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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. I. Band.

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geht ein fester, kühner Geist durch unser Vaterland. ... In diesem Hause werden
sich die Parteistandpunkte zu dem höheren vaterländischen Standpunkte erheben und
Deutschland wird inne werden, daß in dem großen Vaterland- eine neue Zeit ange¬
brochen ist, die Zeit der Freiheit, seitdem Preußen, dieses Land so fest gewurzelt in
Treue und Anhänglichkeit an seinen Thron, in die Reihe der verfassungsmäßig re¬
gierten Staaten eingetreten ist."

In derselben Kammer lesen wir eine u.a. vom Vicepräsidenten Simson unter¬
zeichnete Jnterpellation folgenden Inhalts:

Der Redacteur der Constitutionellen Zeitung, ein preußischer Staats¬
bürger, ist gestern aus Berlin ausgewiesen worden. "Es scheint für seine Aus¬
weisung kein anderer Grund zu bestehen, als daß man ihn als den Redacteur eines
oppositionellen Blattes hat entfernen wollen: eine Maßregel der Willkür, die um
s° auffallender ist. da die Constitutionclle Zeitung sich stets in den Grenzen gehalten
hat, welche Recht und öffentliche Sitte vorschreiben, und eine politische Richtung
vertritt, welche im Volk und in den Kammern von einer zahlreichen Partei getheilt
wird. Die polizeiliche Ausweisung des Redacteurs stellt sich unter diesen Umständen
als ein gegen die Preßfreiheit gerichteter Angriff dar, welcher gegen den Grundsatz
verstößt, daß der Mißbrauch der Presse nur durch die Gerichte zu ahnden ist; als
eine Beschränkung der persönlichen Freiheit, welche selbst im Sinn der polizeilichen
Ausnahmegesetze nur gegen nahrungslose oder unsittliche, gemeingefährliche Personen
in Anwendung gebracht werden könnte."

Der Vertreter des Ministeriums des Innern, von Puttkammer, äußerte u. a.,
daß jener Redacteur (ein preußischer Staatsbürger!) sich durch Annahme
einer Aufenthaltskarte selbst in die Qualität eines Fremden gestellt habe! Er schloß
seine Auseinandersetzung mit folgenden Worten: "Der dritte Punkt der Jnterpella¬
tion enthält die Frage, ob das Ministerium den jetzt versammelten Kammern einen
Gesetzentwurf über die polizeilichen Ausweisungen vorzulegen beabsichtige. Die An¬
sichten der Herren Minister sind in dieser Beziehung nicht definitiv festgestellt und
'es kann mich in diesem Augenblick nicht bestimmt aussprechen; ich muß aber glau¬
ben, daß es nicht der Fall sein wird, weil es so viele wichtige und dringende Dinge
S'de, über welche Gesetzvorlagen nothwendig sind, daß dieser Gegenstand, der schon
durch Gesetze begründet ist. zunächst keiner legislatorischen Maßregel bedürfen wird."

Damit war nach dem Wortlaut der Geschäftsordnung die Sache vorläufig
^ledige. Mit Bezugnahme auf denselben Fall nahm man am 15. Januar 1851
den Antrag des Abgeordneten Simson auf sofortige Vorlage der provisorischen
Verordnung über die Presse vor. der am 2. Decbr. gestellt war. Von Seiten der
"beraten Partei wurde sehr lebhaft dafür gekämpft. Auf den Antrag des Abgeordneten
^eppcrt dagegen ging die Kammer mit 166 gegen 127 Stimmen zur Tagesordnung
"ber. Zur Minorität gehörten unter andern Graf Schwerin und Simson.

Der Grund, warum wir auf diese alte Thatsache hinweisen, ist leicht ersichtlich.
Das Centrum, welches damals über die Majorität entschied, stimmte in den Prin¬
zen mit der liberalen Partei im Wesentlichen überein, und drückte diese Ueberein¬
stimmung auch bei der Präsidentenwahl aus; sobald es aber darauf ankam, eine
sreiheitsfeindlichc Maßregel des Ministeriums offen zu bekämpfen, stimmte es für das
Ministerium, fest überzeugt, durch ein entgegengesetztes Verfahren demselben Verlcgcn-


Grenzboten I. 1L59. 20

geht ein fester, kühner Geist durch unser Vaterland. ... In diesem Hause werden
sich die Parteistandpunkte zu dem höheren vaterländischen Standpunkte erheben und
Deutschland wird inne werden, daß in dem großen Vaterland- eine neue Zeit ange¬
brochen ist, die Zeit der Freiheit, seitdem Preußen, dieses Land so fest gewurzelt in
Treue und Anhänglichkeit an seinen Thron, in die Reihe der verfassungsmäßig re¬
gierten Staaten eingetreten ist."

In derselben Kammer lesen wir eine u.a. vom Vicepräsidenten Simson unter¬
zeichnete Jnterpellation folgenden Inhalts:

Der Redacteur der Constitutionellen Zeitung, ein preußischer Staats¬
bürger, ist gestern aus Berlin ausgewiesen worden. „Es scheint für seine Aus¬
weisung kein anderer Grund zu bestehen, als daß man ihn als den Redacteur eines
oppositionellen Blattes hat entfernen wollen: eine Maßregel der Willkür, die um
s° auffallender ist. da die Constitutionclle Zeitung sich stets in den Grenzen gehalten
hat, welche Recht und öffentliche Sitte vorschreiben, und eine politische Richtung
vertritt, welche im Volk und in den Kammern von einer zahlreichen Partei getheilt
wird. Die polizeiliche Ausweisung des Redacteurs stellt sich unter diesen Umständen
als ein gegen die Preßfreiheit gerichteter Angriff dar, welcher gegen den Grundsatz
verstößt, daß der Mißbrauch der Presse nur durch die Gerichte zu ahnden ist; als
eine Beschränkung der persönlichen Freiheit, welche selbst im Sinn der polizeilichen
Ausnahmegesetze nur gegen nahrungslose oder unsittliche, gemeingefährliche Personen
in Anwendung gebracht werden könnte."

Der Vertreter des Ministeriums des Innern, von Puttkammer, äußerte u. a.,
daß jener Redacteur (ein preußischer Staatsbürger!) sich durch Annahme
einer Aufenthaltskarte selbst in die Qualität eines Fremden gestellt habe! Er schloß
seine Auseinandersetzung mit folgenden Worten: „Der dritte Punkt der Jnterpella¬
tion enthält die Frage, ob das Ministerium den jetzt versammelten Kammern einen
Gesetzentwurf über die polizeilichen Ausweisungen vorzulegen beabsichtige. Die An¬
sichten der Herren Minister sind in dieser Beziehung nicht definitiv festgestellt und
'es kann mich in diesem Augenblick nicht bestimmt aussprechen; ich muß aber glau¬
ben, daß es nicht der Fall sein wird, weil es so viele wichtige und dringende Dinge
S'de, über welche Gesetzvorlagen nothwendig sind, daß dieser Gegenstand, der schon
durch Gesetze begründet ist. zunächst keiner legislatorischen Maßregel bedürfen wird."

Damit war nach dem Wortlaut der Geschäftsordnung die Sache vorläufig
^ledige. Mit Bezugnahme auf denselben Fall nahm man am 15. Januar 1851
den Antrag des Abgeordneten Simson auf sofortige Vorlage der provisorischen
Verordnung über die Presse vor. der am 2. Decbr. gestellt war. Von Seiten der
"beraten Partei wurde sehr lebhaft dafür gekämpft. Auf den Antrag des Abgeordneten
^eppcrt dagegen ging die Kammer mit 166 gegen 127 Stimmen zur Tagesordnung
"ber. Zur Minorität gehörten unter andern Graf Schwerin und Simson.

Der Grund, warum wir auf diese alte Thatsache hinweisen, ist leicht ersichtlich.
Das Centrum, welches damals über die Majorität entschied, stimmte in den Prin¬
zen mit der liberalen Partei im Wesentlichen überein, und drückte diese Ueberein¬
stimmung auch bei der Präsidentenwahl aus; sobald es aber darauf ankam, eine
sreiheitsfeindlichc Maßregel des Ministeriums offen zu bekämpfen, stimmte es für das
Ministerium, fest überzeugt, durch ein entgegengesetztes Verfahren demselben Verlcgcn-


Grenzboten I. 1L59. 20
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[0163] geht ein fester, kühner Geist durch unser Vaterland. ... In diesem Hause werden sich die Parteistandpunkte zu dem höheren vaterländischen Standpunkte erheben und Deutschland wird inne werden, daß in dem großen Vaterland- eine neue Zeit ange¬ brochen ist, die Zeit der Freiheit, seitdem Preußen, dieses Land so fest gewurzelt in Treue und Anhänglichkeit an seinen Thron, in die Reihe der verfassungsmäßig re¬ gierten Staaten eingetreten ist." In derselben Kammer lesen wir eine u.a. vom Vicepräsidenten Simson unter¬ zeichnete Jnterpellation folgenden Inhalts: Der Redacteur der Constitutionellen Zeitung, ein preußischer Staats¬ bürger, ist gestern aus Berlin ausgewiesen worden. „Es scheint für seine Aus¬ weisung kein anderer Grund zu bestehen, als daß man ihn als den Redacteur eines oppositionellen Blattes hat entfernen wollen: eine Maßregel der Willkür, die um s° auffallender ist. da die Constitutionclle Zeitung sich stets in den Grenzen gehalten hat, welche Recht und öffentliche Sitte vorschreiben, und eine politische Richtung vertritt, welche im Volk und in den Kammern von einer zahlreichen Partei getheilt wird. Die polizeiliche Ausweisung des Redacteurs stellt sich unter diesen Umständen als ein gegen die Preßfreiheit gerichteter Angriff dar, welcher gegen den Grundsatz verstößt, daß der Mißbrauch der Presse nur durch die Gerichte zu ahnden ist; als eine Beschränkung der persönlichen Freiheit, welche selbst im Sinn der polizeilichen Ausnahmegesetze nur gegen nahrungslose oder unsittliche, gemeingefährliche Personen in Anwendung gebracht werden könnte." Der Vertreter des Ministeriums des Innern, von Puttkammer, äußerte u. a., daß jener Redacteur (ein preußischer Staatsbürger!) sich durch Annahme einer Aufenthaltskarte selbst in die Qualität eines Fremden gestellt habe! Er schloß seine Auseinandersetzung mit folgenden Worten: „Der dritte Punkt der Jnterpella¬ tion enthält die Frage, ob das Ministerium den jetzt versammelten Kammern einen Gesetzentwurf über die polizeilichen Ausweisungen vorzulegen beabsichtige. Die An¬ sichten der Herren Minister sind in dieser Beziehung nicht definitiv festgestellt und 'es kann mich in diesem Augenblick nicht bestimmt aussprechen; ich muß aber glau¬ ben, daß es nicht der Fall sein wird, weil es so viele wichtige und dringende Dinge S'de, über welche Gesetzvorlagen nothwendig sind, daß dieser Gegenstand, der schon durch Gesetze begründet ist. zunächst keiner legislatorischen Maßregel bedürfen wird." Damit war nach dem Wortlaut der Geschäftsordnung die Sache vorläufig ^ledige. Mit Bezugnahme auf denselben Fall nahm man am 15. Januar 1851 den Antrag des Abgeordneten Simson auf sofortige Vorlage der provisorischen Verordnung über die Presse vor. der am 2. Decbr. gestellt war. Von Seiten der "beraten Partei wurde sehr lebhaft dafür gekämpft. Auf den Antrag des Abgeordneten ^eppcrt dagegen ging die Kammer mit 166 gegen 127 Stimmen zur Tagesordnung "ber. Zur Minorität gehörten unter andern Graf Schwerin und Simson. Der Grund, warum wir auf diese alte Thatsache hinweisen, ist leicht ersichtlich. Das Centrum, welches damals über die Majorität entschied, stimmte in den Prin¬ zen mit der liberalen Partei im Wesentlichen überein, und drückte diese Ueberein¬ stimmung auch bei der Präsidentenwahl aus; sobald es aber darauf ankam, eine sreiheitsfeindlichc Maßregel des Ministeriums offen zu bekämpfen, stimmte es für das Ministerium, fest überzeugt, durch ein entgegengesetztes Verfahren demselben Verlcgcn- Grenzboten I. 1L59. 20

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_186950/163>, abgerufen am 24.07.2024.