Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band.nachgewiesen ist, einzugehen. Jenes soll zugleich als Vorbereitung auf den 1. Die Schlacht- und Mahl-, Handels- und Professions- (Nahrungs-) 2. Die Accise in Rostock, zu 64,800 Thlr. veranschlagt, von welcher 3. Staatsgeld und Seezoll in Wismar mit ca. 14500 Thlr. 4. Die Probenreiterstcuer mit ca. 7500 Thlr. 5. Der Brantweinimpost mit ca. 1000 Thlr. K. Alle Land- und Binnenzölle (Damm- und Brückengelder) mit einer 7. Beim Anschlusse an den Zollverein den Transitozoll auf der berlin- Daß ferner alle Exemtionen einzelner Personen oder Classen, alle un- Die aus den also fortfallenden Abgaben evenirende und demnächst zu Von den gegenwärtigen Abgaben würden ferner, eventuell modificirt, bei 1. Die ordentlichen und außerordentlichen Steuern des Domaniums ) Da aus Mangel veröffentlichter Etats die Erträge nicht genau festzustellen, sind und
^ ^'l! zerstreute Angaben sehr von einander abweichen, sind hier runde Summen angesetzt. Schlacht- und Mahlsteuern der meisten Landstädte sind gegenwärtig abgelöst. nachgewiesen ist, einzugehen. Jenes soll zugleich als Vorbereitung auf den 1. Die Schlacht- und Mahl-, Handels- und Professions- (Nahrungs-) 2. Die Accise in Rostock, zu 64,800 Thlr. veranschlagt, von welcher 3. Staatsgeld und Seezoll in Wismar mit ca. 14500 Thlr. 4. Die Probenreiterstcuer mit ca. 7500 Thlr. 5. Der Brantweinimpost mit ca. 1000 Thlr. K. Alle Land- und Binnenzölle (Damm- und Brückengelder) mit einer 7. Beim Anschlusse an den Zollverein den Transitozoll auf der berlin- Daß ferner alle Exemtionen einzelner Personen oder Classen, alle un- Die aus den also fortfallenden Abgaben evenirende und demnächst zu Von den gegenwärtigen Abgaben würden ferner, eventuell modificirt, bei 1. Die ordentlichen und außerordentlichen Steuern des Domaniums ) Da aus Mangel veröffentlichter Etats die Erträge nicht genau festzustellen, sind und
^ ^'l! zerstreute Angaben sehr von einander abweichen, sind hier runde Summen angesetzt. Schlacht- und Mahlsteuern der meisten Landstädte sind gegenwärtig abgelöst. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0225" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/108355"/> <p xml:id="ID_768" prev="#ID_767"> nachgewiesen ist, einzugehen. Jenes soll zugleich als Vorbereitung auf den<lb/> dritten Abschnitt dieser Abhandlung: „die wahrscheinlichen Folgen des An¬<lb/> schlusses Mecklenburgs an den Zollverein" vorbereiten und ist mit Rücksicht<lb/> hierauf zu betrachten. Jedoch selbst wenn ein solcher Anschluß in längerer<lb/> Zeit noch nicht zu realisiren wäre, wenn dem Lande zunächst (wie zu befürch¬<lb/> tn) nur ein sür sich abgeschlossenes neues Abgabensystem zu Theil würde, so<lb/> müßten doch die hier namentlich aufgeführten Abgaben in jedem Falle besei¬<lb/> tigt oder gründlich modificirt werden. Solches würde demnach betreffen:</p><lb/> <p xml:id="ID_769"> 1. Die Schlacht- und Mahl-, Handels- und Professions- (Nahrungs-)<lb/> Steuer der Landstädte, soweit erstere noch nicht sixirt sind.*) Reinertrag ca.<lb/> los.ovo Thlr.</p><lb/> <p xml:id="ID_770"> 2. Die Accise in Rostock, zu 64,800 Thlr. veranschlagt, von welcher<lb/> Summe jedoch 14000 Thlr. zu städtischen Zwecken abgegeben und 11800 Thlr.<lb/> Zu Erhebungskosten verwandt werden. Die Schlacht- und Mahlsteuer mußte<lb/> Rostock, nach dem Vorgange der Landstädte, selbst ablösen. In Anschlag<lb/> kommen ca. 39000 Thlr.</p><lb/> <p xml:id="ID_771"> 3. Staatsgeld und Seezoll in Wismar mit ca. 14500 Thlr.</p><lb/> <p xml:id="ID_772"> 4. Die Probenreiterstcuer mit ca. 7500 Thlr.</p><lb/> <p xml:id="ID_773"> 5. Der Brantweinimpost mit ca. 1000 Thlr.</p><lb/> <p xml:id="ID_774"> K. Alle Land- und Binnenzölle (Damm- und Brückengelder) mit einer<lb/> ^wen Einnahme von ca. 26500 Thlr.</p><lb/> <p xml:id="ID_775"> 7. Beim Anschlusse an den Zollverein den Transitozoll auf der berlin-<lb/> hainburger Eisenbahn mit einem reinen Ertrag von ca. 70000 Thlr.</p><lb/> <p xml:id="ID_776"> Daß ferner alle Exemtionen einzelner Personen oder Classen, alle un-<lb/> Tleiche Belastung und ungleiche Controle, alle unzweckmäßige Erhebung und<lb/> ^rtheilung, namentlich alle Belästigungen des internen Verkehrs aufhören<lb/> '"üßten. versteht sich von selbst.</p><lb/> <p xml:id="ID_777"> Die aus den also fortfallenden Abgaben evenirende und demnächst zu<lb/> ^!ctzcmde reine Einnahmesumme betrüge hiernach ca. 193,500 oder ind. xos.<lb/> ^ ca. 263,500 Thlr., mit Einschluß der Erhebungskostcn jedoch ca. 235.000<lb/> °der wei. xos. 7 ca. 325,000 Thlr.</p><lb/> <p xml:id="ID_778"> Von den gegenwärtigen Abgaben würden ferner, eventuell modificirt, bei<lb/> ^stände bleiben und mit sehr geringen Kosten sud. 2. 3 und 4 durch die<lb/> Magistrate, sub. 1 durch die großh. Aemter erhoben werden können:</p><lb/> <p xml:id="ID_779" next="#ID_780"> 1. Die ordentlichen und außerordentlichen Steuern des Domaniums<lb/> der Ritterschaft, deren künftiger Ertrag sich nach dem Staatsbedürfnisfe</p><lb/> <note xml:id="FID_22" place="foot"> ) Da aus Mangel veröffentlichter Etats die Erträge nicht genau festzustellen, sind und<lb/> ^ ^'l! zerstreute Angaben sehr von einander abweichen, sind hier runde Summen angesetzt.<lb/> Schlacht- und Mahlsteuern der meisten Landstädte sind gegenwärtig abgelöst.</note><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0225]
nachgewiesen ist, einzugehen. Jenes soll zugleich als Vorbereitung auf den
dritten Abschnitt dieser Abhandlung: „die wahrscheinlichen Folgen des An¬
schlusses Mecklenburgs an den Zollverein" vorbereiten und ist mit Rücksicht
hierauf zu betrachten. Jedoch selbst wenn ein solcher Anschluß in längerer
Zeit noch nicht zu realisiren wäre, wenn dem Lande zunächst (wie zu befürch¬
tn) nur ein sür sich abgeschlossenes neues Abgabensystem zu Theil würde, so
müßten doch die hier namentlich aufgeführten Abgaben in jedem Falle besei¬
tigt oder gründlich modificirt werden. Solches würde demnach betreffen:
1. Die Schlacht- und Mahl-, Handels- und Professions- (Nahrungs-)
Steuer der Landstädte, soweit erstere noch nicht sixirt sind.*) Reinertrag ca.
los.ovo Thlr.
2. Die Accise in Rostock, zu 64,800 Thlr. veranschlagt, von welcher
Summe jedoch 14000 Thlr. zu städtischen Zwecken abgegeben und 11800 Thlr.
Zu Erhebungskosten verwandt werden. Die Schlacht- und Mahlsteuer mußte
Rostock, nach dem Vorgange der Landstädte, selbst ablösen. In Anschlag
kommen ca. 39000 Thlr.
3. Staatsgeld und Seezoll in Wismar mit ca. 14500 Thlr.
4. Die Probenreiterstcuer mit ca. 7500 Thlr.
5. Der Brantweinimpost mit ca. 1000 Thlr.
K. Alle Land- und Binnenzölle (Damm- und Brückengelder) mit einer
^wen Einnahme von ca. 26500 Thlr.
7. Beim Anschlusse an den Zollverein den Transitozoll auf der berlin-
hainburger Eisenbahn mit einem reinen Ertrag von ca. 70000 Thlr.
Daß ferner alle Exemtionen einzelner Personen oder Classen, alle un-
Tleiche Belastung und ungleiche Controle, alle unzweckmäßige Erhebung und
^rtheilung, namentlich alle Belästigungen des internen Verkehrs aufhören
'"üßten. versteht sich von selbst.
Die aus den also fortfallenden Abgaben evenirende und demnächst zu
^!ctzcmde reine Einnahmesumme betrüge hiernach ca. 193,500 oder ind. xos.
^ ca. 263,500 Thlr., mit Einschluß der Erhebungskostcn jedoch ca. 235.000
°der wei. xos. 7 ca. 325,000 Thlr.
Von den gegenwärtigen Abgaben würden ferner, eventuell modificirt, bei
^stände bleiben und mit sehr geringen Kosten sud. 2. 3 und 4 durch die
Magistrate, sub. 1 durch die großh. Aemter erhoben werden können:
1. Die ordentlichen und außerordentlichen Steuern des Domaniums
der Ritterschaft, deren künftiger Ertrag sich nach dem Staatsbedürfnisfe
) Da aus Mangel veröffentlichter Etats die Erträge nicht genau festzustellen, sind und
^ ^'l! zerstreute Angaben sehr von einander abweichen, sind hier runde Summen angesetzt.
Schlacht- und Mahlsteuern der meisten Landstädte sind gegenwärtig abgelöst.
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