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Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band.

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die Unabhängigkeit von allen 13 Kolonien ausgesprochen zu sehn, veranlaßte
Jefferson, jene die Sklaverei betreffende Stelle, aus den Von Südcaro-
lina und Georgia gedrohten Rücktritt, aus seiner berühmten Erklärung zu
streichen. Selbst während des Krieges machten einzelne Staaten verschiedene
Einancipationsvcrsuche. Schon 1778 hob Virginia, damals der bevölkertste,
reichste und tonangebende Staat, jede Beschränkung der Emancipation auf und
verbot die weitere Einfuhr von Sklaven. Diesem Beispiele folgten bald New-
York, Newjersey, Maryland, Delaware und Pennsylvanien. Letzteres bestimmte
sogar 1780, daß alle innerhalb seiner Grenzen geborenen Personen frei sein
sollten. Massachusetts mit seiner überwiegenden Puritanerbevölkerung,
von jeher ein geschworener Feind der Sklaverei, blieb nicht zurück, und
Rhode Island, wie Connectitut stellten sich 1784 auf die Seite Pennsylvani-
ens. Selbst Nordcarolina erklärte 1786 die fernere Einfuhr von Sklaven für
höchst unpolitisch und verderblich und legte auf jede spätere Einfuhr eine
Steuer von fünf Dollar per Kopf.

Gleich nach dem Frieden und während des Continentalcongrefses trat bei
den Verhandlungen der nationalen Angelegenheiten die Sklaverei in den Vor.
dergrund. Als es sich um gesetzliche Bestimmungen für das von Virginia
abgetretene und noch unbebaute westliche Territorium, vom 31. bis zum 46.
Breitengrade handelte, verlangte Jefferson, daß nach dem Jahre 1800 in allen
neu zu bildenden Gebieten und Staaten weder Sklaverei, noch überhaupt
unfreiwillige Dienstbarkeit gelten solle. Dieser Vorschlag, geschichtlich berühmt
als Jeffersvns Ordonnanz, ging damals nicht durch, weil nur sieben, statt
der vorschriftsmäßigen neun, von den 13 Staaten dafür waren.

Im Jahre 1787 indeß, als die Territorialfrage wegen der inzwischen von
den nördlichen Staaten abgetretenen Gebiete vor dem alten Congresse wieder
zur Verhandlung gelangte, wurde Jeffersvns Antrag, wenn auch nur für einen
beschränkten Raum, so doch in seinen Hauptzügen angenommen, und unterm
13. Juli 1787 einstimmig das Gesetz erlassen: daß von allen nordwestlich vom
Ohio gelegenen Territorien die Sklaverei wie jede unfreiwillige Dienstbarkeit
für immer ausgeschlossen sein sollte. Diese, seitdem so berühmt gewordeae
Ordonnanz von 1787, bildet noch heute den Ausgangs- und Stützpunkt in
den Controversen über die Grenze des Sklavengebiets.

Zu derselben Zeit tagte in Philadelphia die für Entwerfung der jetzigen
Verfassung zusammenberufcne Nationalconvention. Unter den Gegenständen,
welche ihre Aufmerksamkeit vorzugsweise in Anspruch nahmen, gehörte auch
die Bestimmung über die Jmportation afrikanischer Sklaven, oder -- wie der
Süden sich damals verblümt ausdrückte, -- das Gesetz über Wanderung und
Einführung solcher Personen, welche zuzulassen einzelne Staaten für gut be¬
finden sollten. Der Continentalcongreß hatte nämlich schon im April 1776 aus-


die Unabhängigkeit von allen 13 Kolonien ausgesprochen zu sehn, veranlaßte
Jefferson, jene die Sklaverei betreffende Stelle, aus den Von Südcaro-
lina und Georgia gedrohten Rücktritt, aus seiner berühmten Erklärung zu
streichen. Selbst während des Krieges machten einzelne Staaten verschiedene
Einancipationsvcrsuche. Schon 1778 hob Virginia, damals der bevölkertste,
reichste und tonangebende Staat, jede Beschränkung der Emancipation auf und
verbot die weitere Einfuhr von Sklaven. Diesem Beispiele folgten bald New-
York, Newjersey, Maryland, Delaware und Pennsylvanien. Letzteres bestimmte
sogar 1780, daß alle innerhalb seiner Grenzen geborenen Personen frei sein
sollten. Massachusetts mit seiner überwiegenden Puritanerbevölkerung,
von jeher ein geschworener Feind der Sklaverei, blieb nicht zurück, und
Rhode Island, wie Connectitut stellten sich 1784 auf die Seite Pennsylvani-
ens. Selbst Nordcarolina erklärte 1786 die fernere Einfuhr von Sklaven für
höchst unpolitisch und verderblich und legte auf jede spätere Einfuhr eine
Steuer von fünf Dollar per Kopf.

Gleich nach dem Frieden und während des Continentalcongrefses trat bei
den Verhandlungen der nationalen Angelegenheiten die Sklaverei in den Vor.
dergrund. Als es sich um gesetzliche Bestimmungen für das von Virginia
abgetretene und noch unbebaute westliche Territorium, vom 31. bis zum 46.
Breitengrade handelte, verlangte Jefferson, daß nach dem Jahre 1800 in allen
neu zu bildenden Gebieten und Staaten weder Sklaverei, noch überhaupt
unfreiwillige Dienstbarkeit gelten solle. Dieser Vorschlag, geschichtlich berühmt
als Jeffersvns Ordonnanz, ging damals nicht durch, weil nur sieben, statt
der vorschriftsmäßigen neun, von den 13 Staaten dafür waren.

Im Jahre 1787 indeß, als die Territorialfrage wegen der inzwischen von
den nördlichen Staaten abgetretenen Gebiete vor dem alten Congresse wieder
zur Verhandlung gelangte, wurde Jeffersvns Antrag, wenn auch nur für einen
beschränkten Raum, so doch in seinen Hauptzügen angenommen, und unterm
13. Juli 1787 einstimmig das Gesetz erlassen: daß von allen nordwestlich vom
Ohio gelegenen Territorien die Sklaverei wie jede unfreiwillige Dienstbarkeit
für immer ausgeschlossen sein sollte. Diese, seitdem so berühmt gewordeae
Ordonnanz von 1787, bildet noch heute den Ausgangs- und Stützpunkt in
den Controversen über die Grenze des Sklavengebiets.

Zu derselben Zeit tagte in Philadelphia die für Entwerfung der jetzigen
Verfassung zusammenberufcne Nationalconvention. Unter den Gegenständen,
welche ihre Aufmerksamkeit vorzugsweise in Anspruch nahmen, gehörte auch
die Bestimmung über die Jmportation afrikanischer Sklaven, oder — wie der
Süden sich damals verblümt ausdrückte, — das Gesetz über Wanderung und
Einführung solcher Personen, welche zuzulassen einzelne Staaten für gut be¬
finden sollten. Der Continentalcongreß hatte nämlich schon im April 1776 aus-


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[0396] die Unabhängigkeit von allen 13 Kolonien ausgesprochen zu sehn, veranlaßte Jefferson, jene die Sklaverei betreffende Stelle, aus den Von Südcaro- lina und Georgia gedrohten Rücktritt, aus seiner berühmten Erklärung zu streichen. Selbst während des Krieges machten einzelne Staaten verschiedene Einancipationsvcrsuche. Schon 1778 hob Virginia, damals der bevölkertste, reichste und tonangebende Staat, jede Beschränkung der Emancipation auf und verbot die weitere Einfuhr von Sklaven. Diesem Beispiele folgten bald New- York, Newjersey, Maryland, Delaware und Pennsylvanien. Letzteres bestimmte sogar 1780, daß alle innerhalb seiner Grenzen geborenen Personen frei sein sollten. Massachusetts mit seiner überwiegenden Puritanerbevölkerung, von jeher ein geschworener Feind der Sklaverei, blieb nicht zurück, und Rhode Island, wie Connectitut stellten sich 1784 auf die Seite Pennsylvani- ens. Selbst Nordcarolina erklärte 1786 die fernere Einfuhr von Sklaven für höchst unpolitisch und verderblich und legte auf jede spätere Einfuhr eine Steuer von fünf Dollar per Kopf. Gleich nach dem Frieden und während des Continentalcongrefses trat bei den Verhandlungen der nationalen Angelegenheiten die Sklaverei in den Vor. dergrund. Als es sich um gesetzliche Bestimmungen für das von Virginia abgetretene und noch unbebaute westliche Territorium, vom 31. bis zum 46. Breitengrade handelte, verlangte Jefferson, daß nach dem Jahre 1800 in allen neu zu bildenden Gebieten und Staaten weder Sklaverei, noch überhaupt unfreiwillige Dienstbarkeit gelten solle. Dieser Vorschlag, geschichtlich berühmt als Jeffersvns Ordonnanz, ging damals nicht durch, weil nur sieben, statt der vorschriftsmäßigen neun, von den 13 Staaten dafür waren. Im Jahre 1787 indeß, als die Territorialfrage wegen der inzwischen von den nördlichen Staaten abgetretenen Gebiete vor dem alten Congresse wieder zur Verhandlung gelangte, wurde Jeffersvns Antrag, wenn auch nur für einen beschränkten Raum, so doch in seinen Hauptzügen angenommen, und unterm 13. Juli 1787 einstimmig das Gesetz erlassen: daß von allen nordwestlich vom Ohio gelegenen Territorien die Sklaverei wie jede unfreiwillige Dienstbarkeit für immer ausgeschlossen sein sollte. Diese, seitdem so berühmt gewordeae Ordonnanz von 1787, bildet noch heute den Ausgangs- und Stützpunkt in den Controversen über die Grenze des Sklavengebiets. Zu derselben Zeit tagte in Philadelphia die für Entwerfung der jetzigen Verfassung zusammenberufcne Nationalconvention. Unter den Gegenständen, welche ihre Aufmerksamkeit vorzugsweise in Anspruch nahmen, gehörte auch die Bestimmung über die Jmportation afrikanischer Sklaven, oder — wie der Süden sich damals verblümt ausdrückte, — das Gesetz über Wanderung und Einführung solcher Personen, welche zuzulassen einzelne Staaten für gut be¬ finden sollten. Der Continentalcongreß hatte nämlich schon im April 1776 aus-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_109805/396>, abgerufen am 25.07.2024.