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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band.

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8SÄM6N-8Ann6I'8, die ihre Zeit ausgedient und endlich aus den wenigstens
sieben Dienstjahre zählenden Matrosen rekrutirt. Die einen wie die andern
müssen wenigstens 37 Jahr alt sein. Nach der Rückkehr aus jedem Feldzuge
lassen die Schiffscapitäne ein Verzeichniß der Matrosen dieser drei Kategorien
aufstellen, welche erbötig sind, als Küstenwächter einzutreten. Diese wieder
Angeworbenen werden dann nach den Districten dirigirt. wo erledigte Stellen
zu besetzen sind. Hier finden sie dieselbe Gesetzgebung, dieselbe Disciplin wie
die andern Seeleute der Flotte und genießen folglich auch dieselben Vortheile
in Bezug auf Belohnungen, Avancement und Pensionen. Während ihres
Aufenthaltes am Lande erhalten die Küstenwächter einen Zuschuß von I V- Schil¬
ling oder Is Silbergroschen täglich zur Entschädigung für Kost und Quartier.
Ueberdies sind sie mit ihren Familien auch von allen Abgaben befreit -- ein
Privilegium, welches nicht zu den am wenigsten geschätzten gehört. Mit ge¬
wohnter Voraussicht hat die Admiralität sich das Recht vorbehalten, diese
Bedingungen je nach der größeren oder geringeren Anlockung, welche diese
Organisation den Seeleuten bieten würde, zu modificiren. Auf diese Weise
hat sie die Zukunft in ihren Händen und von ihrem praktischen Sinn steht
zu erwarten, daß sie dieselbe für sich nutzbar zu machen wissen wird.

Ein neueres Institut, nämlich das der sogenannten freiwilligen Kü¬
stenwächter (co^t-volunteers), zehntausend Mann zählend, in Kriegszeiten
eine Art Seemiliz, bildet endlich die letzte Reserve, von welcher wir zu sprechen
haben. Diese unter den Fischern oder Bootführern eines jeden Districts, See¬
leuten, welche ihr Beruf an die Küste fesselt, rckrutirten Freiwilligen, vervoll¬
ständigen das Institut der Küstenwächtcr. Sie bilden gewissermaßen das letzte
Aufgebot derselben und würden sie an den Batterien der Küsten ersetzen,
bald die Bedürfnisse der Flotte die eigentlichen Küstenwächter reclamirt hätten.
Von Zeit zu Zeit durch mit ihrer Inspection beauftragte Marineoffiziere im
Schießen mit der Kanone geübt, würde diese für die Vertheidigung ihres
Herdes und ihrer Heimath kämpfende Miliz nicht zu verachten sein. Elf Di-
stricte oder Seearrondisscments, welche das ganze Küstengebiet des vereinigten
Königreichs umfassen, theilen sich in den Dienst >der Küstenwächter. Jeder
District steht unter dem Commando eines Commodore, dessen Flagge ans
einem in einem der nächstgelegenen Häfen liegenden Schiffe weht. Zu jedem
dieser Admiralschiffe gehören sämmtliche Offiziere, Küstenwächter und Frei¬
willige des Arrondissements, mögen sie nun zu Lande bei den Batterien oder
zu Wasser auf den Kreuzern der Douane oder auf den Dampfkanonenbooten
beschäftigt sein, welche bestimmt sind, die Districte untereinander zu verbin¬
den. Wie man sieht, ist das Commando eines englischen Küstendistricts für
einen Schiffscapitän nicht ohne Wichtigkeit. Außer seinem gewöhnlichen Sold
bekommt er Nationenvergütung, wenn er sich am Lande befindet und bei In-


8SÄM6N-8Ann6I'8, die ihre Zeit ausgedient und endlich aus den wenigstens
sieben Dienstjahre zählenden Matrosen rekrutirt. Die einen wie die andern
müssen wenigstens 37 Jahr alt sein. Nach der Rückkehr aus jedem Feldzuge
lassen die Schiffscapitäne ein Verzeichniß der Matrosen dieser drei Kategorien
aufstellen, welche erbötig sind, als Küstenwächter einzutreten. Diese wieder
Angeworbenen werden dann nach den Districten dirigirt. wo erledigte Stellen
zu besetzen sind. Hier finden sie dieselbe Gesetzgebung, dieselbe Disciplin wie
die andern Seeleute der Flotte und genießen folglich auch dieselben Vortheile
in Bezug auf Belohnungen, Avancement und Pensionen. Während ihres
Aufenthaltes am Lande erhalten die Küstenwächter einen Zuschuß von I V- Schil¬
ling oder Is Silbergroschen täglich zur Entschädigung für Kost und Quartier.
Ueberdies sind sie mit ihren Familien auch von allen Abgaben befreit — ein
Privilegium, welches nicht zu den am wenigsten geschätzten gehört. Mit ge¬
wohnter Voraussicht hat die Admiralität sich das Recht vorbehalten, diese
Bedingungen je nach der größeren oder geringeren Anlockung, welche diese
Organisation den Seeleuten bieten würde, zu modificiren. Auf diese Weise
hat sie die Zukunft in ihren Händen und von ihrem praktischen Sinn steht
zu erwarten, daß sie dieselbe für sich nutzbar zu machen wissen wird.

Ein neueres Institut, nämlich das der sogenannten freiwilligen Kü¬
stenwächter (co^t-volunteers), zehntausend Mann zählend, in Kriegszeiten
eine Art Seemiliz, bildet endlich die letzte Reserve, von welcher wir zu sprechen
haben. Diese unter den Fischern oder Bootführern eines jeden Districts, See¬
leuten, welche ihr Beruf an die Küste fesselt, rckrutirten Freiwilligen, vervoll¬
ständigen das Institut der Küstenwächtcr. Sie bilden gewissermaßen das letzte
Aufgebot derselben und würden sie an den Batterien der Küsten ersetzen,
bald die Bedürfnisse der Flotte die eigentlichen Küstenwächter reclamirt hätten.
Von Zeit zu Zeit durch mit ihrer Inspection beauftragte Marineoffiziere im
Schießen mit der Kanone geübt, würde diese für die Vertheidigung ihres
Herdes und ihrer Heimath kämpfende Miliz nicht zu verachten sein. Elf Di-
stricte oder Seearrondisscments, welche das ganze Küstengebiet des vereinigten
Königreichs umfassen, theilen sich in den Dienst >der Küstenwächter. Jeder
District steht unter dem Commando eines Commodore, dessen Flagge ans
einem in einem der nächstgelegenen Häfen liegenden Schiffe weht. Zu jedem
dieser Admiralschiffe gehören sämmtliche Offiziere, Küstenwächter und Frei¬
willige des Arrondissements, mögen sie nun zu Lande bei den Batterien oder
zu Wasser auf den Kreuzern der Douane oder auf den Dampfkanonenbooten
beschäftigt sein, welche bestimmt sind, die Districte untereinander zu verbin¬
den. Wie man sieht, ist das Commando eines englischen Küstendistricts für
einen Schiffscapitän nicht ohne Wichtigkeit. Außer seinem gewöhnlichen Sold
bekommt er Nationenvergütung, wenn er sich am Lande befindet und bei In-


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[0468] 8SÄM6N-8Ann6I'8, die ihre Zeit ausgedient und endlich aus den wenigstens sieben Dienstjahre zählenden Matrosen rekrutirt. Die einen wie die andern müssen wenigstens 37 Jahr alt sein. Nach der Rückkehr aus jedem Feldzuge lassen die Schiffscapitäne ein Verzeichniß der Matrosen dieser drei Kategorien aufstellen, welche erbötig sind, als Küstenwächter einzutreten. Diese wieder Angeworbenen werden dann nach den Districten dirigirt. wo erledigte Stellen zu besetzen sind. Hier finden sie dieselbe Gesetzgebung, dieselbe Disciplin wie die andern Seeleute der Flotte und genießen folglich auch dieselben Vortheile in Bezug auf Belohnungen, Avancement und Pensionen. Während ihres Aufenthaltes am Lande erhalten die Küstenwächter einen Zuschuß von I V- Schil¬ ling oder Is Silbergroschen täglich zur Entschädigung für Kost und Quartier. Ueberdies sind sie mit ihren Familien auch von allen Abgaben befreit — ein Privilegium, welches nicht zu den am wenigsten geschätzten gehört. Mit ge¬ wohnter Voraussicht hat die Admiralität sich das Recht vorbehalten, diese Bedingungen je nach der größeren oder geringeren Anlockung, welche diese Organisation den Seeleuten bieten würde, zu modificiren. Auf diese Weise hat sie die Zukunft in ihren Händen und von ihrem praktischen Sinn steht zu erwarten, daß sie dieselbe für sich nutzbar zu machen wissen wird. Ein neueres Institut, nämlich das der sogenannten freiwilligen Kü¬ stenwächter (co^t-volunteers), zehntausend Mann zählend, in Kriegszeiten eine Art Seemiliz, bildet endlich die letzte Reserve, von welcher wir zu sprechen haben. Diese unter den Fischern oder Bootführern eines jeden Districts, See¬ leuten, welche ihr Beruf an die Küste fesselt, rckrutirten Freiwilligen, vervoll¬ ständigen das Institut der Küstenwächtcr. Sie bilden gewissermaßen das letzte Aufgebot derselben und würden sie an den Batterien der Küsten ersetzen, bald die Bedürfnisse der Flotte die eigentlichen Küstenwächter reclamirt hätten. Von Zeit zu Zeit durch mit ihrer Inspection beauftragte Marineoffiziere im Schießen mit der Kanone geübt, würde diese für die Vertheidigung ihres Herdes und ihrer Heimath kämpfende Miliz nicht zu verachten sein. Elf Di- stricte oder Seearrondisscments, welche das ganze Küstengebiet des vereinigten Königreichs umfassen, theilen sich in den Dienst >der Küstenwächter. Jeder District steht unter dem Commando eines Commodore, dessen Flagge ans einem in einem der nächstgelegenen Häfen liegenden Schiffe weht. Zu jedem dieser Admiralschiffe gehören sämmtliche Offiziere, Küstenwächter und Frei¬ willige des Arrondissements, mögen sie nun zu Lande bei den Batterien oder zu Wasser auf den Kreuzern der Douane oder auf den Dampfkanonenbooten beschäftigt sein, welche bestimmt sind, die Districte untereinander zu verbin¬ den. Wie man sieht, ist das Commando eines englischen Küstendistricts für einen Schiffscapitän nicht ohne Wichtigkeit. Außer seinem gewöhnlichen Sold bekommt er Nationenvergütung, wenn er sich am Lande befindet und bei In-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107585/468>, abgerufen am 25.08.2024.