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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band.

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Ring zu stehen, daß allgemein gewisse Verhandlungen wegen ihres Gegen¬
standes und außerdem alle Abstimmungen der einzelnen Regierungen und alle
Cvmitsberichte geheim gehalten werden müssen; die eouelusi" soll aber aus der
pmemissg. folgen! >

Der Beschluß war jedoch nicht blos unschlüssig, sondern auch in sich un¬
klar. Denn es sollte danach "das Resultat der Berathungen, je nachdem
es für Alle oder für Einzelne von Interesse sei," bekannt gemacht werden.
Was bedeutet dieses "Je nachdem"? Sollten auch nicht einmal alle Resul¬
tate der Berathungen, sondern nur gewisse der Oeffentlichkeit übergeben, sollten
einige nur Einzelnen, andere gar nicht bekannt gemacht werden? Und ferner
bezeichnete der Präsidialvortrag, "im Geiste" dessen vorgegangen werden sollte,
allgemein "die Vorbereitung der Gegenstände, die Arbeiten der Comites und
die verschiedenen Ansichten der einzelnen Regierungen" als nicht zur Oeffent¬
lichkeit geeignete Epochen der Geschäftsverhandlungen; aber zugleich hob er
doch gewisse Gegenstände als solche hervor, bei denen dies vorzugsweise der
Fall sei, und gestattete damit wieder eine Einschränkung der allgemeinen Be¬
hauptung auf jene besonderen Fälle. Auch erklärte er nur die Mittheilung
der verschiedenen Ansichten der einzelnen Regierungen für unzulässig, er
erlaubte folglich die Bekanntmachung, wenn die Ansichten Aller übereinstimm¬
ten. Wir begegnen deshalb gleich im Protokoll einer der nächsten Sitzungen
der vollständigen Bekanntmachung einer Abstimmung nebst allen Motiven der
einzelnen Regierungen, nämlich der Abstimmung über "provisorische Maßregeln
zur nöthigen Aufrechthnltung der innern Sicherheit und öffentlichen Ordnung
im Bunde", wo sämmtliche Regierungen den Anträgen Oestreichs beitraten
Und das Gehässige der Maßregeln mit auf sich nahmen.

Der Mittheilungen an die Oeffentlichkeit wurden indessen immer weniger,
und seit 1828 hörten sie ganz aus. Im März 1847 beantragten Preußen
und Würtemberg, daß es mit der Veröffentlichtung der Protokolle wieder
wie vor dem 1. Juli 1824 gehalten werde. Der Ausschuß berichtete
erst im September, im Wesentlichen für den Antrag, Oestreich mit meh¬
reren anderen Stimmen war dagegen, indem es die Regel der Veröffent¬
lichung nickt wieder hergestellt sehen, sondern nur Auszüge publiciren lassen
wollte. Darüber kam das Jahr 1848 herein, am 29. März 1848 beschloß
die B.-V. aus einen neuen Antrag Badens, daß es mit der Veröffentlichung
der Verhandlungen wieder wie vor 1824 gehalten werden solle.

Der wieder auflebende Bundestag aber richtete sich nicht nach diesem
Beschlusse. Als wäre derselbe nicht vorhanden, warf der östreichische Pra-
t>dialgcsandte am 21. Juni 1851 die Frage auf, wie und in welchem Um¬
fange die Sitzungsprotokolle zu veröffentlichen wären. Ein Ausschuß wurde
niedergesetzt -- er bestand aus Würtemberg (v. Reinhard), Baden (Frhr.


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Ring zu stehen, daß allgemein gewisse Verhandlungen wegen ihres Gegen¬
standes und außerdem alle Abstimmungen der einzelnen Regierungen und alle
Cvmitsberichte geheim gehalten werden müssen; die eouelusi» soll aber aus der
pmemissg. folgen! >

Der Beschluß war jedoch nicht blos unschlüssig, sondern auch in sich un¬
klar. Denn es sollte danach „das Resultat der Berathungen, je nachdem
es für Alle oder für Einzelne von Interesse sei," bekannt gemacht werden.
Was bedeutet dieses „Je nachdem"? Sollten auch nicht einmal alle Resul¬
tate der Berathungen, sondern nur gewisse der Oeffentlichkeit übergeben, sollten
einige nur Einzelnen, andere gar nicht bekannt gemacht werden? Und ferner
bezeichnete der Präsidialvortrag, „im Geiste" dessen vorgegangen werden sollte,
allgemein „die Vorbereitung der Gegenstände, die Arbeiten der Comites und
die verschiedenen Ansichten der einzelnen Regierungen" als nicht zur Oeffent¬
lichkeit geeignete Epochen der Geschäftsverhandlungen; aber zugleich hob er
doch gewisse Gegenstände als solche hervor, bei denen dies vorzugsweise der
Fall sei, und gestattete damit wieder eine Einschränkung der allgemeinen Be¬
hauptung auf jene besonderen Fälle. Auch erklärte er nur die Mittheilung
der verschiedenen Ansichten der einzelnen Regierungen für unzulässig, er
erlaubte folglich die Bekanntmachung, wenn die Ansichten Aller übereinstimm¬
ten. Wir begegnen deshalb gleich im Protokoll einer der nächsten Sitzungen
der vollständigen Bekanntmachung einer Abstimmung nebst allen Motiven der
einzelnen Regierungen, nämlich der Abstimmung über „provisorische Maßregeln
zur nöthigen Aufrechthnltung der innern Sicherheit und öffentlichen Ordnung
im Bunde", wo sämmtliche Regierungen den Anträgen Oestreichs beitraten
Und das Gehässige der Maßregeln mit auf sich nahmen.

Der Mittheilungen an die Oeffentlichkeit wurden indessen immer weniger,
und seit 1828 hörten sie ganz aus. Im März 1847 beantragten Preußen
und Würtemberg, daß es mit der Veröffentlichtung der Protokolle wieder
wie vor dem 1. Juli 1824 gehalten werde. Der Ausschuß berichtete
erst im September, im Wesentlichen für den Antrag, Oestreich mit meh¬
reren anderen Stimmen war dagegen, indem es die Regel der Veröffent¬
lichung nickt wieder hergestellt sehen, sondern nur Auszüge publiciren lassen
wollte. Darüber kam das Jahr 1848 herein, am 29. März 1848 beschloß
die B.-V. aus einen neuen Antrag Badens, daß es mit der Veröffentlichung
der Verhandlungen wieder wie vor 1824 gehalten werden solle.

Der wieder auflebende Bundestag aber richtete sich nicht nach diesem
Beschlusse. Als wäre derselbe nicht vorhanden, warf der östreichische Pra-
t>dialgcsandte am 21. Juni 1851 die Frage auf, wie und in welchem Um¬
fange die Sitzungsprotokolle zu veröffentlichen wären. Ein Ausschuß wurde
niedergesetzt — er bestand aus Würtemberg (v. Reinhard), Baden (Frhr.


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[0375] Ring zu stehen, daß allgemein gewisse Verhandlungen wegen ihres Gegen¬ standes und außerdem alle Abstimmungen der einzelnen Regierungen und alle Cvmitsberichte geheim gehalten werden müssen; die eouelusi» soll aber aus der pmemissg. folgen! > Der Beschluß war jedoch nicht blos unschlüssig, sondern auch in sich un¬ klar. Denn es sollte danach „das Resultat der Berathungen, je nachdem es für Alle oder für Einzelne von Interesse sei," bekannt gemacht werden. Was bedeutet dieses „Je nachdem"? Sollten auch nicht einmal alle Resul¬ tate der Berathungen, sondern nur gewisse der Oeffentlichkeit übergeben, sollten einige nur Einzelnen, andere gar nicht bekannt gemacht werden? Und ferner bezeichnete der Präsidialvortrag, „im Geiste" dessen vorgegangen werden sollte, allgemein „die Vorbereitung der Gegenstände, die Arbeiten der Comites und die verschiedenen Ansichten der einzelnen Regierungen" als nicht zur Oeffent¬ lichkeit geeignete Epochen der Geschäftsverhandlungen; aber zugleich hob er doch gewisse Gegenstände als solche hervor, bei denen dies vorzugsweise der Fall sei, und gestattete damit wieder eine Einschränkung der allgemeinen Be¬ hauptung auf jene besonderen Fälle. Auch erklärte er nur die Mittheilung der verschiedenen Ansichten der einzelnen Regierungen für unzulässig, er erlaubte folglich die Bekanntmachung, wenn die Ansichten Aller übereinstimm¬ ten. Wir begegnen deshalb gleich im Protokoll einer der nächsten Sitzungen der vollständigen Bekanntmachung einer Abstimmung nebst allen Motiven der einzelnen Regierungen, nämlich der Abstimmung über „provisorische Maßregeln zur nöthigen Aufrechthnltung der innern Sicherheit und öffentlichen Ordnung im Bunde", wo sämmtliche Regierungen den Anträgen Oestreichs beitraten Und das Gehässige der Maßregeln mit auf sich nahmen. Der Mittheilungen an die Oeffentlichkeit wurden indessen immer weniger, und seit 1828 hörten sie ganz aus. Im März 1847 beantragten Preußen und Würtemberg, daß es mit der Veröffentlichtung der Protokolle wieder wie vor dem 1. Juli 1824 gehalten werde. Der Ausschuß berichtete erst im September, im Wesentlichen für den Antrag, Oestreich mit meh¬ reren anderen Stimmen war dagegen, indem es die Regel der Veröffent¬ lichung nickt wieder hergestellt sehen, sondern nur Auszüge publiciren lassen wollte. Darüber kam das Jahr 1848 herein, am 29. März 1848 beschloß die B.-V. aus einen neuen Antrag Badens, daß es mit der Veröffentlichung der Verhandlungen wieder wie vor 1824 gehalten werden solle. Der wieder auflebende Bundestag aber richtete sich nicht nach diesem Beschlusse. Als wäre derselbe nicht vorhanden, warf der östreichische Pra- t>dialgcsandte am 21. Juni 1851 die Frage auf, wie und in welchem Um¬ fange die Sitzungsprotokolle zu veröffentlichen wären. Ein Ausschuß wurde niedergesetzt — er bestand aus Würtemberg (v. Reinhard), Baden (Frhr. 46*

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_108129/375>, abgerufen am 24.08.2024.