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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. I. Band.

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Der Kampf der adeligen und bürgerlichen Ritterschaft in
Mecklenburg.

Der letzte, im November und December 1858 abgehaltene mecklenburgische
/Mdtag ist von großer Bedeutung geworden, weil auf ihm die langjährigen
lUihern Zwistigkeiten zwischen dem adligen und bürgerlichen Theil der Ritter-
>")äst wieder aufgenommen worden sind, welche sich vornehmlich über die
orpseigenschaft des Adels und gewisse mit derselben zusammenhängende Rechte
Recht der Neception ins Adelscorps, die ausschließliche Wählbarkeit zu
andesämtern, den ausschließlichen Genuß der Landesklöster u. a. in.) ent-
^'kom hatten. Kurz vor dem Schlüsse des Landtags war von dem Guts-
^tzer Maneke der Antrag gestellt, "daß Ritter-- und Landschaft die der Cor¬
poration
vnterzu
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Bedenkdes Adels zu Grunde liegende Vereinsacte einer genauen Prüfung
^ttziehcn, eventuell Schritte ergreifen möge, damit dieselbe annullirt werde."
nun aber theils der nahe Schluß des Landtages diesen Antrag in seiner
ung nicht hervortreten ließ, theils es dem mit der Specialgeschichte
ins Landes minder Vertrauten überall nicht möglich ist, dessen Tragweite
^ zu erkennen (wie u. a. die Referate verschiedener Zeitungen beweisen),
oller wir im Folgenden eine historische Uebersicht der betreffenden Verhält-
bur werden nicht nur eine interessante Episode des neckten-
^g'schen Staatslebens darzustellen haben, sondern auch' eine solche, aus
das ^ mannigfache Lehren für unsre Zeit gewinnen lassen; wir werden
Endziel einseitig aristokratischer Bestrebungen kennen lernen.--
ut mecklenburgischen Landtage sind entstanden aus den frühern öffent-
Rechstagen; schon im Jahre 1277 fand ein "Tag" vor Sternberg statt.
^den ersten beglaubigten Zeiten (Anfang des 16. Jahrhunderts) nahmen
^nneistcr) Theil, und die Gesammtheit dieser drei Stunde hieß") die "Nitter-
Jhr Zweck war "über wichtige Gerichtshündel zu entscheiden undBii^^" ^ Prälaten, die Lehnmänner und die Vertreter der Städte (Vögte,
Schafs.



) Hegel, Geschichte der mecklenburgischen Landstände (bis 1755),
"
renzboten I. 1359. 31
Der Kampf der adeligen und bürgerlichen Ritterschaft in
Mecklenburg.

Der letzte, im November und December 1858 abgehaltene mecklenburgische
/Mdtag ist von großer Bedeutung geworden, weil auf ihm die langjährigen
lUihern Zwistigkeiten zwischen dem adligen und bürgerlichen Theil der Ritter-
>»)äst wieder aufgenommen worden sind, welche sich vornehmlich über die
orpseigenschaft des Adels und gewisse mit derselben zusammenhängende Rechte
Recht der Neception ins Adelscorps, die ausschließliche Wählbarkeit zu
andesämtern, den ausschließlichen Genuß der Landesklöster u. a. in.) ent-
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^tzer Maneke der Antrag gestellt, „daß Ritter-- und Landschaft die der Cor¬
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Bedenkdes Adels zu Grunde liegende Vereinsacte einer genauen Prüfung
^ttziehcn, eventuell Schritte ergreifen möge, damit dieselbe annullirt werde."
nun aber theils der nahe Schluß des Landtages diesen Antrag in seiner
ung nicht hervortreten ließ, theils es dem mit der Specialgeschichte
ins Landes minder Vertrauten überall nicht möglich ist, dessen Tragweite
^ zu erkennen (wie u. a. die Referate verschiedener Zeitungen beweisen),
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bur werden nicht nur eine interessante Episode des neckten-
^g'schen Staatslebens darzustellen haben, sondern auch' eine solche, aus
das ^ mannigfache Lehren für unsre Zeit gewinnen lassen; wir werden
Endziel einseitig aristokratischer Bestrebungen kennen lernen.--
ut mecklenburgischen Landtage sind entstanden aus den frühern öffent-
Rechstagen; schon im Jahre 1277 fand ein „Tag" vor Sternberg statt.
^den ersten beglaubigten Zeiten (Anfang des 16. Jahrhunderts) nahmen
^nneistcr) Theil, und die Gesammtheit dieser drei Stunde hieß") die „Nitter-
Jhr Zweck war „über wichtige Gerichtshündel zu entscheiden undBii^^" ^ Prälaten, die Lehnmänner und die Vertreter der Städte (Vögte,
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[0251] Der Kampf der adeligen und bürgerlichen Ritterschaft in Mecklenburg. Der letzte, im November und December 1858 abgehaltene mecklenburgische /Mdtag ist von großer Bedeutung geworden, weil auf ihm die langjährigen lUihern Zwistigkeiten zwischen dem adligen und bürgerlichen Theil der Ritter- >»)äst wieder aufgenommen worden sind, welche sich vornehmlich über die orpseigenschaft des Adels und gewisse mit derselben zusammenhängende Rechte Recht der Neception ins Adelscorps, die ausschließliche Wählbarkeit zu andesämtern, den ausschließlichen Genuß der Landesklöster u. a. in.) ent- ^'kom hatten. Kurz vor dem Schlüsse des Landtags war von dem Guts- ^tzer Maneke der Antrag gestellt, „daß Ritter-- und Landschaft die der Cor¬ poration vnterzu ^it n Bedenkdes Adels zu Grunde liegende Vereinsacte einer genauen Prüfung ^ttziehcn, eventuell Schritte ergreifen möge, damit dieselbe annullirt werde." nun aber theils der nahe Schluß des Landtages diesen Antrag in seiner ung nicht hervortreten ließ, theils es dem mit der Specialgeschichte ins Landes minder Vertrauten überall nicht möglich ist, dessen Tragweite ^ zu erkennen (wie u. a. die Referate verschiedener Zeitungen beweisen), oller wir im Folgenden eine historische Uebersicht der betreffenden Verhält- bur werden nicht nur eine interessante Episode des neckten- ^g'schen Staatslebens darzustellen haben, sondern auch' eine solche, aus das ^ mannigfache Lehren für unsre Zeit gewinnen lassen; wir werden Endziel einseitig aristokratischer Bestrebungen kennen lernen.-- ut mecklenburgischen Landtage sind entstanden aus den frühern öffent- Rechstagen; schon im Jahre 1277 fand ein „Tag" vor Sternberg statt. ^den ersten beglaubigten Zeiten (Anfang des 16. Jahrhunderts) nahmen ^nneistcr) Theil, und die Gesammtheit dieser drei Stunde hieß") die „Nitter- Jhr Zweck war „über wichtige Gerichtshündel zu entscheiden undBii^^" ^ Prälaten, die Lehnmänner und die Vertreter der Städte (Vögte, Schafs. ) Hegel, Geschichte der mecklenburgischen Landstände (bis 1755), " renzboten I. 1359. 31

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_186950/251>, abgerufen am 24.07.2024.