Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band.^'eden. Holland ist äußerst reich an Festungen und befestigten Städten. Wirk¬ ^renzlioten IV. 1859. 29
^'eden. Holland ist äußerst reich an Festungen und befestigten Städten. Wirk¬ ^renzlioten IV. 1859. 29
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0237" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/108367"/> <p xml:id="ID_808" prev="#ID_807" next="#ID_809"> ^'eden. Holland ist äußerst reich an Festungen und befestigten Städten. Wirk¬<lb/> liche Festungen sind: Mastricht, Verlöv. Grave, Herzogenbusch, Breda, Bergen<lb/> °P Zoom. Vließingen; kleinere Platze und bloße Forts: Sluys, Briel, Hclvoct»<lb/> miys. sah van Gent, Eoevorden, Neue Schanz, Schoonhoven, Ter Neuve,<lb/> Vurtanger Schanz. Die Städte Groningen. Naarden, Enkhuyzen, Gorkum<lb/> "ut Workum, Haarlingen, Delfzyl, Arnheim, Zütphen, Nimwegen, Zwoll,<lb/> H"shell, Middelburg. Beere. Ysendik. Hülfe. Axel. Goes haben sämmtlich noch<lb/> alte Befestigungen nach der sogenannten holländischen Manier, in Erde mit<lb/> Wassergräben. Bei der tiefen Lage des Landes, welche gestattet, fast alle<lb/> Theile desselben unter Wasser zu setzen, bieten diese befestigten Städte, so<lb/> lange kein Frost eintritt, für kleinere Abtheilungen stets ausreichende Zufluchts-<lb/> ^'te, von denen aus sie den Bewegungen des Feindes große Hindernisse be¬<lb/> sten können. Die meisten wirklichen Festungen des eigentlichen Holland liegen<lb/> ludlich des Rheins und bilden bei einem Kriege mit Belgien gegen Frankreich<lb/> ^ne Hintere Linie der belgischen Plätze. Verlöv, Mastricht und Luxemburg<lb/> sind vermöge ihrer Lage als erste Linie für das System der rheinpreußischen<lb/> Testungen anzusehn. Obgleich diese Plätze alle drei auf deutschem Bundes¬<lb/> gebiet liegen, sind doch Mastricht und Verlöv ausdrücklich von der Eigenschaft<lb/> "is Bundesfestungen ausgeschlossen und nur Luxemburg ist zu einer solchen<lb/> ^stimmt worden. Mastricht mit 30,000 Einwohnern liegt mit seinem Haupt-<lb/> theile am linken Ufer der Maas, mit einer befestigten Vorstadt, der Wyk, am<lb/> Achten Ufer; nördlich der Stadt liegt das Fort König Wilhelm, südlich S. Pieter.<lb/> ^"Striche hat eine äußerst reiche Kriegsgeschichte; 1576 und 1579 ward es<lb/> °n den Spaniern genommen, 1673 nahmen es die Franzosen unter der eig-<lb/> '^u Führung Ludwig des Vierzehnten. Vauban gab darauf dem Platz im<lb/> wesentlichen seine heutige Gestalt. Die Niederländer belagerten ihn nun 1676<lb/> ^rgeblich; erhielten ihn aber im Frieden von Nymwegen zurück. 1748 eroberten<lb/> >du die Franzosen von Neuem, mußten ihn aber schon im folgenden Jahre<lb/> aachener Frieden herausgeben. Als 1792 die Oestreicher die Niederlande rann-<lb/> ^u. ließen sie in Mastricht eine Besatzung zurück; diese ward hier von den<lb/> ^^uzosen blokirt. Das Wiedervorgehen der Oestreicher im März 1793 zwang<lb/> "ber die Franzosen die Blokade aufzuheben; am 17. September 1794 kam es<lb/> ^ Mastricht zu einem Gefecht, durch welches Jourdan seinen Uebergang auf<lb/> ^ rechte Maasufer maskirte; nach dem Rückzug der Oestreicher hinter den<lb/> ^pein ward dann die Festung von den Franzosen belagert, und am 4. No-<lb/> ^oder durch Capitulation genommen. Der Platz blieb darauf ungestört in<lb/> ^ Händen der Franzosen, bis ihn dieselben nach dem ersten pariser Frieden<lb/> 14 wieder an Holland ausliefern mußten. Verlöv. ein unbedeutender Ort<lb/> °u 6000 Einwohnern, liegt wie ein Vorposten von Wesel nördlich von Mast-<lb/> am rechten User der Maas; es theilte 1794 das Schicksal Mastrichts,</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> ^renzlioten IV. 1859. 29</fw><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0237]
^'eden. Holland ist äußerst reich an Festungen und befestigten Städten. Wirk¬
liche Festungen sind: Mastricht, Verlöv. Grave, Herzogenbusch, Breda, Bergen
°P Zoom. Vließingen; kleinere Platze und bloße Forts: Sluys, Briel, Hclvoct»
miys. sah van Gent, Eoevorden, Neue Schanz, Schoonhoven, Ter Neuve,
Vurtanger Schanz. Die Städte Groningen. Naarden, Enkhuyzen, Gorkum
"ut Workum, Haarlingen, Delfzyl, Arnheim, Zütphen, Nimwegen, Zwoll,
H"shell, Middelburg. Beere. Ysendik. Hülfe. Axel. Goes haben sämmtlich noch
alte Befestigungen nach der sogenannten holländischen Manier, in Erde mit
Wassergräben. Bei der tiefen Lage des Landes, welche gestattet, fast alle
Theile desselben unter Wasser zu setzen, bieten diese befestigten Städte, so
lange kein Frost eintritt, für kleinere Abtheilungen stets ausreichende Zufluchts-
^'te, von denen aus sie den Bewegungen des Feindes große Hindernisse be¬
sten können. Die meisten wirklichen Festungen des eigentlichen Holland liegen
ludlich des Rheins und bilden bei einem Kriege mit Belgien gegen Frankreich
^ne Hintere Linie der belgischen Plätze. Verlöv, Mastricht und Luxemburg
sind vermöge ihrer Lage als erste Linie für das System der rheinpreußischen
Testungen anzusehn. Obgleich diese Plätze alle drei auf deutschem Bundes¬
gebiet liegen, sind doch Mastricht und Verlöv ausdrücklich von der Eigenschaft
"is Bundesfestungen ausgeschlossen und nur Luxemburg ist zu einer solchen
^stimmt worden. Mastricht mit 30,000 Einwohnern liegt mit seinem Haupt-
theile am linken Ufer der Maas, mit einer befestigten Vorstadt, der Wyk, am
Achten Ufer; nördlich der Stadt liegt das Fort König Wilhelm, südlich S. Pieter.
^"Striche hat eine äußerst reiche Kriegsgeschichte; 1576 und 1579 ward es
°n den Spaniern genommen, 1673 nahmen es die Franzosen unter der eig-
'^u Führung Ludwig des Vierzehnten. Vauban gab darauf dem Platz im
wesentlichen seine heutige Gestalt. Die Niederländer belagerten ihn nun 1676
^rgeblich; erhielten ihn aber im Frieden von Nymwegen zurück. 1748 eroberten
>du die Franzosen von Neuem, mußten ihn aber schon im folgenden Jahre
aachener Frieden herausgeben. Als 1792 die Oestreicher die Niederlande rann-
^u. ließen sie in Mastricht eine Besatzung zurück; diese ward hier von den
^^uzosen blokirt. Das Wiedervorgehen der Oestreicher im März 1793 zwang
"ber die Franzosen die Blokade aufzuheben; am 17. September 1794 kam es
^ Mastricht zu einem Gefecht, durch welches Jourdan seinen Uebergang auf
^ rechte Maasufer maskirte; nach dem Rückzug der Oestreicher hinter den
^pein ward dann die Festung von den Franzosen belagert, und am 4. No-
^oder durch Capitulation genommen. Der Platz blieb darauf ungestört in
^ Händen der Franzosen, bis ihn dieselben nach dem ersten pariser Frieden
14 wieder an Holland ausliefern mußten. Verlöv. ein unbedeutender Ort
°u 6000 Einwohnern, liegt wie ein Vorposten von Wesel nördlich von Mast-
am rechten User der Maas; es theilte 1794 das Schicksal Mastrichts,
^renzlioten IV. 1859. 29
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |