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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. I. Band.

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Antrag, welcher einem langnnerigen Proceß vorbeugen konnte, freilich nicht
Angegangen, aber warunl nicht?

Ans das erwähnte Negierungsrescript ritu entgegnete der gesammte Land¬
tag 1845, Ritterschaft und Landschaft durch eine Gesauuntverwahrung, zu
welcher freilich nicht alle durch gleiche Gründe bestimmt waren. Am 26. Nov.
legte dann noch die Landschaft aller drei Kreise einen Gesammtprotest gegen
die zum gegenwärtigen Landtag intimirte Erleichterung der Agnition und
Neception (S. 252.), so wie gegen den seit dem Landtage 1344 zuerst officiell
bei Antrügen und Beschlüssen gebrauchten Ausdruck "Corps der Ritterschaft
von eingebornen und recipirten Adel" ein, letzteres um so nöthiger, als in
diesem Lande, wo alle Rechte aus derObservanz hervorgehen, die Befürchtung
nahe lag, daß jener Ausdruck über kurz oder lang für ein observanzmäßiges
Necht erklärt werden dürfte. Ihr folgten die bürgerlichen Gutsbesitzer, 203 an
der Zahl, mit gleichem Protest, ebenso die Dcpuiirien der Stadt Rostock.
Dennoch wurde durch Priva.beschluß der adligen Gutsbesitzer jener die Aus¬
nahme ins Adelseorps erleichternde Antrag auf diesem Landtage acceptirt.
^uf die Protestationen erklärten sich zwar einige adlige Gutsbesitzer bereit
(andere jedoch widersprachen und zum Beschlusse kam es nicht) das Wort "Corps",
welches überhaupt keine andere Bedeutung habe, als die einer Menge, wie
"' B. das Wort "Armeeco.ps", fallen zu lassen, da jedoch hierin ein Verzicht
aus die Corporation selbst nicht lag und es überhaupt zu einem Beschlusse
nicht kam, so mußte man es bei den erwähnten Protesten einstweilen bewen¬
den lassen. Doch wurde aus diesem Landtage noch eine aus Mitgliedern aller
theile bestehende Deputation erwählt, welche den Versuch machen sollte, bis
"u>n nächsten Landtag alle streitigen Punkte zu erörtern und die Wege nach¬
zuweisen, aus welchen eine gütliche Verständigung über alle oder einzelne
Differenzen zu erreichen wäre. Wie sich von vornherein niemand verhehlte,
blieb dieser Versuch ohne erhebliches Resultat, da die streitigen Punkte zu
^eit auseinauderlagen und man auf beiden Seiten glaubte, nicht weiter nach¬
geben zu dürfen. So erreichte man denn aus den folgenden Landtagen eben¬
falls nichts Wesentliches mehr; die Sachen blieben wie bisher, ein Theil pro-
^stirte und der andere reprvtestirte. Als später der Landtag einer Abgeord¬
netenkammer das Feld räumte, ruhten selbstverständlich alle Fragen dieser Art;
^ jener aber 1851 in seinein alten Bestand wieder hergestellt wurde, hatte
^ alle Ursache, sich durch Erneuerung der Differenzen nicht sofort wieder ans
^ben zu greifen. So blieben denn die besprochenen Angelegenheiten, vor¬
nehmlich die Neccption und die Corporntionsbildung des eingebornen ze. Adels
'N statu <iuo, obwol es auch in dieser Zeit an Protesten und einzelnen An¬
lagen nicht fehlte. Ans dem letzten Landtage ist nnn unterm 14. December
^58 derjenige Antrag des Gutsbesitzers Maneke gestellt, mit welchem wir diese


Antrag, welcher einem langnnerigen Proceß vorbeugen konnte, freilich nicht
Angegangen, aber warunl nicht?

Ans das erwähnte Negierungsrescript ritu entgegnete der gesammte Land¬
tag 1845, Ritterschaft und Landschaft durch eine Gesauuntverwahrung, zu
welcher freilich nicht alle durch gleiche Gründe bestimmt waren. Am 26. Nov.
legte dann noch die Landschaft aller drei Kreise einen Gesammtprotest gegen
die zum gegenwärtigen Landtag intimirte Erleichterung der Agnition und
Neception (S. 252.), so wie gegen den seit dem Landtage 1344 zuerst officiell
bei Antrügen und Beschlüssen gebrauchten Ausdruck „Corps der Ritterschaft
von eingebornen und recipirten Adel" ein, letzteres um so nöthiger, als in
diesem Lande, wo alle Rechte aus derObservanz hervorgehen, die Befürchtung
nahe lag, daß jener Ausdruck über kurz oder lang für ein observanzmäßiges
Necht erklärt werden dürfte. Ihr folgten die bürgerlichen Gutsbesitzer, 203 an
der Zahl, mit gleichem Protest, ebenso die Dcpuiirien der Stadt Rostock.
Dennoch wurde durch Priva.beschluß der adligen Gutsbesitzer jener die Aus¬
nahme ins Adelseorps erleichternde Antrag auf diesem Landtage acceptirt.
^uf die Protestationen erklärten sich zwar einige adlige Gutsbesitzer bereit
(andere jedoch widersprachen und zum Beschlusse kam es nicht) das Wort „Corps",
welches überhaupt keine andere Bedeutung habe, als die einer Menge, wie
»' B. das Wort „Armeeco.ps", fallen zu lassen, da jedoch hierin ein Verzicht
aus die Corporation selbst nicht lag und es überhaupt zu einem Beschlusse
nicht kam, so mußte man es bei den erwähnten Protesten einstweilen bewen¬
den lassen. Doch wurde aus diesem Landtage noch eine aus Mitgliedern aller
theile bestehende Deputation erwählt, welche den Versuch machen sollte, bis
»u>n nächsten Landtag alle streitigen Punkte zu erörtern und die Wege nach¬
zuweisen, aus welchen eine gütliche Verständigung über alle oder einzelne
Differenzen zu erreichen wäre. Wie sich von vornherein niemand verhehlte,
blieb dieser Versuch ohne erhebliches Resultat, da die streitigen Punkte zu
^eit auseinauderlagen und man auf beiden Seiten glaubte, nicht weiter nach¬
geben zu dürfen. So erreichte man denn aus den folgenden Landtagen eben¬
falls nichts Wesentliches mehr; die Sachen blieben wie bisher, ein Theil pro-
^stirte und der andere reprvtestirte. Als später der Landtag einer Abgeord¬
netenkammer das Feld räumte, ruhten selbstverständlich alle Fragen dieser Art;
^ jener aber 1851 in seinein alten Bestand wieder hergestellt wurde, hatte
^ alle Ursache, sich durch Erneuerung der Differenzen nicht sofort wieder ans
^ben zu greifen. So blieben denn die besprochenen Angelegenheiten, vor¬
nehmlich die Neccption und die Corporntionsbildung des eingebornen ze. Adels
'N statu <iuo, obwol es auch in dieser Zeit an Protesten und einzelnen An¬
lagen nicht fehlte. Ans dem letzten Landtage ist nnn unterm 14. December
^58 derjenige Antrag des Gutsbesitzers Maneke gestellt, mit welchem wir diese


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[0265] Antrag, welcher einem langnnerigen Proceß vorbeugen konnte, freilich nicht Angegangen, aber warunl nicht? Ans das erwähnte Negierungsrescript ritu entgegnete der gesammte Land¬ tag 1845, Ritterschaft und Landschaft durch eine Gesauuntverwahrung, zu welcher freilich nicht alle durch gleiche Gründe bestimmt waren. Am 26. Nov. legte dann noch die Landschaft aller drei Kreise einen Gesammtprotest gegen die zum gegenwärtigen Landtag intimirte Erleichterung der Agnition und Neception (S. 252.), so wie gegen den seit dem Landtage 1344 zuerst officiell bei Antrügen und Beschlüssen gebrauchten Ausdruck „Corps der Ritterschaft von eingebornen und recipirten Adel" ein, letzteres um so nöthiger, als in diesem Lande, wo alle Rechte aus derObservanz hervorgehen, die Befürchtung nahe lag, daß jener Ausdruck über kurz oder lang für ein observanzmäßiges Necht erklärt werden dürfte. Ihr folgten die bürgerlichen Gutsbesitzer, 203 an der Zahl, mit gleichem Protest, ebenso die Dcpuiirien der Stadt Rostock. Dennoch wurde durch Priva.beschluß der adligen Gutsbesitzer jener die Aus¬ nahme ins Adelseorps erleichternde Antrag auf diesem Landtage acceptirt. ^uf die Protestationen erklärten sich zwar einige adlige Gutsbesitzer bereit (andere jedoch widersprachen und zum Beschlusse kam es nicht) das Wort „Corps", welches überhaupt keine andere Bedeutung habe, als die einer Menge, wie »' B. das Wort „Armeeco.ps", fallen zu lassen, da jedoch hierin ein Verzicht aus die Corporation selbst nicht lag und es überhaupt zu einem Beschlusse nicht kam, so mußte man es bei den erwähnten Protesten einstweilen bewen¬ den lassen. Doch wurde aus diesem Landtage noch eine aus Mitgliedern aller theile bestehende Deputation erwählt, welche den Versuch machen sollte, bis »u>n nächsten Landtag alle streitigen Punkte zu erörtern und die Wege nach¬ zuweisen, aus welchen eine gütliche Verständigung über alle oder einzelne Differenzen zu erreichen wäre. Wie sich von vornherein niemand verhehlte, blieb dieser Versuch ohne erhebliches Resultat, da die streitigen Punkte zu ^eit auseinauderlagen und man auf beiden Seiten glaubte, nicht weiter nach¬ geben zu dürfen. So erreichte man denn aus den folgenden Landtagen eben¬ falls nichts Wesentliches mehr; die Sachen blieben wie bisher, ein Theil pro- ^stirte und der andere reprvtestirte. Als später der Landtag einer Abgeord¬ netenkammer das Feld räumte, ruhten selbstverständlich alle Fragen dieser Art; ^ jener aber 1851 in seinein alten Bestand wieder hergestellt wurde, hatte ^ alle Ursache, sich durch Erneuerung der Differenzen nicht sofort wieder ans ^ben zu greifen. So blieben denn die besprochenen Angelegenheiten, vor¬ nehmlich die Neccption und die Corporntionsbildung des eingebornen ze. Adels 'N statu <iuo, obwol es auch in dieser Zeit an Protesten und einzelnen An¬ lagen nicht fehlte. Ans dem letzten Landtage ist nnn unterm 14. December ^58 derjenige Antrag des Gutsbesitzers Maneke gestellt, mit welchem wir diese

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_186950/265>, abgerufen am 24.07.2024.