Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band.h>ar lange Zeit hindurch eine tiefe Erschlaffung des Handelsstrebens. welches Nicht jedoch blos Hamburg gegenüber sind die Seestädte im Nachtheil, Bon den steuerpflichtigen Waaren wird die Abgabe meistentheils aä valo- " ') vint^.Ugvs, welche neuerdings für die Steuerhebung ack virlorem mächtig kämpft, '°ge sich nach Mecklenburg begeben, um Goethes Ausspruch: "Grau, theurer Freund, ist alle veorie u, s. in, gründlich verstehen zu lernen. " ) Nach den Erhebungen des großhl. statistischen Bureaus. Grenjbote" IV. 1359. 27
h>ar lange Zeit hindurch eine tiefe Erschlaffung des Handelsstrebens. welches Nicht jedoch blos Hamburg gegenüber sind die Seestädte im Nachtheil, Bon den steuerpflichtigen Waaren wird die Abgabe meistentheils aä valo- „ ') vint^.Ugvs, welche neuerdings für die Steuerhebung ack virlorem mächtig kämpft, '°ge sich nach Mecklenburg begeben, um Goethes Ausspruch: „Grau, theurer Freund, ist alle veorie u, s. in, gründlich verstehen zu lernen. " ) Nach den Erhebungen des großhl. statistischen Bureaus. Grenjbote» IV. 1359. 27
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h>ar lange Zeit hindurch eine tiefe Erschlaffung des Handelsstrebens. welches
s>es jedoch neuerlichst zu kräftigen beginnt. Dampfschiffverbindungen mit Skan¬
dinavien und Nußland, die Bank in Rostock u. A. in. sind Zeugen hiervon.
Aber alle diese Anstrengungen verschwinden unter dem Drucke der Verhält¬
nisse, selbst die durch die Bank ermöglichte schnellere Circulation des Geldes
vermag der Kaufmann nur in beschränkter Weise zu benutzen.
Nicht jedoch blos Hamburg gegenüber sind die Seestädte im Nachtheil,
sie tragen auch Abgaben, welche in den Landstädten nicht statt finden. So
sind letztere z. B. befugt, mit Korn und Oelfrüchten steuerfrei zu handeln,
locum diese Producte landwärts gehen, eine Bestimmung, welche sie zwingend
von den Seestädten fortleitet. In den Seestädten sind die Materialien zur
Fabrikation besteuert, in den Landstädten nicht; in ersteren wird das Rohmate¬
rial dadurch vertheuert und wenn sie diesem durch billigeren Bezug zur See
begegnen, so kann die Landstadt dies wieder nicht, weil sie dann obendrein
wieder die Nachsteuer zu tragen hat. In den Landstädten allein ist serner
steuerfrei, was Künstler und Handwerker zum Betriebe ihres Geschäftes direct
^ziehen, alles Baumaterial, aller Trödelhandel, alle Jmportanda der Ritter-
schaft, die Fabrikate inländischer Wollfabriken, die Transits- und Speditions-
Oter u. s. w.
Bon den steuerpflichtigen Waaren wird die Abgabe meistentheils aä valo-
^i» *) erhalten, und zwar auf die bloße Declaration des Empfängers hin.
den Seestädten ist die Controle darüber sehr scharf; in den Landstädten,
welche meistens von allen Seiten offen sind, sehr gemüthlich, sie geschieht nicht
selten erst geraume Zeit nach dem Empfange der Waaren im Hause des Em¬
pfängers und da haben die Waaren oft die Zwischenzeit benutzt, um sich
gründlich zu verwandeln. Aus Seidenzeugen werden grobe Tuche u. s. w.,
Nebenbei wird auch, wenn man dem böswilligen Gerede trauen will, hier und
^ „geschmiert". Mit ritterschaftlichen Freipässen versehene Fuhren und Import¬
artikel von Privatpersonen werden gar nicht controlirt, sondern seit der jüngsten
3eit nur einfach registrirt. Wie sehr Alles dies die Defrauden begünstigt, ist
^ehr als notorisch. Schlimm aber ist es, daß auf Treue und Rechtlichkeit
gegründete Angaben mit solcher Gleichgiltigkeit gefälscht werden, wie es wirt-
^es geschieht. Zum Beispiele wollen wir nach dem Ares. f. Landes?. 1859 S. 456
Folgende anführen. Im Jahre 1856 wurden im Ganzen 2,671.060 Pfd.
^ssee als eingeführt declarirt. was bei der damaligen Bevölkerung von
542,064 Menschen**) in Mecklenburg-Schwerin und 99.628 Menschen in Menk-
„ ') vint^.Ugvs, welche neuerdings für die Steuerhebung ack virlorem mächtig kämpft,
'°ge sich nach Mecklenburg begeben, um Goethes Ausspruch: „Grau, theurer Freund, ist alle
veorie u, s. in, gründlich verstehen zu lernen.
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