürfte. Trotz der aus den oben angedeuteten Gründen fußen¬<lb/> der Opposition Marylands und Virginiens wurde dieser „Handel", wie Gou¬<lb/> verneur Morris ihn verächtlich nannte. Pinkneys Drohung gemäß abgeschlos¬<lb/> sen. Südcarolina und Georgia bewilligten zu Gunsten der Kaufleute des<lb/> Nordens dem Kongresse das Recht. Schiffahrtsgesetze zu erlassen. Die nörd¬<lb/> lichen Kaufleute räumten dafür den südlichen Reis- und Indigopflanzern die<lb/> Fortsetzung des Sklavenhandels bis zum Jahre 1803 ein, und stellten die<lb/> Ausführung der Klausel, welche anfangs kategorisch eine Steuer von zehn<lb/> Dollar auf jeden eingeführten Sklaven gelegt hatte, dem Gutdünken der be¬<lb/> treffenden Staatslegislaturen anheim.</p><lb/> <p xml:id="ID_1164"> Diese Vereinbarung war das dritte große Kompromiß der neuen Kon¬<lb/> stitution. Das erste hatte den kleinen Staaten die gleiche Repräsentation mit<lb/> den großen im Senate bewilligt; das zweite den Sklavenhaltern das Zuge¬<lb/> ständnis) erkämpft: daß sür die Wahl der Abgeordneten fünf Sklaven gleich<lb/> drei Freien bei der Bevölkerungsabschützung in Anschlag gebracht werden soll¬<lb/> ten. Das dritte gestattete die Sklaveneinfuhr bis zum Jahre 1808. Da¬<lb/> mals glaubte sowol Norden als Süden, mit dem Aufhören dieser Einfuhr<lb/> müsse auch allmülig die Sklaverei verschwinden. Diese Ansicht war insofern<lb/> berechtigt, als das Gebiet der Vereinigten Staaten sich noch auf die atlan¬<lb/> tischen Küsten beschränkte, und als der spätere Hauptstapelartikel des Südens,<lb/> der diesen zum interessirten Fanatiker für die Sklaverei machte, kaum noch<lb/> existirte. Zudem arbeitete der Kongreß zu jener Zeit mit Zustimmung aller<lb/> Staaten der Ausdehnung der Sklaverei aufs Entschiedenste entgegen, und ließ<lb/> sie nur in den ursprünglichen Staaten als ein bereits bestehendes, nicht weg¬<lb/> zuleugnendes Factum gewähren.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0398]
gische Vorkämpfer des Südens, in diesen Debatten; eine Ausfuhrsteuer muß
unserem Handel den Todesstoß versetzen, der Kongreß wird, wenn ihm die Befug-
niß zur Erlassung von Schiffahrtsgesetzen eingeräumt werden sollte, daraus leicht
Eingriffe in unser Vermögen herleiten." Diese Taktik verfehlte ihre Wirkungmicht.
Das aus je einem Mitgliede jedes Staates zusammengesetzte Comite trug
in seinem Berichte über die drei vereinten Fragen daraus an: daß der Kon¬
greß keine Exportsteucrn erheben dürfe, erkannte ihm aber das Recht zu,
Schiffahrtsgesetze zu erlassen und wollte die Einfuhr von Sklaven in die
einzelnen Staaten nur bis zum Jahre 1800 nachgeben, und ihnen zugleich
eine zehn Dollar nicht übersteigende Steuer per Kops auferlegen.
Aber auch jetzt gab Pinkney noch nicht unbedingt nach. Er beantragte:
die festgesetzte Frist bis auf 1808 auszudehnen. Wenn das nicht geschehe,
so würde die kaum gegründete Union wieder zerfallen und neues Blutvergießen
die Folge sein; wenn aber sein Antrag angenommen würde, so sollte der
Süden dem Norden zugestehen, daß der Kongreß Handels- und Schiffahrts¬
gesetze erlassen dürfte. Trotz der aus den oben angedeuteten Gründen fußen¬
der Opposition Marylands und Virginiens wurde dieser „Handel", wie Gou¬
verneur Morris ihn verächtlich nannte. Pinkneys Drohung gemäß abgeschlos¬
sen. Südcarolina und Georgia bewilligten zu Gunsten der Kaufleute des
Nordens dem Kongresse das Recht. Schiffahrtsgesetze zu erlassen. Die nörd¬
lichen Kaufleute räumten dafür den südlichen Reis- und Indigopflanzern die
Fortsetzung des Sklavenhandels bis zum Jahre 1803 ein, und stellten die
Ausführung der Klausel, welche anfangs kategorisch eine Steuer von zehn
Dollar auf jeden eingeführten Sklaven gelegt hatte, dem Gutdünken der be¬
treffenden Staatslegislaturen anheim.
Diese Vereinbarung war das dritte große Kompromiß der neuen Kon¬
stitution. Das erste hatte den kleinen Staaten die gleiche Repräsentation mit
den großen im Senate bewilligt; das zweite den Sklavenhaltern das Zuge¬
ständnis) erkämpft: daß sür die Wahl der Abgeordneten fünf Sklaven gleich
drei Freien bei der Bevölkerungsabschützung in Anschlag gebracht werden soll¬
ten. Das dritte gestattete die Sklaveneinfuhr bis zum Jahre 1808. Da¬
mals glaubte sowol Norden als Süden, mit dem Aufhören dieser Einfuhr
müsse auch allmülig die Sklaverei verschwinden. Diese Ansicht war insofern
berechtigt, als das Gebiet der Vereinigten Staaten sich noch auf die atlan¬
tischen Küsten beschränkte, und als der spätere Hauptstapelartikel des Südens,
der diesen zum interessirten Fanatiker für die Sklaverei machte, kaum noch
existirte. Zudem arbeitete der Kongreß zu jener Zeit mit Zustimmung aller
Staaten der Ausdehnung der Sklaverei aufs Entschiedenste entgegen, und ließ
sie nur in den ursprünglichen Staaten als ein bereits bestehendes, nicht weg¬
zuleugnendes Factum gewähren.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |