Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band.deutlich schon an dem meisten, was bisher in dieser Angelegenheit geschrieben Es ist sehr schwierig, von dem mecklenburgischen Abgabenwesen ein klares ") Nähere Darlegung findet man in "Schultze, gedrängte Darstellung der Abgaben" u, s> w-
und im "Archiv für Landeskunde" an mehrern Stellen. deutlich schon an dem meisten, was bisher in dieser Angelegenheit geschrieben Es ist sehr schwierig, von dem mecklenburgischen Abgabenwesen ein klares ") Nähere Darlegung findet man in „Schultze, gedrängte Darstellung der Abgaben" u, s> w-
und im „Archiv für Landeskunde" an mehrern Stellen. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0214" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/108344"/> <p xml:id="ID_742" prev="#ID_741"> deutlich schon an dem meisten, was bisher in dieser Angelegenheit geschrieben<lb/> ist; es läuft alles auf ein Flickwerk hinaus, was denn doch immer nur ein<lb/> den Anforderungen der neuern Staatswissenschaft nicht Entsprechendes gegeben<lb/> hätte. Wir wollen deshalb den Versuch machen, die bestehenden Ver¬<lb/> hältnisse im Ganzen zu schildern, dasjenige zu berücksichtigen,<lb/> was die Verhandlungen bisher zu Tage gefördert haben, und<lb/> schließlich die wahrscheinlichen Folgen eines Anschlusses der<lb/> Großherzogthum er an den Zollverein hervorzuheben. Persönlich<lb/> davon überzeugt, daß Mecklenburg nur durch den letztern in seinen Einnahmen<lb/> dauernd geregelt und zu Fortschritten in staatlicher und ökonomischer Beziehung<lb/> geführt werden kann, glauben wir auch darlegen zu können, daß die befürchteten<lb/> Nachtheile, welche man sich von einem Anschlusse verspricht, in finanzieller<lb/> Hinsicht sich nicht zeigen werden, sobald man nur den Zeitpunkt nicht ver¬<lb/> streichen läßt, in welchem es noch möglich wird, ihn an billige und den<lb/> eigenthümlichen Verhältnissen des Landes angemessene Bedingungen zu knüpfen.<lb/> Vereinbarungen irgend einer Art aber, welche nur eine augenblickliche Abhilfe<lb/> gewähren, dürften das Land dem Zollverein zwingend in die Arme führen,<lb/> und ob hiervon nicht ein unersetzlicher Verlust die Folge sein würde, geben<lb/> wir wohl zu bedenken.</p><lb/> <p xml:id="ID_743" next="#ID_744"> Es ist sehr schwierig, von dem mecklenburgischen Abgabenwesen ein klares<lb/> und richtiges Bild zu entwerfen, wenn man die einzelnen Positionen nicht in<lb/> ihrem Verhältniß zum Ganzen auffaßt. Für uns ist letzteres die Aufgabe,<lb/> weshalb wir nur eine kurze Uebersicht der einzelnen Abgaben, deren Bedeutung<lb/> sich meistentheils schon aus ihrer Benennung ergibt, aufstellen.*) Die sämmt¬<lb/> lichen Abgaben bestehen in: i) ordentlichen Steuern: g,. des Doma-<lb/> niums: Hufen- und Neben- (eine Personal-) Steuer, b. der Ritterschaft'<lb/> Hufen- und Nebensteuer, e. der Landstädte: Häuser-, Acker-, Vieh-, Nah'<lb/> rungs- (eine Personal-). Schlacht-. Mahl-, Handelssteuer, ä. der Seestadt<lb/> Rostock: Accise. d. i. Handels- (Getreide- und Waaren-). Schlacht- und<lb/> Mahlsteuer. <z. der Seestadt Wismar: Seezoll (Licent). Staatsgeld. Accise<lb/> (eine Abgabe zu städtischen Zwecken). 2) Außerordentlichen Steuern (ein<lb/> Aufschlag zu den ordentlichen): g.. DieLandescontribution. umfassend:<lb/> Hufen- und Personalsteuer der Landbewohner; Grund-. Vieh-. Handels-. P»'^<lb/> sessions-. Nahrungs- und Personalsteuer der Stadtbewohner; Zins-. Pensions¬<lb/> und Gehaltssteuer; Personalsteuer charakterisirter Personen, der Advocaten,<lb/> Aerzte und Notare; Pachtsteuer der doberaner Spielpächter und Gastwirthe,<lb/> d. Prinzessinsteuer, c Stempel- und Cvllateralerbsteuer. ä. Proben-<lb/> reitersteuer, e. Branntweinimpost. 3. Zölle, Landzölle (dazu</p><lb/> <note xml:id="FID_17" place="foot"> ") Nähere Darlegung findet man in „Schultze, gedrängte Darstellung der Abgaben" u, s> w-<lb/> und im „Archiv für Landeskunde" an mehrern Stellen.</note><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0214]
deutlich schon an dem meisten, was bisher in dieser Angelegenheit geschrieben
ist; es läuft alles auf ein Flickwerk hinaus, was denn doch immer nur ein
den Anforderungen der neuern Staatswissenschaft nicht Entsprechendes gegeben
hätte. Wir wollen deshalb den Versuch machen, die bestehenden Ver¬
hältnisse im Ganzen zu schildern, dasjenige zu berücksichtigen,
was die Verhandlungen bisher zu Tage gefördert haben, und
schließlich die wahrscheinlichen Folgen eines Anschlusses der
Großherzogthum er an den Zollverein hervorzuheben. Persönlich
davon überzeugt, daß Mecklenburg nur durch den letztern in seinen Einnahmen
dauernd geregelt und zu Fortschritten in staatlicher und ökonomischer Beziehung
geführt werden kann, glauben wir auch darlegen zu können, daß die befürchteten
Nachtheile, welche man sich von einem Anschlusse verspricht, in finanzieller
Hinsicht sich nicht zeigen werden, sobald man nur den Zeitpunkt nicht ver¬
streichen läßt, in welchem es noch möglich wird, ihn an billige und den
eigenthümlichen Verhältnissen des Landes angemessene Bedingungen zu knüpfen.
Vereinbarungen irgend einer Art aber, welche nur eine augenblickliche Abhilfe
gewähren, dürften das Land dem Zollverein zwingend in die Arme führen,
und ob hiervon nicht ein unersetzlicher Verlust die Folge sein würde, geben
wir wohl zu bedenken.
Es ist sehr schwierig, von dem mecklenburgischen Abgabenwesen ein klares
und richtiges Bild zu entwerfen, wenn man die einzelnen Positionen nicht in
ihrem Verhältniß zum Ganzen auffaßt. Für uns ist letzteres die Aufgabe,
weshalb wir nur eine kurze Uebersicht der einzelnen Abgaben, deren Bedeutung
sich meistentheils schon aus ihrer Benennung ergibt, aufstellen.*) Die sämmt¬
lichen Abgaben bestehen in: i) ordentlichen Steuern: g,. des Doma-
niums: Hufen- und Neben- (eine Personal-) Steuer, b. der Ritterschaft'
Hufen- und Nebensteuer, e. der Landstädte: Häuser-, Acker-, Vieh-, Nah'
rungs- (eine Personal-). Schlacht-. Mahl-, Handelssteuer, ä. der Seestadt
Rostock: Accise. d. i. Handels- (Getreide- und Waaren-). Schlacht- und
Mahlsteuer. <z. der Seestadt Wismar: Seezoll (Licent). Staatsgeld. Accise
(eine Abgabe zu städtischen Zwecken). 2) Außerordentlichen Steuern (ein
Aufschlag zu den ordentlichen): g.. DieLandescontribution. umfassend:
Hufen- und Personalsteuer der Landbewohner; Grund-. Vieh-. Handels-. P»'^
sessions-. Nahrungs- und Personalsteuer der Stadtbewohner; Zins-. Pensions¬
und Gehaltssteuer; Personalsteuer charakterisirter Personen, der Advocaten,
Aerzte und Notare; Pachtsteuer der doberaner Spielpächter und Gastwirthe,
d. Prinzessinsteuer, c Stempel- und Cvllateralerbsteuer. ä. Proben-
reitersteuer, e. Branntweinimpost. 3. Zölle, Landzölle (dazu
") Nähere Darlegung findet man in „Schultze, gedrängte Darstellung der Abgaben" u, s> w-
und im „Archiv für Landeskunde" an mehrern Stellen.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |