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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band.

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Gibt es vor dem Gesetze keinen Wucher mehr, dann werden sich mehr
°nec dem lohnenden Geschäft widmen, dem man sonst diesen verachteten,
""ehrlichen Namen gab. Wenn aber ein solcher Geschäftsmann befürchten
'""ß. der, welcher Geld sucht, geht zu dem Nachbar links oder rechts und
'"acht das Geschäft mit diesem, wenn ich zu hohe Zinsen verlange, und wenn
" über dieses weiß, daß dem Gesetz gegenüber keine Gefahr mehr besteht.
° lst nicht zu bezweifeln, daß solche Darlehen alsbald bedeutend im Preise
lallen, und daß dadurch vielen Klagen und gar manchem Elend abgeholfen
'""den wird.

Die öffentlichen Leib- und Pfandhäuser sind nichts als privilegirte Wu-
Mrer -- sie sind berechtigt, höheren Zins als den landläufigen zu nehmen,
egnügen sich aber doch mit einer sehr bescheidenen Erhöhung. Dabei ma-
hle für sich gute Geschäfte und sind in sehr vielen Füllen eine große
^"hlthat für die ärmere Classe der bürgerlichen Gesellschaft, in Städten, wo
wiche errichtet sind, gibt es nur wenig Wucherer, nur für besondere Fälle und
""H hier nicht so abschreckend wie an andern Orten.

Eine Vervielfältigung dieser Anstalten, ihre Verbreitung in kleinere Städte
^urbe von dem wohlthätigsten Einflüsse sein.

Die Vorschuß- und Creditvereine, welche auf Selbsthilfe und Solidarität
^gründet, die Ausgabe, dem unbemittelten Gewerbtreibenden das nöthige
Spital zu seinem Geschäftsbetrieb zuzuführen, trotz ihres erst kurzen Beste¬
ns in überraschender Weise gelöst haben. -- und neben ihnen die s. g.
"hstoff- und Consumvereine müssen, um ihre segensreiche Wirksamkeit in
^e Schichten der Bevölkerung zu tragen, eine Verbreitung erfahren, welche
^ aller ihnen zu Theil werdenden Unterstützung erst in einer Reihe von Jahren
i" erwarten ist. in welcher Zeit der Wucher noch viel Unheil stiften würde,
'"cum nicht die mehrerwähnten Gesetze aufgehoben werden.

Diese Beseitigung des Wucherverbotes wird jene Vorschußvereine nicht
^"tbehrUch machen, so wenig als durch jene Beseitigung und die erwähnten
^"eine, selbst wenn allenthalben Pfand- und Leihhäuser errichtet werden,
" Wucher völlig ausgerottet werden kann; denn immerdar werden einzelne
Mlle bestehen bleiben, in denen jene Anstalten bei Beobachtung ihrer unerläß-
'^n Statuten oder Vorschriften Aushilfe zu gewähren nicht im Stande sind,
'e Aufhebung der Wuchergesetze kann und wird nicht den Wucher mit Stumpf
^ Stiel ausrotten, er soll nur möglichst vermindert und unschädlich gemacht
H. H. werden. -- und dieses Ereigniß wird ganz gewiß die Folge sein.




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Gibt es vor dem Gesetze keinen Wucher mehr, dann werden sich mehr
°nec dem lohnenden Geschäft widmen, dem man sonst diesen verachteten,
""ehrlichen Namen gab. Wenn aber ein solcher Geschäftsmann befürchten
'""ß. der, welcher Geld sucht, geht zu dem Nachbar links oder rechts und
'"acht das Geschäft mit diesem, wenn ich zu hohe Zinsen verlange, und wenn
" über dieses weiß, daß dem Gesetz gegenüber keine Gefahr mehr besteht.
° lst nicht zu bezweifeln, daß solche Darlehen alsbald bedeutend im Preise
lallen, und daß dadurch vielen Klagen und gar manchem Elend abgeholfen
'""den wird.

Die öffentlichen Leib- und Pfandhäuser sind nichts als privilegirte Wu-
Mrer — sie sind berechtigt, höheren Zins als den landläufigen zu nehmen,
egnügen sich aber doch mit einer sehr bescheidenen Erhöhung. Dabei ma-
hle für sich gute Geschäfte und sind in sehr vielen Füllen eine große
^»hlthat für die ärmere Classe der bürgerlichen Gesellschaft, in Städten, wo
wiche errichtet sind, gibt es nur wenig Wucherer, nur für besondere Fälle und
""H hier nicht so abschreckend wie an andern Orten.

Eine Vervielfältigung dieser Anstalten, ihre Verbreitung in kleinere Städte
^urbe von dem wohlthätigsten Einflüsse sein.

Die Vorschuß- und Creditvereine, welche auf Selbsthilfe und Solidarität
^gründet, die Ausgabe, dem unbemittelten Gewerbtreibenden das nöthige
Spital zu seinem Geschäftsbetrieb zuzuführen, trotz ihres erst kurzen Beste¬
ns in überraschender Weise gelöst haben. — und neben ihnen die s. g.
"hstoff- und Consumvereine müssen, um ihre segensreiche Wirksamkeit in
^e Schichten der Bevölkerung zu tragen, eine Verbreitung erfahren, welche
^ aller ihnen zu Theil werdenden Unterstützung erst in einer Reihe von Jahren
i" erwarten ist. in welcher Zeit der Wucher noch viel Unheil stiften würde,
'"cum nicht die mehrerwähnten Gesetze aufgehoben werden.

Diese Beseitigung des Wucherverbotes wird jene Vorschußvereine nicht
^"tbehrUch machen, so wenig als durch jene Beseitigung und die erwähnten
^"eine, selbst wenn allenthalben Pfand- und Leihhäuser errichtet werden,
" Wucher völlig ausgerottet werden kann; denn immerdar werden einzelne
Mlle bestehen bleiben, in denen jene Anstalten bei Beobachtung ihrer unerläß-
'^n Statuten oder Vorschriften Aushilfe zu gewähren nicht im Stande sind,
'e Aufhebung der Wuchergesetze kann und wird nicht den Wucher mit Stumpf
^ Stiel ausrotten, er soll nur möglichst vermindert und unschädlich gemacht
H. H. werden. — und dieses Ereigniß wird ganz gewiß die Folge sein.




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[0409] Gibt es vor dem Gesetze keinen Wucher mehr, dann werden sich mehr °nec dem lohnenden Geschäft widmen, dem man sonst diesen verachteten, ""ehrlichen Namen gab. Wenn aber ein solcher Geschäftsmann befürchten '""ß. der, welcher Geld sucht, geht zu dem Nachbar links oder rechts und '"acht das Geschäft mit diesem, wenn ich zu hohe Zinsen verlange, und wenn " über dieses weiß, daß dem Gesetz gegenüber keine Gefahr mehr besteht. ° lst nicht zu bezweifeln, daß solche Darlehen alsbald bedeutend im Preise lallen, und daß dadurch vielen Klagen und gar manchem Elend abgeholfen '""den wird. Die öffentlichen Leib- und Pfandhäuser sind nichts als privilegirte Wu- Mrer — sie sind berechtigt, höheren Zins als den landläufigen zu nehmen, egnügen sich aber doch mit einer sehr bescheidenen Erhöhung. Dabei ma- hle für sich gute Geschäfte und sind in sehr vielen Füllen eine große ^»hlthat für die ärmere Classe der bürgerlichen Gesellschaft, in Städten, wo wiche errichtet sind, gibt es nur wenig Wucherer, nur für besondere Fälle und ""H hier nicht so abschreckend wie an andern Orten. Eine Vervielfältigung dieser Anstalten, ihre Verbreitung in kleinere Städte ^urbe von dem wohlthätigsten Einflüsse sein. Die Vorschuß- und Creditvereine, welche auf Selbsthilfe und Solidarität ^gründet, die Ausgabe, dem unbemittelten Gewerbtreibenden das nöthige Spital zu seinem Geschäftsbetrieb zuzuführen, trotz ihres erst kurzen Beste¬ ns in überraschender Weise gelöst haben. — und neben ihnen die s. g. "hstoff- und Consumvereine müssen, um ihre segensreiche Wirksamkeit in ^e Schichten der Bevölkerung zu tragen, eine Verbreitung erfahren, welche ^ aller ihnen zu Theil werdenden Unterstützung erst in einer Reihe von Jahren i" erwarten ist. in welcher Zeit der Wucher noch viel Unheil stiften würde, '"cum nicht die mehrerwähnten Gesetze aufgehoben werden. Diese Beseitigung des Wucherverbotes wird jene Vorschußvereine nicht ^"tbehrUch machen, so wenig als durch jene Beseitigung und die erwähnten ^"eine, selbst wenn allenthalben Pfand- und Leihhäuser errichtet werden, " Wucher völlig ausgerottet werden kann; denn immerdar werden einzelne Mlle bestehen bleiben, in denen jene Anstalten bei Beobachtung ihrer unerläß- '^n Statuten oder Vorschriften Aushilfe zu gewähren nicht im Stande sind, 'e Aufhebung der Wuchergesetze kann und wird nicht den Wucher mit Stumpf ^ Stiel ausrotten, er soll nur möglichst vermindert und unschädlich gemacht H. H. werden. — und dieses Ereigniß wird ganz gewiß die Folge sein. 50»

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107585/409>, abgerufen am 28.12.2024.